Welcher Preis für Bitstream-Zugang?

Baghee

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Lt. Meldung auf Teltarif hat die Bundes-Netzagentur die Preise für den Bitstream-Zugang wie folgt festgelegt:

20,05 Euro für die Stand-Alone Variante mit 75 Kilobit pro Sekunde (Kbit/s). Für die durchschnittliche Bandbreiteninanspruchnahme von 50 Kbit/s je Anschluss in der Hauptverkehrsstunde kann die Telekom monatlich künftig 19,05 Euro berechnen.

Was heisst das jetzt für den einzelnen DSL-Kunden?

Denn mein DSL-Anschluss bringt 16 MBit / Sek. und Daten über meine durchschnittliche Nutzung zu den Hauptverkehrsstunden kann ICH nicht angeben. ;)

Wie wird sich der Preis für den Bitstream-Zugang also zusammensetzen? Sind zusätzlich noch die TAL-Gebühren zu zahlen oder ist das der Endpreis?

Weiss hier jemand näheres darüber, wie das kalkuliert wird?
 
Hmmm ... 50 Hits auf den Thread und keine Antwort. Ist meine Frage so dämlich oder hat wirklich niemand eine Antwort für mich? :(
 
Deine pauschalen Angaben habe ich mal ganz primitiv umgerechnet.
(bzgl. Mindestbandbreite etc. hattest Du bzw. die BNA ja nichts vorgegeben)

50 kBit/sec = 50000 Bit/sec
(50000 Bit/sec * 60 sec/min * 60 min/h * 24 h/d *30 d/Monat ) / (8 Bit/Byte * 1.000.000.000 Byte/Gbyte)=16,2 GByte/Monat
75kBit/sec==>24,3 GByte/Monat
 
Solange noch kein Provider diesen Bitstreamzugang explizit als eigenen Tarif anbietet, wird Dir als Endkunde noch niemand sagen können, was das für Dich heißt. ;)
 
Welche Auswirkungen soll die Abrechnung beim Bitstreammodell denn auch groß noch haben?

Die Kosten für Telefonie und Internet sind heute beinahe lächerlich gering, so dass ich mir kaum vorstellen kann, über die "Krücke" Bitstreamabrechnung als Endkunde eine weitere spürbare Verbilligung auch durchgereicht zu bekommen.

Was ich vielmehr sehe, ist, dass durch Bitstream evtl. mehr kleine Anbieter auf den Markt strömen und versuchen, den wenigen etablierten Firmen ein bisschen Konkurrenz zu machen. Dem Kunden werden also unter Umständen einige neue Anbieter mit neuen Konditionen begegnen.
Ob dies jedoch letztlich interessant ist, sei dahingestellt. Und ob sich die Konsumenten gleich bei Erscheinen in Scharen und mit Jubelschreien zum Wechseln bewegen lassen, kann ich auch nicht sagen (wage es aber auch mal zu verneinen), da ja VDSL als für viele derzeit einziges interessantes T-Produkt ohnehin ausgenommen ist.
 
So viel ich weiss bietet freenet auf Basis dieses BitStromZuganges ab sofort DSL Zugaenge bundesweit an!

Kein Telefonanschluss notwendig.
Dementsprechend kein Resale.
DSL only (mit VoiP oder NGN Telefonie)

voipd.
 
Freenet / Strato bietet die T-Com-Zugänge für rund 30 Euro / Monat an (um genau zu sein: Euro 29,90). Zu dem Preis gibt es DSL 16k, DSL-Flatrate und eine VoIP-Festnetz-Flatrate für 7 europäische Länder. Dazu gibt es den üblichen DSL-/WLAN-/VoIP-Router zum 24-Monats-Vertrag.

Ich habe es an anderer Stelle schon erwähnt: ich rechne eigentlich mit einem Preis von rund 25 Euro bei DSL16k OHNE VoIP-Flatrate und ca. 20 Euronen bei den kleinsten DSL-Anschlüssen.

Die Umrechnung der kbit/sek.-Angabe in monatlich möglichen Traffic ist auch nicht wirklich hilfreich, denn bei diesen Angaben geht es ja um die durchschnittliche Nutzung während der Hauptverkehrsstunden.


Vielleicht rufe ich ja mal bei der BNA an und frage nach, was das heissen soll. :D
 
Der Anruf brachte keine verwertbaren Auskünfte, die nette Dame am Telefon konnte mir da auch keine Auskunft zu geben. Ich solle mich doch mit meiner Frage per E-Mail an den zuständigen Sachbearbeiter wenden.

