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Hallo,
in der Vergangenheit gab es ja immer wieder Zank um die Bedingungen der Rufnummernportierung; ob möglich und wie teuer. Insofern bin ich etwas erstaunt, daß es still geworden ist und vernehme keine Jubelschreie. Denn im neuen TKG (ab Dezember 2021) steht in §59:
"(5) Anbieter [...] müssen sicherstellen, dass Endnutzer auf Antrag die ihnen zugeteilte Rufnummer beibehalten können (Rufnummernmitnahme). [...]"
"(7) [...] Die Bundesnetzagentur stellt ferner sicher, dass Endnutzern für die Rufnummernmitnahme keine direkten Entgelte berechnet werden."
Das heißt für mich (im Unterschied zu heute):
Grüße.
in der Vergangenheit gab es ja immer wieder Zank um die Bedingungen der Rufnummernportierung; ob möglich und wie teuer. Insofern bin ich etwas erstaunt, daß es still geworden ist und vernehme keine Jubelschreie. Denn im neuen TKG (ab Dezember 2021) steht in §59:
"(5) Anbieter [...] müssen sicherstellen, dass Endnutzer auf Antrag die ihnen zugeteilte Rufnummer beibehalten können (Rufnummernmitnahme). [...]"
"(7) [...] Die Bundesnetzagentur stellt ferner sicher, dass Endnutzern für die Rufnummernmitnahme keine direkten Entgelte berechnet werden."
Das heißt für mich (im Unterschied zu heute):
- Der neue Anbieter darf die eingehende Portierung nicht ablehnen.
- Endkunden darf für die Portierung nichts berechnet werden.
Grüße.