[Frage] FRITZ!Box 6490 Cable von Providern

Ja das ist natürlich nicht der Grund warum Vodafone die Box nicht provisioniert, aber da AVM sagt die sind anders kann Vodafone sich darauf berufen und die deshalb nicht freischalten.
 
aber da AVM sagt die sind anders
Wo bitte tun sie das? Das zurückgezogene Zertifikat aussen vor, aber das Thema ist ja durch, und die Modellnummer ist hier nach Stand des Wissens nicht enthalten.
 
Unnötiges Vollzitat entfernt - HabNeFritzbox
In den oben verlinkten FAQ, Punkt 6 wo geschrieben wird das nur die Boxen mit der Artikelnummer xxxx funktionieren. Allein die andere Artikelnummer lässt schon auf einen Unterschied schließen, diese Aussage bestätigt ja das irgendwas anders ist, ansonsten würden ja alle funktionieren und nicht nur die mit der besonderen Artikelnummer.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
ansonsten würden ja alle funktionieren und nicht nur die mit der besonderen Artikelnummer

Es gehen solche mit bestimmten MAC Adressen nicht, unabhaengig von der Artikelnummer. Die bekommt der KNB gar nicht zu Gesicht, ausser man sagt es Ihnen. Meiner wollte die gar nicht wissen.
 
Unnötiges Vollzitat entfernt - HabNeFritzbox

Ich weiß, aber das ist dann Glück und eben keine versprochene Leistung. Ein Anspruch darauf besteht eben nicht.
 
Auf jeden Fall nicht weil AVM da was dagegen hat.
Wäre ja auch extrem komisch und noch schwerer zu begründen, warum das dann nur für die "eigenen" ehemaligen Provider-Boxen des KNB gelten sollte - die Boxen aus anderen Quellen werden ja (sofern die technischen Voraussetzungen vorliegen) klaglos provisioniert.

@Flole:
Sorry ... Deine Forderung nach dem Quelltext für "cableinfo" zeigt doch nur aufs Neue, daß Du Dich weder mit dem Inhalt noch den aus der GPLv2 (und anderen Lizenzen) erwachsenden Konsequenzen für einen Software-Hersteller tatsächlich befaßt hast - oder Du hast es schlicht nicht verstanden, was dort steht bzw. worum es wirklich geht.

Auf der einen Seite stellst Du selbst fest, daß die DVB-Library (vermutlich ist die schon von Intel und gehört ursprünglich zum ISMD - weiß ich aber auch nicht definitiv, spielt am Ende auch keine Geige) und "cableinfo" gar nicht zwingend unter GPL stehen (die Intel-Teile stehen wohl - nach dem an einigen Stellen zu findenden Header - unter einer dualen GPL-/BSD-Lizenz und nach letzterer muß da gar nichts vom Software-Hersteller veröffentlicht werden) und im nächsten Absatz kommt dann
Man möge mich gerne eines besseren belehren, der cableinfo reicht mir um mich davon zu überzeugen das alles GPL ist.
, was aber ohnehin niemand hier jemals behauptet hat.

Das ändert aber alles nichts daran, daß die GPLv2 ganz deutlich zum Ausdruck bringt, daß ein Software-Hersteller die Rechte Dritter, die sich aus der GPLv2 ergeben, genau dann nicht einschränken kann oder darf, wenn er selbst Software unter dieser Lizenz im Verbund mit der eigenen "als Ganzes" vertreibt. Daß das bei AVM genau so ist, steht wieder im erwähnten Urteil (in den Begründungen) und Du wolltest (bzw. willst es offenbar noch immer) hier dem TE auch das "Nutzungsrecht" an der Firmware absprechen - was weder Du noch AVM nach der GPLv2 machen kann, ohne daß man selbst unmittelbar die in der Lizenz eingeräumten Rechte an den Komponenten verlieren würde.

Insofern wäre vielleicht sogar Dein Patchen des "cableinfo" tatsächlich ein Lizenzverstoß ... das geht nämlich wieder nur dann, wenn man den vom Rest der Firmware trennt (dann ist das auch kein "Ganzes" mehr) und das von Dir "geplante" (oder versuchte) Patchen des "cableinfo" würde dann vermutlich (hinsichtlich der genauen Motive und der (für plausible Versuche) notwendigen Qualifikation müßte man dann noch einmal genauer nachforschen) auch nicht mehr wirklich unter die §§ 69c-69e UrhG fallen und ohne Zustimmung des Rechteinhabers erlaubt sein.