Was ich jetzt tun werde. Ich bin auf die Antwort gespannt. :)
 
48 Stunden später: bisher keine Antwort auf meine E-Mail-Anfrage. :(


Na ja - vielleicht ist ja Urlaubszeit oder so etwas.
 
Hi Leute,

aus meiner Sicht kann man von DSL-Zugängen, die auf dem Vorleistungsprodukt Bitstreamzugang beruhen, unter den derzeitigen preislichen Bedingungen des Vorleistungsproduktes einfach nur abraten. Knigge hat ja das Volumen pro Monat bei der 75kBit/s schon mal ausgerechnet:

75kBit/sec==>24,3 GByte/Monat


Da kommt dann also wieder der möchtegern ISP (Name nach Wunsch einsetzen ... ), welcher nicht bereit oder nicht in der Lage ist, in eine eigene Infrastruktur zu investieren, und bietet seinen Kunden eine auf dem Bitstreamzugang basierende DSL-Anschluß mit Flatrate an. Wenn man dann mehr als die oben angegebenen 24,3GByte / Monat nutzt, was ja nun wirklich nicht so ein großes Volumen ist, ist man wieder der böse Poweruser und wird rausgeekelt, wegen angeblich gewerblicher Nutzung abgemahnt etc. etc. Das kennen wir doch alles schon.

Daher bleibe ich bei meinem Ratschlag: Finger weg von den möchtegern ISPs, die kein eigenes Backbonenetz besitzen. Geht zu einem Provider, von dem ihr wisst daß er über ein eigenes Backbonenetz verfügt. Denn echten ISPs mit ausreichender eigener Infrastruktur kann es egal sein, ob man seinen DSL-Anschluß wirklich 24/7 voll ausnutzt und wahnsinnig viel Traffic erzeugt oder nicht.


C.U. NanoBot
 
Deine Warnung vor Hansenet und seinen Töchtern ist angekommen und wird hier schon länger beherzigt. Alice auf der Verpackung drauf und T-Com drin ist irgendwie nicht so ganz überzeugend.

Mir ist da ein ISP, der seine Dienstleistung bei diversen Provider-Providern einkauft und sich damit den Rücken für seine eigentlichen Dienstleistungen frei hält und sich nicht selbst in Dinge einmischt die er nicht richtig versteht, doch lieber.
 
Hallo,

Wenn man dann mehr als die oben angegebenen 24,3GByte / Monat nutzt, was ja nun wirklich nicht so ein großes Volumen ist, ist man wieder der böse Poweruser und wird rausgeekelt, wegen angeblich gewerblicher Nutzung abgemahnt etc. etc. Das kennen wir doch alles schon.
Ob das bei 24,3, bei 15 oder bei 100 GB passiert, liegt wohl an der Berechnungsgrundlage des Providers. Alle über einen Kamm scheren kannst du da wohl nicht.

Geht zu einem Provider, von dem ihr wisst daß er über ein eigenes Backbonenetz verfügt. Denn echten ISPs mit ausreichender eigener Infrastruktur kann es egal sein, ob man seinen DSL-Anschluß wirklich 24/7 voll ausnutzt und wahnsinnig viel Traffic erzeugt oder nicht.
Da machst du es dir ein bisschen zu einfach.
Zum einen verfügt kein Provider außer der T-Com über ein lückenloses Backbone in Deutschland. Alle benutzen andere Transportnetze für den Interconnect, z.B. das DFN Netz. Spätestens, wenn aber das eigene Netz verlassen werden muss, z.B. bei Datenverkehr zu anderen Providern oder ins Ausland, ist die Herrlichkeit dann endgültig vorbei: Für die Gateways und die Transferleistung muss ebenfalls bezahlt werden. Dazu muss er eine bestimmt Dienstgüte liefern: Wie lange bleiben wohl die Kunden, wenn die Leitungen andauernd überlastet sind? Intensive Nutzung kommt den Betreiber eines Backbones also richtig teuer zu stehen, denn der Ausbau von Infrastruktur ist extrem aufwendig.
Fazit: Gerade den Provider mit eigenem Backbone ist es nicht egal, wenn seine Kunden die Anschlüsse über Gebühr benutzen. Denn er muss dann an zwei Fronten investieren: In den Ausbau des existierenden Backbones und in die Erschließung neuer Gebiete. Ebenfalls muss er erhöhte Transferleistungen zwischen seinen Inseln und an Gateways in andere Netze einkalkulieren. Wartung und Support für all die anderen Reseller der eigenen Technik kommt dazu.

