Kündigungsfristen 1&1 ; AGB's

sip@home

Neuer User
Mitglied seit
28 Dez 2005
Beiträge
97
Punkte für Reaktionen
0
Punkte
0
Hallo Leute,

ich brauche mal Euren Rat.

Ich bin seit Oktober 2004 bei 1&1 (12 Monate Mindestvertragslaufzeit). Hatte mich auf Basis eines dieser vielen flyer aus c't & Co. für 1&1 entschieden.

Im "Kleindedruckten" heißt es dort:
*Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate, die Kündigungsfrist 2 Monate zum Monatsende

Nun wollte ich komplett zu ARCOR wechseln, da Summe ISDN + internet dort günstiger ist, als T-COM ISDN + 1&1.

Ende April 2006 habe ich bei 1&1 gekündigt zum Termin 30.06.2006. (Meine Annahme auf Basis des Kleingedruckten: 1 Jahr hab' ich, und nun 2 Monate Kündigungsfrist.)

Aus allen Wolken bin ich gefallen, als mir 1&1 nun geschrieben hat, dass die Kündigung erst zum Oktober 2006 wirksam werden kann (also nach genau 2 Jahren) , da sich der Vertrag immer wieder um 1 Jahr automatisch verlängert, wenn nicht gekündigt.

In den AGB's habe ich eine entsprechenden Hinweis gefunden, den man aber nur nach 3x Lesen versteht (der Hinweis im flyer war klar aber stimmt ja so nicht).

Ich halte den flyer für sehr irreführend. Das Marketing suggeriert: 1 Jahr legt man sich fest (macht auch Sinn wg. z.T. subventionierter HW), danach 2 Monate Kündigungsfrist.
Die Realität ist eine andere.

Frage: Hat jemand Erfahrungen mit dieser Vertrags-Praxis von 1&1? Gibt es Wege den Vertrag dennoch mit 2-monatiger Kündigungsfrist zu beenden? Lohnt es sich den Verbraucherschutz mal zu befragen?

Hinweis: Bis auf diesen Punkt war und bin ich mit dem 1&1 Service sehr zufrieden. Der Wechsel hat den einzigen Beweggrund, dass andere Angebote für mein Surfverhalten günstiger sind.
 
Man schließt Verträge nunmal nicht auf Basis eines Flyers ab, sondern auf Basis der AGB, die man zumindest in Auszügen lesen sollte. Ich persönlich lese immer den Bereich Laufzeiten und Kündigungsfristen sehr genau.
Sicherlich steht das in deinen AGB auch so drin, wie 1&1 es nun handhabt. Das ist meines Wissens schon sehr lange so, diese Verlängerungspraxis, ich weiß nicht, ob das jemals anders war bei 1und1.
Das Kleingedruckte wie es von dir zitiert wurde, suggeriert meines Erachtens auch nicht deine Annahme, zugegebenermaßen, wer nicht oft mit solchen Dingen zu tun hat/hatte, der könnte evtl. einen falschen Schluss ziehen (daher ja: AGB lesen).

Du wirst leider wenig Chancen haben, früher aus dem Vertrag zu kommen. Auch Verbraucherschutz macht wohl kaum Sinn. Deinem Posting entnehme ich zwischen den Zeilen, dass du auch nicht vor Wut schäumst. Außerdem ist der "Schaden" sicherlich eher gering, es geht um 4 Monate, wie viel kannst du pro Monat sparen bei ARCOR?


Im übrigen hat 1&1 für Kündigungen einen extra Login (http://vertrag.1und1.de), dort kann man kündigen, sieht direkt die möglichen Termine und muss nur noch per unterschriebenem Fax bestätigen. Somit kann man sich ein Einschreiben o.ä, sparen, und diese Kündigungen laufen meiern Erfahrung nach absolut sauber ab (Bestätigung kommt sehr schnell).
 
Hi,

danke für das statement.

Nun hab' ich meine Unterlagen und AGB's noch einmal genau studiert und bin noch verwirrter.

Ich habe wohl 2 Produkte bei 1&1 (bekomme aber eine Gesamtrechnung)
1. DSL-Aschluß 1.024 Kbit/s für 16,99 EUR/Monat
2. internet Zugang (2GB Volumen) für 6,90 EUR Monat

Nun liegen mir 2 AGB's (Stand 07/2004) vor:
1. AGB für 1&1 DSL Anschluss
Dort heißt es bei Kündigung:
8.1
Der Vertrag wird, falls nichts anderes vereinbart ist, auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist für beide Vertragspartner mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende ordentlich kündbar. Ist ein Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag nach Ablauf auf unbestimmte Zeit, wenn er nicht zuvor mit einer Frist von vier Wochen zum Ablauf gekündigt wurde.

ergo: Hier müßten die 2 Monate doch ausreichen, da nach einem Jahr der Vertrag den Status "unbestimmte Zeit" erreicht hat?

