Heute habe ich ein Gutschrifts-PDF erhalten. Ich werte dies als Ankündigung einer Auszahlung.
Für einen Mahnbescheid ist aus meiner Sicht die Fälligkeit noch nicht fortgeschritten genug. Ich werde entsprechend Mahnstufen vorbereiten.
Der Gutschrifts-PDF war folgendes Schreiben von meiner Seite vorausgegangen, mit dem ich neben der Darstellung meiner Rechtsauffassung, wie im letzten Post angekündigt um eine Auskunft nach §15 DSGVO ersuche, da ich nicht mehr auf mein Kundenkonto zugreifen kann.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Einzahlung meines Guthabens habe ich meinen Teil (Zahlung von erwarteter Leistung) erfüllt. Dafür müssen Sie (als Vertragspartner) eine Gegenleistung erbringen.
Die zu erwartende Gegenleistung (VoIP-Telefonie) wurde von Ihrer Seite her nicht befristet. In diesem Jahr wurden mit diesem Guthaben auch Leistungen eingefordert (Telefonie).
Diese wurden auch aus meinem Guthaben beglichen. Ein Vertragsvereinbarung, dass das Guthaben in einem bestimmten Zeitfenster aufzubrauchen sei besteht nicht.
Die Leistungen wurde also noch erbracht. Eine Einforderung nach §194 war daher nicht notwendig. Die Unterlassung der zustehenden Leistung bzw. der Auszahlungsverweigerung setzt erst jetzt ein.
Hiermit teile ich Ihnen mir, dass der Betrag spätestens 7 Tage nach Vertragsende (01.07.2020) fällig wird und nach diesem Zeitpunkt mit einem Zinssatz 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen ist (§288(1)BGB).
Da mir aktuell der Zugang zu Ihrem Portal fehlt und ich meine Daten nicht weiter abrufen kann, erbitte ich um Auskunft nach Art. 15 DSGVO.
Ich bitte unverzüglich um eine vollständige Kopie aller meiner personenbezogenen Daten einschließlich Metadaten sowie deren Verwendung und der geplanten Dauer der Speicherung, sowie um die Kriterien, nach denen die Dauer der Speicherung festgelegt ist.
Weiter bitte ich um die Verarbeitungszwecke, für die meine Daten gespeichert wurden. Weiter bitte ich um die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden.
Weiter bitte ich um Mitteilung über die Herkunft alle verfügbaren mit meiner Personen verbundenen Informationen. Zuletzt bitte um Auskunft darüber, wie mein Daten verarbeitet und ausgewertet werden und wurden, sowie die Ergebnisse der Auswertungen.
Schöne Grüße
J
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Die war eine Antwort auf folgendes Schreiben von p-voip:
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Sehr geehrter Herr Hanen,
Wir berufen uns auf gesetzliche Bestimmungen. Diese müssen deshalb nicht individuell in den AGB bestimmt worden sein.
Für Leistungen vor Wirksamwerden der Kündigung berufen wir uns auf die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren nach §195 BGB in Verbindung mit §194 Abs. 1 BGB. Ihre letzte Leistung an uns, Ihre Zahlung, ist mehr als drei Jahre her. Ihr Anspruch daraus gegenüber uns ist somit unter die Verjährung gefallen.
Die Berufung auf die Verjährung ist eine Einrede, die wir anführen müssen, wollten wir sie geltend machen. Dies haben wir aus Kulanz bislang nicht getan und Kunden konnten weiterhin ihr Guthaben abtelefonieren. Leider müssen wir nun in Ausnahmefällen darauf bestehen und die Einrede der Verjährung erheben.
Da der Aufwand für die Rückzahlung und die damit entstehenden Kosten regelmäßig das zu erstattende Restguthaben überschreiten, bitten wir um Verständnis für diesen Schritt.
Wir bedauern Ihnen keinen besseren Bescheid geben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr PERSONAL-VOIP Team
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