Ansonsten hast Du offenbar vergessen, das "oben verlinkt" irgendwie zu realisieren ... wobei auch die FAQ bei AVM hier ziemlich egal ist, in der steht am Ende tatsächlich auch der Satz:
Für diese Produkte, die sich nach unserer Einschätzung im Eigentum von Kabelanbietern befinden, gibt es auch keinen von AVM vorgesehenen Weg die Schnittstellenbeschreibung künftig im Sinne eines uneingeschränkt freien Einsatzes zu unterstützen.
Selbst AVM hält sich hier eine Hintertür in der Beurteilung auf ("[...] nach unserer Einschätzung [...]" - und die kann natürlich auch falsch sein und ist damit nun mal nicht mit einer Verdächtigung oder gar der glatten Verleumdung eines 6490-Käufers gleichzusetzen) und am Ende spielt auch das wieder gar keine wirkliche Rolle, was AVM über die Eigentumsverhältnisse Dritter so denkt - es geht sie nämlich schlicht nichts an. Jedenfalls solange nicht, wie der Kunde nicht von AVM irgendwelchen Support für dieses "OEM-Gerät" will - den darf AVM wieder getrost verweigern, weil sie gar kein direktes Vertragsverhältnis mit dem Besitzer der Box haben.

Daß der Weg über das Update der Firmware durch den Besitzer von AVM "nicht vorgesehen" ist, mag ebenso sein ... interessiert aber ebensowenig, solange nicht einmal der Hersteller selbst in der Lage wäre (ohne aus der CM-MAC einen Rückschluß auf die Artikelnummer zu ziehen), eine solchermaßen "aufgearbeitete" FRITZ!Box von einem Retail-Modell zu unterscheiden (an einem CMTS anhand der Funktion, nicht durch Augenschein).

AVM hat eben gerade kein anderes Herstellerzertifikat für die Retail-Modelle verwendet (auch wenn ich das anfangs selbst glaubte, daß man sich einen dritten Key besorgt haben könnte) und damit fehlt dem CMTS auch die Möglichkeit, die Modelle zu unterscheiden, solange nicht anhand der CM-MAC (und eine entsprechende Datenbank bei einem Provider für alle von AVM je vertriebenen 6490 dürfte gegen den Datenschutz verstoßen, erst recht nach dem 25.05.2018) eine Zuordnung zu einer Artikelnummer ermöglicht wird vom Hersteller.

Und für ein X.509-Zertifikat gilt in aller Regel erst recht kein Urheberrecht ... dem fehlt es schon regelmäßig an der notwendigen Schöpfungshöhe.
 
Den cableinfo will ich nicht patchen, sondern komplett runterschmeißen und stattdessen ein minisatip da drauf setzen. Das Patchen war ein Gedankenspiel im Zuge des Reverse engineerings wo mir noch nicht klar war wie kaputt das alles wirklich ist. Von daher würde ich dann lediglich das image verändern (bzw. habe dies schon mit ffritz getan um ssh zu erhalten) aber das ist hier ja gar nicht das Thema. Auch eine unter der gpl lizenzierte Software muss nicht allen zugänglich gemacht werden, lediglich den Käufern dieser Software. GPL heißt nicht zwangsläufig kostenlos.
 
Auch eine unter der gpl lizenzierte Software muss nicht allen zugänglich gemacht werden, lediglich den Käufern dieser Software. GPL heißt nicht zwangsläufig kostenlos.
Du solltest wirklich mal die GPLv2 lesen ... nicht nur aus dem Bauch heraus schreiben und gar nicht genau wissen, wovon man da eigentlich redet (oder schreibt) und vielleicht auch mal den Unterschied zwischen GPLv2 und GPLv3 recherchieren. Es hat schon seine Gründe, warum ich meist den steinigen Weg nehme und explizit von GPLv2 schreibe, wenn ich diese auch meine.

