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Egal wann Sie DSL beantragt haben gelten immer die aktuellen AGBs, sie können ja ein Einschreiben an den Kundenservice Bonn schicken mit Bitte auf Sonderkündigung.
Die freundlichen Damen der Tcom sagen alles mögliche, die Erfahrung hab ich schon gemacht - daher höre ich nicht mehr darauf.
Ich bin nun kein Anwalt oder ähnliches, aber ich denke mal es gelten immer die AGB's zum Vertagsunterzeichnungs, bzw. Auftragsbestätigungs Zeitpunkt.
Diese gelten dann für die Laufzeit, also in dem Fall 24 Monate. Dies dann in guten wie in schlechten Zeiten. Also man kann weder die Verbesserungen neuer Leistungsbeschreibungen bekommen, noch sich verschlechtern.
Ausser, es wird einem die neue Leistungsbeschreibung zugesendet und man nimmt sie an.
Oft genug hat man ja den negativen Effekt einer Bindung, nun wäre er halt mal positiv.
Man kann ja nicht ein paar Wochen nachdem der Vertag zustande kommt, den Vertrag derart ändern. Man hat etwas vertraglich vereinbart und beide Parteien sind für die Laufzeit daran gebunden. Ich kann ja auch nicht einfach so jetzt etwas an dem Vertrag ändern.
Neue Kunden wissen ja nun was sie erwartet.
Zitat aus der Telekom AGB:
Nach Ziffer 1 bis 3 beabsichtigte Änderungen der AGB, der
Leistungsbeschreibungen sowie Preiserhöhungen, die nicht
ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt
sind, werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor
ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Dem Kunden steht
zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein
Sonderkündigungsrecht zu. Kündigt der Kunde innerhalb von
sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht
schriftlich, werden die Änderungen zum Zeitpunkt des
Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. Der Kunde wird auf
diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders
hingewiesen