Sonderangebot zur CEBIT-ganz frische Bestellung stornierbar ?

Fritzmaier

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soeben kommt die News:

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wer erst kürzlich (vor 2-3 Tagen) bestellt hat: kann man das stornieren und zu den neuen Konditionen abschließen ?

Sind bei DSL2048 mit einer fone flat immerhin 40 ¤
 
hast Du schon eine Bestellbestätigung ?

Wenn ja - hast Du wahrscheinlich schlechte Karten, denn dann bist Du schon als "Kunde" registriert. Und diese neuen Angebote gelten meist nur für Neukunden, d.h. man darf in den letzten 3 Monaten nicht "Kunde" gewesen sein.

Grundsätzlich hast Du ja ein Widerrufsrecht. Aber in wieweit das hier greift, und ob United Internet Dir danach nochmal die Möglichkeit gibt, Dich neu anzumelden, ist fraglich (... was ist denn das für ein Unentschlossener ? ...)
 
gestern abend bestellt; dann kam umgehend die automatische Bestätigungsmail ("... für den Auftrag bedanken...")


Nachtrag: merkwürdig ist:

habe schon mal für jemand im Oktober bestellt. Da kam gleich folgende Mail:
-----------------------------------
Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für Ihre Bestellung bei 1&1. Wir werden Ihren Auftrag schnellstmöglich prüfen.

Zu Ihrer Bestellung sind die folgenden Daten gespeichert:

Kundennummer: 1234567
Auftragsnummer: 1234567
...
-------------------------------------

auf die gestrige Bestellung kam nix in der Art. Wurde bei 1&1 das Bestellsystem geändert ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Kannst du mir mal bitte einen Link zu dem ersten Angebot posten? Das finde ich irgendwie nicht :-(
 
die Profiseller-Email habe ich auch bekommen - wenn ich aber in meinen Profiseller-Shop gucke, gelten noch die alten Preise (für Box und DSL-Anschluss)
Wenn es bereits eine Bestätigung der Bestellung gibt und die kommt in der Regel automatisch generiert nach ein paar Stunden, siehts schon nicht mehr so gut aus mit nem Rücktritt und Neubestellung. Am ehsten wohl via Hotline machbar, aber da kann es auch gut sein, dass dir die qualifizierten Mitarbeiter nicht wirklich helfen können und dich der Anruf nacher mehr kostet, als das was du einsparen wolltest. Auf Kulanz brauchst du meiner Meinung nach nicht zu hoffen. Habe da zwar selber keine eigenen Erfahrungen, aber so aus Beiträgen anderer User hier und in anderen Boards, würde ich sagen, das im besten Falle eine 10 Euro Gutschrift drin sitzt. Naja das ist für den Neuanmelder der einfach nur pech hat es einen Tag zu früh angemeldet zu haben sicherlich sehr ätzend, andererseits... das Angebot gilt halt ab dem Stichtag XY und NICHT "ab Stichtag XY + 24, oder 48 Stunden vorher". Irgendjemand muss halt "der Looser" sein, der "den letzten Vertrag zu den alten/schlechten Konditionen" abschliesst.
Wenn Stornieren noch möglich sein sollte, dann würde ich kein Problem in einer neuen Neuanmeldung zu den neuen Konditioen sehen - der hier erwähnte Punkte vonwegen Angebot gilt nur wenn man die letzten 3 Monate kein 1&1-DSL Kunde war, trifgft ja weiterhin zu - aufgrund einer Storno eines Auftrags war und bleibt man weiterhin "die letzten 3 Monate kein 1&1 Kunde".
 
Wenn Du den Dienst nicht schon genutzt hast, kannst Du die Bestellung als privater Endkunde eigentlich innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Damit bist Du kein existierender Kunde mehr und kannst das andere Angebot wahrnehmen. Abweichendes müßte in Deinen Vertragsbedingungen beim Abschluß enthalten sein. Lies mal das Kleingedruckte ;-)

--gandalf.
 
wenn man storniert ist man kein Kunde
und wenn die STORNO angenommen wird, dann war man auch nie Kunde - es wird ja storniert ! sprich nicht ausgeführt = erneute Neuanmeldung sofort möglich.
Ein Rücktrittsrecht gibt es im allgemein für 14 Tage, insbesondere bei online abgeschlossenen Vertägen, ABER hier geht es nicht einfach um "was online ordern", sondern hier wird eine "für dich ganz persönliche Leistung" erbracht mit dem Einrichten/Bestellen des DSL-Anschlusses. So wirklich auf Scheibe bin ich da nicht, aber so allgemein kann ich dir sagen, bestehen da sehr grosse Unterschiede zum allgemeinen Wiederrufsrecht. Es handelt sich halt um "eine Leistung" die man nicht einfach wieder zurücknehmen kann und sie einem anderen Verkauft, so ein DSL-Anschluss ist schon was ganz persönliches :)
 
Also ich weiß, daß 1und1 sich sträubt, den Kunden das Rücktrittsrecht zu gewähren, obwohl sie es eigentlich müßten. Such mal hier im Forum, waren in letzter Zeit einige Threads zu dem Thema.
Inwieweit man dann neu abschlißen kann, weiß ich zwar nicht, kann mir aber nicht vorstellen, daß es ein Problem ist.