Wo genau steht das von Dir Behauptete im GPLv2-Text?

https://www.gnu.org/licenses/old-licenses/gpl-2.0.en.html

Das, was ich meinerseits beschrieben habe, steht dort explizit im Punkt 2b und im folgenden Absatz ... da steht weder etwas von "zahlenden Kunden" noch von einer Beschränkung auf irgendeine andere "Zielgruppe", sondern sogar ausdrücklich:
You must cause any work that you distribute or publish, that in whole or in part contains or is derived from the Program or any part thereof, to be licensed as a whole at no charge to all third parties under the terms of this License.
Bei der Gelegenheit (wenn Du ohnehin schon auf der Seite bist), kannst Du ja dann auch den Punkt 5 und 6 noch einmal (oder doch zum ersten Mal?) lesen.

Wenn Du Deine Software so mit anderer Software unter GPLv2 verbandelst, daß diese nur "als Ganzes" von Dir verbreitet wird (was für die AVM-Firmware ziemlich sicher zutrifft, weil AVM nicht einmal die Werkzeuge zum Entpacken von Firmware-Images bereitstellt und auch nicht deren Quellen, damit man sie sich selbst bauen könnte), dann wirst Du mit jeder finanziellen Forderung, die über die Kosten der Bereitstellung und Übertragung hinausgeht ("You may charge a fee for the physical act of transferring a copy [...]"), ziemlich dumm dastehen ... wenn Du das nicht möchtest, mußt Du eben auf die Verwendung solcher Komponenten verzichten, denn niemand zwingt Dich zur Verwendung von GPLv2-Software und damit zur Anerkennung der Lizenzbedingungen.

Wenn Du also für Deine Software tatsächlich Geld verlangen willst, dann mußt Du Dir schon Komponenten dafür aussuchen (sofern es GPL-lizensierte Software ist), bei denen Du Deinerseits die Wahl hast, ob Du sie unter einer GPLv2-Lizenz (no additional charges) oder einer GPLv3-Lizenz (Punkt 4, letzter Satz) verwenden willst oder unter irgendeiner vollkommen anderen, die Dir der Urheber seinerseits anbietet.

Oder Du mußt Dir einen Weg der Bereitstellung einfallen lassen, bei dem das auch (für den durchschnittlichen Benutzer) deutlich erkennbar ist, daß es sich um getrennte Komponenten handelt. Es ist überhaupt kein Problem, eine GPLv2-lizensierte Komponente zu verwenden ... dann darf man sie aber nicht zusammen mit dem eigenen Werk in einer Form vertreiben, in der sie eine untrennbare Einheit bilden.

Ein schönes Beispiel ist gerade das FFmpeg-Projekt ... das steht selbst nur unter LGPL - aber wenn man dort optionale Teile einbindet, die unter GPLv2 stehen, dann gilt die GPLv2 ausdrücklich für das gesamte Konvolut FFmpeg.

Dieser "virale Effekt" der GPLv2 gilt logischerweise nicht für irgendeine CD oder DVD, auf der sich eine Sammlung von Programmen befindet oder für irgendeine Linux-Distribution, in deren Paketverwaltung Software unter verschiedenen Lizenzen nebeneinander liegt ... auch das ist aber ausdrücklich im Text der Lizenz festgehalten.

Wenn Du Dich wenigstens im Ansatz tatsächlich mit dem Thema befassen willst, solltest Du zumindest mal diesen Beitrag hier gelesen haben: https://www.wbs-law.de/it-recht/it-vertragsrecht/gnu-general-public-licence/ - der geht auch noch einmal auf "as a whole" und GPLv2 vs. GPLv3 ein.

Wobei der Linux-Kernel eben ausdrücklich nur unter GPLv2 steht und nicht (at your option) unter GPLv3 lizensiert wird - damit ist es für diesen (und im Endeffekt für jede Firmware mit eingebettetem Linux-Kernel, die nicht wirklich in Einzelteilen daherkommt oder mit "Standardwerkzeugen" zerlegt werden kann) auch nicht zulässig, irgendwelche Summen zu kassieren ... das muß man dann schon für "Dienstleistungen" (z.B. Garantien, was im GPLv2-Text auch ausdrücklich zugelassen wird - während GPLv2-Software ansonsten immer "as is" wäre) machen.
 
