Hallo Gemeinde,
ich ziehe bald um, und habe meinen Komplett-Anschluss bei 1und1 gekündigt, da sie nicht in der Lage sind den Komplett-Anschluss (was ich jetzt habe) auf neue Adresse zu schalten. Sie können nur jetzigen Anschluss kündigen und einen neuen bestellen. Beim Gespräch mit einem Berater hat sich festgestellt, dass ich meine Fritz!Box 7170, die ich für ¤ 29,- erworben habe zurückschicken muss.
Meine Fragen sind: Muss man die Box zurückschicken? Was ist mit den Euronen, was ich bezahl habe? Da in AGB steht:
5.1.
Hardware, die im Paket mit dem Abschluss eines 1&1-Internet-Zugangs-Vertrages verkauft wird, dient dem Einsatz bei der Nutzung des 1&1-Internet-Zugangs-Vertrages durch den Kunden und ist nicht zur Weiterveräußerung als Neuware bestimmt. Der Kunde darf diese Hardware frühstens 6 Monate nach Lieferung der Hardware veräußern oder, falls dies früher eintritt, nach Beendigung des zugehörigen Internet-Zugangs-Vertrages.
und gleichzeitig steht da auch:
1.9.
1&1 weist den Kunden darauf hin, dass subventionierte Hardware nur auf der Grundlage einer langfristigen Vertragsbeziehung (in der Regel gekennzeichnet durch eine Mindestvertragslaufzeit) mit dem Kunden angeboten wird. Sollte daher der Vertrag innerhalb der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit gleichviel aus welchen Gründen beendet werden, ist 1&1 berechtigt, subventionierte Hardware zurückzufordern.
Was hat das alles zu bedeuten???
Danke für eure Kommentare
Grüße schurgan
ich ziehe bald um, und habe meinen Komplett-Anschluss bei 1und1 gekündigt, da sie nicht in der Lage sind den Komplett-Anschluss (was ich jetzt habe) auf neue Adresse zu schalten. Sie können nur jetzigen Anschluss kündigen und einen neuen bestellen. Beim Gespräch mit einem Berater hat sich festgestellt, dass ich meine Fritz!Box 7170, die ich für ¤ 29,- erworben habe zurückschicken muss.
Meine Fragen sind: Muss man die Box zurückschicken? Was ist mit den Euronen, was ich bezahl habe? Da in AGB steht:
5.1.
Hardware, die im Paket mit dem Abschluss eines 1&1-Internet-Zugangs-Vertrages verkauft wird, dient dem Einsatz bei der Nutzung des 1&1-Internet-Zugangs-Vertrages durch den Kunden und ist nicht zur Weiterveräußerung als Neuware bestimmt. Der Kunde darf diese Hardware frühstens 6 Monate nach Lieferung der Hardware veräußern oder, falls dies früher eintritt, nach Beendigung des zugehörigen Internet-Zugangs-Vertrages.
und gleichzeitig steht da auch:
1.9.
1&1 weist den Kunden darauf hin, dass subventionierte Hardware nur auf der Grundlage einer langfristigen Vertragsbeziehung (in der Regel gekennzeichnet durch eine Mindestvertragslaufzeit) mit dem Kunden angeboten wird. Sollte daher der Vertrag innerhalb der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit gleichviel aus welchen Gründen beendet werden, ist 1&1 berechtigt, subventionierte Hardware zurückzufordern.
Was hat das alles zu bedeuten???
Danke für eure Kommentare
Grüße schurgan