Das sollte kein Problem sein, nur wenn der SIP Provider im Ausland sitzt und eine deutsche Nummer an den deutschen Netzbetreiber sendet wird dieser taetig. Ob Du im Ausland unterwegs bist weiss nur dein SIP Provider, der deutsche Netzbetreiber weiss das in der Regel nicht.Ich frage mich nur, wie das mit SIP Anrufen gehen soll, wenn der SIP-Provider in Deutschland sitzt. Ich selbst bin oft im Ausland, dort bei dus.net angemeldet und lasse bei Anrufen natürlich die Deutsche Nummer anzeigen, welche sonst?
Das ist ja noch gerade zu akzeptieren, vor 40 Jahren wurde mir auch keine Rufnummer angezeigt und ich habe es ueberstanden.Tun sie es doch, muss der Provider das blocken und den Anruf als anonym durchstellen
Komplett geblockt werden nur Anrufe die 110 und 112 bzw. Rufnummern von Premium-Diensten und Kurzwahlen mitsenden.Wenn solche Anrufe komplett geblockt werden
Oh, das ist interessant!Dann hab ich auch keine Idee mehr.
Dir bleibt dann nur die Hoffnung, dass es durch die TKG Novelle vom 1.12. besser wird.
Viele dieser Anrufe haben Ihren Ursprung im Ausland. Anrufe von dort dürfen seit dem 1.12. keine deutsche Rufnummer mehr mitsenden[1]. Tun sie es doch, muss der Provider das blocken und den Anruf als anonym durchstellen (Eine Ausnahme gilt wohl für Handynummern).
Mal sehen, wie die Umsetzung ist.Ursprung im Ausland. Anrufe von dort dürfen seit dem 1.12. keine deutsche Rufnummer mehr mitsenden[1]. Tun sie es doch, muss der Provider das blocken und den Anruf als anonym durchstellen (Eine Ausnahme gilt wohl für Handynummern).
§ 120 TKG
(4) Sämtliche an der Verbindung beteiligte Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste müssen
sicherstellen, dass als Rufnummer des Anrufers nur dann eine national signifikante Rufnummer des deutschen
Nummernraums angezeigt wird, wenn die Verbindung aus dem öffentlichen deutschen Telefonnetz übergeben
wird. Wird eine Verbindung, bei der eine national signifikante Rufnummer des deutschen Nummernraums
angezeigt wird, aus dem ausländischen Telefonnetz übergeben, haben die Anbieter sicherzustellen, dass
netzintern der Eintrittsweg der Verbindung in das deutsche Netz eindeutig gekennzeichnet wird; die
Rufnummernanzeige ist zu unterdrücken. Ausgenommen von Satz 1 ist das internationale Roaming im Mobilfunk.
Angerufene müssen die Möglichkeit haben, Anrufe mit unterdrückter Rufnummernanzeige auf einfache Weise
und unentgeltlich abzuweisen.
Hier steht, das gilt erst ab 1.12.22:Viele dieser Anrufe haben Ihren Ursprung im Ausland. Anrufe von dort dürfen seit dem 1.12. keine deutsche Rufnummer mehr mitsenden[1]. Tun sie es doch, muss der Provider das blocken und den Anruf als anonym durchstellen (Eine Ausnahme gilt wohl für Handynummern).
Mit größtmöglicher Gelassenheit zur Kenntnis nehmen, dass du nichts machen kannst.Was kann ich machen, wenn das so weiter geht?
Ein AutoAttendant hilft zu 100%. Kann ich bestätigen.Was kann ich machen
Auskunftsansprüche nach §§ 117, 118 TKG
Jeder, der ein berechtigtes Interesse daran hat, kann in Textform von der Bundesnetzagentur Auskunft über den Namen und die ladungsfähige Anschrift desjenigen verlangen, der eine Nummer von der Bundesnetzagentur zugeteilt bekommen hat. Im Bedarfsfall wenden Sie sich bitte an unsere Hotline unter der Rufnummer +49 (0)661 9730-290.
Der Hinweis mit Auskunftsanspruch war von mir nur als weitere Info gemeint (daher "übrigens"), also, dass sowas auch möglich ist bei nicht-gefakten Nummern.Ist mir echt nicht klar.
Das sehe ich ganz genauso.4 Anrufe an 2 folgenden Tagen sind mir jedenfalls erst mal zu viel und daher etwas Mühe wert.
Den Gedanken hatte ich heute auch schon mehrmals.Bedauerlich finde ich, dass AVM nix diesbezügliches in den Fritzboxen einbaut.
Das machst du also mit deiner Digitalisierungsbox, richtig?Der Ansatz funktioniert seit einem dreivierteljahr tadellos. PS: und ohne manuelle Nacharbeit.
Danke für den Hinweis. Mir war bisher nicht bekannt, dass es für die Umsetzung eine Übergangsfrist gibt.Hier steht, das gilt erst ab 1.12.22: