Was bedeutet ein (Erst-)wohnsitzwechsel für die VoiP Nummer

cejot

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Hallo, ich weiß nicht ob ich hier richtig bin, aber ich hoffe es mal ;-)
Ich habe zwar eine Sipgate Nummer, aber ich denke das ist für alle Anbieter gleich.
So nun zu meinem "Problem", ich bin vor einem Jahr Studiumsbedingt umgezogen, habe jedoch an meinem Studienort nur einen Zweitwohnsitz angemeldet. Dadurch konnte ich auch nur eine Sipgate Nummer mit der Vorwahl meines Erstwohnsitz bekommen.
Da nun aber an meinem Studienort Zweiwohnsitzsteuern eingeführt werden sollen, spiele ich mit dem Gedanken umzuziehen.
Gerne würde ich jedoch meine Nummer (incl. Vorwahl) behalten. Ist dies möglich, wenn ich zb. an meinem alten Wohnsitz einen Zweiwohnsitz anmelde? Meine restliche Familie wohnt auch weiterhin da, was bedeutet, falls ich mal Post bekommen sollte die weiterhin auch "richtig" ankommt.
Theoretisch würd sich nichts ändern, außer auf dem Papier ist das der Grund dafür das ich die Nummer ändern muss?
Was ist wenn ich einfach "vergesse" meine Adresse bei sipgate neu anzugeben...
Kann mich jemand aufklären? Vielen Dank im Vorraus!
 
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Wenn du aus deinem Zweitwohnsitz deinen Erstwohnsitz

und

aus deinem Erstwohnsitz deinen Zweitwohnsitz machst

brauchst du nichts ändern bei Sipgate.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was ist wenn ich einfach "vergesse" meine Adresse bei sipgate neu anzugeben...

Vergessen ist gut. So machen es die Politiker auch.

Es gibt zwar Stimmen hier im Forum, die meinen das dies nicht zulässig sei. :confused:

Ich glaube kaum, das sipgate alle Kunden überprüft, ob sie noch am Wohnsitz wohnen, als der Anschluss angemeldet wurde.

Wenn es strafbar ist, seinen Umzug nicht dem Netzbetreiber zu melden, dann nehme ich alles zurück. Aber dann bitte mit einer Quellenangabe belegen.

Gruß
Pit
 
@Rohrnetzmeister: Du hast zweimal das selbe geschrieben ;)
Denke du meinst 1. -> 2. & 2. -> 1. Aber damit ließ es sich ja leben :p Selbst wenn das der einzige Grund für den Zweitwohnsitz wäre :)

@PitRum: Wenns verboten wäre wär es halt schon komisch, denn wie gesagt, für mich ändert sich ja rein garnichts, außer meinem Pass :p



Was jedoch überhaupt blöd ist, soweit ich weiß, ist es nicht möglich einen Zweitwohnsitz anzugeben. Man muss die "private Anschrift" angeben, welche aber ja doch beide sind oder?
 
Uih... habe den Fehler berichtigt. Du mußt nur an den Wohnsitz gemeldet sein. Egal ob Erst- oder Zweitwohnsitz.
 
Gut dann ist das ja alles kein Problem. Das heißt ich muss auch keine neue Adresse angeben?!
Dann hoff ich mal das bei meinem Erstwohnsitz so schnell keine Zweitwohnsitzsteuer eingeführt wird ;-)


____EDIT_____
Schlechte Neuigkeiten, wie ich gerade gesehen habe, gibt es an meinem Erstwohnsitz schon Zweitwohnsitzsteuerenk :( Da werde ich vorraussichtlich doch nicht um die Rufnummeränderung herumkommen :(
 
Zuletzt bearbeitet:
Zwei weitere Tipps lass alles so wie es ist bei Sipgate.
Du bist bei beiden Adressen beim Einwohnmeldeamt gemeldet. Dann kannst du deine Sipgate Nummer einbuchen wo du möchtest. Sollst aber wenn du die Nummer nicht an deinen registrierten Wohnort einbuchst deine Rufkennung unterdrücken.

