...genau da ist es anders, als oben angedacht wurde:
Wenn es eine komplette IT-Infrastruktur gibt, die lückenlos nachweisen kann, dass dies und jenes Vergehen von einem Gast kommt, dann *können* im Einzelfall Landgerichte und Co im Falle eines Einspruchs den Fall neu bearbeiten. Und nur im Falle großer Hotels kann der Inhaber den Abmahnanwalt im Vorfeld davon überzeugen, dass es besser ist, den Fall ad acta zu legen. Die Amtsgerichte urteilen üblicherweise nicht so, wie Du andeutest und daher hast Du als Privatperson wie auch als Inhaber kleiner Lokalitäten (Kneipen/Pensionen etc.)dann erst mal für lange Zeit den schwarzen Peter. Rate mal, warum die eingeklagten Abmahnkosten genau so angelegt sind: Damit es noch Amtsgerichtsfälle sind und nicht Landgerichte damit beaufschlagt werden. Bei der obigen Technikvariante Fritz/Gastzugang ist eh nichts gerichtsfest nachweisbar und damit ist diese Technikvariante weiterhin nicht für Pensionen/Kneipen etc. zu empfehlen.
Also für viel Nerven, Geld (Deinen Anwalt darfst Du natürlich selbst zahlen!)und Zeit zu hoffen, dass die nächsthöhere Gerichtsinstanz das vorige Urteil aufhebt... na ich weiß nicht. Gerade, weil das nicht im Gesetz verankert ist, habe ich keine Garantie, dass ich auch mit einem blauen Auge davon komme.
Danke, ich habe mich wegen einem Abmahnfall im Freundeskreis sehr genau eingelesen.
Daher bleibt mein Fazit so lange, wie sich das Gesetz nicht deutlich zugunsten der Anschlussinhaber ändert, wonach es im Moment nicht aussieht. Alle aktuell angedachten Gesetzes-Änderungen sind ebenso weichgespült, wie alles vorige und nicht praxisorientiert: Der Anschlussinhaber ist per se der Störer und darf seinen Kopf hin halten. Ob er danach seinen eigenen Gast verklagt, ist sein Ding. Erst einmal muss er damit rechnen, blechen zu dürfen.