All diese Sorgen hat der Reseller nicht. Seine Berechnungsgrundlage ist erheblich risikoloser und weniger Schwankungen unterworfen (allein schon durch die Regulierung).
 
Der Friedhelm hat es ganz richtig beschrieben. Den Backbone-Betreibern sind die Power User schon ein Dorn im Auge. Friedhelms betrachtete bisher nur den internationalen Traffic. Doch auch im nationalen Netz kann es zu Engpässen (Zugangsnetz) kommen.
Mit normalem Internettraffic (Web, VoIP, Skype etc) wird man selten ein Powersauger. Meist/oft entsteht die Menge an Traffic erst durch P2P oder Video On Demand. Beide Trafficvarianten terminieren die Verbindung meist schon im eigenen Land (Deutsche Peeren/sehen deutschsprachige Filme, Franzosen französische, Engländer Englische etc.). Daher bleibt der Traffic oft im eigenen Land.
Ein Problem was die Reseller hatten und sicher noch haben - sind deren ATM Anbindungen. Wenn ein BBRAR nur per STM4 Leitungen angeschlossen ist, dann ist ein VP an eine Leitung gebunden und damit bei ca 620 MBit/sec ausgelastet. Eine STM4 Leitung kann max. 38 Endkunden 16MBit DSL Kunden mit Full Speed zeitgleich versorgen. Bei der schnellen Expansion von Resellern kann es dann schon mal dazu kommen, das es zu Paketverlusten nur eines Providers kommt, bei dem der VP voll ausgelastet ist.
Den Ärger hat der Endkunde. Der Zugangsnetzbetreiber, meist die Telekom, hat das Problem immer weiter Aufrüsten zu müssen (Netzausbau). Die Regulierungsbehörde begrenzt die Einnahmen der Telekom. Irgendwann ist dann auch mal Schluß mit dem weiteren Netzausbau.
Daher bin ich für faire Preise und kann die Telekom schon verstehen, dass Sie mehr für Ihre Endkundenanschlüsse (Bitstream) kassieren möchte.
 
Ich sage es nochmal: eure Hochrechnung der 50 / 75 kbit/s. auf den Monat hilft euch überhaupt nicht weiter, denn bei dieser Formulierung geht es lediglich um die durchschnittliche Nutzung in der Hauptverkehrs-Stunde. Meine Frage an den Sachbearbeiter der BNA betrifft unter anderem diese Formulierung: Welche Stunde ist die Hauptverkehrsstunde, wie und von wem wird sie ermittelt und wer legt das fest?

Dazu kommt noch die Frage ob sich der Passus "durchschnittlich" auf den einzelnen Anschluss auf einen bestimmten Zeitraum hin betrachtet (beispielsweise monatlich) oder auf die Masse aller von einem bestimmten Reseller (ggf. in einem bestimmten Gebiet) angemieteter Bitstream-Zugänge bezieht.

Ausserdem habe ich noch die Frage gestellt, ob es sich bei den angegebenen Preisen um Endpreise handelt oder ob zusätzlich noch ein Entgelt für die TAL zu entrichten wäre - also die vielzitierte "letzte Meile" der Kupferleitung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Heute (Dienstag, 29.07.08, 09.27 Uhr) kam folgende E-Mail:

Verbraucherservice der Bundesnetzagentur

Sehr geehrter Herr (Mein Name),

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur hat sich die Aufgabe gestellt den Endverbraucher über seine Rechte auf dem Gebiet des Telekommunikations-Kundenschutzes zu informieren. Rechtsgrundlage ist hier insbesondere das Telekommunikationsgesetzes (TKG) vom 22. Juni 2004, geändert durch das Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften vom 18. Februar 2007. Gleichfalls soll der Verbraucherservice dem Endverbraucher auch Hilfestellungen zu weiteren Fragen aus dem Telekommunikationsbereich geben.

Da wir für die weitere Beantwortung Ihrer Anfrage etwas Zeit benötigen, erhalten Sie vorab diesen Zwischenbescheid. Wir werden uns in Kürze zum Sachverhalt äußern.

Bis dahin bitten wir Sie um ein wenig Geduld.



Mit freundlichen Grüßen
Ihr Verbraucherservice


Hrhrhr ... meine Frage scheint nicht ganz so doof gewesen zu sein, selbst die BNA kann scheinbar nicht sofort antworten - und die hat diese Regulierung immerhin vorgenommen. :D
 
DAS nenne ich doch mal eine hilfreiche Antwort:

Vorgangsnummer T2008...

