online Kündigung auslaufen lassen

die.katze

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Hallo,

bin ein wenig in der Zwickmühle.

Habe am 30.04.15 meinen Vertrag online gekündigt.

Dies muss nun ja innerhalb von 14 Tagen telefonisch bestätigt werden.

Da mein DSL-Vertrag erst Ende September 2015 endet, meine ich die Kündigung ein wenig zu früh in die Wege geleitet zu haben.

Wenn ich nun diese 2 Wochen verstreichen lasse, ohne meinen Entschluss vom 30.04 telefonisch zu bestätigen...

ist dann eine nochmalige Kündigung möglich? oder macht das alles einen schlechten Eindruck, und wirkt sich negativ bei einer evtl. Vertragsverlängerung ohne bzw. mit Kündigung aus.

Bitte um Rat
Grüße
 
Bestätige doch einfach die Kündigung.
Zurückziehen kannst du sie im CC immer noch, bis zu 4 Wochen vor Vertragsende.
 
Die Online Kündigung ist Murks von 1&1.

Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung die nur zugehen muss, und weder von 1&1 noch von dir ein zweites mal bestätigt werden muss.

Rechtlich ist deine Kündigung schon durch, jedoch wird 1&1 es anders sehen, 1&1 wird deine Kündigung die ja zugegangen und damit erfüllt ist eigenmächtig stornieren wenn deren Bettelanruf nicht folgst.

Wenn telefonisch deine Kündigung zurück nimmst, bekommst i.d.R. noch eine Gutschrift angeboten. Steht aber auch schon mehrfach in vorhanden Themen... z.B. http://www.ip-phone-forum.de/showthread.php?t=246766
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
dachte, dass bei einem Wechsel zu einem neuen DSL-Anbieter dieser die Kündigung in die Hand nimmt.

und wenn ich nun kündige und dieser später zurückziehe, ist ja auch blöd.
 
Lass 1&1 es eigenmächtig stornieren oder mach es online selbst. Dann vom neuen Anbieter Kündigen lassen, sonst verzichtest auch Rechtsanspruch auf Nachversorgung wenn Portierung am Schaltungstag nicht klappt, zumdem kannst eine Versorgunslücke haben wenn es schief geht.
 
bis wann kann ich bitte nochmal selbst kündigen bzw. wechseln und die Kündigung durch einen neuen Anbieter ausführen lassen.

schade, dass die aktuell doch sehr interessanten VDSL Magenta Angebote bei uns noch nicht greifen. :(
 
Lesen der AGB und Leistungsbeschreibung beantworten deine Frage korrekt, i.d.R. bis 3 Monate vor Vertragsende.
 
gut, okay, danke.


nur wenn ich die laufende Kündigung nicht bestätige, und demnach von 1&1 annullieren lasse.

Kann ich dann zum Ende des Monats nochmals kündigen?

Grüße
 
Rechtlich müsstest es nicht, aber kannst machen, da 1&1 ja eigenmächtig in eigenen Welt lebt.
 
ich verstehe die "Angst zur Kündigung" nicht.
Sämtliche Verträge von mir - egal ob Smartphone, DSL/Internet oder evtl. Zeitschriften-Abos - werden ca. 4-8 Wochen nach Schaltung gekündigt. (jeweils zum Ende der MVLZ)

somit hab ich alle Optionen (auf meiner Seite)
 
Rechtlich ..., da 1&1 ja eigenmächtig in eigenen Welt lebt.
Rein rechtlich wäre eigentlich die Schriftform erforderlich, wenn aber 1&1 das durch eine Online-Kündigung ersetzt, die durch eine telefonische Bestätigung abgesichert wird, werte ich das eher positiv. Online+Telefon ist schnell erledigt und durch das unmittelbare (telefonische) Feedback entfällt das Rätselraten, ob meine E-Mail, main Fax, mein Einschreiben oder was auch immer auch wirklich eingetroffen ist und berücksichtigt wird.
 
Wer online Verträge anbietet muss auch die Kündigung online akzeptieren.

Eine Kündigung ist wie gesagt eine einseitige Willenserklärung und bedarf damit keine 2. oder 3. oder sonst was.

