[Frage] Fritz!Box 6490 Cable Branding entfernen..

Nein, die funktioniert nur auf den Retail-Boxen, Artikel-Nummer 2000 2778. Soll ich dir helfen, eine solche zu bekommen?
 
weiss jemand, ob die letzte, aktuell von AVM erhältliche firmware auf allen Modellen der 6490 Cable funktioniert ?
Ja, mit der richtigen Branding-Variable. Aber das war auch schon bei den bisherigen Firmware-Versionen (Retailversionen) der 6490 so.
 
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Debranding ist weiterhin möglich. Das ist auch nicht von der jeweilige aktuellen FRITZ!OS-Version abhängig.
 
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Debranding ist weiterhin möglich. Das ist auch nicht von der jeweilige aktuellen FRITZ!OS-Version abhängig.
vielen Dank, mit zweitem Versuch hat es geklappt :)

800mbit down / 800mbit up mit 6490 auf gigabit GPON machbar :)
 
Moin.
Wir haben uns eine gebrauchte 6490 cable geholt und haben jetzt eine 7590 cable mit Vodafone Branding übrig.

Würdet ihr für einen Weiterverkauf dazu raten, das Branding zu entfernen? Oder lohnt sich das gar nicht, weil hier in Berlin eh Vodafone der typische Kabelnetz-Anbieter ist und ein einfaches Zurücksetzen der Box als Vorbereitung für einen Weiterverkauf genügen würde?

Über einen kurzen Rat freue ich mich. Danke.
 
eine 7590 cable mit Vodafone Branding
Falls es die überhaupt gibt, für Kabelnetz ist sie eh' ungeeignet. Und eine Kabelbox mit Vodafone Branding kann man im Vodafone Kabelnetz auch nicht verwenden. Die geht vielleicht noch bei anderen Anbietern.
 
Da missverstehen wir uns. Die Box war bis vor Kurzem im Vodafone Kabelnetz in Gebrauch. Sie wurde uns vor 2 Jahren von Vodafone bereitgestellt.
 
Das Missverständnis liegt aber auf deiner Seite. Eine Fritzbox 7590 gibt es nicht von Vodafone. Ganz sicher nicht.
Es gibt eine Fritzbox 6590 cable mit kdg Branding. Die kann man auf Retail umstellen, das ist aber nicht ganz so trivial, wie dieser längliche Thread beweist.
 
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Asche auf Haupt! Tut mir leid, dass ich für Verwirrung gesorgt hatte.
Die alte Box ist eine 6490, die neue eine 6660. Ich habe das leider durcheinandergebracht.
Vermutlich, weil ich kürzlich eine 7590 für VDSL verkauft habe.

Verzeihung bitte.
 
Wie stellt man denn bitte fest, ob die 6490 gebrandet ist oder nicht?

Und falls sie gebrandet ist (Vodafone Kabel) stört das für den Wiederverkauf?
 
Und falls sie gebrandet ist (Vodafone Kabel) stört das für den Wiederverkauf?
Ja, weil sie dann EIGENTUM von Vodafone ist. Du kannst sie noch so oft debranden wie du willst, du wirst sie nicht mehr im Vodafone-Netz anmelden können, von den Eigentumsverhältnissen mal ganz abgesehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, weil sie dann EIGENTUM von Vodafone ist. Du kannst sie noch so oft debranden wie du willst, du wirst sie nicht mehr im Vodafone-Netz anmelden können, von den Eigentumsverhältnissen mal ganz abgesehen.
OK, damit habe ich nicht gerechnet.

Man kann ja eine im Laden gekaufte "nicht gebrandeten" Box problemlos im Vodafone-Netz verwenden.

Woran liegt es bitte, dass dies mit einer "debrandeten" Box nicht geht?

Ist ein "Debranding" nicht umfassend genug?

Wird also jede Fritzbox, die man einmal von Vodafone erhalten hat zwingend zu Elektroschrott, wenn man sich eine neue Box kauft?
Oder auch: Was ist das Motiv derjenigen, die eine Box "debranden", wenn sie nicht verwenden können?
 
Die MAC-Adressen der Vodafone-Boxen sind dem Provider bekannt. Deshalb kann man sie in seinem Netz nicht als Fremdboxen provisionieren. Das Motiv des "Debrandens" ist, die debrandete Box in einem anderen Kabelnetz außerhalb des Vodafone KDG-Netzes zu verwenden.
 
