Wozu brauche ich eine Rechnung?

voipd

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Hallo zusammen,

so irritierend die Uberschrift auch ist, so ernstgemeint ist die Frage.

Mein Verstaendnis, als Privatperson, ist, dass ich eine Rechnung dazu brauche, dass ich zum einen nachweisen kann, dann ich Eigentuemer bin und zum anderen, wie alt eine Ware ist um Garantieansprueche geltend zu machen. Und darum geht es.

So nun zum Problem:

Ich habe ein Handy ueber ebay mit Simlock gekauft. Soweit OK.

Jetzt moechte ich die Netzbetreibergarantie (Gilt 2 Jahre nach dem Kauf) in Anspruch nehmen. Dazu muss ich nachweisen wie alt das Geraet ist.

Also eben in die Netzbetreiber SIMLOCK Datenbank geschaut und dort wird mir angezeigt, dass der SIMLOCK Code erst Dezember 2007 freigegeben wird. Hardcopy gemacht und ab in den Shop.
Damit ist der Nachweis doch erbracht, dass das Geraet keine 2 Jahre alt ist und die Garantie gewaehrt werden muesste. Das wollen die aber nicht akzeptieren. Ich braeuchte die Rechnung. Auf die Frage warum, sagten sie mir, dass ich damit nachweisen kann, dass ich noch innerhalb der 2 jaehrigen Garantie bin. :mad:

Also meine Frage: Wozu dient ein Rechnung in diesem Fall? Doch zum Altersbeweis oder? Der ist doch wesentlich besser ueber die Netzbetreiber eigene Datenbank erbracht.

Hat jemand mal eine Argumentationshilfe.

voipd.
 
voipd schrieb:
Hat jemand mal eine Argumentationshilfe.

Hab ich - sogar zwei :mrgreen:

Willst Du die für oder die gegen Dich haben?
 
Hallo,
eine Rechnung benötigst Du für Garantieansprüche garnicht, auch wenn es die Läden so wollen. Wie Du hier schon gelesen hast, kann AVM z. B. über die Seriennummer die Garantiezeit ermitteln.
Eine Rechnung ist natürlich schön, aber nicht zwingend vorgesehen. Eine Aussage, wann Du es wo erworben hast von einem Zeugen reicht auch aus. Wenn sich der Laden quer stellt, zur Verbraucherzentrale gehen oder mit Anwalt vorbeischauen.
Als Nachweis würde auch die Überweisung zählen, die Du an den eBay-Verkäufer getätigt hast (wenn eine Firma).

AirP.
 
voipd schrieb:
Ich habe ein Handy ueber ebay mit Simlock gekauft.
Als Neugerät vom Händler oder als Gebrauchtgerät von Privat oder als Gebrauchtgerät vom Händler?


Gruß,
Wichard
 
AirPanda schrieb:
Hallo,
eine Rechnung benötigst Du für Garantieansprüche garnicht
Du meinst wahrscheinscheinlich Gewährleistungsansprüche? Für diese ist die Rechnung in der Tat nur eine von vielen Möglichkeiten, den Kaufvertrag und das Kaufdatum nachzuweisen. Das Kaufdatum lässt sich ja anscheinend über die Datenbank (zweifelsfrei?) feststellen. Für den Vertragsabschluss wären auch Zeugen vielleicht nicht schlecht.

voipd schrieb:
Jetzt moechte ich die Netzbetreibergarantie (Gilt 2 Jahre nach dem Kauf) in Anspruch nehmen.
Ist das tatsächlich eine Garantie? Oder geht es Dir um Gewährleistungs-/Sachmangelansprüche gegen den ursprünglichen Verkäufer?

Bei einer Garantie sieht das wieder anders aus. Da kann je nach Bedingungen die Rechnung Voraussetzung sein oder auch eine Abtretung der Ansprüche ausgeschlossen sein (vom Erstkäufer an Dich)...

Du müsstest also auch die AGB und Garantiebedingungen mal ansehen.
 
AirPanda schrieb:
Wie Du hier schon gelesen hast, kann AVM z. B. über die Seriennummer die Garantiezeit ermitteln.
Bedingt! Denn was ist wenn die Ware längere Zeit beim Händler gelegen hat?!

@voipd,

schon mal den streßfreisten Weg versucht, und beim Verkäufer um eine Rechnungskopie gebeten? Von welchem Hersteller ist das Handy?
 
Hallo susanne,

Verkaeufer hat keine Rechnung mehr.
Ist ein Motorola V980.

Wenn ich den jetzigen Stand zusammenfasse: Ist die Rechnung weg, gibt es keine Garantíe mehr, obwohl die Zeit noch nicht verstrichen ist.

voipd.
 
Ist die Rechnung weg, gibt es keine Garantíe mehr, obwohl die Zeit noch nicht verstrichen ist.
Im Zweifelsfalle ja, denn Du musst dem Verkäufer zumindest nachweisen können, dass die Garantiezeit noch nicht vorbei ist
 
Kann ist das nicht dadurch, dass der Simlock noch nicht kostenfrei zu bekommen ist? Den bekommt man kostenfrei erst nal 2 Jahren.

voipd.
 

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