Gastzugang einschränken (Filter, Zugriffszeiten, gesperrte Dienste etc.)

Irgendjemand muss ja wohl zahlen und wenn Bars/Clubs das kostenlos anbieten, werden sie wohl "Betreiber" und Kunde zugleich sein.
 
Abend
Naja, da solche Anbieter, eben auch wegen dieser "Überlassung des DSL-Anschlusses" nicht "sauber" sein sollen, muss man sich doch nach eigenen Lösungen umschauen.
Ich könnte mir sowas auch als "Plugin" für freetz vorstellen, fänd ich echt toll. Nur denk ich, das wird keiner machen.
 
Ich möchte nur mal zum Denken geben, dass es ziemlich schwierig für den Abmahner nachzuvollziehen sein dürfte welches Equipment man einsetzt. Also selbst wenn es nicht mal verschlüsselt wäre und man auf die Abmahnung eine Liste mit Schutzmechanismen zurücksendet + eine nicht existente Gastadresse als Barzahler, der den Zugang genutzt haben soll, wie soll hier das Gegenteil bewiesen werden. Mit einer Hausdurchsuchung? Wenn also nicht gerade der Abmahner selbst zu Gast war und Beweise gesammelt hat, sehe ich da wenig Gefahr.

Das soll jetzt nicht zum Leichtsinn aufrufen, also WLAN Verschlüsselung sollte man natürlich trotzdem machen, aber ich sehe auch nicht wirklich den Bedarf den teuersten Router und/oder VPN Dienst einzukaufen.

Noch eine Idee wäre vielleicht ein TP-Link TL-MR3420 mit einer Simyo (E-Plus) Karte mit 100 MB Volumen. Die kostet dann 4,90 EUR pro Monat. Wobei die Flat ja immer nur dann gebucht werden muss, wenn ein Kunde den Zugang nutzen will. Aber das bedeutet dann evtl. zu viel Arbeit. Am besten wäre dann wohl Flat laufen lassen oder man lässt den Gast mit 56 kbit/s nur noch Emails abholen :D
 
Ich möchte nur mal zum Denken geben, dass es ziemlich schwierig für den Abmahner nachzuvollziehen sein dürfte welches Equipment man einsetzt...
Wie soll hier das Gegenteil bewiesen werden. Mit einer Hausdurchsuchung?
Das spielt alles keine Rolle, denn derjenige, der den Internetzugang bereit stellt (der Anschlussinhaber), hat für die ordnungsgemäße Nutzung zu sorgen, tut er das nicht, ist er der Störer, an den sich die Abmahner dran hängen.
Diese Anwaltssippschaft interessiert nicht, wer der Schuldige ist, es interessiert nur, wen sie rechtmäßig am Schlawittchen haben und das ist immer der Anschlussinhaber, der als Störer für die Schandtat gerade zu stehen hat. So einfach ist das, also ist jeglicher Gastzugang für den Anschlussinhaber ein Risiko, wenn dieser auf seiner IP-Adresse läuft und missbraucht wird.
 
Es gibt verschiedene Urteile dazu. Les Dich mal ein. Laut den höheren Gerichten reicht es, wenn das Hotel ausreichende Schutzmaßnahmen einsetzt. D.h. Gäste-Traffic loggt, WLAN verschlüsselt und eine Erklärung "Du Du Du, mach das und das nicht" ausgehändigt hat, um sich aus der Haftung zu winden.

Im Gesetz verankert ist das natürlich (noch) nicht, aber die Gerichte sehen die Hotels hier schon als eine Art "Provider".
 
...genau da ist es anders, als oben angedacht wurde:
Wenn es eine komplette IT-Infrastruktur gibt, die lückenlos nachweisen kann, dass dies und jenes Vergehen von einem Gast kommt, dann *können* im Einzelfall Landgerichte und Co im Falle eines Einspruchs den Fall neu bearbeiten. Und nur im Falle großer Hotels kann der Inhaber den Abmahnanwalt im Vorfeld davon überzeugen, dass es besser ist, den Fall ad acta zu legen. Die Amtsgerichte urteilen üblicherweise nicht so, wie Du andeutest und daher hast Du als Privatperson wie auch als Inhaber kleiner Lokalitäten (Kneipen/Pensionen etc.)dann erst mal für lange Zeit den schwarzen Peter. Rate mal, warum die eingeklagten Abmahnkosten genau so angelegt sind: Damit es noch Amtsgerichtsfälle sind und nicht Landgerichte damit beaufschlagt werden. Bei der obigen Technikvariante Fritz/Gastzugang ist eh nichts gerichtsfest nachweisbar und damit ist diese Technikvariante weiterhin nicht für Pensionen/Kneipen etc. zu empfehlen.
Also für viel Nerven, Geld (Deinen Anwalt darfst Du natürlich selbst zahlen!)und Zeit zu hoffen, dass die nächsthöhere Gerichtsinstanz das vorige Urteil aufhebt... na ich weiß nicht. Gerade, weil das nicht im Gesetz verankert ist, habe ich keine Garantie, dass ich auch mit einem blauen Auge davon komme.

