GEZ-Gebühr auf die Telefonanlage??

Eine legale Möglichkeit, sich zu Wehr zu setzen gibt es nicht
Doch, die gibt es wohl:
Genau auf dem selben Weg, wie uns andere Mitgliedsstaaten der EU irgendwelche Gesetzesänderungen aufzwingen, muss das doch auch rückwärts erreichbar sein. ;)
Wozu halten wir uns denn Politiker im EU-Parlament?? Nur wegen der (etwas) erhöhten Diäten?
:-Ö
Joe
 
Kommt Zeit, kommt Gebühr. Moderne Wegelagerei halt.
 
onkel.georg schrieb:
Das kostet die Stadt vermutlich ab 1.1.2007 Rundfunkgebühren, denn die Verbindung zum Netz und die Möglichkeit des Speicherns machen die Web-Cam zu einem „neuartigen Rundfunkempfänger“.........


Bloedsinn!!!!

Das ist ab 1.1.2007 der Betrieb einer nicht genehmigten Sendeanlage! Wenn ein PC ein Rundfunkempfaenger ist, dann ist eine Webcam ein Rundfunksender. Da kommt dann erst richtig Spass auf, und da gibt es richtige Strafen. Glaubt ihr nicht??? Wartet mal bis 2009, spaetestens dann koennt ihr diesen Post wieder rauskramen.

Armes Deutschland!

voipd.
 
Vielleicht kann Punkt 19 ja den Überwachungswahn ein wenig stoppen.

Ich wunderere mich allerdings denn bisher waren oder sind für Fernseher mit ausgebautem Empfangsteil keine Gebühren fällig. Das müsste dann ja geändert worden sein.

jo
 
manowar schrieb:
Tja, Rundfunkgebühr auf "Internet-PC´s"- das gibt es nur in Deutschland. Toll, was?

Nene, das stimmt so nicht. Es gibt Länder, da ist der Öffentlich Rechtliche Rundfunk einfach steuerfinanziert (z.B. Holland soweit ich weiss). Das heisst, da zahlen alle, egal ob sie einen Fernseher, einen PC, eine Fritzbox oder ein Handy besitzen.

Das wäre IMHO auch für uns die beste Lösung. Denn mit der GEZ auf PCs und Handys zahlen sowieso bald alle. Aber in Deutschland muss man alles kompliziert und bürokratisch machen. Deswegen werden wir wohl noch lange mit der GEZ und dem damit verbundenen Aufwand leben müssen.
 
Zuletzt bearbeitet:
doc456 schrieb:
Ich geh jetzt mit nen Glas Rotwein und nem Buch auf die Couch! ;)

Doch nicht mit einem Buch aus richtigen Papier, oder ? :iih:

Sowas lässt man sich heut' zu Tage per EBook-On-Demand über WLAN-Streaming-Client online vorlesen. Natürlich DRM-geschützt und zum Sonderpreis für 3,85 Euro die Stunde. ;)
 
detg schrieb:
Doch nicht mit einem Buch aus richtigen Papier, oder ?
Doch, Papier -> Sakrileg!;)

detg schrieb:
Sowas lässt man sich heut' zu Tage per EBook-On-Demand über WLAN-Streaming-Client online vorlesen. Natürlich DRM-geschützt und zum Sonderpreis für 3,85 Euro die Stunde.
Ja, könnte man. Aber bei 2 Stereoanlagen (Kids), Fernseher (Frau) müsste ich ins Büro und da ist keine Couch. Außerdem bleibt die Frage, wann muß GEZahlt werden? :keks:
 
Wieviel bei Alice-IPTV?

Wieviel Gebühr muss man eigentlich entrichten, wenn man weder ein Radio noch ein Fernsehgerät besitzt, dafür jedoch das IPTV-Angebot von Alice nutzt?
 