Und falls sie gebrandet ist (Vodafone Kabel) stört das für den Wiederverkauf?
Wenn ich eine gebrauchte kaufen wollen würde, würde ich eine bevorzugen wo der Vorbesitzer nicht zu sehr daran "herumgespielt" hat. Also am besten so verkaufen wie sie ist. Und die Artikel-Nr. angeben.
 
Ja, weil sie dann EIGENTUM von Vodafone ist.
Können andere das bestätigen?
Oder gehen solche Boxen nach x Jahren in den Besitz des Kunden über?
Wenn ich eine gebrauchte kaufen wollen würde, würde ich eine bevorzugen wo der Vorbesitzer nicht zu sehr daran "herumgespielt" hat. Also am besten so verkaufen wie sie ist. Und die Artikel-Nr. angeben.
Geht denn aus der Artikelnummer für den potentiellen Käufer hervor, dass es sich bei der 6490 mit Artikelnummer 2000 2691 um eine Box von Vodafone handelt?

Das soll ja nicht verschwiegen werden.

Ich kann mir nur verwundert die Augen reiben, dass wir keine Gesetze haben, die in diesem Kontext Elektroschrott vermeiden und Anbieter gebrandeter Geräte zwingen, diese auf Wunsch zu entbranden, nach x Jahren und gegen eine angemessene Gebühr.
 
Wird also jede Fritzbox, die man einmal von Vodafone erhalten hat zwingend zu Elektroschrott,

Nein, Boxen die von Vodafone (oder vorher auch UnityMedia) zur Verfügung gestellt wurden, sind keine Geschenke an dich, noch sind die an dich verkauft worden, sondern sie wurden leihweise zur Verfügung gestellt, und müssen nach Vertragsbeendigung zurück gegeben werden.
Werden die Boxen nach Aufforderung nicht innerhalb einer gesetzten Frist zurück gesendet, muss eine Entschädigungs-Zahlung geleistet werden. Aber auch dadurch geht die Box nicht in deinen Besitz über, sondern bleibt nach wie vor Eigentum von Vodafone.

Diese Boxen können auch durch ein Debranding nicht als Eingentum von Vodafone unkenntlich gemacht werden, da sie immer noch durch Artikel-Nr, Serien-Nr. und MAC-Adresse identifizierbar sind.

Das einzige , was man durch ein Debranding erreichen kann, ist die Möglichkeit, eine nicht vom Provider bereitgestellte Firmware zu nutzen. Dies könnte allerdings vom Provider auch als Sachbeschädigung an seinem Eigentum oder unzulässige / nicht vertragsgemäße Nutzung gewertet werden.


lg
 
Zuletzt bearbeitet:
Woraus schließt du, dass der Provider das Eigentum an den Geräten aufgegeben hat und damit die Eigentumsrechte übergegangen sind ?

Dies ist nicht der Fall! Auch nicht nach einer Entschädigungs-Forderung !

Hier mal ein Auszug aus den AGB:
1. Allgemeine Pflichten des Kunden
Der Kunde wird den geliehenen Gegenstand mit der notwendigen Sorgfalt behandeln
und gegen unbefugten Zugriff sichern. Er wird keine Änderungen am Leihgegenstand
vornehmen, insbesondere wird er Kennungen des Herstellers nicht beschädigen oder
entfernen.
Verwendungen auf den Leihgegenstand wird der Kunde nur mit ausdrücklicher schrift-
licher Zustimmung von Vodafone machen.
2. Kaution
Vodafone kann von dem Kunden eine im Verhältnis zum Wert des Leihgegenstandes
angemessene Kaution verlangen. Vodafone kann alle Forderungen aus diesem Vertrag
gegen die Kaution aufrechnen.
3. Rückgabe
3.1 Der Kunde ist verpflichtet, den Leihgegenstand zum vereinbarten Zeitpunkt am Ausga-
beort zurückzugeben. Wurde kein Rückgabezeitpunkt vereinbart und ist den Umständen
keine eindeutige Mindestleihdauer zu entnehmen, so hat er den Leihgegenstand
jederzeit auf Anforderung zurückzugeben.
3.2 Kommt der Kunde mit der Rückgabe in Verzug, so hat er den Vodafone entstehenden
Schaden zu ersetzen. Als Mindest-Schadenersatz zahlt der Kunde, sofern er nicht das
VorliegeneinesgeringerenSchadensnachweist,jeangefangeneKalenderwoche10,–€.
Darüber hinaus kann Vodafone das Leihgerät sperren.
 
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