Langsam wird das ganze für Otto-Normalverbraucher doch sehr unübersichtlich und schwer verständlich. Daher möchte ich mal eine Tatsachenzusammenfassung wagen.

1. Es gibt von der AVM FRITZ!Box 6490 Cable verschiedene Versionen mit verschiedenen Artikelnummern. Nur die Artikelnummer 20002778 wird über den Handel vertrieben. Alle anderen Artikelnummern z.B. 20002691 (Vodafon/Kabel Deutschland) oder 20002689 (Unitymedia) etc. unterscheiden sich von der Artikelnummer 20002778 ausschlieslich durch das OS (Firmware/Betriebssystem), nicht aber durch die Technik.

2. Die durch AVM (Hersteller) gewährte verlängerte Garantie (5 Jahre) gewährt AVM nur auf Boxen mit der Artikelnummer 20002778.

3. Alle andern Boxen mit anderen Artikelnummern wurden von AVM ursprünglich an Kabelnetzbetreiber geliefert und von diesen mit einem Branding und einem eigenen OS versehen an die Kunden weitergegeben. Für die gesetzliche Gewährleistung bzw. ein evtl. weiterreichende Garantie sind damit bei diesen Boxen die Kabelnetzbetreiber zuständig.

4. Ob die Boxen ungleich Artikelnummer 20002778 von den Kabelnetzbetreibern als Leigeräte oder aber als Verkaufsgeräte an die Kunden weitergegeben wurden bzw. wie und ob ein Eigentumsübergang auf den Kunden erfolgt ist muss einen Käufer bei ebay nicht Interessieren, da dass von den, dem ebay-Käufer nicht bekannten verschiedensten Geschäftsbedingungen der Kabelnetzbetreiber abhängig ist und hier der gutgläubige Käufer einer solchen Box bei ebay auf jeden Fall rechtmäßiges Eigentum an dieser Box erwirbt.

5. Weder AVM noch die Kabelnetzbetreiber können Boxen mit Artikelnummern ungleich 20002778 technisch von Boxen mit der Artikelnummer 20002778 unterscheiden wenn bei diesen Boxen das Branding der Kabelnetzbetreiber entfernt und ein sogenanntes retail OS aufgespielt worden ist welches von AVM auch für Boxen mit der Artikelnummer 20002778 verwendet wird. Eine Unterscheidung ist nur möglich durch Augenschen (Aufdruck auf der Rückseite) oder durch die für jede Box individuelle CM MAC die von den Kabelnetzbetreibern in ein einer Datenbank gespeichert wird.

6. Alle Boxen mit allen Artikelnummern sind, sofern sie kein Branding haben, ein retail OS von AVM haben, deren Zertifikate auf 2 x new/new stehen und die nicht durch den Eintrag Ihrer CM MAC in einer Datenbank eines Kabelnetzbetreibers einem bereits vorhandenen Kabelanschluss zugeordnet sind funktionieren an allen anderen Kabelanschlüssen. Geräte ungleich der Artikelnummer 20002778 die bereits einem Anschluß eines Kabelnetzbetreibers (durch die gespeicherte CM MAC) zugeordnet wurden werden von den Kabelnetzbetreiben an keinem anderen Anschluß provisioniert. Diese Geräte können nur noch bei einem anderen Kabelnetzbetreiber erneut provisioniert werden.

7. Support an den Endkunden wird von AVM nur für Boxen mit der Artikelnummer 20002778 und von den Kabelnetzbetreiben nur für die von Ihnen ausgegebenen Geräte geleistet. Für weiterverkaufte Geräte die auf Grund des Eintrags in der hauseigenen Datenbank leicht identifizierbar sind wird von den Kabelnetzbetreiben ebenfalls kein Support geleistet.

8. Ob die per Gesetz seit 01.08.2016 geltende Routerfreiheit durch die unter 6. und 7. beschriebene Praxis nicht durch die "kalte Küche" ausgehebelt wird ist rechtlich bisher nicht eindeutig geklärt worden, denn eigentlich kann es einem gutgläubigen Käufer, der also legal Eigentum an einer voll funktionsfähigen FRITZ!Box erworben hat, egal sein was für eine Nummer drauf steht.