Danke, ich habe mich wegen einem Abmahnfall im Freundeskreis sehr genau eingelesen. ;)
Daher bleibt mein Fazit so lange, wie sich das Gesetz nicht deutlich zugunsten der Anschlussinhaber ändert, wonach es im Moment nicht aussieht. Alle aktuell angedachten Gesetzes-Änderungen sind ebenso weichgespült, wie alles vorige und nicht praxisorientiert: Der Anschlussinhaber ist per se der Störer und darf seinen Kopf hin halten. Ob er danach seinen eigenen Gast verklagt, ist sein Ding. Erst einmal muss er damit rechnen, blechen zu dürfen.
 
Und selbst diese 1000€ Streitwertklausel wird nicht von allen angewandt, so das die Kosten bei etwas über 100€ sind.

Auch wird oft noch viel der fliegende Gerichtsstand ausgenutzt und da Klage erhoben wo es am erfolgreichsten aussieht, gibt aber wohl ersten Gerichte die diese ablehnen weil keiner der beiden Parteien in dem Bezirk ist.

OCH wie Rapidshare und co sind eher geringes Risiko, weil die nicht an IPs kommen. Wo hohes Risiko besteht sind halt P2P Geschichten.

Man kann es nur eindämmen, nicht verhindern, selbst per Email oder Facebook und so kannst du Sachen verschicken oder Gesetzeswidriges machen.
 
Ich hole das Thema noch einmal vor. Für die, die über ihren Gastzugang anderen Internet über freies WLAN ohne Haftungsrisiko zur Verfügung stellen möchten, gibt es mit den Freifunknetzen wohl eine Möglichkeit: z.B. http://freifunk-franken.de
Man müßte dann an die Fritzbox über LAN einen weiteren Router hängen, der dann mit der OpenWRT-firmware geflasht ist. Hier bietet sich der Gastzugang an, um sein eigenes Netz zu schützen. Soweit ich verstanden habe, gibt es für die Freifunk-firmware noch keine Möglichkeit der Bandbreitenbegrenzung. Das wäre allerdings sinnvoll, wenn man nicht will, daß die Videos ruckeln. Am ehesten scheint mir dazu die Fritzbox-Funktion Internet/Filter/Priorisierung hilfreich, wo man den Gastzugang dann als nachrangige Hintergrundanwendung einstufen könnte.
Wer hat hier Erfahrungen?
Gruß, munich2000
 
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Eigentlich schon damals aktuell, aber nun weiter verbreitet ist WLAN To Go:
http://www.netzwelt.de/news/96066-wlan-to-go-telekom-bringt-hotspot-router-speedport-w-724v.html

Auch da Kabel Deutschland mit ihrem Hotspot angefangen hat:
http://www.chip.de/news/Kabel-Deutschland-Kunden-werden-Hotspot-Anbieter_64864144.html

Hätte ich ein Hotel, würde ich versuchen beide Anschlüsse anzubieten. Das ist nicht teuer und die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass die Gäste den einen oder anderen Zugang mit einem bereits vorhandenen Login nutzen können.
 
Während die Hotspots und Homespots für Kabeldeutschlandkunden anfangs kostenlos waren, kosten sie künftig 4,99 (nennt sich WLAN-Hotspot-Flat). Die Bereitschaft, seinen Router für einen KD-Homespot zur Verfügung zu stellen, wird rapide sinken, wenn die Leute merken, daß sie für die Homespotnutzung nun 4,99€/Monat zahlen sollen. Damit ist dieses anfangs vielversprechende Projekt leider zum Scheitern verurteilt.
 
Deutsche Unternehmen habe es einfach nicht drauf. Google hätte gewartet bis das Monopol steht. Gegen Bares wird sich das denke ich auch nicht durchsetzen. Für 9,99 EUR für Nicht-Kabel-Deutschland Kunden schon gar nicht. Schon alleine deswegen nicht, weil die Hotspot-Betreiber nichts vom Kuchen abbekommen, obwohl sie den Strom bezahlen.
 
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