[Frage] Geld bei Anbieterwechsel ohne Portierung?

Zentronix

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Hallo,

in den Preislisten von O2 wurde die Position

"Portierung Festnetznummer zu einem anderen Anbieter"​

umbenannt in

"Anbieterwechsel gem. § 46 TKG (Wechsel zu einem anderen Anbieter)".​

Der Preis 29,95 €/Vorgang ist gleich geblieben.

Mit dieser unklaren Formulierung würde O2 bei wörtlicher Auslegung die 29,95 € auch verlangen können, wenn man zu einem anderen Anbieter wechselt, ohne eine Rufnummer zu portieren. Das halte ich für nicht zulässig.

Weiß jemand, was es damit auf sich hat?

Grüße.
 
Ist mir auch unangenehm aufgefallen. Eine Berechnung wäre mehr als schräg, da es nur eine Kostenvorgabe für Rufnummernportierung gibt. Andererseits führt o2 gerade Tarifwechselgebühren ein, die zu einer Verschlechterung des Preises über 24 Monate führen. Vielleicht eine kreative Neuschöpfung in der Preisliste?
 
Dafür gibt es bei 1&1 und o2 gerade in älteren Preisverzeichnissen keine Gebühren zu, und dann können diese auch nicht berechnet werden. Irgendwelche FAQ oder SMS bei Kündigung etc. sind kein Vertragsbestandteil.
 
Kündigungsentgelte werden von den Gerichten regelmäßig kassiert. Und Festnetz-Portierungsentgelte jenseits von 10 € werden wohl auch bald Geschichte sein.
 
Hallo,

die bekannteren Anbieter versammeln sich gerade bei 11,44 €. Bestimmt nicht freiwillig.

Die Umformulierung des Vorgangs bei O2 dürfte also nicht nur der Ausweitung auf alle Anbieterwechsel dienen, sondern auch der Verunklarung der Situation bezüglich der Deckelung.

Grüße.
 
- Fallen die Gebühren auch bei einer normalen Kündigung an? Also nicht im direkten Transfer zu einem anderen Anbieter?
- Werden die Gebühren im nachhinein berechnet, wenn ich den Anschluss für eine bestimmte Zeit gekündigt habe und später einen Neuanschluss bei
einem anderen Anbieter beauftrage?

Hat hier jemand Erfahrungen?
 
Hallo,

keine Erfahrung damit, aber da beide Fälle keinen "Anbieterwechsel gem. § 46 TKG" darstellen, sollte der Betrag nicht fällig werden. Mit der Kündigung endet der Vertrag und ist O2 raus aus der Sache. Was dann mit der Leitung passiert, geht die nichts mehr an. Allerdings kostet ein Neuanschluß oft mehr als ein Anbieterwechsel.

Interessant würde dann eine nachträgliche Portierung der O2-Rufnummer. Da wollen sie bestimmt Geld für haben und sich entweder auf die Preisposition berufen oder den Preis nach billigem Ermessen festlegen.

Grüße.
 
Wichtig ist bei der Kündigung eines Vertrages (egal ob selbst oder durch den neuen Anbieter) zeitgleich auch immer das SEPA-Lastschriftmandat mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Sonst gilt das Mandat über das Vertragsende fort. Die Schlußrechnung bezahlt man dann per Überweisung und kürzt ggf. anfallende "lustige" Posten raus. Das erspart einem das ganze Prozedere mit Rückforderung oder Rücklastschrift.
 
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Reaktionen: Streiko
o2 hat mir diese Gebühr im November 2018 berechnet, obwohl die Portierung ohne Rufnummer lief. Da hab ich mich bei der Bundesnetzagentur beschwert und o2 hat dann nach Beschwerde diese Gebühr wiedergutgeschrieben.
 
Wichtig ist bei der Kündigung eines Vertrages (egal ob selbst oder durch den neuen Anbieter) zeitgleich auch immer das SEPA-Lastschriftmandat mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Sonst gilt das Mandat über das Vertragsende fort. Die Schlußrechnung bezahlt man dann per Überweisung und kürzt ggf. anfallende "lustige" Posten raus. Das erspart einem das ganze Prozedere mit Rückforderung oder Rücklastschrift.
Rücklastschrift ist 1 Klick im Online-Banking.
Und dann darf der Anbieter "kommen".
Wer sich von nachfolgenden "Drohbriefen" jeglicher Art beeinflussen läßt, ist selber schuld.

Ist mir auch unangenehm aufgefallen. Eine Berechnung wäre mehr als schräg, da es nur eine Kostenvorgabe für Rufnummernportierung gibt. Andererseits führt o2 gerade Tarifwechselgebühren ein, die zu einer Verschlechterung des Preises über 24 Monate führen. Vielleicht eine kreative Neuschöpfung in der Preisliste?
Wer bei O2 einen 24-Monats-Vertrag hat, hat solche "Strafen" verdient!!
Weshalb wohl bietet O2 monatlich kündbare Verträge?
 
