Komplett bestellt -> Komplett R bestätigt

Nokiast

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Habe am Freitag aus 3DSL auf Komplett gewechselt und am Samstag eine Bestätigung für Komplett R bekommen-

Meine Email an 1&1 von heute:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der Tarifumstellung stelle ich fest, dass ich ausweislich Ihrer Email vom Samstag, den 24.5. auf

Kundennummer: xxx
Auftragsnummer: yyy

Surf&Phone Komplett R
Doppel-FLAT 16.000 R

umgestellt wurde. Bei der Bestellung habe ich jedoch die Doppel-FLAT für 34,99 EUR ohne Telekomanschluss bestellt. Die Bestellung ist per Bildschirmausdruck von mir dokumentiert.

Ich habe derzeit einen ISDN-Komfortanschluss. Insofern nützt es mir nichts, wenn Sie mir bis zur endgültigen Umstellung den Preis eines Telekom-Analoganschlusses erstatten werden.

Wenn Sie also noch keinen Anschluss ohne Telekomanschluss an meinem Wohnort bereitstellen können, habe ich eigentlich nichts bestellt, es sei denn ich gehe kostenneutral daraus hervor. Die Kündigung des ISDN-Komfortanschlusses und Reduzierung auf einen Analoganschluss birgt die Gefahr, dass ich meine gut eingeführten 2te und 3te Rufnummer verliere. Wenn Sie dafür sorgen, dass dies nicht passiert, bin ich zum "Halbwechsel" bereit, vorausgesetzt, Sie erledigen die erforderlichen Schritte.

Eine Kopie dieser Email wurde von meinem Anwaltskollegen Herrn zzz am Bildschirm mitgelesen und wird in meinen Unterlagen dokumentiert.

Mit freundlichen Grüßen

ich
"
 
Ich finde solche Leute wie Dich einfach nur zum k..... Nicht lesen können, aber gleich mit Anwalt ankommen. Bei Deiner Bestellung hast Du wohl etwas überlesen, siehe Bild. Vergiss das nicht Deinem Anwalt zu zeigen!
 

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Nun, dann hätte ich nicht bestellt. Ich bin selbst Anwalt und weiß was ich tue.
 
Hallo,

als Anwalt solltest Du aber das Lesen des "Kleingedruckten"
beherrschen!?
Zu Deiner Info, ich habe 3 Monate und 3 Wochen von Komplett R
auf Komplett gewartet.

Kurt
 
Auch bei nur oberflächlichem Lesen hier im Forum hättest du das wissen können/müssen... aus meiner Sicht ein albernes Verhalten...
 
Eben diesen Punkt haben Sie bei mir zwar angezeigt, aber auch wenn Du es nicht anklickst, ging es weiter.

Ich halte dieses Verhalten nicht für albern. Ich habe im Übrigen bis jetzt auch keine Aufforderung zur Rufnummernmitnahme erhalten.
 
Abgewählt hast du nur die Übernahme des Kündigungsprozesses bei der Telekom durch 1&1 (Fettdruck) Der Rest ist ein allgemeiner Hinweis.
Da du die Kündigung selbst vornehmen willst/musst, hast du natürlich auch keinen Antrag auf Rufnummernmitnahme erhalten, den braucht 1&1 nur für die Kündigung...
 
Und das gleiche wie oben steht in d. AGB

AGB1u1.JPG

und DIE MUSS man bei Abschluß bestätigen. Ich finde die Beschwerde albern und aussichtlos. Aber mal sehen was da raus kommt.

Gruß Lubi
 
...dann hätte ich nicht bestellt. Ich bin selbst Anwalt und weiß was ich tue.
...sagte "Sledge Hammer" in den 80er Jahren auch oft . . . wenn er nicht weiter wußte... :)

Did I miss the Point ? .. Was bitte ist Dir jetzt hier eigentlich unklar ???...

Du möchtest zukünftig einen "Komplett"-Anschluß von 1&1 ohne bisheriges Festnetz ?
Bekommst Du doch ! Nicht sofort, aber wie lt. AGB's zugesichert, so bald als möglich !

"Rufnummernmitnahme" wurde Dir angezeigt aber sodann nicht beachtet oder ausgefüllt ?
Tja, dann wolltest Du wohl nicht ?!...

Gewährleistete Kostenneutralität bezogen auf einen Basisanschluß der T-Com ist Dir nicht genug ?
Dann hast Du hier ein wirklich grundsätzliches Verständnisproblem in Bezug auf Kalkulationen !