So ich hoffe ich habe das einigermaßen korrekt zusammengefasst. Wenn ich klipp und klare Fehler drin habe bitte ich um Benachrichtigung, denn die werde ich dann gerne korrigieren. Ich bitte aber sich mit moralischen Kommentaren oder nicht belegbaren Behauptungen zurückzuhalten.
 
Zuletzt bearbeitet:
... Geräte die bereits einem eigenen Anschluß von den Kabelnetzbetreiben (durch die gespeicherte CM MAC) zugeordnet werden können als vormalige Leihbox werden von den Kabelnetzbetreiben an keinem anderen eigenen Anschluß provisioniert

Kaufboxen können durchaus den Besitzer/Eigentümer wechseln bei demselben Kabelnetzbetreiber, obschon die CM-MAC bekannt.

Ehemalige Leihboxen werden in "fremden" Kabelnetzen provisioniert, sofern die Certs new/new und die Firmware OEM

LG
 
Danke, für den Hinweis, habe umformuliert.
 
Ich verstehe nicht wie man so sicher sein kann das man recht hat, und dieses Recht dann nicht einfordert. Wenn man die Klage gewinnt dann übernimmt Vodafone doch auch die eigenen Anwaltskosten, also wenn du dir so sicher bist dann machs doch einfach.

Zur GPL kann ich nur auf die offizielle GPL FAQ verweisen, da steht ganz klar das unter der GPLv2 lizenzierter Code auch verkauft werden darf, also wenn ich jetzt den Linux Kernel für 20€ verkaufen will ist das in Ordnung, solange ich den Quelltext mitliefer. Hält allerdings meine Käufer nicht davon ab, diesen kostenlos weiter zu verbreiten. Bei AVM ist da ja noch eigener Code in den Firmware Paketen, deswegen ist es da noch mal etwas komplizierter. Wenn ich es richtig verstanden habe, dann müsste AVM mir auch ein Image der Firmware geben wenn ich es Anfrage? Weil ich ja ein Nutzungsrecht daran habe da es unter der GPL steht?
 
Ich verstehe nicht wie man so sicher sein kann das man recht hat, und dieses Recht dann nicht einfordert. Wenn man die Klage gewinnt dann übernimmt Vodafone doch auch die eigenen Anwaltskosten, also wenn du dir so sicher bist dann machs doch einfach.
...

Worauf beziehst Du dich eigentlich? Ich habe eine Zusammenstellung meiner Meinung gepostet. Wenn Du anderer Meinung bist dann musst Du Dich schon ein bischen präziser ausdrücken zu welchem Punkt Du anderer Meinung bist.
 
Ich beziehe mich allgemein auf dieses "die haben Unrecht" was hier mehr oder weniger immer geäußert wird. Wenn man sich so sicher ist, dann gibts ja nix zu verlieren.

Übrigens ist die OEM Firmware KEINE Vorraussetzung für die provisionierung. Kannst auch eine kdg am um Abschluss betreiben, musst nur auf die Telefonie verzichten aber funktionieren tut das ganze.
 
@Flole:
Wenn sich das in #32 an mich richtete, solltest Du das auch kenntlich machen. Wenn nicht, schreibe ich trotzdem (wieder mal) meine Ansicht ungefragt dazu ...

Ich wüßte selbst nämlich gar nicht, was ich bei Vodafone einklagen sollte ... vielleicht willst Du das ja noch etwas genauer erklären? Es ist jedenfalls nicht möglich, ein Eigentum an einer Sache einzuklagen, wenn dieses von einem vorherigen Eigentümer gar nicht wirklich (und zwar für eine konkrete Sache) bestritten wird. Den Nachweis für eine einzige Quelle mit einer solchen Behauptung (die Box wäre auch nach einem Kauf durch einen Dritten weiterhin Eigentum des KNB, auf welches er auch tatsächlich Anspruch erhebt), die dann auch (z.B. mit einer negativen Feststellungsklage) angegangen werden könnte, bist Du doch bisher schuldig geblieben oder wo habe ich den überlesen?