Und Telefon mit Zwang zur Aufzeichnung und nur zu Bürozeiten ist keine online Kündigung, ein Fax bedarf auch keine erneute bestätigung per Flaschenpost.

Also Murks, dann besser nen Fax mit Unterschrift, spart Zeit und Ärger.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Rein nach BGB wäre natürlich jegliche Form zulässig (falls du das Zustandekommen oder Kündigung des Vertrages niemals nachweisen musst), aber bei bereits abgeschlossenen Verträgen finden bei der Kündigung die AGB des Anbieters Anwendung.

Mit dem 1&1-xDSL-Vertrag musst du die AGB explizit anerkennen, mitsamt der dort vorgegebene Form und Fristen der Kündigung:
  • 1&1-AGB alt: Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform
  • 1&1-AGB aktuell: Kündigungen haben stets in Schriftform oder alternativ den im Kundenportal angegebenen Weg zu erfolgen

Die einmalige und einseitige Willenserklärung in Schriftform bleibt dir also immer noch. Die Milchmädchen/Stammtisch-Logik: Wer online Verträge anbietet, muss auch..." greift aber in keinem Fall.
 
Das alles beantwortet nicht die Ursprungsfrage und auch nicht eine einfache Lösung ohne richterlichte Hilfe, die ebenfalls nicht immer zum Erfolg führt.
Nach 1&1-Auffassung ist die Onlinekündigung nur wirksam, wenn die Bestätigung erfolgt ist. Wie oft und wann die Kündigung angestoßen wurde ist völlig wurscht.
Der TO sollte also die 1&1-Frist beruhigt verstreichen lassen und rechtzeitig (!) rechtswirksam kündigen (oder jetzt bestätigen). Wichtig ist nur, dass eine Kündigung rechtzeitig zurückgenommen wird, wenn kein anderer Anbieter gefunden wird...
 
Nur weil etwas in einer AGB steht muss es weder rechts noch völlig korrekt sein.

Es gibt Urteile, wie ich bereits schrieb, dass wer Online den Vertragsabschluss ermöglicht, muss dieses auch für Kündigung tun, da es sonst unangemessene Benachteiligung für den Kunden ist.

Sonst könnten Unternehmen ja auch sagen Kündigung ginge nur persönlich in Außenstelle in China oder sonst was.

Und allein eine online Kündigung per Telefon, ist ja wohl absoluter Schwachsinn, allein vom logischen.

Solange keiner Klagt, und es hinnimmt, macht 1&1 halt sein eigenes Ding.

Hatten wir aber auch schon im VVL Thema.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Die Milchmädchen/Stammtisch-Logik: Wer online Verträge anbietet, muss auch..." greift aber in keinem Fall.

Dass man Verträge auf dem selben Wege, wie man sie abgeschlossen hat auch wieder kündigen kann ist weder Milchmädchen- noch Stammtischlogik sondern eine gesunde Rechtsauffassung. Dir scheint der korrekte Gebrauch dieser Phrasen ("Milchmädchenrechnung"/"Stammtischparolen") nicht ganz geläufig zu sein.

Nur weil etwas in einer AGB steht muss es weder rechts noch völlig korrekt sein.

Es gibt Urteile, wie ich bereits schrieb, dass wer Online den Vertragsabschluss ermöglicht, muss dieses auch für Kündigung tun, da es sonst unangemessene Benachteiligung für den Kunden ist.

So ist es und nur darum ging es. Aber wo kein Kläger da kein Richter. Kurzum: Rein rechtlich wäre die Schriftform nicht erforderlich, aber es wird halt so toleriert da niemand dagegen vorgeht - wozu auch, es ist schliesslich dennoch recht komfortabel.
 
Bleibt trotzdem Murks, da kann man ganze online weglassen, und gleich telefonisch Kündigen, mit dem Zwang der Zustimmung zur Aufzeichnung.

Ich bevorzuge in dem Fall einfach nen Zweizeiler per Fax mit Unterschrift, erspart den Blödsinn online und dann noch anzurufen zu Bürozeiten bei gesonderter Hotline.

Dazu auch ein Video https://www.youtube.com/watch?v=eGYK3uCqP5o, geht dort zwar um eine Dating Seite, aber auf Rückfrage bei RA Solmecke trifft selbe auch bei 1&1 beim DSL zu.
 
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