Über die reine 1&1 Werbeaussage "ohne Festnetzanschluß" kann man denken, wie man möchte,
doch wenn technisch das gewünschte Endergebnis - auch noch Kostenneutral für
bisherige Festnetzanschlußinhaber (!!!) - versprochen und erbracht wierden kann,

dann weiß ich wirklich nicht, wo hier Dein eigentliches Problem liegen könnte... ;)
 
Abgesehen davon, dass man Bestellungen (LEIDER) immer sehr genau lesen muss: Ich verstehe nicht(ausser evtl vorhandenen Vorurteilen), warum hier auf dem Anwalt rumgehackt wird anstatt auf 1und1. Ich halte den Passus in den AGB für fragwürdig, wenn nicht sogar für sittenwidrig.

der dünngedruckte Teil bei der Bestellung ist eingerückt und suggeriert somit, dass er nur gültigkeit hat, wenn auch der fettgedruckte teil darüber angehakt ist.

Ein seriöser Anbieter sollte solche Verwirrspielchen nicht nötig haben.


Generell gilt. Ein Vertrag kommt durch die Abgabe von 2 ÜBEREINSTIMMENDEN Willenserklärungen der Geschäftspartner zustande. Und das heisst, wenn jemand Produkt A bestellt, dass ein gültiger Vertrag dann auch nur bei Bestellbestätigung und Lieferung von Produkt A zustande kommt.

Und nicht von Produkt B - egal wieviele ungültige Passagen ich in meine AGB aufnehme.

Es kann ein neuer Vertrag durch stillschweigende Übereinkunft bzw. Annahme von Produkt B entstehen - das ist hier aber nicht der Fall, da sich der potentielle Kunde ja eindeutig gegen die Lieferung von Produkt B verwahrt hat.

Ich würde aufgrund dieses Geschäftsgebahrens jedenfalls nie bei einem Anbieter wie 1und1 bestellen.

Würdet ihr bei einem Bäcker einkaufen, der sagt:

"Die Bestellung von 10 Schrippen kann nach meinem eigenen Ermessen auch Toastbrot heissen. Der Kunde hat dann Toastbrot zu essen und Toastbrot zu zahlen ..."


Und ich kann verstehen, wenn man dann mit dem Anwalt droht ... insbesondere, wenn man selbst einer ist.
 
Oben schreibst Du noch, die AGB wären fragwürdig, weiter unten sind sie für Dich schon ungültig.

Du wolltest also den Vertrag abschließen, hast die AGB gelesen und gedacht: Die sind eh sittenwidrig. Also hast Du den Vertrag abgeschlossen (trotz entsprechendem Passus in den AGB!) und willst jetzt gegen 1&1 klagen, weil Du die AGB (bzw. den Passus) für sittenwidrig hältst? Für mich nicht nachvollziehbar...
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Joerg78
Auf solche Leute sollte man gar nicht erst eingehen. Sollen sie doch klagen wenn sie meinen. Werden schon sehen wie weit sie kommen.

Die Aussage von Nokiast ist sowieso fragwürdig. Zuerst heißt es nach meinen Hinweis auf das "Kleingedruckte":
Nun, dann hätte ich nicht bestellt. Ich bin selbst Anwalt und weiß was ich tue.
Nochmal drauf hingewiesen heißt es denn auf einmal:
Eben diesen Punkt haben Sie bei mir zwar angezeigt, aber auch wenn Du es nicht anklickst, ging es weiter.
Also sehr suspekt und fragwürdig die Aussagen.
 
Ich muss dich mal kurz richtig stellen:


Oben schreibst Du noch, die AGB wären fragwürdig, weiter unten sind sie für Dich schon ungültig.

diese Aussage ist nicht zutreffend. Ich habe an keiner Stelle über die gesamten AGB geschrieben, sondern immer nur über einzelne Passagen.

Und die zweite Aussage hat nichts mit der ersten zu tun, sondern besagt im Kern: Für die Beurteilung der Frage, ob überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist, sind AGB zweitrangig. (was ausdrücklich nicht heisst: belanglos)


Du wolltest also den Vertrag abschließen, hast die AGB gelesen und gedacht: Die sind eh sittenwidrig. Also hast Du den Vertrag abgeschlossen (trotz entsprechendem Passus in den AGB!) und willst jetzt gegen 1&1 klagen, weil Du die AGB (bzw. den Passus) für sittenwidrig hältst? Für mich nicht nachvollziehbar...

Ich wollte keinen Vertrag schliessen, habe das nicht getan und im gegensatz zu Nokiast das noch nichtmal versucht.

Und ja, ich halte es für legitim, ohnehin ungültige passagen einer AGB bei Vertragsschluss zu ignorieren - und du hast das garantiert auch schon gemacht in deinem Leben.

