Das Thema "Routerzwang" sollte sich doch erledigt haben.
Das entbindet den Kunden aber nicht, sich mit der entsprechenden Schnittstellenbeschreibung des Anbieters auseinanderzusetzen, der Einsatz
geeigneter eigener Hardware ist also Voraussetzung! Zudem trifft das neue/geänderte Gesetz (seit 1. August 2016 gültig)
nicht automatisch (weitere Informationen dazu z.B. >
hier< oder >
hier<) auf bestehende Verträge zu die vor diesem Stichtag abgeschlossen worden (der Anbieter kann also nach wie vor den Einsatz seiner Hardware voraussetzen)!
Muss man IT Fachmann sein um Internet und Telefonieren zu können ?
Wenn man eigene Hardware/Router verwenden will sollte man sich entweder mit der Materie etwas auskennen/beschäftigen oder jemanden damit beauftragen sich darum zu kümmern. Wenn beides nicht zutrifft bzw. möglich ist wäre es äußerst unsinnig (insb. dann wenn man auch noch auf den Anschluss angewiesen ist) die Annahme der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Hardware
abzulehnen.
Die Petition ist meiner Ansicht nach schlicht Unfug, man wird von O2 nicht mehr (seit Anfang August 2016, das Ende des sog. "Routerzwang") direkt
* gezwungen die "O2 Homebox 2" einzusetzen (aktueller Vertrag/Tarif u.U. vorausgesetzt, s.o.).
*)
Indirekt könnte es einem aber so vorkommen, s.h. z.B. hier: https://www.ip-phone-forum.de/threads/288499. Dbzgl. wäre vielleicht eine sinnvollere "Petition" vorstellbar die einwandfrei leserliche Zugangsdaten fordert...
Sollte man nicht in der Lage sein, einen geeigneten (eigenen) Router einzurichten, macht es auch keinen Sinn die Schuld bei anderen zu suchen. Wenn man sich mit der Materie nicht auskennt und (aus gesundheitlichen Gründen) auch noch dringend auf einen funktionierenden Anschluss angewiesen ist, wäre es m.E. sehr unsinnig, die Annahme eines vom Provider kostenlos zur Verfügung gestellten Zugangsgerät (insb. wenn der Provider ausschließlich i.V.m. diesem Gerät vollständigen Support leistet) zu verweigern. Selbst wenn in diesem Fall bei der Umschaltung des Anschlusses etwas schief gegangen sein sollte (und das auch die tatsächliche Ursache für den langen Ausfall des Anschlusses sein sollte) wird man nicht generell von O2 gezwungen, eine O2 Homebox einzusetzen, auch dbzgl. ist die Petition m.E. eher irreführend.
Mein "Mitleid" bzw. Enthusiasmus zur Unterstützung dieser (m.E. sinnlosen) Petition hält sich meinerseits daher arg in Grenzen (um es mal vorsichtig auszudrücken). Zudem eine Petition unter diesem Umständen (die auch noch an die Bundeskanzlerin gerichtet ist) mir für so etwas alles andere als zweckdienlich erscheint.
Was mir zudem aufgefallen ist:
https://www.change.org/p/o2-zwingt-ihren-kunden-den-zwangsrouter-o2-homebox-2-zu-benutzen schrieb:
Ab Montag den 1. August endet der Routerzwang. Dies ist jüngst durch den BGH ebenfalls entscheiden worden.
Das BGH hat was? Gibt es dazu eine Quelle? Und auch wenn am 1. August der sog. "Routerzwang" gefallen ist (das ist richtig, wird aber, wie dieses Beispiel auch wieder mal zeigt, nicht selten falsch interpretiert) so trifft das
1. nicht automatisch auch auf bestehende Verträge zu die vor diesem Stichtag abgeschlossen worden und
2. entbindet es den Kunden nicht davon
geeignete eigene Hardware einzusetzen die der entsprechenden Schnittstellenbeschreibung des Anbieters entspricht (in der entsprechenden
aktuell gültigen Schnittstellenbeschreibung von O2 bzw. Telefonica (man verweist darin letztlich auf die Schnittstellenbeschreibung 1TR112 der Telekom) wird u.a. die Unterstützung von ADSL2+-AnnexJ, VDSL2 sowie VDSL2-Vectroing vom CPE gefordert), das Kriterium
"es funktionierte jahrelang ohne Probleme" gilt in diesem Fall nicht (das würde imo anders aussehen wenn der Vertrag schon älter ist, sich die AGB sowie LB seitdem nicht geändert hat und damals schon vom Provider kein Zwangsgerät vorgeschrieben wurde, so wäre nach wie vor die alte Schnittstellenbeschreibung gültig, das ganze trifft aber auf O2 nicht zu).
Es ist auch weder die HW-Version der 7270 noch die derzeitig installierte Firmware-Ver. bekannt (mit älterer Firmware wäre u.U. auch der AnnexJ-Support nicht gegeben).
Der eigentliche Knackpunkt an der ganzen Sache scheint mir hier jedenfalls in der Annahmeverweigerung der Homebox 2 zu liegen, ohne die ist der Grund der Störung nicht ohne weiteres feststellbar (man weiß also nicht ob die nicht näher spezifizierte 7270 lediglich ein Problem mit einem neuen AnnexJ-Profil/Port hat, der Anschluss auf VDSL2 umgestellt wurde oder tatsächlich eine Störung des Anschlusses vorliegt) und ohne Homebox 2 bzw. einem anderen von O2 supporteten Gerät stellt sich der O2-Support leider etwas "taub" (ob berechtigt oder nicht sei mal dahingestellt, im Falle einer Umstellung auf VDSL2 oder eines Problem des Kundengerätes mit AnnexJ m.E. allerdings berechtigt).
Das sinnvollste wäre m.E. O2 darum zu bitten, die Homebox 2 erneut zuzusenden (bevor man hier auf Verdacht selbst neue Geräte anschafft), das erachte ich jedenfalls als wesentlich sinnvoller als irgendeine Petition.
Ich muss aber auch andilao zustimmen, dass die Mitteilungen von O2 "daneben" sind, zumindest wenn es tatsächlich am Kundengerät liegen sollte. Wenn nicht...
Grund für die letzte Bearbeitung dieses Beitrages ist das Ersetzen der IPPF-Links als BBCode durch normale URL da die entsprechenden BBCodes seit dem Foren-Update von Anfang Juli 2017 nicht mehr funktionieren.