Hallo Speedy,
danke für die Infos. hab sie gelesen.
Damit ist aber meines Erachtens noch nicht gesagt, daß ich verpflichtet bin, WAP zu nutzen. Wenn ich WEP - sagen wir mal als Mindestschutz - verwende, setzt ein Eindringen ertsmal ein böswilliges Hacken des Schlüssels voraus.
Auch ein simpler PC ist wohl kaum zu 100 % gegen böswilliges Eindringen von außen zu schützen und somit können mir aus dem Internet schmutzige Dateien untergeschoben werden, ohne daß ich es merke - obwohl ich mich bemühe, mit Firewall und aktuellem Virenschutz das Risiko zu minimieren.
Also 100 % Schutz geht nicht - Frage nur, wieviel Schutz mir als Durschnittsuser von einem Gericht zugemutet werden kann.
Wohlgemerkt - das richtet sich nicht gegen die WAP Verschlüsselung. Die Frage stellt sich mir nur generell.
Wenn's denn meine Zeit zuläßt, werd ich mich trotzdem nochmal in die Wap Verschlüsselung meines WLAN reinhängen und dann deinem gutgemeinten Rat, hier Fragen zu stellen, nachkommen.
Irgendwie müßte ich das auch noch hinkriegen.
Erste Frage mal : Wenn ich mit der FB 7050 einen Laptop mit dem Fritz-USB-stick über WLAN verbinde, dürfte das doch schonmal mit WAP gehen, da beide Geräte WAP zulassen (unabhängig von irgendwelchen Treibern auf dem Laptop) mit Windows XP SP2 ?
Dazu müßte ich nur in der Box WAP initialisieren und der Stick müßte automatisch das erkennen ?
EDIT DM41: Abgetrennt aus dem WPA/WPA2-Howto. In einem Howto bitte keine Einzelprobleme diskutieren, nur allgemeine Ergänzungen...
danke für die Infos. hab sie gelesen.
Damit ist aber meines Erachtens noch nicht gesagt, daß ich verpflichtet bin, WAP zu nutzen. Wenn ich WEP - sagen wir mal als Mindestschutz - verwende, setzt ein Eindringen ertsmal ein böswilliges Hacken des Schlüssels voraus.
Auch ein simpler PC ist wohl kaum zu 100 % gegen böswilliges Eindringen von außen zu schützen und somit können mir aus dem Internet schmutzige Dateien untergeschoben werden, ohne daß ich es merke - obwohl ich mich bemühe, mit Firewall und aktuellem Virenschutz das Risiko zu minimieren.
Also 100 % Schutz geht nicht - Frage nur, wieviel Schutz mir als Durschnittsuser von einem Gericht zugemutet werden kann.
Wohlgemerkt - das richtet sich nicht gegen die WAP Verschlüsselung. Die Frage stellt sich mir nur generell.
Wenn's denn meine Zeit zuläßt, werd ich mich trotzdem nochmal in die Wap Verschlüsselung meines WLAN reinhängen und dann deinem gutgemeinten Rat, hier Fragen zu stellen, nachkommen.
Irgendwie müßte ich das auch noch hinkriegen.
Erste Frage mal : Wenn ich mit der FB 7050 einen Laptop mit dem Fritz-USB-stick über WLAN verbinde, dürfte das doch schonmal mit WAP gehen, da beide Geräte WAP zulassen (unabhängig von irgendwelchen Treibern auf dem Laptop) mit Windows XP SP2 ?
Dazu müßte ich nur in der Box WAP initialisieren und der Stick müßte automatisch das erkennen ?
EDIT DM41: Abgetrennt aus dem WPA/WPA2-Howto. In einem Howto bitte keine Einzelprobleme diskutieren, nur allgemeine Ergänzungen...