Wie ich als "Geschädigter" einer Weigerung seitens eines KNB, eine konforme Box in meinem Eigentum (es reicht schon der Besitz, die kann auch jemand anderem gehören, weil auch dazu nichts im TKG steht) zu provisionieren, weiter vorgehen würde, habe ich aufgeschrieben ... ich würde mich an die BNetzA wenden und mich dort beschweren. Kostet genau 0 EUR - irgendwelche Bemerkungen zu Anwaltskosten kannst Du Dir also klemmen, weil die in diesem Stadium noch gar nicht anfallen.

Vielleicht möchtest Du ja aber auch Deinerseits mal auf die Frage eingehen, wieso denn VF/KD nichts unternimmt, um eine solche Box wiederzuerlangen ... man weiß ja spätestens beim Versuch der Provisionierung so einer Box durch einen Kunden auch, wo sich diese Box (mit höchster Wahrscheinlichkeit) zu diesem Zeitpunkt befindet und kann von dort aus notfalls auch ihren weiteren Weg verfolgen/ermitteln lassen.

Bei Deinem "Geschreibsel" (ich nenne es jetzt einfach mal so, weil auch Du inzwischen begriffen haben solltest, wie ein Link und ein komplettes oder zumindest teilweises Zitat funktioniert - davon kann ich in #32 so gar nichts erkennen) zur GPL muß ich leider passen - ich weiß weder, was eine "offizielle GPL FAQ" ist, noch worauf Du Dich da beziehen willst. Steht diese FAQ irgendwo auf der Webseite der FSFE oder wo findet man auf der GNU-Webseite der FSF (wo die GPLv2 unter der URL https://www.gnu.org/licenses/old-licenses/gpl-2.0.en.html zu finden ist) diese "offizielle GPL FAQ", auf die Du verweisen möchtest? Warum verweist Du dann eigentlich nicht wirklich auf diese FAQ?

Ich habe Dir hingegen ganz klar die Textstellen aufgezeigt, die in der GPLv2 dagegen sprechen, daß Du einen Betrag für die Weitergabe von GPLv2-lizensierter Software fordern darfst, der über die Kosten für Bereitstellung und Übertragung hinausgeht und wenn Du da tatsächlich 20 EUR fordern würdest, käme von meiner Seite die Forderung nach einem Nachweis (verbunden mit der Forderung nach der Rückgabe zuviel gezahlter Beträge, weil meine Zahlung nur unter (einfachem) Vorbehalt erfolgt wäre, um §814 BGB auszuschließen), daß Dir tatsächlich eigene Kosten in dieser Höhe entstanden sind, die auch meinem Wunsch nach der Bereitstellung der GPLv2-Software geschuldet sind (also nicht etwa die monatlichen Kosten für Deinen Internet-Anschluß da irgendwo eingeflossen sind in eine solche Kalkulation).

Und ja, theoretisch müßte Dir AVM tatsächlich ein Image auf Dein Verlangen hin zur Verfügung stellen ... wenn Du es Dir nicht selbst besorgen möchtest, weil Du ja nach Deiner Ansicht damit gegen das Urheberrecht verstoßen würdest (und Du weißt ja: "Nur noch dreimal singen ... dann kommt Papa wieder nach Hause." - ROTFL). Ob AVM das jetzt ohne weiteres anerkennt und auch so sieht oder nicht und ob Du dann den steinigen Weg der Klage beschreiten möchtest oder nicht, liegt wieder in Deinem Ermessen. Nach deutschem Recht kommt allerdings erschwerend hinzu (und zwar für Dich), daß nur ein in seinen eigenen Rechten verletzter Urheber (nicht seinerseits nur ein "Lizenznehmer") AVM wegen einer solchen Lizenzverletzung auch tatsächlich verklagen kann - das war sicherlich auch ein Grund dafür, warum AVM sich im Cybits-Prozess so vehement dagegen zu wehren versuchte, daß Harald Welte dem Prozess per Nebenintervention (§§ 66-72 ZPO) beitrat (er hat eigene Rechte und gleichzeitig von anderen Kernel-Entwicklern die Vollmacht, ihre Interessen zu vertreten - steht aber alles wieder im Schriftsatz zur Nebenintervention, den man auch über die Website der FSFE nachlesen kann).
 
