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Hallo,
ich habe meine WG aufgelöst und daher meinen 1und1 Anschluss (Resale mit DSL auf vorhandenem Telekom Anschluss) gekündigt. Bestätigt wurde die Kündigung zum 07.11.08 von 1und1. Soweit OK. Jetzt habe ich den Anschluss von der Telekom (Call Plus) gekündigt. Hier sagt man mir, man benötige die Kündigungsbestätigung des DSL Anbieters (hier 1und1). Dann könnte man die Kündigung NUR zum gleichen Termin wie 1und1 bestätigen. Nun ist die AGB der Telekom aber eine Kündigungsfrist von 6 Werktagen enthalten. Somit wären sie also m.E. verpflichtet den Anschluss auch innerhalb dieses Zeitraumes (6 Werktage) abzuschalten. Damit würde 1und1 zwar seine DSL Leistung nicht mehr erfüllen können, aber mir würden wenigstens die 16,36Eur monatliche Gebühr für den Telefonanschluss erspart bleiben. Kann mir hier mal einer sagen warum die rechtliche Grundlage der Kündigungsfrist in den AGB der Telekomm hier nicht mehr greifen soll? Ich kann keine Klausel finden die diesen Sachverhalt berechtigen könnte.
Danke
Gruß
Chris
ich habe meine WG aufgelöst und daher meinen 1und1 Anschluss (Resale mit DSL auf vorhandenem Telekom Anschluss) gekündigt. Bestätigt wurde die Kündigung zum 07.11.08 von 1und1. Soweit OK. Jetzt habe ich den Anschluss von der Telekom (Call Plus) gekündigt. Hier sagt man mir, man benötige die Kündigungsbestätigung des DSL Anbieters (hier 1und1). Dann könnte man die Kündigung NUR zum gleichen Termin wie 1und1 bestätigen. Nun ist die AGB der Telekom aber eine Kündigungsfrist von 6 Werktagen enthalten. Somit wären sie also m.E. verpflichtet den Anschluss auch innerhalb dieses Zeitraumes (6 Werktage) abzuschalten. Damit würde 1und1 zwar seine DSL Leistung nicht mehr erfüllen können, aber mir würden wenigstens die 16,36Eur monatliche Gebühr für den Telefonanschluss erspart bleiben. Kann mir hier mal einer sagen warum die rechtliche Grundlage der Kündigungsfrist in den AGB der Telekomm hier nicht mehr greifen soll? Ich kann keine Klausel finden die diesen Sachverhalt berechtigen könnte.
Danke
Gruß
Chris