Sorry, ich bin mir ziemlich sicher, dass eine Nachberechnung vor Gericht keinen Bestand hätte.
Wenn mir in einem Laden an der Kasse ein falscher Preis für eine Ware berechnet wird, ich diesen Preis bezahle und die Ware einpacke / ausgehändigt bekomme, ist der Vertrag zu diesen Bedingungen zustande gekommen - ganz egal, welcher Preis auf dem Preisschild steht und ganz egal, ob ich zuviel oder zuwenig bezahlt habe.
Das hat etwas damit zu tun, dass eine Preisliste / ein Preis an der Ware lediglich eine "Aufforderung zur Abgabe eines Angebots" darstellt und nicht bereits ein Angebot. Angebot und Annahme kommen durch "Nennung" des verbindlichen Preises in Form einer Rechnung / Kassenabrechnung, "Genehmigung" durch den Käufer und durch Zahlung des Kaufpreises und Übergabe des Kaufgegenstandes zustande.
Die Abrechnung ist erfolgt - ich glaube nicht, dass da irgendwas von "vorläufig" oder "Abschlag" oder so steht. Zahlung ist (hoffentlich) erfolgt - die dürfte konkludent die Einwilligung auf den in der Rechnung genannten Preis beinhalten. Somit ist Angebot und Annahme erfolgt, der Kaufvertrag zustande gekommen. Leistung wurde erbracht, Zahlung ist (hoffentlich) erfolgt, Vertrag wurde abgewickelt. Ich würde da schlechte Karten für eine Nachberechnung sehen ...
Andererseits glaube ich nicht, dass Nikotel nachberechnen wird, unabhängig davon, ob sie es vielleicht dürften oder nicht. Andererseits wird wegen der geringen Beträge, um die es da wahrscheinlich geht, wohl niemand vor Gericht ziehen.
Und ich glaube nicht, dass Nikotel Kunden verärgern will, wenn der (Abrechnungs-)Fehler ganz klar auf ihre Kappe geht ...