Ich finde es ERSCHRECKEND, das der vorrauseilende Gehorsam inzwischen in diesem Land so weit ist, das ein Anbieter, dessen Methoden und Geschäftsgebaren fragwürdig sind, zumindest aber nicht die bei seriösen Geschäftsleuten übliche Transparenz aufweisen, von einer Vielzahl von Leuten verteidigt wird, während ein potentieller Kunde dafür verurteilt wird, den Rat eines Rechtsbeistandes einzuholen : "Nicht lesen können, aber gleich mit Anwalt ankommen.", was sein gutes RECHT ist.

Wenn ich will und es mir leisten kann, ist es in einem RECHTSSTAAT möglich, kein Geschäft ohne Anwalt zu tätigen. - als negative Kritik ist es auf jeden Fall fehl am Platz.
 
Zuletzt bearbeitet:
Solche Anwälte braucht das Land!
Warum bestellen die nicht dort wo die AGB durchsichtig und nicht sittenwidrig ist ihrer Meinung nach?
Alex
 
Hi,

...dann gäbe es wahrscheinlich kaum einen Anwalt mit Internetanschluss
traurig_051.gif
 
...dann gäbe es wahrscheinlich kaum einen Anwalt mit Internetanschluss
Doch... 1&1 hat bestimmt ne' Menge davon ... :) ... und die singen dann alle :
Ich muss dich mal kurz richtig stellen.
... :dance:...

@nobox :
Bei teilweisem Verständnis : Wer Deine Beiträge #11 & #14 einmal hintereinander liest,
hat keinen blassen Schimmer mehr von der eigentlichen Problematk hier, weil Du
zwischen abstrusen "Einschätzungen" & Erläuterungen zum Vertragswesen "herumtänzelst" !
Unmöglich ... und auch "OT-verdächtig", Dir das jetzt hier alles zu begründen, aber
hast Du den eigentlichen Problem-Punkt des Threaderstellers auch verstanden ???

Beispiel :
Würdet ihr bei einem Bäcker einkaufen, der sagt:

"Die Bestellung von 10 Schrippen kann nach meinem eigenen Ermessen auch Toastbrot heissen.
Der Kunde hat dann Toastbrot zu essen und Toastbrot zu zahlen ..."
Antwort : NEIN ! ... & warum nicht ??? ... Weil ich "Bäckers Bestellbutton" nicht dücke !... und

weil ich weiß : Ich kann das Geschäft verlassen & ein anderes mit "nur Schrippen" besuchen,
oder aber wohlwissend - weil informiert - das Risiko eingehen, Toasbrot zu bekommen...!

Also, noch einmal (siehe Beitrag #10), vielleicht weiß Du ja die erlösende Antwort :

Welche Leistung des gewünschten (weil bestellten Vertrags) ist aus Sicht des Bestellenden
trotz ergangener Darlegung der genauen Bedingungen von Nichterfüllung bedroht ???
 
Das sehe ich auch so, es wurde keine Leistung versprochen und nicht erfüllt. Es gibt immer eine Art Notversicherung und die wird es bei jedem Anbieter geben.

Meine Komplett-Bestellung wurde gestern auch als Komplett R bestätigt. Solange ich mir dadurch aus der Tasche bleibe, soll es mir gleich sein. Anders wäre es wenn ich komplett bestelle und sich bei Komplett R der preis ändern würde.... ;-)
 
Welche Leistung des gewünschten (weil bestellten Vertrags) ist aus Sicht des Bestellenden
trotz ergangener Darlegung der genauen Bedingungen von Nichterfüllung bedroht ???


Die Bestätigung (und Lieferung) von Komplett ! (und nicht Komplett R)

Selbst wenn sich die beiden Produkte nur im Namen unterscheiden sollten - eine Bestellung für ein Produkt kann keinen Vertragsschluss für ein anderes Produkt generieren, auch wenn 1und1 sich das noch so sehr wünscht ... - die stillschweigende Annahme des anderen Produktes allerdings schon ...

Antwort : NEIN ! ... & warum nicht ??? ... Weil ich "Bäckers Bestellbutton" nicht dücke !... und

weil ich weiß : Ich kann das Geschäft verlassen & ein anderes mit "nur Schrippen" besuchen,
oder aber wohlwissend - weil informiert - das Risiko eingehen, Toasbrot zu bekommen...!

oder ich kann, wohlwissend um die Nichtigkeit der Formulierung, (weil z.B. kein anderer Bäcker in der Nähe ist), trotzdem bei ihm Schrippen bestellen - und die Ware nur dann abnehmen, wenn ich Schrippen bekomme.

Ich persönlich würde das allerdings nicht tun, weil ich bei einem solchen Bäcker nicht wüsste, was alles in den Schrippen ist.
 
Die Bestätigung (und Lieferung) von Komplett ! (und nicht Komplett R)

Der Kunde verpflichtet sich doch mit dem entsprechenden Häkchen, auch eine Lieferung von Komplett R zu akzeptieren, wenn Komplett nicht geht. Oder verstehe ich da was falsch?
 
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