Rufnummernportierung (Anbieter, Pleiten, Regelungen, BNA, Anlagenanschlüsse)

Anti-T

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Hallo!

Ich habe jetzt etwa eine Stunde lang recht viele Beiträge zur Rufnummernportierung gelesen. http://www.ip-phone-forum.de/showthread.php?t=72337 habe ich gelesen. So richtig schlau bin ich nicht geworden und eindeutig sind die Beiträge auch nicht.

Bleiben ein paar Fragen.

Wer ist Eigentümer meiner jetzigen Festnetzrufnummer?

Falls nicht ich, kann ich diese Rufnummer dauerhaft kaufen (so wie eine 0800er)?

Wenn ich Eigentümer der Rufnummer bin (wofür hat man in http://www.ip-phone-forum.de/showpost.php?p=622557&postcount=5 62,50 Euro gezahlt?), darf ich sie dann behalten, wenn ich aus dem Ortsnetz wegziehe?

Ich bin gern bereit eine einmalige Summe für die Portierung zu bezahlen, möchte aber zukünftig keine hohen Grundgebühren oder Mindestumsätze für diese Rufnummer bezahlen. Ich will auch keinen Anbeiter, der mich mit "Nur in Verbindung mit einem DSL-Tarif bla bla ..." knebeln will. Die Minutenpreise dieses Anbieters sind mir weitgehend egal, ich muss diesen Anbieter abgehend ja nicht benutzen. Mit welche Haken muss ich denn noch alles rechnen? Welche Anbieter könnt ihr empfehlen? Welcher Anbieter kann Anschlussinhaber (Rufnummernnutzer) und Rechnungsempfänger (anderes Ortsnetz) unterscheiden?

Was passiert, wenn der neue VoIP-Anbieter pleite geht und ich nicht Eigentümer der Rufnummer bin?

Bisher dachte ich immer, ich muss den gesamten ISDN-Anschluss mit allen (maximal) 10 MSNs portieren. Gut, das könnt man umgehen, indem man sich vorübergehend einen zweiten ISDN-Anschluss einrichten lässt und auf diesem die MSNs übernimmt, die man später portieren will. Anschließend kündigt und portiert man diesen zweiten Anschluss. Jetzt lese ich auf http://voipstation.de/sipuri.php aber (siehe rechts unten), dass man nur einige aller Rufnummern portieren kann. Bedingung: Es müssen 3 MSNs am ISDN-Anschluss erhalten bleiben. Stimmt das wirklich, denn http://www.dus.net/index.php?id=183 schreibt in der letzten Zeile was ganz anderes.

Kann man einen ISDN-Anschluss mit mehreren Rufnummern auf zwei unterschiedliche Nutzer portieren? Beispielsweise MSN 1 auf die private Anschrift (natürliche Person) und die restlichen Rufnummern aufs eigene Unternehmen (juristische Person) oder muss man den Umweg 2. Anschluss gehen?

Kann man eigentlich vorhandene Anlagenanschlüsse portieren? Auch so, dass aus einem 10er Anlagenanschluss (xyz-0 bis xyz-9) 10 einzelne (aufeinanderfolgende) VoIP-Rufnummern werden?

Wie bekommt man, wenn kein Anlagenanschluss vorhanden ist, einen ortsnetzbezogenen VoIP-Anlagenanschluss her? Wie beantragt man da bei der RegTP (BNA) eigentlich die Größe des Rufnummernblocks, wenn man bei VoIP gar keine "Amtsleitungen" zählen kann?

Edit (1):
Laut http://www.dus.net/index.php?id=183 arbeitet dus.net nur mit einmaligen Kosten. Also wenn ich eine Festnetznummer zu dus.net portiere dann würde mich das ja nie wieder Geld kosten. Wovon leben die denn dann eigentlich, wenn ich die abgehend nicht benutze?

Edit (2):
Geht die Portierung zurück zur Telekom immer?
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielleicht verrätst Du uns noch, von wo nach wo Du Deine Rufnummern portieren willst, die meisten Fragen sind nur Anbieter spezifisch zu beantworten.

