Wie lange Rechtsanspruch auf Rufnummer nach Kündigung?

neuber18

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Ein Vertrag bei Telefonanbieter T wird gekündigt und läuft aus, d.h. der Anschluss wird abgeschaltet.

Kunde K hat einen neuen Telefon-/Internet-Anschluß bei einem anderen Anbieter bereits vorher aktivieren lassen und surft und telefoniert mit seiner neuen Nummer beim neuen Anbieter froh durch die Welt ...

Nun möchte K die alte Rufnummer des abgelaufenen Vertrages vom Altanbieter zum neuen Anbieter holen. Wie lange ist sein nachwirkender Rechtsanspruch, seine "alte" Rufnummer für sich zu blockieren, ohne dass ein Dritter diese Rufnummer bekommen kann?
 
Anspruch nach Kündigung bei Festnetz-Rufnummern: 0-Tage.

Alles nach der Kündigung beim abgebenden Anbieter ist Kulanz seinerseits und des aufnehmenden Anbieter. Es gibt tw. Karenzzeiten von 30-90 Tagen. Aber das ist eben kein Rechtsanspruch sondern nur Kulanz.
 
Und bei einer anderen zeitlichen Konstellation:
Über welches Vorgehen könnte man dann vorab einen 2. Internet-Anschluss/VDSL vorausschauend beauftragen und nach Installation auch nutzen und dann die Rufnummern von einem alten noch laufenden Anschluß übernehmen auf den neuen Anschluss? Die Problematik ist dann, daß es eben kein "Neuanschluss" mit Rufnummernübernahme mehr ist, also nachträglich portiert werden muss.
 
Das ist vom aufnehmenden Provider abhängig. Einige Provider erlauben es jederzeit eine (nachträgliche) aufnehmende Rufnummernportierung für einen bereits bestehenden Vertrag zu initiieren (egal wie lange man dort schon Kunde ist). Bspw. bei Easybell, Sipgate usw. Diesbezüglich also einfach mal mit dem aufnehmenden Anbieter in Kontakt treten. Aber auch das ist eben Kulanz seitens des jeweiligen Anbieter, auch hier gibt es keinen Anspruch darauf. Bei der Telekom ist das im Festnetzbereich bspw. möglich (imo), nicht jedoch im Mobilfunkbereich.
 
Eine freigewordene Rufnummer kann man wohl, mit entsprechenden Nachweis, bis zu 3 Monate bei der BNetzA sich wiederholen.
Man könnte die Rufnummer auch vor der Kündigung zu einem SIP-Provider (Sipgate und Kollegen) transferieren, von wo aus man sie dann an seinem neuen Anschluss entwerden einbitet oder zu dem neiuen Anschluss transferiert.
 
Das ist vom aufnehmenden Provider abhängig.

Gibt es Erfahrungen, ob bzw. wie kundenfreundlich O2 als neuer Anschlussanbieter die nachträgliche Rufnummern-Einholung von einem anderen Anbieter durchführt? Man hat schon gehört, dass bei O2 der Kundenservice nichtmal per E-Mail kontaktiert werden kann (d.h. dann wohl auch kein nachträglicher Portierungsauftrag elektronisch übermittelbar?)
und Telefon-Kundenservice viele widersprüchliche Aussagen gegeben hat. Ob das wirklich stimmt, ist aber unklar. Es dürfte m.E. doch bei einem Telekommunikations-Unternehmen üblicher Standard sein, auf elektronischem Wege Aufträge anzunehmen ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Gibt es Erfahrungen, ob bzw. wie kundenfreundlich O2 als neuer Anschlussanbieter die nachträgliche Rufnummern-Einholung von einem anderen Anbieter durchführt?
Grundsätzlich GAR NICHT! Es geht NUR die eingehende Portierung bei Anschlußeinrichtung. O2 ist extrem unflexibel bei DSL.
 
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