Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie hatten sich an die Bundesnetzagentur gewandt, da Sie einen Anruf mit einer Gewinnmitteilung über einen Renault Twingo im Wert von 10.000 Euro oder einen Geldpreis in bis zu gleicher Höhe erhalten hatten. In diesem Anruf wurde die Rufnummer 0900 1 010 009 beworben.
Aufgrund des Verstoßes gegen Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb sowie gegen Preisangabepflichten des Telekommunikationsgesetzes (TKG) wurde die Abschaltung der vorgenannten (0)900er-Rufnummer angeordnet. Zugleich wurde ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot für Verbindungen zu der Rufnummer zwischen dem 02.04.2009 und dem Zeitpunkt der Abschaltung angeordnet.
Darüber hinaus wurden acht weitere Rufnummern desselben Zuteilungsnehmers präventiv abgeschaltet, weil zu befürchten war, dass diese Rufnummern in Kürze in der gleichen Weise rechtswidrig genutzt würden.
Das ausgesprochene Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot bedeutet, dass betroffenen Verbrauchern die über diese Rufnummer im genannten Zeitraum zu Stande gekommenen Verbindungen nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürfen. Falls Sie als betroffener Verbraucher bereits Rechnungen erhalten haben, greift zugleich das Verbot der Inkassierung; die Forderungen dürfen nicht mehr eingezogen werden.
Verstößt ein Rechnungssteller gegen ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot, so ahndet die Bundesnetzagentur dies. Bitte melden Sie sich daher, wenn nach dem angegebenen Zeitpunkt diese Verbindungen trotzdem auf Ihrer nächsten Telefonrechnung erscheinen sollten und schicken Sie eine Kopie der betreffenden Rechnung mit, aus der der Zeitpunkt des Anrufs und die Rufnummer erkennbar sind.
Erlauben Sie uns noch folgenden Hinweis:
Die Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote der Bundesnetzagentur greifen nicht unmittelbar, wenn der Verbraucher die in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte bereits bezahlt hat. In diesen Fällen sollten Verbraucher dennoch versuchen, das Geld bei ihren Netzbetreiber zurückzufordern. Das TKG eröffnet dabei für die Bundesnetzagentur nicht die Möglichkeit, Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer zivilrechtlichen Ansprüche zu unterstützen. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre eventuellen zivilrechtlichen Ansprüche ggf. mit Hilfe eines Rechtsbeistandes zu verfolgen.
Weitere Informationen zu den von der Bundesnetzagentur ergriffenen Maßnahmen finden Sie auch im Internet unter <www.bundesnetzagentur.de> unter dem Link „Rufnummernmissbrauch – Spam – Dialer“, „Maßnahmen gegen Rufnummernmissbrauch im Bereich Dialer, Spam und Sprachtelefonie (<http://www.bundesnetzagentur.de/enid/534c6497ce82e03148c1d2e62020d30d,0/Verbraucherinformationen_zu_Dialern_und_zum_Rufnummernmissbrauch/Ma_nahmen_gegen_Rufnummernmissbrauc_1cg.html>).
Wir hoffen dennoch, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bundesnetzagentur