Gastzugang für Miethaus nebenan

Wolfi07

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Hallo,

ich wollte für das Miethaus nebenan einen Gastzugang am Port 4 machen, damit die 2 Mieter auch LAN-Zugang haben. Da dies ein getrenntes Netz von meinem Heimnetz darstellt ist dies gut, aber ich kann keine feste Ip-Adressen vergeben, damit im Notfall nachvollziehbar ist, wenn ein Mieter irgendwas illegales im Netz gemacht hat und man auf mich als Anschlussinhaber zukommt.
Gibt es da eine Möglichkeit!

P.:S einen Nutzungsvertrag habe ich schon gefunden, ich suche nach einer technischen Lösung, etwa einer IP-Adressen Zuordnung!

Ergänzungsfrage: Kann im Gastnetz auch per IP-Teleonie telefoniert werden?
 
Gedanken über Potenzialdifferenzen gemacht?

Lutz
 
Moin


VoIP kann auch im Gastzugang genutzt werden, wenn das Filter "nur Surfen und Mailen" abgehakt/entfernt wird und die Kommunikation untereinander ( im Gastzugang ) erlaubt ist.
 
Eine IP zuweisung bringt dir rein garnichts, selbst wenn sämtliche MAC Adressen hast. Müsstest wenn sämtlichen Datenverkehr mitschneiden und dann auswerten, was aber fragwürdig ist.

Zudem könnte der Nutzer die IP eh manuell verändern.

Wenn sicher sein möchtest, bleibt dir nur Lösungen wie Freifunk oder ähnliches, da läuft alles über ein VPN und dann kann es dir egal sein was die machen.
 
Müsste ich eigentlich als Anschlussbetreiber mich rechtfertigen, welcher Mieter eventuell einen rechtlichen Verstoss begangen hat, weil das AVM-Gastnetz hat ja einen anderen IP-Adressenbereich als mein Heimnetz, somit sollte dann klar sein, dass es nicht aus meinem Adressenpool der Verstoss hervorging; welcher der beiden Mieter den Verstoss begannen hat, kann ich jedoch nicht sagen. Müsste ich dies aber können?
 
Rechteinhaber sehen nur deine öffentliche IP und diese wird deinem Anschluss zugeordnet.

Wer welche IP/Mac hatte im Netzwerk ist völlig irrelevant.

Du musst dann angeben dass es einen Alternativen Tathergang gab, und dann bist i.d.R. auch aus Haftung raus. Jedoch schützt es nicht vor möglichen Hausdurchsuchungen oder Beschlagnahmungen. ;)

Wie gesagt, entweder Projekte wie Freifunk ect. sonst bist du immer erstmal der Erste welcher von Polizei, Gericht ect. geladen wird.

Oder Mieter sollen sich eigenen Anschluss bestellen, gibt es doch ab ca 15€/Monat.

Wenn auf laufenden bleiben möchtest schau z.B. hier mal rein bei Youtube https://www.youtube.com/user/KanzleiWBS/search?query=haftung
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Von außen sieht (bei IPv4 zumindest) kein Mensch einen Unterschied zwischen dem LAN und dem Gastnetz - das tritt im Internet alles zusammen unter der IP(v4)-Adresse des Anschlusses auf und das ist i.d.R. genau eine einzige (dynamisch zugewiesene) Adresse aus dem Pool des Anbieters. Solange man also nicht selbst irgendwelche Protokolle führen läßt (Vorsicht, das ist ein ziemliches Datenschutzproblem, erst recht ab Mai mit der EU-DSGVO - und die FRITZ!Box bietet auch nichts in dieser Richtung an), gibt es gar keine Möglichkeit anhand irgendeiner IP-Adresse irgendetwas "abzustreiten".

Ohne daß der Provider wirklich ein kleines Subnetz zur Verfügung stellt (eine eher ungern genommene Lösung, weil schon die kleinste mögliche Lösung hier 4 Adressen blockiert und nur zwei genutzt werden können), bringt das gar nichts und auch damit kann die FRITZ!Box nicht wirklich etwas anfangen für ihr Gastnetz.
 
Selbst für IPv6 müsste man ganze Protokollieren, und wüsste nur ob Gastnetz oder Heimnetz, aber immer noch nicht welches Gerät.

Und dann bleibt da auch offen, ob der Mieter, dessen Freunde/Besucher ect.

Man könnte in FB eher nur bestimmte Seiten sperren, oder UDP komplett sperren und nur TCP erlauben und so ganze an Risiko einschränken. Selbst bei Whitelist wo Facebook und co drinnen ist, lassen sich damit Bildrechte verletzen oder Straftaten begehen ect.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Nach außen ist toll nur meine IP des Routers sichtbar? Ich dachte, es wäre die IP des Rechners, der z. B: irgendwas illegales herunterläd etc. ?
 
Außen kann keiner sehen wer es war, daher ist der Anschlussinhaber doch immer als erster Ansprechpartner bei Haftungsfragen oder Ermittlungsverfahren.

Interne IP sind wie Name schon sagt intern, und für das Internet nicht relevant.

Wenn also nicht glaubhaft darlegen kannst einen alternativen Tathergang und ggf. nen schlechten Anwalt hast, bist du der blöde der Kopf hinhält. Könnte ja auch eine Schutzbehauptung sein. ;)

Du kannst beweisen dass du 3 Tage vor Weihnachten nicht bei Facebook warst und einen dicken Menschen gemobbt hast nachts um 3? Und du kennst auch alle deine IP Adressen welche dir vom Anbieter zugewiesen wurden? Könnte ja jemand einen Zahlendreher gehabt haben und so falschen Anschlussinhaber ermittelt haben.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Und ich möchte gerne den guten Computer mit der IP 127.0.0.1 sicherstellen, wann passt es dir zwecks abholen lassen? :confused::D:D:D
 

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