Anti-T schrieb:
Wer ist Eigentümer meiner jetzigen Festnetzrufnummer?

Eigentümer gibt es nicht, Du bist berechtigter Nutzer, Du kannst die Rufnummer zu anderen Anbietern portieren und im Rahmen des zulässigen (u.a. durch BNA bestimmt) nutzen.

Falls nicht ich, kann ich diese Rufnummer dauerhaft kaufen (so wie eine 0800er)?

Das hängt vom Anbieter ab, bei sipgate z.B. ist die Portierung genauso ausgeschlossen wie bei 1und1. (ob das zulässig ist ist einmal eine andere Frage). Inwieweit die Anbieter die Rufnummer dann übertragen können hängt von den Einzelheiten ab.

Wenn ich Eigentümer der Rufnummer bin (wofür hat man in http://www.ip-phone-forum.de/showpost.php?p=622557&postcount=5 62,50 Euro gezahlt?), darf ich sie dann behalten, wenn ich aus dem Ortsnetz wegziehe?

In dem Beitrag ist ja völlig unklar, wie und wo die Rufnummer registriert wurde, mir ist jedenfalls nicht bekannt, daß man Ortsnetzrufnummern direkt bei der BNA registrieren kann. Details fehlen in dem Beitrag auch.

Jedenfalls ist eine Ortsnetzrufnummer unzulässig (sowohl die Schaltung, als auh die Nutzung), wenn kein bezug zum Ortsnetz gegeben ist. Also nach Umzug darf die Nummer höchstens vorrübergehend für einen Ansagedienst oder eine Weiterleitung genutzt werden.

Ich bin gern bereit eine einmalige Summe für die Portierung zu bezahlen, möchte aber zukünftig keine hohen Grundgebühren oder Mindestumsätze für diese Rufnummer bezahlen. Ich will auch keinen Anbeiter, der mich mit "Nur in Verbindung mit einem DSL-Tarif bla bla ..." knebeln will. Die Minutenpreise dieses Anbieters sind mir weitgehend egal, ich muss diesen Anbieter abgehend ja nicht benutzen. Mit welche Haken muss ich denn noch alles rechnen? Welche Anbieter könnt ihr empfehlen?

Portierungen bieten die meisten Anbieter an, schau dir die einschlägigen Anbieter doch einmal an, einen Blick solltest Du auf jedenfall auch auf dus.net werfen.

Welcher Anbieter kann Anschlussinhaber (Rufnummernnutzer) und Rechnungsempfänger (anderes Ortsnetz) unterscheiden?

Wozu soll das gut sein? Jedes Unternehmen mit einer vernünftigen Buchhaltung sollte in der Lage sein eine extra Rechnungsanschrift zu verwalten.

Was passiert, wenn der neue VoIP-Anbieter pleite geht und ich nicht Eigentümer der Rufnummer bin?

Bei einer portierten Rufnummer kann das nicht passieren, für die bleibst Du berechtigter Benutzer, allerdings könnte natürlich eine Portierung in einem solchen Fall schwierig werden. Ob es dafür spezielle Vorschriften gibt weiß ich nicht.
Bei sipgate u.ä. dürfte die Rufnummer dann weg sein, bliebe also nur die Hoffnung, daß ein Iso.Verwalter die Rufnummern an ein anderes Unternehem überträgt und diese dort bereitgestellt werden können. Das hängt vermultich von der Zahl der Betroffenen Kunden usw. ab. (Reine Spekulation!)

Bisher dachte ich immer, ich muss den gesamten ISDN-Anschluss mit allen (maximal) 10 MSNs portieren. Gut, das könnt man umgehen, indem man sich vorübergehend einen zweiten ISDN-Anschluss einrichten lässt und auf diesem die MSNs übernimmt, die man später portieren will. Anschließend kündigt und portiert man diesen zweiten Anschluss. Jetzt lese ich auf http://voipstation.de/sipuri.php aber (siehe rechts unten), dass man nur einige aller Rufnummern portieren kann. Bedingung: Es müssen 3 MSNs am ISDN-Anschluss erhalten bleiben. Stimmt das wirklich, denn http://www.dus.net/index.php?id=183 schreibt in der letzten Zeile was ganz anderes.

