wodi
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*Hier* ist alles beschrieben - zusammenfassend gilt:
- Der Standardanschluss (und Zuständigkeitsbereich) der Telekom endet an der 1. TAE. Die umfasst den APL und die Endleitung bis zur 1. TAE.
- Entsprechend den örtlichen Gegebenheiten kann die Zuständigkeit auch am APL enden, wenn eine Trenneinrichtung zur Verfügung steht. In Mehrfamilienhäusern sind jedoch die einzelnen Mietparteien Vertragspartner. Hier endet der Zuständigkeitsbereich der Telekom jeweils an der 1. TAE in der entsprechenden Wohneinheit.