Ein Tip noch, ich würde die kostenlose Kündigungshotline versuchen, vielleicht können die ja auch kulant den Vertrag im Einzelfall auf die neuen Konditionen umstellen, wenn nicht, kann man ja damit drohen, mithilfe Verbraucherschutz e.V. o.ä. den Widerruf durzusetzen, kann sein, daß das einer kulanten Lösung auf die Sprünge hilft.
 
das 14tägige Wiederrufsrecht ist hier halt nicht so direkt anwendbar, da sollte man vorsichtig sein, wenn man sich darauf beruft.
Hier geht es ja nicht um die Bestellung einer vorhandenen Ware die ich dann eben zurückgehen lasse, damit sie der nächste kaufen kann, sondern hier wird eine individuelle Leistung für diesen neuen Kunden persönlich erbracht mit der Bestellung/Einrichtung von DSL. Das ist ein sehr grosser Unterschied.
Vielleicht anders vergleiche, damit es verständlicher wird:
Wenn ich bei Quelle einen Anzug order, dann schick ich den innerhalb von 14 Tagen wieder zurück, so er mir nicht gefällt und gut ist.
Wenn ich diesen Anzug aber von einem Schneider persönlich für mich machen lasse, dann kann ich nicht beim Abholen nach 10 Tagen sagen: ne mag ich doch nicht, oder zumindest nicht mehr in pink, ich hätte ne dann lieber in schwarz.
Und so eine "DSL-Anschluss-Einrichtung" ist auch eine "ganz persönliche Bestellung", denn die "Leistung" (Anschlussbestellung) die zumindest schon zum Teil erbraucht wurde (zumindest Bestätigungsmail) ist auch eine ganz persönliche und kann logischer Weise von keinem anderen Kunden übernommen werden.
Oder anderer vergleich: order dir mal online ne Pizza (in einigen Städten geht das ja schon) > leg sie 10 Tage auf die Heizung > und versuch sie dann umzutauschen als ungenutzt/neuwertig :) - also es besteht mit Sicherheit nicht generell ein 14tägiges Rückgaberecht und das ist ja auch gut/korrekt so, sonst würden Versandhäuser bei jeder Bestellung ja erstmal 14 Tage abwarten.
Also ich hatte es mal, dass ein Besteller bei mir den Auftrag nach gut einer Woche rückgängig gemacht hat, war im September 2004. Da war es schon soweit, dass die Hardware geliefert wurde, welche er erst garnicht angenommen hat. Letzten Endes hat ihn das dann 26,80 Euronen gekostet für die Stornierung (+9,60 Euro, weil er die erste Abbuchung zurückgehen liess). Und ich persönlich halte dies auch für OK, denn 1&1 (oder jeder anderer Anbieter) muss den DSL-Anschluss ja auch bei der Telekom beantragen, sprich hat Arbeit und Kosten damit. Warum sollen diese Kosten vom Unternehmen / den bereits vorhandenen Kunden (wem sonst) getragen werden, nur weil manche eine rundum sorglos Bestellung aufgeben und dabei nicht mal von 12 Uhr bis mittag denken können ? - wenn ich was bestelle gehe ich einen Vetrag ein !! wenn man sich nicht sicher ist, ob man bestellen möchte, sollte man einfach abwarten VOR dem Bestellen und nicht nacher auf sein Rücktrittsrecht pochen.
 
hast du zufällig die Nr der kostenlosen Kündigungshotline ?

@Jschling: In meinem Fall hat 1und1 aber noch gar nix gemacht. Von daher müßte es mit der Löschung der Bestellung aus dem System erledigt sein für 1+1, ohne Kosten.

... bis Mittag denken können: In meinem Fall gilt das nicht !

Die mail kam gestern abend ganz überraschend mit dem Sonderangebot, und das ist noch gar nicht im Shopsystem bei 1&1 drin.
 
@JSchling
Naja, daß ist nicht ganz richtig, das widerrufsrecht gilt eben auch für Dienstleistungen (s.h. §312 d Abs. 2 BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html )

Es gilt nur dann nicht,
bei einer sonstigen Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.(§312d Abs. 2 Nr. 3 BGB

d.h. meines Erachtens nach, daß 1und1 den Kunden ausdrücklich darauf hinweisen muß, daß sein Widerrufsrecht erlischt, wenn er darauf besteht, daß DSL sofort freigeschaltet wird.