Hm kann ich nichts dazu sagen, die Informationen zu diesem Thema sind recht verworren. Telekom hat bislang ofiziell immer gesagt, es sei Portierung nur möglich, wenn der vollständige Anschluß gekündigt wird.
Möglich war es aber auch vorher schon, einige MSN auf einem neuen virtuellen Anschluß bereitsstellen zu lassen (der nicht gechaltet wird) und diesen dann zu Kündigen/Die Rufnummern portieren zu lassen.
Von der Möglichkeit wie voipstation sie beschreibt habe ich noch nicht gehört.
Allerdings hat sich im Bereich der Rufnummernportierung einiges geändert (jetzt im Juni), kann also sein, daß dies damit zusammenhängt.
Ich würde hier einmal Berichte von voipstation Kunden abwarten.

Kann man einen ISDN-Anschluss mit mehreren Rufnummern auf zwei unterschiedliche Nutzer portieren? Beispielsweise MSN 1 auf die private Anschrift (natürliche Person) und die restlichen Rufnummern aufs eigene Unternehmen (juristische Person) oder muss man den Umweg 2. Anschluss gehen?
Zu einem anderen Anbieter? s.o. wenn es so geht wie bei voipstation beschrieben, dann sollte das funktionieren, wenn nicht, dann bleibt nur einen zweiten Anschluß einzurichten.
 
Hallo,

du musst zunächst zwei Fälle unterscheiden. Du bekommst eine Rufnummer oder Rufnummerngasse zugewiesen oder
dein Provider überlässt dir eine oder mehrere seiner Durchwahlen.
Im zweiten Fall sind das Rufnummern des Providers, an denen hast du keine Rechte.

Im ersten Fall bist du Besitzer der Rufnummer (Eigentümer ist und bleibt die Behörde). Du verlierst den Besitz, wenn du keinen Anspruch mehr auf die Rufnummer hast, also aus dem Ortsnetz wegziehst.

Der Provider ist zur Herausgabe der Rufnummer verpflichtet. Die Voraussetzungen sind nicht klar geregelt.
Telekom verlangt bei ISDN-Anschlüssen, dass min. 3 Rufnummern beim Anschluß verbleiben.
Andere Anbieter verlangen astronomische Beträge für die Wegportierung (also nicht Übernahme sondern Abgabe), mir sind z.B. 50 Eur pro Rufnummer genannt worden. Mit den Portierungsgebühren sind das dann fast 100 Eur pro Rufnummer.
Andere Provider stellen sich auf stur, machen wir nicht. Beschwerden bei der Behörde werden einfach ausgesessen.

Bei Konkurs kannst du die Wegportierung veranlassen lassen.

Solange nicht jemand die Rufnummernfreigabe durchprozessiert hat und ein entsprechendes Urteil besteht, auf das du dich berufen kannst, bist du immer der Willkür deiner Provider ausgeliefert.
 
kombjuder schrieb:
Im ersten Fall bist du Besitzer der Rufnummer (Eigentümer ist und bleibt die Behörde). Du verlierst den Besitz, wenn du keinen Anspruch mehr auf die Rufnummer hast, also aus dem Ortsnetz wegziehst.
Nur wegen der Begrifflichkeit, wenn Du eine Rufnummer von einem Anbieter zugeteilt bekommen hast, hast Du ein Nutzungsrecht an der Rufnummer. Eigentümer und Besitzer gibt es da nicht (s.h. TKV §20 http://www.gesetze-im-internet.de/tkv_1998/__20.html

tkv schrieb:
Mit der Zuteilung der Teilnehmerrufnummer erwirbt der Endkunde im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes und der Bedingungen und Regelungen nach § 43 Abs. 2 des Telekommunikationsgesetzes ein vom Anbieter unabhängiges dauerhaftes [Anm. von der BNA abgeleitetes] Nutzungsrecht an der Teilnehmerrufnummer.
Der Provider ist zur Herausgabe der Rufnummer verpflichtet. Die Voraussetzungen sind nicht klar geregelt.
Telekom verlangt bei ISDN-Anschlüssen, dass min. 3 Rufnummern beim Anschluß verbleiben.
Also mein Informationsstand ist, daß ein Unternehmen nicht verpflichtet ist einzelne Rufnummern abzugeben, sofern der Anschluß bestehen bleiben soll.