Zuletzt bearbeitet:
Man könnte eine provisionierung der Box einklagen, darum geht es hier ja irgendwie.

Der Link zum entsprechenden Teil der FAQ gibts in englischer Sprache hier https://www.gnu.org/licenses/old-licenses/gpl-2.0-faq.html.en#DoesTheGPLAllowDownloadFee

Diese FAQ sind direkt auf die v2 der GPL bezogen, und es gibt sogar eine deutsche Übersetzung (die aber wohl nicht mehr ganz aktuell ist laut einem Hinweis). Deshalb die englische Variante.

Das nicht jeder die Urheberrechte von "freier Software" einklagen kann ist mir bewusst, mir ging es nur darum ob AVM nun das Image zur Verfügung stellen müsste, und jetzt wie das mit dem FAQ Eintrag zusammen passt.
 
Man könnte eine provisionierung der Box einklagen, darum geht es hier ja irgendwie.

. . .

Da ich hier lediglich ein einen Kabelanschluß nutzender Privatmann bin verzichte ich auf den Versuch und nutze während der Jahre die die Klage gegen den KNB verhandelt wird lieber meinen (wenigstens Zeitweise) sehr schnellen Kabelanschluß, der selbst zur Prime Time immer noch schneller ist als der schnellste verfügbare VDSL-Anschluß.

Für solche Klagen ist meiner Meinung nach ein Verbrauchervertretung wie eine Verbraucherzentrale oder aber die Bundesnetzagentur zuständig.

Aber ich bin kein Jurist und Recht haben und vor Gericht Recht kriegen sind zwei verschiedene Dinge und reich bin ich auch nicht, so dass ich so eine Klage mal einfach aus Jux vorfinanzieren könnte.
 
@Flole:
Niemand hat bestritten, daß man für Bereitstellung und Übertragung einen Betrag fordern darf ... das habe ich sogar ausdrücklich mit dem von mir zitierten Teilsatz bestätigt in #28 und nichts anderes verbirgt sich ja auch hinter dem von Dir verlinkten Punkt (nun weiß ich auch, was Du mit "offizieller GPL FAQ" meintest).

Vielleicht liest Du ja auch mal die "surrounding points" in dieser Quelle ... zum Beispiel diese hier:

https://www.gnu.org/licenses/old-licenses/gpl-2.0-faq.html.en#TOCDoesTheGPLAllowRequireFee - insbesondere den letzten Satz hier

https://www.gnu.org/licenses/old-licenses/gpl-2.0-faq.html.en#TOCTheGPLSaysModifiedVersions - hier ist noch einmal das "absolutely everyone" betont und gleichzeitig wird klar gemacht, daß jeder, der in den Besitz einer solchen Software gelangt, sie selbst auch wieder weiterverbreiten darf ... das kannst Du nicht unterdrücken, auch wenn Du nicht selbst dazu verpflichtet bist, das Werk an sich an jeden Interessenten auch selbst weiterzugeben.

Insofern wäre Deine Frage nach dem "Image" tatsächlich auch wieder mißverständlich (ist mir zuvor nicht so aufgegangen, was Du mit "Image" gemeint haben könntest, weil ich halt immer nur nach den Sourcen Ausschau halte) ... wenn Du hier irgendein beliebiges Firmware-Image meintest, dann wäre die Antwort: "Nein, AVM muß keine eigenen Anstrengungen unternehmen, Dir dieses Image zugänglich zu machen." - und AVM handhabt das ja auch tatsächlich genau so.

Die URLs für den Download der DOCSIS-Images sind "geheim" ... aber ich habe auch noch von niemandem gehört, dem AVM mit einem Anwalt auf den Hals gerückt wäre, weil er seinerseits diese Images weiterverbreitet hätte. Und da gäbe es für AVM ja genug Grund, denn ich mache gar kein Hehl daraus, daß es auf yourfritz.de die bisher von AVM für die 6490 veröffentlichten Retail-Images gibt, genauso auch die Source-Dateien. Da ich die AVM-Images auch unverändert und nicht kommerziell anbiete, kann ich mich wieder auf Punkt 3c der GPLv2 stützen bei der Frage, wo die Quellen für die ganzen Versionen sind, die ich meinerseits bereitstelle. Dieses Angebot von AVM wird von mir nämlich auch (unverändert) weitergegeben, denn es ist in der "info.txt" in jedem AVM-Image festgehalten.

