Dieses Problem hatte ich schon an der Backe, vor ca. 3 Jahren hatte ich vergessen "keine weiteren Geräte zulassen" zu aktivieren und als Rechnung ca. 350 Euronen weniger auf dem Konto.
Soweit zur Sicherheit.....
Da hast Du dann aber mit einiger Sicherheit etwas vollkommen falsch verstanden bzw. andere Fehler (z.B. WEP-Verschlüsselung zu verwenden) gemacht. Ein War-Driver läßt sich - wie Telefonmännchen Dir in #3 erläutert - von einem MAC-Adressfilter nicht aufhalten.
Vielleicht solltest Du vor solchen Aussagen wie
smartismart schrieb:
Gibt es da keine andere Absicherung? Wenn nein, gebe ich die Box wieder zurück.
Oder gibt es eine schnelle Fritzbox mit den alten, für mich persönlich sichereren, Methode?
doch etwas Fachkompetenz erwerben, zum Beispiel durch die Lektüre
dieses Schriftstücks. Der Punkt 2.3.8 ist Dir vermutlich besonders zu empfehlen.
Und wenn Du dann entsprechend neutral Deine Frage stellst und nicht bereits dort eine - durchaus fragwürdige, wie Du nach Lektüre leicht feststellen kannst - Wertung abgibst, kriegst Du hier mit ziemlicher Sicherheit auch eine neutrale und sachliche Antwort.
Den Typ hat man, Gott sei gedankt, gepackt. Er sass in seinem Auto vor meinem Haus und versuchte wieder in mein Netzt, welches inzwischen geschlossen war, reinzukommen.
Das wäre ja tatsächlich mal interessant, gegen welche gesetzlichen Bestimmungen dieser "Typ" eigentlich verstoßen haben soll, wenn Dein Netz dann bereits geschlossen war und er gar nicht "reingekommen" ist.
Auch da sei Dir die Lektüre des vorstehend genannten Dokuments empfohlen, besonders die Abschnitte 7.1 und 7.2. Dabei wird Dir dann auffallen, daß der "Typ", als er vor Deinem Haus saß, gar keine Straftat begangen hat, wenn er nicht erfolgreich in Dein - nach eigener Aussage ja bereits geschlossenes - Netz eingedrungen ist. Besonders sei auf die Feststellung im letzten Satz von 7.1 hingewiesen:
oben verlinkt schrieb:
Strafbar ist nur die vollendete Tat, nicht aber der Versuch.
Auch der Absatz 5 im Punkt 7.2 sollte Dir zu denken geben:
oben verlinkt schrieb:
Nicht gegen unberechtigten Zugang gesichert ist die Datenübertragung insbesondere dann, wenn die Sperren ohne größeren Aufwand überwunden werden können. Werden keine besonderen Sicherungssysteme, d. h. vor allem Verschlüsselungsverfahren, verwendet oder sind diese zum Zeitpunkt ihrer Einrichtung bekanntermaßen und objektiv völlig ungeeignet, ist keine besondere Sicherung gegen unberechtigten Zugang gegeben. Eine Strafbarkeit nach § 202a StGB wäre in diesen Fällen zumindest fraglich.
Die Verwendung eines MAC-Adressfilters als "Sicherungssystem" dürfte unter die Bedingung "oder sind diese zum Zeitpunkt ihrer Einrichtung bekanntermaßen und objektiv völlig ungeeignet" fallen.
Letzte Bemerkung zu §202a StGB (Punkt 7.2, Absatz 3, letzter Satz):
oben verlinkt schrieb:
Der Versuch ist hingegen nicht strafbar.
Also ... wenn man den "Typen"
erwischt hat, gibt es eine Tagebuchnr. der Polizei und eine Anzeige und/oder ein Aktenzeichen der Strafverfolgungsbehörden und/oder ein Verfahren ?
Ansonsten dürfte "erwischt" (bzw. Du schreibst von "gepackt") eher in das Reich der Fabel gehören.
Und bevor der Nächste dann Deinen Beitrag hier als "Beleg" dafür nimmt, daß eigentlich ein MAC-Adressfilter die Ultima ratio oder zumindest ein probates Mittel bei der WLAN-Sicherheit ist oder schon der Versuch des Eindringens in fremde Funknetzwerke eine strafbewehrte Handlung wäre, solltest Du das etwas genauer belegen oder erläutern.
Also, seit mal nicht so überheblich mit euren Atworten.
Wo genau siehst Du Überheblichkeit in einer Antwort ? Die bloße Feststellung, daß Du eigentlich nur Deine vorgefertigte Meinung bestätigt haben wolltest, die aber sachlich nicht haltbar ist, ist in #2 auch in meinen Augen eigentlich noch nicht deutlich genug ausgedrückt. Was soll man denn - wenn man über entsprechende Kenntnisse verfügt - von einem solchen Text halten?
smartimart schrieb:
habe mir Heute die Fritzbox 7360 zugelegt und musste zu meinem "Entsetzen" feststellen, dass die Funktion "neue Geräte zulassen" usw. nicht mehr vorhanden ist.
Jeder der durch Zufall oder mit einem Schlüsselgenerator meinen Wlan Schlüssel zu verfügung hat, kommt ohne Probleme in mein Wlannetz. Das kann es doch nicht sein!
Gibt es da keine andere Absicherung? Wenn nein, gebe ich die Box wieder zurück.
Das klingt so ähnlich wie die Feststellung: "Was, dieses ohnehin schon teure Auto muß auch noch betankt werden, wenn man eine Weile gefahren ist? Wenn ich das nur vorher gewußt hätte ...".
Hinkt ein ganz klein wenig, wie viele Vergleiche, aber die (unberechtigte) "Panikmache" in Deinem o.a. Text ist auch nicht zu übersehen.
Letzte Frage, dann auch mal zum Thema: Die "Ansicht: Erweitert" hast Du schon eingeschaltet, oder ?
Ansonsten fände ich persönlich - also nur meine eigene Meinung - sogar sehr begrüßenswert, wenn AVM wirklich den "MAC-Adressfilter" abgeschafft hätte (wegen Placebo-Gefahr und immer wieder auftretenden Problemen), nur glaube ich da eigentlich nicht so richtig dran.
PS: Mir ist schon bewußt, daß die Zitate aus der Orientierungshilfe der Datenschutzbeauftragten nicht mit dem genauen Wortlaut gesetzlicher Bestimmungen übereinstimmen. Das ist auch eher für die Allgemeinheit gedacht und geschrieben und wenn Du den korrekten Wortlaut suchen solltest, findest Du den auch alleine.