Andere Anbieter verlangen astronomische Beträge für die Wegportierung (also nicht Übernahme sondern Abgabe), mir sind z.B. 50 Eur pro Rufnummer genannt worden. Mit den Portierungsgebühren sind das dann fast 100 Eur pro Rufnummer.
Welche Provider verlangen denn so hohe Gebühren? Hat die BNA nicht einen Höchstebtrag festgelegt? Bin mir nicht sicher, für Mobilfunk gibt es einen solchen Höchstbetrag.

Bei Konkurs kannst du die Wegportierung veranlassen lassen.
Das ist sicher richtig, setzt aber voraus, daß das Unternehem soweit noch kooperiert, wenn dort niemand mehr einen Handschlag macht, ist das natürlich schwierig.
Schwierigkeiten gibt es auch, wenn der originäre Netzbetreiber (also der der die Rufnummern ursprünglich zugeteilt hat) insolvent ist, dann müßte zunächst ein carier gefunden werden, der die Verwaltung der RNBs dieses Anbieters übernimmt, das ist also schon ein gewisses Risiko (betrifft aber wohl eher nicht kunden, die Rufnummern von Telekom z.B., die werden wohl so schnell nicht insolvent.)

Solange nicht jemand die Rufnummernfreigabe durchprozessiert hat und ein entsprechendes Urteil besteht, auf das du dich berufen kannst, bist du immer der Willkür deiner Provider ausgeliefert.
 
florianr schrieb:
Eigentümer und Besitzer gibt es da nicht (s.h. TKV §20 http://www.gesetze-im-internet.de/tkv_1998/__20.html

Mach dich mal schlau über die juristischen Unterschiede zwischen Eigentümer und Besitzer.

Also mein Informationsstand ist, daß ein Unternehmen nicht verpflichtet ist einzelne Rufnummern abzugeben, sofern der Anschluß bestehen bleiben soll.

Das habe ich auch nicht behauptet. Er muß die Rufnummer rausgeben, aber ...
Beispielhaft habe ich die Telekomregelung angeführt.

Bin mir nicht sicher, für Mobilfunk gibt es einen solchen Höchstbetrag.
Das ist keine Portierungsgebühr, das sind "Bearbeitungsgebühren", die mir nach Drohung mit jur. Schritten freundlicher Weise erlassen wurden.

Das ist sicher richtig, setzt aber voraus, daß das Unternehem soweit noch kooperiert, wenn dort niemand mehr einen Handschlag macht, ist das natürlich schwierig.

Nach Konkurs (nicht Konkursantrag) ist es angeblich möglich die Rufnummer ohne Zustimmung zu portieren, so zumindest die Aussage eines Providers.
Müsste so auch bei Betriebseinstellung funktionieren.

Übrigends selbst die VOIP-Provider sind mit den Leistungen der zuständigen Behörde nur sehr bedingt zufrieden.
 
kombjuder schrieb:
Mach dich mal schlau über die juristischen Unterschiede zwischen Eigentümer und Besitzer.
Ja das habe ich bereits getan, Eigentum und Besitz gibt es nur an beweglichen Sachen. Inwieweit es auch für "geistiges Eigentum" angewendet werden kann ist schon umstritten.

Hier hat der Kunde aber nur ein abgeleitetes Nutzungsrecht, das ist weder Eigentum noch Besitz. (aber das ist wohl gänzlich OT).

Das habe ich auch nicht behauptet. Er muß die Rufnummer rausgeben, aber ...
Beispielhaft habe ich die Telekomregelung angeführt.

Ich fürchte Du hast mich falsch verstanden, ich meinte, daß es u.U. eine neue Regelung ist, oder einfach ein neues Verhalten der Telekom, wenn sie Portierungen einzelner MSN eines ISDN Anschlusses, ohne Kündigung zulassen. Bislang waren sie dazu eindeutig nicht verpflichtet.
 
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