Muss die Fritz!Box bei Kündigung (1&1) zurückgeschickt werden???

schurgan

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Hallo Gemeinde,

ich ziehe bald um, und habe meinen Komplett-Anschluss bei 1und1 gekündigt, da sie nicht in der Lage sind den Komplett-Anschluss (was ich jetzt habe) auf neue Adresse zu schalten. Sie können nur jetzigen Anschluss kündigen und einen neuen bestellen. Beim Gespräch mit einem Berater hat sich festgestellt, dass ich meine Fritz!Box 7170, die ich für ¤ 29,- erworben habe zurückschicken muss.

Meine Fragen sind: Muss man die Box zurückschicken? Was ist mit den Euronen, was ich bezahl habe? Da in AGB steht:

5.1.
Hardware, die im Paket mit dem Abschluss eines 1&1-Internet-Zugangs-Vertrages verkauft wird, dient dem Einsatz bei der Nutzung des 1&1-Internet-Zugangs-Vertrages durch den Kunden und ist nicht zur Weiterveräußerung als Neuware bestimmt. Der Kunde darf diese Hardware frühstens 6 Monate nach Lieferung der Hardware veräußern oder, falls dies früher eintritt, nach Beendigung des zugehörigen Internet-Zugangs-Vertrages.

und gleichzeitig steht da auch:

1.9.
1&1 weist den Kunden darauf hin, dass subventionierte Hardware nur auf der Grundlage einer langfristigen Vertragsbeziehung (in der Regel gekennzeichnet durch eine Mindestvertragslaufzeit) mit dem Kunden angeboten wird. Sollte daher der Vertrag innerhalb der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit gleichviel aus welchen Gründen beendet werden, ist 1&1 berechtigt, subventionierte Hardware zurückzufordern.

Was hat das alles zu bedeuten???

Danke für eure Kommentare


Grüße schurgan
 
Hallo Schurgan!
Das Ab- und Anmelden liegt weniger an 1und1 sondern eher an der Telekom.Wenn du in der neuen Wohnung wieder einen Anschluß von 1und1 bekommst, sollte es funktionieren, daß du die Fritz!Box nicht zurückschicken brauchst.Je nachdem, wie lange dein Vertrag schon läuft, macht es vielleicht Sinn, nach einer neuen subventionierten Fritz!Box zu fragen.

Schönen Gruß!
 
Hallo Woingenau,

ich habe bereits das mit einem Berater besprochen. Es geht nicht meinen Komplett-Anschluss in der neuen Wohnung zu schalten. Es geht nur so: alten Anschluss kündigen und einen neuen bestellen. Aber in dem Fall muss (laut 1und1) die alte Fritz Box zurückgeschickt werden. Oder ich kann den Anschluss kündigen lassen ohne einen neuen zu bestellen (in dem Fall sind ¤ 69,- fällig + Fritz Box zurück), was ich auch gemacht habe. Meine Frage besteht immer noch, ob die Box zurück muss (in AGB widersprechen sich die beiden Sachen, siehe Oben)

Und der Vertrag läuft seit September 2007
 
Hallo schurgan,

dann liegt es wohl an der kurzen Vertragslaufzeit, daß du die Fritz Box zurückschicken mußt, da ja die Subventionierung an die Laufzeit gebunden ist. Das sich die AGB´s scheinbar widersprechen hat für dich wenig Auswirkungen, wenn 1&1 dich schon gebeten hat, die Box im Falle der Kündigung zurückzuschicken. Ich glaube, da macht es wenig Sinn das Ganze rechtlich prüfen zu lassen. Und da du ja die Box bereits zurückgeschickt und 69 Euro bezahlt hast, ist ja eh schon alles geregelt.
 
hallo

ich habe genau das selbe gehabt am 16.09.07 dsl von 1und1 bekommen
mit fritzbox 7170 und mediabox 8020
dann am 06.02.08 wegen umzug in einer anderen stadt den anschluss umgemeldet
6 wochen später einen brief bekommen das sie den anschluss nicht um melden können
sie müssten mich ganz ab melden und dann neu an melden
habe mich dann darauf ein gelassen mit ein paar bedingungen
habe die neue 7270 plus die mediacenter box 8040 erhalten musste 59 euro plus 9,60 ¤ bezahlen in gegenzug habe ich aber 89 ¤ für meine alte hardware die ich zurück geschickt habe wieder gut geschrieben gekriegt plus 40 euro storno weil ich insgesamt 11 wochen ohne anschluss war
 
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