Der andere Tipp nimm eine weitere Rufnummer an deinen Zweitwohnsitz bei Sipgate. Dafür brauchst einen anderen Usernamen und eine weitere eMailadresse.
 
Kann mich jemand aufklären?

Du musst den Ortsbezug der Rufnummer nachweisen. Ein Wohnsitz ist eigentlich vom Gesetz her nicht erforderlich. Wie das die Provider diesen Nachweis handhaben ist unterschiedlich.

Manchmal reicht eine zustellfähige Adresse, oder ein Eigentumsnachweis (z.B. Steuerbescheid). Andere verlangen eine Meldebescheinigung.
 
Cejot,
Bitte gib Deinem Thread einen aussagekräftigen Titel. So hast Du es in den Forumsregeln abgenickt, so solltest Du es auch handhaben. Eine Zusammenfassung Deiner Frage wäre zum Beispiel aussagekräftig. Ein einzelnes Schlagwort ist es mit Sicherheit nicht.
Also: =>1. Beitrag => Ändern => Erweitert => Titel ändern.
Danke
 
@Rohrnetzmeister: Den Tipp mit dem zweiten Account verstehe ich nicht. Was bringt mir das?
@kombjuder: Wenn ja nicht einmal ein Wohnsitz erforderlich ist, bin ich dann nicht eh auf der sicheren Seite, egal was ich mache. Wie glaube ich bereits erwähnt wohnt meine Familie ja weiterhin und den Briefkasten werden die weiterhin leeren :)
@Novize: Hoffe jetzt ists besser.
 
:) Sehr schön :)
 
Ich habe z.B. zwei Anschlüsse bei Sipgate. Einen am Erstwohnsitz und einen am Zweitwohnsitz. Dann braucht man nicht mit Rufnummernunterdrückung telefonieren.
 
Und das geht eben nur mit zwei Accounts.

jo
 
Ja, aber das ist doch VoIP?! Da ist es doch eigentlich egal wo ich mich gerade aufhalte, ich will ja immer unter der selben Nummer erreichbar sein!?
 
Ja dann darfst du aber außerhalb deines registrierten Wohnort bzw. dem Vorwahlbereich nur mit unterdrückter Rufnummer telefonieren.
 
Das steht möglicherweise in den AGBs des Anbieters. Von der BNetzA gibt es da keine Probleme. Entscheidend ist der Wohnsitz nur für die Zuteilung, telefonieren darf man damit überall.

jo
 
Naja wenn man den Notruf wählt und es klingelt im falschen Landkreis... sollte man sich schon überlegen...
 
@kombjuder: Wenn ja nicht einmal ein Wohnsitz erforderlich ist, bin ich dann nicht eh auf der sicheren Seite, egal was ich mache. Wie glaube ich bereits erwähnt wohnt meine Familie ja weiterhin und den Briefkasten werden die weiterhin leeren :)

Wenn du die Telekom beauftragst, dir eine Telefonleitung bei deiner Familie zu installieren, macht sie das, ob du da angemeldet bist oder nicht, da der Ortsnetzbezug gegeben ist.

Also ist in deinem Fall der Ortsbezug gegeben. Die Vorgaben sind erfüllt.

Ich habe z.B. im Büro eine Sipgate-Nummer. Da habe ich keinen Wohnsitz.
 
@Rohrnetzmeister: Das mit dem Notruf ist Einstellungssache. Man kann das ausschalten, dass man den Notruf im Vorwahlbereich anruft. Desweiteren benutze ich die Nummer hauptsächlich um angerufen zu werden. Ausgehende Anrufe gehen (meist) über meinen Internetanbieter, da ich dort eine Festnetzflat hab ;)
@kombjuder: Das mit dem Büro finde ich ein gutes Argument, denn ich habe zuhause ja auch mein Büro :D :D :D
 
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