Umzug mit Umstellung auf DSL-Komplett

Pfert

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Moin!

Ich ziehe zum 01.09. um und habe aktuell 4dsl (16k) mit verbleibenden zehn Monaten Vertragslaufzeit. Laut Auskunft der 1&1-Hotline kann ich nicht direkt von 4dsl auf S&P Komplett am neuen Wohnort umziehen :-(

Ich sehe für mich gerade die folgenden Szenarien (jeweils mit Kosten für die nächsten 10 Monate):

Neuen Anschluss beantragen und alten kündigen:
10 x 29,99 (4dsl) + 10 x 34,95 (S&P Komplett) + 10 (Versand) - 100 (Startguthaben) - 40 (Kunde wirbt Kunde) - 130 (Ebay-Preis für den Homeserver) = 390 Euro

Anschluss bei der Telekom beantragen, DSL Paket umziehen und dann auf S&P Komplett umstellen:
60 Euro (Anschluss Telekom) + 16,50 (1 x Grundgebühr Telekom) + 49 (Umzug 1&1) + 10 x 34,95 (S&P komplett) = 475 Euro

Dazu hätte ich ein paar Fragen:

1) Bei beiden Varianten würde die MVLZ wieder 24 Monate ab September betragen, richtig?
2) Ist die Wartezeit bei einem Neuanschluss geringer als bei der Umzugsgeschichte?
3) Mit welcher Wartezeit muss man beim Neuanschluss ungefähr rechnen?
4) Während der Wartezeit muss man beim Umzug zahlen, beim Neuanschluss nicht, richtig?
5) Spricht irgendwas dagegen, die alte Fritzbox für S&P Komplett zu nutzen? (Modell kann ich bis morgen rauskriegen - war bei 4dsl vor 14 Monaten dabei)

Momentan würde ich die Neuanschlussvariante favorisieren. Oder habe ich irgendetwas übersehen?
Gibt es vielleicht noch eine bessere Variante?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Bernd
 
1) Bei beiden Varianten würde die MVLZ wieder 24 Monate ab September betragen, richtig?
Bei Neuabschluss ja und bei Umzug nein. Da Du aber nach dem Umzug umstellen willst, beginnen mit dem neuen Tarif wieder die 24 Monate neu.

2) Ist die Wartezeit bei einem Neuanschluss geringer als bei der Umzugsgeschichte?
Das kann Dir keiner genau sagen. Eine Neubestellung kann 2 Wochen dauern, aber unter Umständen auch 4 Wochen. Ein Umzug liegt bei ca. 4 Wochen. Der alte Anschluss muss abgeschaltet werden und ist der Port frei, wird die Bestellung für den neuen Anschluss gemacht.

3) Mit welcher Wartezeit muss man beim Neuanschluss ungefähr rechnen?
Siehe oben.

4) Während der Wartezeit muss man beim Umzug zahlen, beim Neuanschluss nicht, richtig?

5) Spricht irgendwas dagegen, die alte Fritzbox für S&P Komplett zu nutzen? (Modell kann ich bis morgen rauskriegen - war bei 4dsl vor 14 Monaten dabei)
Wenn Du noch sagen würdest, um welche Box es sich handelt. Wenn sie aber vor 14 Monaten gekauft wurde, muss es die 5140, 7141 oder 7170 sein und diese Boxen können Komplett.

Momentan würde ich die Neuanschlussvariante favorisieren. Oder habe ich irgendetwas übersehen?
Gibt es vielleicht noch eine bessere Variante?
Neuanschluss wäre billiger, vergiss aber nicht, das Du die Box erst nach 6 Monaten verkaufen darfst, siehe AGB.
 
Ok, vielen Dank!

Wenn Du noch sagen würdest, um welche Box es sich handelt. Wenn sie aber vor 14 Monaten gekauft wurde, muss es die 5140, 7141 oder 7170 sein und diese Boxen können Komplett.

[...]

Neuanschluss wäre billiger, vergiss aber nicht, das Du die Box erst nach 6 Monaten verkaufen darfst, siehe AGB.

Es handelt sich um die 7141. Damit scheint es ja zu klappen.

Die Klausel mit den 6 Monaten war mir bislang entgangen. Danke!

Fraglich ist, ob sie nicht sowieso unwirksam ist, weil sie einen Vertragspartner unangemessen benachteiligt. Gibt es dazu schon eine richterliche Entscheidung?

Viele Grüße
Bernd
 
In welcher Form benachteiligt Dich dieser Passus, wenn Du eine 169¤ FritzBox für 0¤ bekommst? Diese Box dient des Zuganges, nicht des verhökerns.
 
Njoa, das kann man so und so sehen.

Die Box dient des Köderns nicht primär des Zuganges - dafür würde doch auch eine wesentlich billigere Box ausreichen.

Es gibt ähnliche Verkaufsmodelle bei Handys, wo ich für zwei Handyverträge nicht nur die subventionierten Handys sondern auch noch einen Fernseher und eine XBox kriege. (Nein - ich habe keinen dieser Verträge abgeschlossen ;) )

1&1 könnte mir auch ein Angebot ohne Box z.B. mit um 5 Euro reduziertem monatlichen Grundpreis machen.

Ich habe gerade die passende Stelle nicht zur Hand aber es ist von einem Kauf von subventionierter Hardware die Rede. Der Kaufpreis ist dabei erstmal nicht sonderlich relevant. Was spricht dagegen, dass ich mein Eigentum weiterverkaufe?
 
Der Vertrag spricht dagegen. Nur weil Dir ein Passus nicht gefällt, ist er nicht gleich unwirksam. Machs wie Du willst. ich will es nur nicht ungesagt gelassen haben. Wie es jeder handhabt, ist dessen Problem.
 
Nur weil ein Passus in den AGB steht ist er noch lange nicht wirksam.

Einen unwirksamen - weil unbilligen - Passus in die AGB aufzunehmen kostet erstmal nichts und hat wahrscheinlich bei 90 % der darüber Stolpernden die erwünschte Wirkung.

Deshalb war ja meine Frage auch, ob das schon jemand angefochten hat und ob es dazu eine richterliche Entscheidung gibt.

Wir müssen in der Beziehung ja nicht einer Meinung sein. Vielen Dank auf jeden Fall nochmals für Deine Hilfe heute morgen.
 
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