1&1 und diverse andere Anbieter machen das keinesfalls, weil sie müssen. Der ominöse §29 UStG ist dispositiv, sprich, es kann vertraglich Abweichendes vereinbart werden (dies gibt sogar der Wortlaut der Vorschrift her, was ein Service des Gesetzgebers). Und eine eben solche abweichende Vereinbarung habt ihr mit 1&1 getroffen (siehe AGB). Wenn schon die "Rechtsexperten" hier auflaufen, dann bitte richtig ;-).