[Frage] Rufnummernportierung bei einem Todesfall

Green7

Neuer User
Mitglied seit
21 Mrz 2012
Beiträge
121
Punkte für Reaktionen
2
Punkte
18
Moin Moin ,

Ich habe hier mal eine Frage.
Mein Vater ist im Januar verstorben , nach der Beerdigung und dem ganzen hick hack mit den Ämtern bin ich mit meiner Mutter dabei ihre Monatlichen Kosten zu Optimieren.

Mein Vater hat seid gut 3 Jahren Internet bei 1&1 , eine 6000er Leitung mit "ISDN Komfort" (ist aber splitterloses VoIP) für ca 38€/ Monat.

Ich würde gerne meine Mutter auf einen Regionalen Anbieter umwechseln der Ihr ein 16.000 er Paket für 28,95 anbietet (dauerhaft) abzüglich Rabatt weil sie über den Anbieter (Stadtwerke) Strom und Gas hat.

Frage ist jetzt , wie gehe ich am besten vor , 1&1 wurden bislang noch nicht informiert das der Anschlußinhaber verstorben ist , das Bankkonto besteht ja nach wie vor.
Ich würde gerne den Todesfall als Sonderkündigung nutzen.

Das wichtigste dabei sind die Rufnummern , die Hauptrufnummer ist 6 stellig und besteht schon seit 35 Jahren die 2. Nummer ist Fax und die 3. war mal meine alte Nummer von daher egal.

Wie geht mann jetzt vor? 1und1 schon mal vorab einen info zukommen zu lassen (mit Kopie der Sterbeurkunde etc) das der A.I. Tod ist und die Kündigung dann über den neuen Anbieter vornehmen ? Oder sich mit dem neuen Anbieter kurzschließen und den das alles machen lassen ?

Hat da vielleicht jemand Erfahrung mit ?
 
Vermutlich geht nur eins von beiden, Rufnummer behalten oder Anbieter wechseln. 1&1 müsste in dem Fall den Vertrag unverändert weiterführen. Bei einem neuen Anbieter wird es Probleme wegen der verschiedenen Namen geben. Aber vielleicht hat das ja hier schonmal jemand so ähnlich durchgezogen.

jo
 
So sehe ich das auch. Entweder Sonderkündigung (Rufnummernmitnahme nicht möglich) oder Vertrag umschreiben lassen und anschließend durch den neuen Anbieter samt Rufnummernportierung kündigen lassen.

http://www.bundesnetzagentur.de/DE/...fnummermitnehmen/rufnummermitnehmen-node.html

Die Portierung ist nur möglich, wenn die Kundendaten beim alten und neuen Anbieter identisch verzeichnet sind. Kunden, die den Anbieter wechseln wollen, sollten deshalb vor der Kündigung Ihres Vertrages beim alten Anbieter ggf. ihre Daten aktualisieren lassen.
 
Eine Portierung klappt auch bei Abweichenden Namen und Adresse ohne Probleme. Selbst von Privat auf Firma oder umgedreht. Empfohlen wird aber zur Vermeidung von Problemen die gleichen Daten, in Praxis hat Abweichung noch nie gestört weder Festnetz noch Mobil.

Eine Nachträgliche Portierung kann bis zu 31 Tage nach Kündigung.

Also kann doch Sonderkündigung gemacht werden, und dann nachträglich die Nummern wegportieren lassen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das kann ich absolut nicht bestätigen. Wenn die Anschlußinhaber namentlich nicht übereinstimmen werden Portierungsanträge meiner Erfahrung nach rigoros abgelehnt.

In deinem Beispiel kann es daran gelegen haben, dass die Privatperson gleichzeitig der Firmeninhaber war/ist. Sowas stellt dann eine Ausnahme dar.
 
Dann haben wir unterschiedliche Erfahrung, mit Alice, o2, Telekom sowie 1&1 keine Probleme gehabt bei Wechsel, weder ich noch einige Freunde oder Family Mitglieder die ich technisch was betreue.
 
Kann ich zwar nicht nachvollziehen aber dann ist es wohl einen Versuch wert, im Zuge der Sonderkündigung eine Portierung zum neuen Anbieter zu beantragen. Sollte dies abgelehnt werden sind die Rufnummern jedoch weg.
 
Bis 31. Tage nach Kündigung können weitere Anträge gestellt werden. Wenn Kündigung bereits vorliegt, bedarf es den Weg der nachträglichen Portierung, wo dann ggf. kein nahtloser Übergang ist, und Prozess 1-2 Woche ohne Nummer bedeuten kann.
 
Ob eine nachträgliche Rufnummernportierung möglich ist hängt davon ab, ob der neue Anbieter dies ermöglicht. Grundsätzlich ist kein Anbieter dazu verpflichtet, eine Rufnummer "entgegenzunehmen".
 
Für die Rufnummernübernahme wird möglicherweise außer der Sterbeurkunde auch ein Erbschein benötigt, was sich etwas hinziehen kann. Aber bevor hier weiter Theorien entwickelt werden, würde ich einfach ein Anfrage diesbezüglich bei beiden Anbietern starten. Wenn die Antworten vorliegen, sieht man weiter.
 
Danke für die Antworten.
Ist alles sehr unsicher , hab vorhin mal geschaut der Vertrag läuft noch bis August .

Wir werden jetzt wohl den Vertrag auf meine Mutter umschreiben lassen und regulär durch den neuen Anbieter kündigen lassen
 
Umschreiben kostet öfters mal Geld, und ggf. werden auch Bonus oder so gestrichen. Daher sollte man dieses auch vorher prüfen.
 
Denke, das ist die sicherste Variante. Pass aber auf, dass die nicht "aus Versehen" die Vertragslaufzeit verlängern.

jo
 
Wenn der Vertrag nur noch bis August läuft ist eine Umschreibung gar nicht notwendig, eine einfache Kündigung reicht. Kündigung und Rufnummernmitnahme auf den Namen der Frau nur mit Nachnamen unterschreiben, fertig.
 
Die Kündigung sollte dann aber der neue Provider im Rahmen der Portierung machen!

jo
 
Bei Nachträglicher Portierung entfällt auch der Rechtsanspruch (§46 TKG) auf Weiterversorgung falls neue Anbieter es am Schaltungstag verbockt.

Daher wie Rollo sagt, egal ob ordentliche Kündigung oder Sonderkündigung vom neuen Anbieter kündigen lassen.

Vorab kann man ja mit jetzigem sprechen, und die Umstände erklären, dass diese dann auch direkt Zeitnah einen Termin bestätigen an den neuen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo , wir haben jetzt 1&1 gemäß deren Formular davon in Kenntnis gesetzt das der Vertrag auf meine Mutter übergeht. Bankverbindung wurde online schon angepasst.

Deen wechsel werden wir dann zeitnah in Auftrag geben
 
Was aber bei noch knapp 5 Monaten Restlaufzeit nicht ins Gewicht fällt.
 
Holen Sie sich 3CX - völlig kostenlos!
Verbinden Sie Ihr Team und Ihre Kunden Telefonie Livechat Videokonferenzen

Gehostet oder selbst-verwaltet. Für bis zu 10 Nutzer dauerhaft kostenlos. Keine Kreditkartendetails erforderlich. Ohne Risiko testen.

3CX
Für diese E-Mail-Adresse besteht bereits ein 3CX-Konto. Sie werden zum Kundenportal weitergeleitet, wo Sie sich anmelden oder Ihr Passwort zurücksetzen können, falls Sie dieses vergessen haben.