Gleichzeitige Nutzung mehrerer Einwahlkennungen möglich?

Rotmann

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Ich habe einen 1&1 Surf&Phone Komplettanschluss, wobei die dahinterliegende Infrastruktur von Telefonica stammt. Die FritzBox verwendet bei solchen Anschlüssen parallel zwei Einwahlkennungen (PVCs) - eine für den Internetzugang (1und1/[email protected]) und eine für die Telefonie (V1und1/[email protected]).

Nun habe ich herausgefunden, dass man sich auch mit den folgenden beiden Kennungen einwählen kann:

D1und1/[email protected]

T1und1/[email protected]

Was hat es mit diesen beiden Kennungen auf sich? Wozu sind sie gut?

Technisch gesehen ist eine gleichzeitige Einwahl mit diesen vier unterschiedlichen Kennungen möglich. Meine Frage ist, ob dies von 1&1 auch geduldet wird. Technisch ist sogar auch eine mehrfache Einwahl mit derselben Kennung möglich. Aber das will ich gar nicht. Ich würde gerne wissen, ob ich keine Probleme mit 1&1 bekomme, falls ich mich insgesamt drei Mal gleichzeitig einwähle, z. B. mit 1und1/[email protected] (Internetzugang) und V1und1/[email protected] (Telefonie) in der FritzBox und zusätzlich mit T1und1/[email protected] vom PC aus mittels PPPoE-Wählverbindung (PPPoE Passthrough in der FritzBox aktiviert).
 
T1und1/[email protected] klingt so nach Fernsehen. Vielleicht hat 1&1 da in Zukunft noch was mit vor?

Ich wäre vorsichtig beim Experimentieren, Doppeleinwahlen können wahnsinnig teuer werden.

edit: Novize war schneller, hat sich damit wohl erledigt.
 
Das "T" ist schon alt und war/ist die Erzwingung von der Telefonica-Backbone und das "D" für die T-Com-Backbone. Da er aber Komplett hat, bringt beides nichts, da immer die Telefonica-Backbone genommen wird, da es ein Telefonica-Port ist.
 
Hallo,

@rosx1,
das stimmt nicht das alle kompletten über Telefonica-Backbone geschaltet
werden, ich selber habe eine QSC IP und weiß auch von anderen in diesem Forum
und aus meinen Bekanntenkreis die auch auf QSC geschaltet sind.

port-92-192-XXX-XXX.dynamic.qsc.de

Kurt
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,
Mehrfacheinwahlen werden bei 1+1 nach Minutentarif abgerechnet und sind laut AGB verboten (es gibt einige Threads hier im Forum dazu, sind aber schon einige Monate alt).
Gruß
 
das stimmt nicht das alle kompletten über Telefonica-Backbone geschaltet werden, ich selber habe eine QSC IP und weiß auch von anderen in diesem Forum und aus meinen Bekanntenkreis die auch auf QSC geschaltet sind.
Dann werdet Ihr auch einen QSC Port haben. Oben bezog ich mich auf den vorhandenen Telefonica-Port von Rotmann.

Wäre denn auch eine dritte Einwahl mit T1und1/[email protected] erlaubt?
Nein wäre es nicht. Das ist definitiv eine kostenpflichtige Mehrfacheinwahl.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Mehrfacheinwahlen werden bei 1+1 nach Minutentarif abgerechnet und sind laut AGB verboten

Das widerspricht sich aber meiner Meinung nach. Entweder ist die Mehrfacheinwahl verboten, dann müsste sie aber von 1&1 technisch unterbunden werden. Oder der Begriff "Mehrfacheinwahl" ist von 1&1 klar definiert, erlaubt und die Preis- und Leistungsübersicht enthält einen entsprechenden Posten. Dies ist aber auch nicht der Fall. Man kann allerdings nicht einfach so etwas nach Belieben berechnen, was dem Kunden nicht kommuniziert wurde und nicht Gegenstand des Vertrags ist.
 
Nein wäre es nicht. Das ist definitiv eine kostenpflichtige Mehrfacheinwahl.

Warum bist du dir da so sicher? Wenn man sich mit den beiden Kennungen 1und1/[email protected] und V1und1/[email protected] gleichzeitig einwählt, so ist dies offenbar erlaubt und sogar so vorgesehen. Die AGBs und die Leistungsbeschreibung schweigen sich diesbezüglich aber aus. Wenn es nun offenbar eine dritte gültige Kennung, z. B. die T1und1/[email protected] gibt, warum sollte die gleichzeitige Nutzung von drei unterschiedlichen Kennungen auf einmal eine Mehrfacheinwahl bedeuten?
 
