Glasfaseranschluss mit sonderbarem Gestattungsvertrag

famichael

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Die Kommune will sich im Zuge des Glasfaseranschlusses das Untenstehende per Gestattungsvertrag zusichern lassen.
Bin damit nicht einverstanden. Was ist zu tun?

#GraueFlecken #Glasfaseranschluss #FTTH #Gestattungsvertrag

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Keine Ahnung.

Kommunalrecht? Vertragsrecht?
 
Da hier die Gemeinde was will würde ich auch dort fragen, wozu die anderen Freigaben parallel gefordert werden. Auch die Abgeordneten deines Vertrauens kannst du fragen, evtl. wissen die gar nichts davon, was die Verwaltung da fordert.
 
Als zukünftiger Nutzer brauchst Du natürlich selbst einen Übergabepunkt, der sich in Deinem Haus befinden muß. So weit, so klar.

Aber das liest sich so, als ob die Gemeinde sich eine Option erzwingen will, je nach Bedarf anderer Nutzer (die womöglich nebenan wohnen) Deinen (!) Keller mit "Nutzungserweiterungen" vollzupflastern und Dich dann nicht mal für die ggfs. nicht mehr nutzbaren Räume entschädigt ("unentgeltlich").
Daß den "Erfüllungsgehilfen" (= Monteure, Wartungspersonal, Ableser usw.) jederzeit Zugriff auf ihre Geräte zu gewähren ist, steht bestimmt auch irgendwo in dem Textwust.

Möglicherweise bezieht sich das aber nur auf Deinen Internetanschluss, den dann alle möglichen Versorgungsunternehmen mitnutzen dürfen sollen, um die gelieferten Energien und / oder Wasser zu erfassen und die Verbräuche in Echtzeit zu übermitteln.

Das Beispiel "SmartMeter" bezieht sich auf Strom; es ist derzeit in der Diskussion, ob Großverbraucher (bspw. Wallboxen) durch die örtlichen Netzbetreiber abgeschaltet werden dürfen, um das Netz zu entlasten.
 
Mein Sohn lebt in Belgien. Da haben die Behörden auch durchgedrückt, dass jeder Internet-Zugang auch als öffentlicher Access-Point und zur Fern-Auslesung von Energie-/Wasser-Zählern zur Verfügung stehen muss. Ich finde die Idee gar nicht soooo schlecht, solange es den eigenen Datenverkehr nicht zu sehr beeinflusst und sicher getrennt ist.

Belgien scheint mir in vielen Dingen (Gesundheitskarte, Behörden-Dienste, ...) Deutschland weit voraus zu sein. Fast alles geht da online.
 
Wenn der physische Anschluss in zwei separate Nutzeranschlüsse geteilt wird (wie es bspw. Kabelanbieter machen), spricht nichts dagegen. Dann gibt es eine vollwertige Nutzerleitung in die Wohnung und eine Leitung zu einem verplombten Zählerkasten, in dem die Umsetzer für die verschiedenen Zähler (Strom, Gas, Wasser) sowie ggfs. Abschalt-Fernsteuerungen für die Energiegroßverbraucher sind.
 
Ich würde auch dazu raten, den Verfasser des Briefes/ Textes anzusprechen und anschließend ggf. einen Anwalt deines Vertrauens zu konsultieren. Die 14-tägige Widerspruchsfrist solltest du ebenfalls im Auge behalten.
Eine Fernauslesen ist in Deutschland in Mehrfamilienhäusern heute auch schon möglich bzw. wird, wo praktiziert, wie dies abläuft, weiß ich nicht, da ich nicht selbst betroffen bin.
Des Weiteren werden solche Sachen wie Fernzugriff über den Preis von den Firmen/ Anbietern realisiert werden. Bei Solaranlagen können die Stromanbieter dies auch bei privaten Betreibern heute schon steuern. Praktiziert wird dies meines Wissens nach noch nicht oder nur bei Großanlagen.
 
Bei Solaranlagen können die Stromanbieter dies auch bei privaten Betreibern heute schon steuern.
Die Stromanbieter haben bei PV-Anlagen zum Glück keine Handhabe, denn die dürfen ja nur Strom anbieten und verkaufen.
Bei Stromabnehmern sieht es dagegen vielleicht in ferner Zukunft anders aus.
 
Die "Stromanbieter" sind diejenigen, die Dir die Energie verkaufen - die Lieferung übernehmen die "Netzbetreiber". Diese sind für Aufbau, Unterhalt und Reparatur der Verteilnetze zuständig und müssen letzten Endes auch dafür sorgen, daß diese Verteilnetze zuverlässig und stabil arbeiten.
Das kann bei einer drohenden Überlastung durch zu viele gleichzeitige Großverbraucher (bspw. Wallboxen) oder Stromquellen (bspw. Solar-Großanlagen oder Windräder) dazu führen, daß einige davon zeitweise gedrosselt oder gar abgeschaltet werden müssen. Das erfordert eine Fernsteuerung.
Für den Bau und Betrieb solcher Fernsteuerungen bedarf es entsprechender Gesetze und Regelungen; bei den steigenden Zulassungen von E-Autos und den dazugehörigen Wallboxen ergibt sich irgendwann die Notwendigkeit dafür.

Ein Gestattungsvertrag wie aus #1 ist die Folge daraus, dass zuständige Regierungen und Ministerien es weder auf die Kette kriegen, Gesetze so zu formulieren, daß die jeder versteht, aber keiner mißbrauchen kann; noch bekommen sie ein Gesetz hin, daß AGB oder kommunale Verträge (siehe #1) so formuliert sein müssen, daß sie von jedem verstanden und von niemandem mißbraucht werden können.
 
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