2. AGB für 1&1 internet Zugänge
7.3
7.4.
das zitiere ich jetzt nicht, da hat 1&1 Recht, der Vertrag hat sich stillschweigend um 1 Jahr verlängert, bis Oktober 2006

Fazit: Der Verlust wäre also 4 x 6,90 ¤ (internet Zugang) und nicht noch 4 x 1&1 DSL Gebühr (16,99 ¤/Monat)

Preisfrage: da mir von 1&1 mitgeteilt wurde, dass das Gesamtpaket erst zum Oktober 2006 ausläuft, gibt es doch wieder bestimmt eine Klausel, die die AGB Fristen (1&1 DSL) wieder aufhebt, oder?

Danke für Eure Hilfe.

P.S. ich schäume zwar nicht vor Wut, ärgere mich aber über die Zeit, die dieser Sch... wieder kostet. In Summe halte ich das Wirwarr für "System", um Wechsel zwischen den Anbietern komplexer zu gestalten. Viele "Nicht-Profis" (so wie ich) bleiben dann, nach solch einem Ärger, doch bei einem Anbieter, ein Leben lang..

P.P.S. Meine Rechnung der Einsparung poste ich separat.
 
sip@home schrieb:
Ich habe wohl 2 Produkte bei 1&1 (bekomme aber eine Gesamtrechnung)
1. DSL-Aschluß 1.024 Kbit/s für 16,99 EUR/Monat
2. internet Zugang (2GB Volumen) für 6,90 EUR Monat
Genau, das ist normal.

sip@home schrieb:
Nun liegen mir 2 AGB's (Stand 07/2004) vor:
1. AGB für 1&1 DSL Anschluss
Dort heißt es bei Kündigung:
8.1
Der Vertrag wird, falls nichts anderes vereinbart ist, auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist für beide Vertragspartner mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende ordentlich kündbar. Ist ein Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag nach Ablauf auf unbestimmte Zeit, wenn er nicht zuvor mit einer Frist von vier Wochen zum Ablauf gekündigt wurde.

ergo: Hier müßten die 2 Monate doch ausreichen, da nach einem Jahr der Vertrag den Status "unbestimmte Zeit" erreicht hat?
Nun, das verstehe ich allerdings auch so, wie eingans und jetzt wieder von dir interpretiert.

sip@home schrieb:
2. AGB für 1&1 internet Zugänge
7.3
7.4.
das zitiere ich jetzt nicht, da hat 1&1 Recht, der Vertrag hat sich stillschweigend um 1 Jahr verlängert, bis Oktober 2006
In neueren Verträgen (unserer z.B., Mitte 2005) gilt das auch für die DSL-Anschlüsse.

sip@home schrieb:
Fazit: Der Verlust wäre also 4 x 6,90 ¤ (internet Zugang) und nicht noch 4 x 1&1 DSL Gebühr (16,99 ¤/Monat)
Wenn du jetzt shcon Arcor bestellst, ja. Aber damit kannst du ja noch 4 Monate warten und dann erst bestellen, danner verlierst du nur 4 Mal die Einsparung.

sip@home schrieb:
Preisfrage: da mir von 1&1 mitgeteilt wurde, dass das Gesamtpaket erst zum Oktober 2006 ausläuft, gibt es doch wieder bestimmt eine Klausel, die die AGB Fristen (1&1 DSL) wieder aufhebt, oder?
Davon gehe ich auch aus. Mir war bisher nicht bekannt, dass es bei 1&1 verschiedene Laufzeiten für die EInzelprodukte gibt (außer PhoneFlat).

sip@home schrieb:
P.S. ich schäume zwar nicht vor Wut, ärgere mich aber über die Zeit, die dieser Sch... wieder kostet. In Summe halte ich das Wirwarr für "System", um Wechsel zwischen den Anbietern komplexer zu gestalten. Viele "Nicht-Profis" (so wie ich) bleiben dann, nach solch einem Ärger, doch bei einem Anbieter, ein Leben lang.
Das mag sein. Auf der anderen Seite bekommst du unter http://vertrag.1und1.de eine genau Übersicht der Termine.
Log dich doch dort mal ein und sehe nahc, ob du Einzelartikel kündigen kannst, oder nur den ganzen Vertrag, und zu welchen Terminen (geht allerdings nicht, wenn deine Kündigung schon fest im System ist).
 
Ich denke mal den DSL Anschluß solltest Du zum gewünschten Termin kündigen können.
Schreib halt mit in die Kündigung hinein, daß der Anschluß der T-Com wegfällt und dann 1&1 DSL nicht mehr möglich ist.