Weil die V-Kennung nur für den Dienst VoIP gedacht, die anderen drei fürs Internet.
 
Warum bist du dir da so sicher? Wenn man sich mit den beiden Kennungen 1und1/[email protected] und V1und1/[email protected] gleichzeitig einwählt, so ist dies offenbar erlaubt und sogar so vorgesehen. Die AGBs und die Leistungsbeschreibung schweigen sich diesbezüglich aber aus. Wenn es nun offenbar eine dritte gültige Kennung, z. B. die T1und1/[email protected] gibt, warum sollte die gleichzeitige Nutzung von drei unterschiedlichen Kennungen auf einmal eine Mehrfacheinwahl bedeuten?
Weil es so ist!

1und1/[email protected], D1und1/[email protected], T1und1/[email protected] sind Interneteinwahlen. V1und1/[email protected] ist für Komplett-Anschlüsse und deren VoIP Zugang. Nutzt Du die ersten drei mehr als einmal, dann hast Du eine Mehrfacheinwahl und die kostet irgendwas mit 1,2 Cent/Minute.
 
Nutzt Du die ersten drei mehr als einmal, dann hast Du eine Mehrfacheinwahl und die kostet irgendwas mit 1,2 Cent/Minute.

Woher hast du diesen Preis? Mit welchem Recht will 1&1 den erheben, wenn weder die AGB, noch die Leistungsbeschreibung noch die Preisliste den Punkt "Mehrfacheinwahl" beinhaltet, geschweige denn einen Preis hierfür nennt.
 
Dann lies die AGB mal genau!

6.2.
Sofern in dem mit dem Kunden vereinbarten Tarif nicht anders ausgewiesen, ist die Nutzung des 1&1 Internet-Zugangs auf bis zu 1.024 kbit/s beschränkt. Der Kunde ist darüber hinaus nicht berechtigt, die Zugangskennung auf mehr als einem Computer, in Mehrplatzsystemen über einen Hard- oder Software-Router mit der Möglichkeit der Nutzung durch mehrere Computer oder Terminals zeitgleich einzusetzen. Diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn der Kunde einen zur Mehrplatznutzung ausgewiesenen Tarif mit zentraler Einwahl nutzt und die Verbindung über einen Hard- oder Software-Router erfolgt. Für eventuell mitgelieferte Software gelten die Lizenzvereinbarungen bzw. Nutzungsbedingungen des jeweiligen Herstellers. Der Kunde ist lediglich dann berechtigt, die ihm überlassene Software zur Speicherung und
zum Abruf von Dateien auf einem von 1&1 bereitgestellten Server zu nutzen, wenn er dazu den 1&1 Internet-Zugang nutzt.
Bei der ersten Mehrfacheinwahl wirst Du noch gewarnt, danach nicht mehr, dann wird berechnet.

Ich sehe auch keinen Sinn das wir uns hier streiten. Wenn Du das ausfechten willst, dann mach das gefälligst mit 1&1!
 
Ich sehe auch keinen Sinn das wir uns hier streiten. Wenn Du das ausfechten willst, dann mach das gefälligst mit 1&1!

Oder probiere es aus und warte auf die nächste Rechnung. Aber dann jammer nicht.

jo
 
Bei der ersten Mehrfacheinwahl wirst Du noch gewarnt, danach nicht mehr, dann wird berechnet.

Zu welchem Preis wird denn die Mehrfacheinwahl berechnet? Woher kommt dieser Preis? Fällt er vom heiteren Himmel? Können es 1 Cent/min, 1 ¤/min oder vielleicht 10 ¤/min sein? Nur wenn in der Warnung auf den bei zukünftigen Mehrfacheinwahlen anfallenden Preis hingewiesen wird, ist 1&1 berechtigt, die Mehrfacheinwahl tatsächlich zu berechnen. Gegenwärtig enthält das Preisverzeichnis einen solchen Posten nun mal nicht.
 
@Rotmann
Jetzt lass es gut sein! Wenn hier alle sagen, Mehrfacheinwahl ist laut AGB verboten, muss man sich doch über weiteres hier nicht streiten. Wenn Du unbedingt streiten willst, mach es mit 1und1. Wieso sollte denn 1und1 eine Preisliste veröffentlichen für nicht erlaubte Inanspruchnahme?! Es werden dann die Preise sein für Internetverbindungen ohne Flatrate, ganz normal also, wie in der Preisliste. Dein Rechtsverständnis hat jedenfalls mit der Realität nichts mehr zu tun.
 
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