Verbraucherservice der Bundesnetzagentur

Sehr geehrter Herr (Mein Name),

vielen Dank für Ihre E-Mail, mit der Sie sich über die Entgelte für die Überlassung von Teilnehmerdaten im Wege der Offline-Nuztung informieren möchten.

Wenn Sie detaillierte Informationen zur Entscheidung der Bundesnetzagentur benötigen, können Sie diese gegen Auslagenerstattung bei der Geschäftsstelle der Beschlusskammern unter Bezugnahme auf das entsprechende Aktenzeichen erhalten (BK 3c-08/004).

Bitte setzen Sie sich mit der Geschäftsstelle unter

Bundesnetzagentur
Geschäftsstelle Beschlusskammern
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

oder unter der Telefaxnummer: 0228/14-64 71

in Verbindung, wenn Sie die Übersendung des Beschlusses wünschen. Eine kostenlose Übersendung ist nicht möglich. Für Rückfragen steht Ihnen die Beschlusskammer-Geschäftsstelle zur Verfügung.

Im Hinblick auf zurzeit noch anhängige Verfahren finden Sie Informationen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur (http://www.bundesnetzagentur.de) bzw. auf dieser Seite:
http://www.bundesnetzagentur.de/enid/5d83683d9be5ed6042026f2929e3b092,0/Beschlusskammern/BK3_84.html

Aufgrund der großen Anzahl von Eingaben und Beschwerden bin ich erst zu diesem Zeitpunkt in der Lage, Ihnen zu antworten. Ich bitte um Verständnis.


Mit freundlichen Grüßen
Ihr Verbraucherservice
[email protected]
http://www.bundesnetzagentur.de <http://www.bundesnetzagentur.de/>
14.08.2008


Alles klar? :gruebel:

:crazy: :-Ö
 
So, jetzt habe ich die Nase voll:

> Vorgangsnummer T2008-08 ...
> >
Verbraucherservice der Bundesnetzagentur

Sehr geehrter Herr (mein Name),

Sie haben völlig Recht, beim Zusammenstellen der Antwort aus verschiedenen Textbausteinen ist uns ein Kopierfehler unterlaufen. Die korrigierte Antwort finden Sie im Anschluss.
Weitere Informationen zu Ihrer Frage können Sie auch hier finden:
http://www.bundesnetzagentur.de/eni...luss___oeffentl__Breitband-IP-Netzen_129.html


Mit freundlichen Grüßen
Ihr Verbraucherservice
[email protected]
http://www.bundesnetzagentur.de <http://www.bundesnetzagentur.de/>
18.08.2008


Korrigierte Antwort vom 14.08.08; Änderungen markiert
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Sehr geehrter Herr (mein Name),

vielen Dank für Ihre E-Mail, mit der Sie sich über inhaltliche Details der Beschlusskammerentscheidung (BK 3c-08/004; Genehmigung von Entgelten für den IP-Bitstrom-Zugang (IP-Bitstream-Access, "IP-BSA") ) der Bundesnetzagentur informieren möchten., mit der Sie sich über die Entgelte für die Überlassung von Teilnehmerdaten im Wege der Offline-Nuztung
informieren möchten.

Wenn Sie detaillierte Informationen zur Entscheidung der Bundesnetzagentur benötigen, können Sie diese gegen Auslagenerstattung bei der Geschäftsstelle der Beschlusskammern unter Bezugnahme auf das entsprechende Aktenzeichen erhalten (BK 3c-08/004).
Bitte setzen Sie sich mit der Geschäftsstelle unter

Bundesnetzagentur
Geschäftsstelle Beschlusskammern
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

oder unter der Telefaxnummer: 0228/14-64 71

in Verbindung, wenn Sie die Übersendung des Beschlusses wünschen. Eine kostenlose Übersendung ist nicht möglich. Für Rückfragen steht Ihnen die Beschlusskammer-Geschäftsstelle zur Verfügung.

Im Hinblick auf zurzeit noch anhängige Verfahren finden Sie Informationen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur (http://www.bundesnetzagentur.de) bzw. auf dieser Seite:
http://www.bundesnetzagentur.de/enid/5d83683d9be5ed6042026f2929e3b092,0/Beschlusskammern/BK3_84.html


Mit freundlichen Grüßen
Ihr Verbraucherservice
[email protected]
http://www.bundesnetzagentur.de <http://www.bundesnetzagentur.de/>
14.08.2008


Ist das nicht echter Service vom Verbraucherservice? :rolleyes: :confused::noidea: :-Ö
 
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