Hier einige Anmerkungen, Erklärungen zum Thema:
Private Haushalte:
soweit bereits ein Rundfunkempfänger angemeldet ist, ist für ein zusätzliches rein privat[/g] genutztes, neuartiges Rundfunkempfangsgerät keine zusätzliche Gebühr fällig.
Das ändert sich aber, sobald das Gerät nicht ausschließlich privat genutz wird. Dem Wortlaut nach reicht also das anfertigen einer gewerblichen Einnahmen- Überschußrechnung, das Abrufen beruflicher E-Mails oder das gelegentliche anfertigen von Stundenentwürfen eines Lehrers aus, auch wenn das Gerät sonst überwiegend privat genutzt wird. Auch der Ort (Arbeitszimmer oder Wohnzimmer) spielen dabei keine Rolle.
Denkbar wäre auch, daß für ein und das selbe Gerät mehrfache Gebühren fällig würden, einmal für die berufliche Nutzung des Ehemanns, dann für die berufliche Nutzung der Ehefrau, und zusätzlich noch für die private Nutzung.
Zentrale Bedeutung kommt dabei dem Begriff "Grundstück" aus dem Rundfunkgebühren Staatsvertrag zu. Es heißt dort:
Für neuartige Rundfunkempfangsgeräte (insbesondere Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können) im nicht ausschließlich privaten Bereich ist keine Rundfunkgebühr zu entrichten, wenn
  1. die Geräte ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind und
  2. andere Rundfunkempfangsgeräte dort zum Empfang bereitgehalten werden.
Die GEZ scheint z.B. die Auslegung zu vertreten, daß sogar ein Arbeitszimmer ein eigenes Grundstück innerhalb einer privat Wohnung sein kann. Ob diese Auslegung allerdings gerichstfest ist? Neben einer möglichen Verfassungswiedrigkeit wegen einer Grundrechtsverletzung, dürfte diese Auslegung zentrale Frage bei gerichtlichen Auseinandersetzungen sein.
s.h. telepolis: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/22/22640/1.html

Fritz Box:
zentrale Frage wäre, ob die Fritz Box ein neuartiges Rundfunkgerät ist?
Zur Widergabe von Rundfunkprogrammen ist die Fritz Box wohl nicht geeignet, auch zur Aufzeichnung nicht. Kann ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand [...] empfangen werden? Dazu müßte eine Festplatte angeschlossen werden und die Firmware modifiziert werden. Also meines Erachtens nach ist das ein erheblicher technischer Aufwand. Allerdings haben die Gerichte bislang immer eher zugunsten der GEZ entschieden.

Internetfähiges Handy:
Bislang liesen die Intendaten verlauten, daß für Handies keine Gebühren erhoben werden solten, in der letzten Presseerklärung klang das gestern aber wieder anders. Dem Wortlaut nach ist diese letzte Position leider wohl richtig.

Man kann sich noch ein paar Gedanken machen:
Geldautomaten, Navigationsgerät, Notebook, PDA, WLAN Telefon, Fahrkartenautomaten der Bahn ...

Interessant wird es bei Servern, die ausßerhalb des Betriebsgrunstücks stehen, vielleicht auch Vserver (für Asterisk Anwendung). Zur Aufzeichnung ist so ein Server auf jeden Fall geeignet.

gewerbliche/Berufliche Anwender:
Tatsächlich dürfte sich für viele Betriebe nichts ändern (zumindest wenn es bei der Radi Gebühr bleibt) Es ist doch zu vermuten, daß es auf den meisten Grundstücken ein Radio gibt, das dann selbst Gebührenpflichtig ist.
Ein Betrieb der tatsächlich weder Radio noch Fernseher hat würde dann natürlich zusätzlich gebührenpflichtig.
Aber die Sache mit dem Grundstück kann hier natürlich auch zu mehrfacher Gebührenpflicht führen, Server, externe Telefonanlage, Heimarbeitsplätze, Filial Niederlassung (wobei dort auch häufig ein Radio vorhanden sein dürfte).
 
florianr schrieb:
gewerbliche/Berufliche Anwender:
Tatsächlich dürfte sich für viele Betriebe nichts ändern (zumindest wenn es bei der Radi Gebühr bleibt) Es ist doch zu vermuten, daß es auf den meisten Grundstücken ein Radio gibt, das dann selbst Gebührenpflichtig ist.
Ein Betrieb der tatsächlich weder Radio noch Fernseher hat würde dann natürlich zusätzlich gebührenpflichtig.
Aber die Sache mit dem Grundstück kann hier natürlich auch zu mehrfacher Gebührenpflicht führen, Server, externe Telefonanlage, Heimarbeitsplätze, Filial Niederlassung (wobei dort auch häufig ein Radio vorhanden sein dürfte).

Ob du da nicht was verwechseltst:

Handwerker/kleiner Betrieb.

GEZ fuer zu Hause
GEZ fuer das Radio in der Werkstatt
GEZ fuer das Radio im Auto, auch im Privatwagen, wenn man mal damit zum Kunden faehrt.
GEZ fuer den PC in der Werkstatt/Buero wenn man damit Rechnungen schreibt und am Internet haegt.
Evtl. GEZ fuer das Handy, weil es ein modernes Internethandy ist.

