Ich selbst bin der Meinung, dass es hier in Deutschland unter den gesetzlichen Bestimmungen recht schwierig ist eine solche Möglichkeit einzuräumen (andere Rufnummer abgehend anzeigen):
§ 66j Rufnummernübermittlung
(1) Anbieter von Telekommunikationsdiensten, die Teilnehmern den Aufbau von abgehenden Verbindungen ermöglichen, müssen sicherstellen, dass beim Verbindungsaufbau als Rufnummer des Anrufers eine vollständige national signifikante Rufnummer übermittelt und als solche gekennzeichnet wird. Die Rufnummer muss dem Teilnehmer für den Dienst zugeteilt sein, im Rahmen dessen die Verbindung aufgebaut wird. Deutsche Rufnummern für Auskunftsdienste, Massenverkehrsdienste, Neuartige Dienste oder Premium-Dienste sowie Nummern für Kurzwahl-Sprachdienste dürfen nicht als Rufnummer des Anrufers übermittelt werden. Andere an der Verbindung beteiligte Anbieter dürfen übermittelte Rufnummern nicht verändern.
(2) Teilnehmer dürfen weitere Rufnummern nur aufsetzen und in das öffentliche Telefonnetz übermitteln, wenn sie ein Nutzungsrecht an der entsprechenden Rufnummer haben. Deutsche Rufnummern für Auskunftsdienste, Massenverkehrsdienste, Neuartige Dienste oder Premium-Dienste sowie Nummern für Kurzwahl-Sprachdienste dürfen von Teilnehmern nicht als zusätzliche Rufnummer aufgesetzt und in das öffentliche Telefonnetz übermittelt werden.
Dies dürfte sich für Carpo (und jeden anderen NICHT-Leitungsbetreiber) also recht schwierig ereignen, möchte man sich an die Gesetze halten...
Der Provider muss also zuvor sicherstellen, dass der Accountinhaber auch der rechtmäßige Leitungsinhaber der gewünschten Rufnummer ist, um eine ausgehende Rufnummer zu verändern. Irgendeine Rufnummer darf also auf keinen Fall eingestellt werden!
Die "Götter" streiten sich ja schon eine Weile, ob ein VoIP Call einem Festnetz Call gleichzusetzen ist und somit als gleichwertiger Dienst anzusehen ist. Sieht man hier eine Differenzierung, ist eine Änderung der Rufnummer vollkommen ausgeschlossen.