Wie lange kann ich bei 1&1 stornieren?

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Keeper

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Hallo zusammen,

ich habe am 28.5 bei 1&1 DSL 6000 bestellt. Bisher ist da noch nichts passiert (logisch geht ja erst ab 1. Juli los). Allerdings bin ich langsam etwas nervös nachdem ich hier das Forum durchstöbert habe und auch andere mir von Problemen berichtet haben.
Ich habe nun vor bei T-Com zu bleiben und ne Congster Flat zu nehmen. Mein Problem ist, wie lange kann ich bei 1&1 den Auftrag noch stornieren?
Kann ich ihn noch stornieren? (14 Tage sind ja um?!).
Kann ich sofort bei T-Com bzw. Congster nen Update bzw. nen Tarif bestellen oder sollte ich warten was 1&1 da veranstaltet?

Hoffe ihr könnt mir da ein wenig helfen :),
Vielen Dank im vorraus,
Keeper
 
Würde an Deiner Stelle erst stornieren, dann abwarten, wie die reagieren und erst wenn das Storno durch ist einen weiteren Vertrag abschließen! (logisch - oder!?)

Gruß
Taba
 
Schau doch mal hier wie dein Status http://dsl-status.1und1.de
ist dann weisst du schon mal wie weit die sind ist da noch nicht viel passiert seh ich keine Probleme
wenn du ihnen eine Frist setzt und anschliessend stornierst.
 
Hallo!

Hatte mir das auch überlegt mit dem Kündigen, und hab mal nachgeschlagen.
Stornieren kannst Du immer noch: Die 14-tägige Frist beginnt, wenn
1) eine Ware geliefert wurde / eine Dienstleistung beauftragt wurde UND
2) dem Auftraggeber die Belehrung über das Rückgaberecht in Textform (Juristendeutsch: auf Papier) vorliegt.
Ein Hinweis auf der Homepage bei der Onlinebestellung reicht also nicht.

siehe z.B. hier unter Fernabsatzrecht § 312 d (2)
oder
hier

...wenn ich das richtig verstanden habe :?

Gruß
Pumbaa
 
Hallo,

erstmal vielen Dank für die Antworten :). Toll das man hier so schnell Antworten findet.
@Suppentrulli: Unter dsl-status.1und1.de finde ich folgendes (schon seit Wochen...):
Ihr 1&1 DSL-Anschluss wird aktuell von einem Mitarbeiter bearbeitet. Wir erwarten in Kürze den Schaltungstermin der T-Com. Erfahrungsgemäß ist die frühestmögliche Umstellung nach 12 Werktagen möglich. Eine frühere Schaltungsmöglichkeit besteht leider nicht. Sobald uns Ihr Termin vorliegt, werden wir Sie per Post hierüber informieren.
Das kann aber nicht sein, da DSL 6000 ja erst im Juli verfügbar ist und vorher nichts unternommen wird (hat mir ne nette Dame am Telefon gesagt, ob das stimmt sei mal dahingestellt).

@Taba:
Japs, finde ich auch logisch, hab nur gedacht ich frag trotzdem mal - Irgendwie reizen auch diese 3000 schon im Vergleich zu 1000 ;)

@Pumbaa80:
Danke für die ausführliche Antwort, dann dürfte es ja keine Probleme geben. Das einzigste was ich bekommen hab is ne Auftragsbestätigung per E-Müll...

Grüße,
Keeper
 
Die DSL 6000 Aufträge werden erst ab dem 01.07. bearbeitet, ist ja logisch weil die T-Com auch vorher nicht schaltet.
 
Die oben angeführte Meldung bekomme ich für jede x-beliebige zufällige Nummer die ich eingebe. Da wird wohl nur was anderes stehen wenn tatsächlich was passiert, ansonsten ist das wohl ne Standardantwort die jede nicht zuzuordnende Anfrage bekommt... :roll:
 
Doppelpost.....
 
Bozo schrieb:
Die oben angeführte Meldung bekomme ich für jede x-beliebige zufällige Nummer die ich eingebe. Da wird wohl nur was anderes stehen wenn tatsächlich was passiert, ansonsten ist das wohl ne Standardantwort die jede nicht zuzuordnende Anfrage bekommt... :roll:
Huhu,

hast du vorher den Cache gelöscht bzw. dafür gesorgt das du ne andere SID (Session ID) bekommst? Ansonsten bleibt die Meldung der ersten Nummer erhalten.
Vorher stand bei mir was anderes mit erster Bearbeitungsphase blablub... Und wenn die Nr. nicht bei 1und1 ist steht das entsprechend auch da (Konnte kein Auftrag gefunden werden...).

Grüße,
Keeper
 
Stimmt, hast Recht, böser dummer Bozo! :oops:
 
Lustig ist, daß 1&1 in dem Wahn lebt, nicht dem Fernabsatzgesetz zu unterliegen... Haben die mir neulich geschrieben, weil ich ein AVM USB-Stick zurücksenden wollte (in den drei Monaten Wartezeit auf das Paket ist zwischenzeitlich mein altes Notebook abgeraucht und das neue hat schnelles WLAN). Aus "Kullanz" seien sie aber bereit, es trotzdem zurückzunehmen, wenn die Verpackung nicht geöffnet sei. Bei mir ist sie geöffnet, aber keinerlei Gebrauchsspuren am Gerät.
Gesetze interessieren 1&1 offensichtlich nicht - sie sind ja groß und mächtig...
Richtet euch also ruhig auf Ärger und Probleme ein, wenn ihr 1&1 auch nach Fristsetzung stornieren wollt...

Naja, wenn die das Geld nicht binnen zwei Wochen überweisen, habe ich ja immer noch die Möglichkeit, deren Abbuchung zu widerrufen und den korrigierten Betrrag zu überweisen.
 
Huhu,

also bei mir gabs keine Probleme. Hab am gleichen Abend noch nen Fax hingeschickt mit der bitte um Widerruf. Am nächsten Tag angerufen ob das Fax da ist und alles klar geht wurde wir gesagt das noch kein Fax unter meiner Kdnr bzw. Namen vorhanden sei. Die Frau am Telefon meinte wäre aber kein Problem sie nimmt meinen Auftrag ausm System. 5 Minuten später DSL-Status Abfrage:
Die Umstellung Ihres T-DSL-Anschlusses auf einen 1&1 DSL-Anschluss war leider nicht erfolgreich. Unsere Mitarbeiter geben Ihnen unter der Rufnummer 01805 001 006 ( 12 ct/Min ) gerne genauere Auskünfte und informieren Sie über weitere Lösungswege.

Ich bin zufrieden ;)

Grüße,
Keeper
 
@Andre:
ja nu.

wer seine verpackung aufreist, der darf nimmer zurückschicken ... egal ob keine gebrauchsspuren oder sowas.
wenn du es nutzt ... bist wech. fertig.
und bei offener verpackung kann man schon drauf schliessen, dass es genutzt ist ;)

@keeper:
falls sie es auf einfachem wege mit dem storno nicht mehr hinbekommst, dann kannste direkt bei der lieferung das hauptpaket öffnen ... ein schreiben rein: ähhh...ich...ähh..storno und dann wieder ab zurück.
dann handelst du im sinne des fernabsatzgesetzes (bgb 312d - oben schon zitiert)

darfst dich eben nur net einloggen mit den daten oder so ... dann biste auch wech und musst 12 monate latzen! ;)

dann greift das:
BGB 312d schrieb:
3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch in folgenden Fällen:

1. bei einer Finanzdienstleistung, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat,
2. bei einer sonstigen Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
 
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