Moin,
aus längerer und Branchen übergreifender Erfahrung:
Dazu vorweg:
Grundversorgung (Erschließung bis APL, durch APL) wird durch die DTAG erledigt nach Auftrag durch Eigentümer (muss der Eigentümer sein). Ab APL muss der Eigentümer sich selbst um alles kümmern, kann aber auch da DTAG beauftragen (bei Erschließung).
Im späteren Verlauf des Lebens:
Der Mieter hat ein recht auf Herstellung insofern diese Technologie zum Zeitpunkt des Einzug bereits gegeben war. D.h. wenn zum Einzug eine TAE in der Wohnung war kann der Mieter darauf bestehen dass der Vermieter die Sache (den Anschluss) wiederherstellt.
Wenn zum Zeitpunkt des Einzugs irgendwo Unterputz nur Kabel lagen und keine TAE gesetzt (beschädig oder nicht) ist die Sache zum Einzugszeitpunkt nicht vorhanden gewesen und der Mieter kann keine Forderung stellen.
Das scheinen diverse Provider immer wieder zu behaupten. Deswegen muss das aber noch lange nicht stimmen.
Das behaupten Gerichte auch immer wieder und deshalb stimmt es. Vor allem aber ist es eine Mietrechtsangelegenheit die mit dem Provider nichts zutun hat. Im weiteren Macht sich der Provider bei Herstellung ohne Auftrag des Eigentümers (nicht Mieters!) Strafbar im Sinn der Sachbeschädigung. Denn bei Herstellung muss ja ein Schaden an der Sache (dem Gebäude, der Wand) beigebracht werden um da Kabel zu ziehen oder eben Dosen an zuschrauben.
... Der Mieter pocht natürlich darauf und ich keinen großen Stress.
siehe dazu den Einstieg
Die Frage ist halt, ob man einfach auf gut Glück 2 Drähte anschließt oder auch keinen und einfach eine Störung meldet.
Techniker kommt; sieht keine TAE; geht bestenfalls im Keller am APL das Signal prüfen und meldet zurück: Signal bis APL durchgehend, keine TAE, keine Störung, nicht gerechtfertigt.
Viel falsch machen kann man ja nicht. Sind ja nur 2 Kabel bis zur TEA legen.
Da kann man viel falsch machen, angefangen vom falschen AQS, verdrehten Adern bis hin zu nicht bedachten / beachteten Trennungsbedingungen der Steigleitung.
Wenn natürlich so wie jetzt in der APL nichts angeschlossen ist fällt es natürlich bei der Prüfung erst recht auf.
Die DTAG legt bei Schaltung m. Techniker vor Ort (immer wenn keine Vormieterdaten bekannt sind) die Innenhaus-Leitung am APL auf, wenn also keine Innenhaus-Leitung da ist kann nicht erfolgreich geschalten werden und ohne Schaltung gibt es keine (Ent-)Störung weil techn. nicht realisiert wurde.
Die Hauptverteling in die Wohnungen liegt ja im Keller, wobei dies alles nach der Renovierung passierte und 2009 der letzte Tkom- Anschluss genutzt wurde und das gewerblich (früher waren die auf dem Außenputz!). Nun sind hier Wohnungen und die Kabel neu. Selbst das hätte man auch nicht mit dem Abbau der alten Aufputz-TEA machen machen dürfen? Wenn ich renoviere kann ich doch einen toten Aufputz-TEA abreißen wenn der Anschluss still liegt oder muss die Telekom zurückbauen?
Wo ist das Problem der Außen-APLs? Da gab es viele Glückliche Schaltungen
Die DTAG baut auch hier, wenn überhaupt, nur bis APL sammt APL zurück. Und müssen muss die DTAG hier gar nichts, weil APLs und Zuleitung im Auftrag des Eigentümers als Dienstleistung gesetzt wurden (wann auch immer).
Innenhausangelegenheiten sind Eigentümerangelegenheiten
In diesem Sinn,
schönen Abend,
Tobias