Wieviel GEZ muss diese eine Person noch bezahlen? Das ist Realitaet!

voipd.
 
Zuletzt bearbeitet:
voipd schrieb:
Wieviel GEZ muss diese eine Person noch bezahlen.

Für das Radio im Laden. Da wird dann auch noch GEMA fällig.

jo
 
voipd schrieb:
Ob du da nicht was verwechseltst:

Handwerker/kleiner Betrieb.

GEZ fuer zu Hause
Bisher auch schon ...

GEZ fuer das Radio in der Werkstatt

Bisher auch schon

GEZ fuer das Radio im Auto, auch im Privatwagen, wenn man mal damit zum Kunden faehrt.

Da gibt es auch keine Änderung gegenüber der bisherigen Regelung.

GEZ fuer den PC in der Werkstatt/Buero wenn man damit Rechnungen schreibt und am Internet haegt.

Wie ich schrieb, für den PC in der privat Wohnung kann das sein (das wird sich wohl noch herausstellen). Ist der PC in der Werksatt oder im Büro, dann wird eben nur eine Gebühr fällig, wenn kein Radio vorhanden ist.

Evtl. GEZ fuer das Handy, weil es ein modernes Internethandy ist.

Bei mobilen Geräten (zur beruflichen Nutzung) besteht die Möglichkeit, diese dem Betribsgrundstück zuzurechnen (belegbar anhand Rechnung, Lieferschein, Abschreibung), dann wird keine zusätzliche Gebühr fällig, weder wenn die Geräte mobil genutzt werden, noch wenn sie daheim genutzt werden.

Wieviel GEZ muss diese eine Person noch bezahlen? Das ist Realitaet!

Diese Person müßte höchstens für die berufliche Nutzung des PC daheim eine zusätzliche Gebühr zahlen. Schwachsinn ist das trotzdem ....

Bezüglich der GEMA ändert sich ja nichts ....
 
team-t schrieb:
hmm lusig ebend gerade im ARD wurde mitgeteilt das man sich für "Internet-PC´s" auf eine Gebühr von 5,52¤/Monat geeinigt hat.

Das ist schon toll. Die Jungs von den öffentlich rechtlichen machen einfach mal ein Angebot, worum sie keiner gebeten hat. Sie bieten einfach mal Radio und Fernsehen per Internet an.
Wer hat sie damit beauftragt? Vielleicht die Intendanten der ARD?

Und wenn sie den Kram dann auf Kosten der GEZ-Zahler aufgebaut haben, verlangen Sie dann auch noch mehr Kohle!


So ein Mist, so ein Geschäftsmodell brauche ich auch noch.

Diesem Selbstbedienungstreiben muss man doch irgendwie ein Ende setzen können :confused: ??!!
 
Ja. Auswandern.
 
Ghostwalker schrieb:

Na dann lassen sich die GEZler bestimmt noch einfallen, dass man deutsches Fernsehen auch in Usbekistan sehen kann und damit zu zahlen hat.

Ist eigentlich ein interessanter Ansatz für eine Klage. Warum zahlen die Chinesen keine deutsche GEZ-Gebühren? Die könnten ja schauen, wenn sie wollten.
 
Ich haette da noch so ein Modell.

KFZ Steuer abschaffen und durch das GEZ Modell ersetzen.

Jeder der mal in einem Auto mitgefahren ist muss den vollen Satz bezahlen oder wenn er ein Auto besitzt.

Jeder der NUR oeffentliche Verkehrsmittel nutzt muss nur den halben Satz an KFZ Steuer bezahlen, da er ja noch die Tickets bezahlt.

Keine KFZ Steuer muss der bezahlen, der nur ein Fahrrad besitzt, nie ein Taxi gerufen hat, nachweisen kann, dass er nicht mit den oeffentlichen Verkehrsmittel faehrt und keine Freunde hat die ein Auto besitzen.

Neben der Mehreinnahme fuer den Staat wuerden sich noch hunderte/tausende von Jobs ergeben, denn das muss ja kontrolliert werden.

voipd.
 
:rock: :rock: :rock: :rock:

Der iss gut!!!
 
Hallo,
aber 10¤ Jobs, dann ist noch was für den "NahOst- Einsatz" über.
Ich gehe in 1- 2Jahren nach Chile.
Gruß emen
 

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