@ciesla: Na, das ist ja nicht die Lösung eine "Rücklastschrift" zu veranlassen ...
Klar hast Du die Kohle wieder, aber Du läufst Gefahr auf die Blacklist des Providers und in der Schufa zu landen. Wenn Du nie mehr in Deinem Leben zu diesem Provider gehen willst, okay. Schufa ist doof, merkste spätestens bei Deinem nächsten Kredit.

Diese Nummer hatte ich mal bei 1&1 gemacht. Ich war im Recht(!) und hatte nach Kündigung von meinem Konto eine Rücklastschrift veranlasst. Also ähnlicher Fall wie oben beschrieben. Alles gut, 1&1 gab meiner Beschwerde nach und ich dachte es ist alles gelöst. Nach sicherlich 10, 15 Jahren habe ich erneut bei 1&1 einen Vertrag für eine LTE Datenkarte abschließen wollen. Klappte solange gut, bis ich die Kontonummer eintippen wollte. Jede andere Kontonummer von mir funktionierte, nur die Firmenkontonummer nicht. Zig Anrufe bei der Hotline ergab: Blacklist! - Also Vorsichtig mit derartigen Aussagen und "Tips" ..

Gruß
Michael
 
@ciesla: Na, das ist ja nicht die Lösung eine "Rücklastschrift" zu veranlassen ...
Klar hast Du die Kohle wieder, aber Du läufst Gefahr auf die Blacklist des Providers und in der Schufa zu landen. Wenn Du nie mehr in Deinem Leben zu diesem Provider gehen willst, okay. Schufa ist doof, merkste spätestens bei Deinem nächsten Kredit.

Oft sind aber diese Einträge nicht berechtigt. Gerade o2 postet gerne in der Schufa auch Falscheinträge. So waren div. Altverträge als auch Verträge drin, die nie zustande gekommen sind.
 
Oft sind aber diese Einträge nicht berechtigt. Gerade o2 postet gerne in der Schufa auch Falscheinträge. So waren div. Altverträge als auch Verträge drin, die nie zustande gekommen sind.

Das mag sein, doch mal ehrlich! ... Wer hat das Problem mit den "Falscheinträgen"? O2 doch wohl gewiss nicht sondern Du, wenn Du z.B. beim Mediamarkt Dir auf Raten eine Waschmaschine kaufen willst und die nette Dame der Finanzabteilung sagt: Gibt nix ... Das kannst Du 1000x im Recht sein, von den Einträgen musst Du erst einmal erfahren und diese müssen erstmal verschwinden. Gute Nacht sage ich Dir, wenn Du einen Kredit brauchst ... das dauert. Und das für 30 Euro riskieren? Da muss schon einer echt blöd sein! - Eine Rücklastschrift veranlassen ist nur dann sinnvoll, wenn es sich um eine wirklich ungerechtfertigte Abbuchung handelt, also von einer Person/Firma mit der Du keinerlei Geschäftsbeziehung hast. Alles andere ist kontraproduktiv ...
 
und genau wegen den Falscheinträgen sollte man jährlich eine Datenauskunft von der Schufa anfordern.

Ich habe damals eine Rücklastschrift veranlasst bei o2, weil die Rechnung unberechtigt war und ich nicht eingesehen hatte, Gebühren für 5 Tage DSL Ausfall zu bezahlen, den o2 selbst verschuldet hat, weil sie stets behauptet haben, dass ich wegen dem Wechsel zum anderen Anbieter kein Kunde wäre (obwohl der Termin erst 2 Monate späte war) und das noch nicht mal eingesehen haben, erst nach Beschwerde an die Bundesnetzagentur ging das ruckzuck. Eher sperren sie einem das mobile Internet (was auch rechtswidrig ist, weil man es erst ab 75 EUR darf), als dass man einen Schufa-Eintrag bekommt, ich habe es direkt überprüft gehabt.
 
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Warum nur lassen sich die untertänigsten Deutschen mit jedem Mist einschüchtern?! Nirgendwo sonst auf der Welt sind die Menschen so blöd!!
Schufa-Einträge sind nur nach unwidersprochenen Forderung und rechtskräftiger Feststellung möglich. In der Regel also nach gerichtlicher Verurteilung. Kenne aber keinen einzigen derartigen Fall in zig Jahren.
Falsche Einträge (also ohne Gerichtsurteil oder Vollstreckungsbescheid) entfernt die Schufa sofort nach Anmahnung durch den Betroffenen.

Und Unternehmen, die sich erdreisten, Kunden anhand fadenscheiniger "Fakten" wegzuschicken, schaden sich doch selbst! Also Mitleid weg und anderen Anbieter nehmen. Davon gibt's doch heutzutage genug.
Im Übrigen sollte jeder Bürger heutzutage mehr als 1 Konto haben, vorzugsweise auch eines im Ausland! (Muß ja nicht unbedingt Schweiz sein, Luxemburg oder Österreich reichen auch).
Außerdem kann den "nächsten" Vertrag auch mal die Frau (oder der Mann) auf seinen Namen machen, man kann sich aus Versehen beim Geburtsdatum vertippen, oder beim Vornamen (am Briefkasten steht ja sowieso nur der Familienname), usw. usf. Möglichkeiten also en masse. Wenn unbedingt notwendig.
 
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