Allerdings:
Wenn Du Portierung zu Arcor beauftragst, müßte der DSL Anschluß doch eigentlich auch gekündigt werden, denn solange der noch besteht, kann die Telekom den Anschluß ja nicht freigeben oder? von daher kann es ja sein, daß 1&1 scho eine Kündigung für DSL vorliegt.

Übrigens
mit den Vertragsunterlagen hast Du auch einen Ausdruck der AGB bekommen, wenn diese nicht von den AGB abweichen, die online während dem Vertragsschluß angezeigt wurden, handelt es sich dabei um die für Deinen Vertrag gültigen AGB, auch wenn jetzt für Neukunden andere AGB gelten und auch nur neue AGB online abrufbar sind.
Da 1&1 ja gelegentlich in den AGB etwas ändert, lohnt es sich unter Umständen in die abgedruckten AGB zu schauen, ob die Regelungen die gleichen sind.
 
Log dich doch dort mal ein und sehe nahc, ob du Einzelartikel kündigen kannst, oder nur den ganzen Vertrag, und zu welchen Terminen (geht allerdings nicht, wenn deine Kündigung schon fest im System ist)

Ich meine einmal diesbezüglich in einem anderen Forum gelesen zu haben, dass gerade bei 1&1 eine Kündigung (weil hier gerade Einzelposten angesprochen wurden) des Tarifs automatisch den DSL-Anschluss mit einbezieht, wobei gerade bei den Resalekisten eine Kündigung eines Tarifs sowieso keinen Sinn macht. Es sei denn, das der Anschluss auch mit einem anderen Tarif nutzbar bleibt (was ja durch T-Com Backbone und Anschluss möglich sein soll) und von 1&1 geduldet wird.
Bei einem Wechsel (hier Arcor?) würde der Bestandteil Tarif aber weiterhin bezahlt werden müssen solang der (MVL) Vertrag läuft.

Die ständigen Änderungen in den AGB haben dazu aber auch schon für sehr viel Wirbel gesorgt und da ist der Zusatzkommentar des TO durchaus zu verstehen. Hat wohl zur allgemeinen Verwirrung seinen Sinn nicht verfehlt für das Unternehmen.
 
malicious schrieb:
Ich meine einmal diesbezüglich in einem anderen Forum gelesen zu haben, dass gerade bei 1&1 eine Kündigung (weil hier gerade Einzelposten angesprochen wurden) des Tarifs automatisch den DSL-Anschluss mit einbezieht,

Ich denke hier ging es aber darum, ob DSL gekündigt werden kann, obwohl der Tarif noch Laufzeit hat.

wobei gerade bei den Resalekisten eine Kündigung eines Tarifs sowieso keinen Sinn macht. Es sei denn, das der Anschluss auch mit einem anderen Tarif nutzbar bleibt (was ja durch T-Com Backbone und Anschluss möglich sein soll) und von 1&1 geduldet wird.

Soweit ich weiß kann Grundsätzlich am DSL Anschluß eines Anbieters auch ein anderer Tarif genutzt werden. Insofern würde das unter Umständen schon Sinn machen, wenn man den Tarif von 1und1 nicht nutzen möchte, aber nicht riskieren wollte wegen einem DSL Wechsel für kurze (oder lange?) Zeit ohne DSL da zustehen.

Aber da liegst Du richtig, nach den AGB geht 1&1 DSL nur mit einem Tarif.
 
Grundsätzlich am DSL Anschluß eines Anbieters auch ein anderer Tarif genutzt werden.

Da wäre ich mir an deiner Stelle nicht so sicher.
Selbst T-online hat in den FAQ mittlerweile die Aussage drin ( auch wenn es nicht umgesetzt wird und trotzdem funktioniert), das bei Resale-Verträgen die Nutzung anderer Anbieter nicht möglich ist.

Da jedoch diese Aussage gemacht wurde......,
Nun wollte ich komplett zu ARCOR wechseln, da Summe ISDN + internet dort günstiger ist, als T-COM ISDN + 1&1.
stellt sich imho nur die Frage, ob es ein tatsächlich kompletter Wechsel ist oder nur über Preselect realisiert wird. Im ersteren Fall hat sich die ganze Spekulation sowieso erübrigt, da, wie der TO schon sagt, nur der Tarif an 1&1 fällig wäre. Alle anderen Gegebenheiten sind dann ja nicht mehr vorhanden und somit keine Kostenfaktoren mehr.
 
kleinc schrieb:
Auf der anderen Seite bekommst du unter http://vertrag.1und1.de eine genau Übersicht der Termine.
Log dich doch dort mal ein und sehe nahc, ob du Einzelartikel kündigen kannst, oder nur den ganzen Vertrag, und zu welchen Terminen (geht allerdings nicht, wenn deine Kündigung schon fest im System ist).