Und das erscheint mir auch richtig so. Inwieweit die blose Vorbereitung einer DSL Schaltung oder Wechsel bereits eine Vornahme der Dienstleistung ist, kann ich nicht sagen, die Schaltung ist es in jedem Fall.
Eine Klausel in AGB reicht nicht (Palandt §312d)

hier wird eine individuelle Leistung für diesen neuen Kunden persönlich erbracht mit der Bestellung/Einrichtung von DSL.
du beziehst dich auf §312 d Abs. 4 Nr. 3?
Das Gilt aber nur bei Lieferung von Waren/Sachen, hier wird keine Ware geliefert (außer der FBF), sondern eben eine Dienstleistung erbracht.

Letzten Endes hat ihn das dann 26,80 Euronen gekostet für die Stornierung (+9,60 Euro, weil er die erste Abbuchung zurückgehen liess).

Das halte ich nicht für OK und hätte dem Betroffenen geraten einen Anwalt aufzusuchen, wenn er nicht ausdrücklich belehrt worden ist, im Sinne von § 312d Abs. 3 Nr. 2, könnte ihm ein Schadensersatz Anspruch zustehen (vgl. Palandt) und das ist auch OK so.
 
florianr schrieb:
d.h. meines Erachtens nach, daß 1und1 den Kunden ausdrücklich darauf hinweisen muß, daß sein Widerrufsrecht erlischt, wenn er darauf besteht, daß DSL sofort freigeschaltet wird.

Belehrt 1und1 den Kunden denn überhaupt über ein Widerrufsrecht? Die Belehrung wäre ja sogar falsch, wenn nicht erwähnt wird, dass es bei Beauftragung der sofortigen Schaltung nicht gilt, und das erst hinterher zu sagen.

Wenn 1und1 aber nicht belehrt, dann haben die generell schlechte Karten, weil ja eben auch generell für eine Dienstleistung das Widerrufsrecht gilt und der Kunde darüber belehrt werden muss.

Kann nicht endlich mal jemand 1und1 verklagen um das zu klären :D
 
Nr. der Hotline

Hallo!Ich habe mal die Nr. der Kündigungshotline rausgesucht.

08005005006
sind dort eigentlich sehr nett,wenn du denen vielleicht etwas honig ums maul schmierst und nicht gleich lospolterst mit-klage und verbraucherschutz-
Ich wünsche dir jedenfalls viel glück.Würde auch alles versuchen.

MfG
 
KuniGunther schrieb:
Wenn 1und1 aber nicht belehrt, dann haben die generell schlechte Karten, weil ja eben auch generell für eine Dienstleistung das Widerrufsrecht gilt und der Kunde darüber belehrt werden muss.
Naja, das soll laut Palandt nicht so sein, bei Dienstleistungen entfällt dann trotzdem das Widerrufsrecht, der Kunde soll dann aber Schadensersatz geltend machen können.
Bin aber nicht ganz sicher, ob das alle Gerichte genauso sehen, konnte auch keine Entscheidungen dazu finden.

Im Zweifel also bei Veraucherschutz/Anwalt nachfragen ...
 
redrudi schrieb:
Hallo!Ich habe mal die Nr. der Kündigungshotline rausgesucht.

08005005006
sind dort eigentlich sehr nett,wenn du denen vielleicht etwas honig ums maul schmierst und nicht gleich lospolterst mit-klage und verbraucherschutz-
Ich wünsche dir jedenfalls viel glück.Würde auch alles versuchen.

MfG
Da muß ich redrudi Recht gebenm, würde es auch erst einmal im Einvernehmen versuchen, deshalb habe ich auch geschriben:

... vielleicht können die ja auch kulant den Vertrag im Einzelfall auf die neuen Konditionen umstellen, wenn nicht, kann man ja damit drohen, ...

Bevor man jedoch einfach Geld zurückbucht, sollte man sich in jedem Fall von einem Anwalt beraten lassen, was sich aber meines Erachtens nach wegen ca. 40 Euro u.U. nicht lohnen dürfte ...
 
Fritzmaier schrieb:
soeben kommt die News:

1. 1&1 Surf & Phone Box WLAN 2+ für 0,- EUR*
Exklusiv bei 1&1: Die 1&1 Surf & Phone Box WLAN 2+ gibt´s in
Verbindung mit der 1&1 Phone-FLAT bis zum 31.03. für 0,- EUR*!
¤
Hallo!

Bei 1und1 habe ich aber zu diesem Angebot noch nichts gefunden. Gibt es irgendeinen Link dazu
 
bin auch an dem Phoneflat-Angebot interessiert.

hab zur Zeit nur die DSLFlat bei 1und1....gilt das Angebot dann auch für mich ?
 
@frank-voip:

diese mail erhielten die 1&1-Profiseller gestern abend (ich zumindest)
 
achso

wäre ja auch zu gut gewesen um günstig an eine neue Box zu kommen :-(. Trotzdem Danke für die Info.
 
hallo,

leider wird im bestellablauf die box aber immer noch zum vollen preis berechnet.
oder geben die im nachhinein den preisnachlass.
 
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