Habe mich dort mal eingeloggt, um mal zu schauen wann ich kündigen müsste. Konnte aber leider nirgends ein Datum finden. Muss man sich erst durch eine Kündigung durchklicken, Gründe angeben usw. und am Ende halt nicht bestätigen? Oder wo finde ich das Datum?
Vielen Dank für die Hilfe
Markus
 
Markus86 schrieb:
Habe mich dort mal eingeloggt, um mal zu schauen wann ich kündigen müsste. Konnte aber leider nirgends ein Datum finden. Muss man sich erst durch eine Kündigung durchklicken, Gründe angeben usw. und am Ende halt nicht bestätigen?
Genau so ist es. Nach den ganzen Fragen kommt die eigentliche Kündigung erst, dort stehen dann die Daten. Wenn man da nicht weiter klickt, passiert auch nix.
 
So Leute, langsam wird mir die Fa. 1&1 suspekt. Auf meinen Hinweis auf die AGB's zum Thema Kündigung 1&1 DSL Anschluss:

8.1 Kündigung:
Der Vertrag wird, falls nichts anderes vereinbart ist, auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist für beide Vertragspartner mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende ordentlich kündbar. Ist ein Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag nach Ablauf auf unbestimmte Zeit, wenn er nicht zuvor mit einer Frist von vier Wochen zum Ablauf gekündigt wurde.

habe heute folgende Antwort bekommen:

Eine Kündigung ist immer zum Ende der Mindestvertragslaufzeit möglich.
Ihr Mindestvertragslaufzeit endet nach 24 Monaten am 16.10.2006. Zu diesem Datum wird auch der Port für DSL an die Telekom zurückgegeben.

Vorher ist aufgrund des belegten Ports eine Schaltung von DSL über einen
anderen Anbieter nicht möglich.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihre Erwartungen nicht erfüllen können.

Kommentar: Ich habe keine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten und außerdem steht dieser Hinweis im Gegensatz zu den mir zugeschickten AGB's!
Mit dem Hinweis auf den geschalteten port (den ich für techn. Blödsinn halte) könnte ARCOR bei am 6.7. kein DSL anschalten.

Any comments?
 
Evtl. war da jemand überschnell. Die Konditionen, die dir im Antwortschreiben genannt worden sind, sind die die jetzt bei Neuabschlüssen gelten, die für dich aber nach deinen bisherigen Schilderungen meiner Meinung nach für dich nicht gelten. Wenn du noch den Flyer hast und die AGB ausgedruckt hast, dann bist du klar im Vorteil. Ich würd mal antworten, aus deinen AGBs zitieren und nachhaken, wie sie auf die 24monatige Mindestlaufzeit kommen.
Ich denke, einige Mitarbeiter haben bei 1&1 keinen Überblick mehr über die verschiedenen AGBs und Konditionen
 
Also bei mir wollten Sie auch zuerst nicht die Kündigung akzeptieren (ich hatte 3 Wochen vor Ende der Mindestlaufzeit gekündigt). Als ich dennen dann schrieb das in meinen AGBs noch was von 2 Wochen Kündigungsfrist bei Verträgen mit den Mindestlaufzeiten. Haben Sie mich gebeten meine AGBs zu Faxen und dann meine Kündigung angenommen zum 31.05.
 
Mit dem Hinweis auf den geschalteten port (den ich für techn. Blödsinn halte) könnte ARCOR bei am 6.7. kein DSL anschalten.

Ob du dies für technischen BLödsinn hälst ist eine andere Sache.
Ist aber nun mal so und hinlänglich bekannt aus der täglichen Praxis.
Wichtig ist doch eigentlic, ob du komplett zu Arcor wechselst, oder ist dies eine
Preselection Schaltung. Bei Komplettwechsel erhälst du von Arcor einen neuen Anschluss sowie auch eine/mehrere Nummer(n), so dass also psysikalisch dein vorheriger Anbieter keinen Zugriff mehr auf den Port (bei der T-Com) hat. Verstehe deshalb deine Aufregung nicht, ganz unabhängig von den Turbulenzen um die allseits bekannten AGB-Praktiken dieses Unternehmens.
 
Holen Sie sich 3CX - völlig kostenlos!
Verbinden Sie Ihr Team und Ihre Kunden Telefonie Livechat Videokonferenzen

Gehostet oder selbst-verwaltet. Für bis zu 10 Nutzer dauerhaft kostenlos. Keine Kreditkartendetails erforderlich. Ohne Risiko testen.

3CX
Für diese E-Mail-Adresse besteht bereits ein 3CX-Konto. Sie werden zum Kundenportal weitergeleitet, wo Sie sich anmelden oder Ihr Passwort zurücksetzen können, falls Sie dieses vergessen haben.