Aber wenn Du - auch wenn AVM Dir ein binäres Image eigentlich nicht zugänglich machen wollte - in den Besitz eines von AVM erstellten Images gelangst (und das der GPLv2 unterliegt), dann hast Du mit dem Besitz des Images auch gleichzeitig das Recht erworben, die Quellen für diese Binärversion zu erhalten ... allerdings erst einmal auch nur von demjenigen, der Dir diese Kopie zugänglich machte - der kann Dich dann halt wieder (bei unveränderter Software ggü. dem "Publisher") an diesen verweisen, wenn er denn ein solches Angebot vom Publisher erhalten hat, was bei AVM-Firmware explizit der Fall ist (zumindest bei den Images für die Boxen, daß DECT- und PLC-Geräte eine Ausnahme bilden können, habe ich mehrfach betont). Solange die Firmware auf einem Server von AVM bereitgestellt wurde (um noch mal auf das "AVM wollte die nicht veröffentlichen" einzugehen), ist auch AVM für die Bereitstellung der Sourcen zuständig und es dürfte auch seinen Grund haben, warum sogar die (irgendwie ja ein wenig "inoffiziellen") Images für die DOCSIS-Boxen genau dasselbe Angebot für die Sourcen enthalten, wie jede andere Firmware-Version, die "offiziell" verfügbar ist.

Und für die Source-Dateien ist das dann tatsächlich wieder geregelt, daß AVM diese in dem Umfang bzw. der Form bereitstellen muß, wie sie von AVM selbst geändert wurden und wie sie von AVM auch wirklich verwendet werden ... das ginge - zumindest theoretisch - sogar bis zu den Skript-Dateien für die eigene Erstellung der Software aus den modifizierten Quellen. Angesichts des kommerziellen Charakters der AVM-Firmware bleibt wohl AVM auch nichts anderes übrig - dann kann man sich nicht auf ein schriftliches Angebot eines Dritten berufen.

Auf alles das geht die o.a. Seite eben auch ein:

https://www.gnu.org/licenses/old-licenses/gpl-2.0-faq.html.en#TOCGPLCommercially - auch "kommerzielle" Änderungen heben die Forderungen aus der GPLv2 nicht auf ... die Rechte müssen Dritten genauso eingeräumt werden wie bei "nicht-kommerziellen" Änderungen

https://www.gnu.org/licenses/old-licenses/gpl-2.0-faq.html.en#TOCModifiedJustBinary - keine Chance, auf die Bereitstellung der Quellen zu verzichten, wenn man eigene Änderungen vorgenommen hat

https://www.gnu.org/licenses/old-licenses/gpl-2.0-faq.html.en#TOCUnchangedJustBinary - ohne eigene Änderungen reicht bei nicht-kommerziellen Angeboten für die Quellen ein Verweis auf das Angebot, welches man selbst für die Quellen erhalten hat ... jedenfalls dann, wenn es ein solches denn auch gab und nicht nur die Quellen selbst - dann ist man (auch als "nicht kommerzielles Angebot") weiter dafür zuständig, auch die passenden Quellen selbst bereitzuhalten, damit nicht beim Untergang des "Vorgängers" am Ende der Lizenznehmer in die Röhre schaut, weil sich keiner mehr verantwortlich fühlt; das gilt aber auch nicht für kommerzielle Angebote und AVM muß tatsächlich die jeweiligen Pakete komplett bereitstellen und nicht nur irgendwelche Diffs, weil sich der "Lizenznehmer" nicht selbst die passenden Versionen zusammensuchen muß

https://www.gnu.org/licenses/old-licenses/gpl-2.0-faq.html.en#TOCRedistributedBinariesGetSource - hier wird noch einmal ausdrücklich angemerkt, daß das Angebot für den Source-Code für jeden gilt, der eine Kopie der Software hat ("must be open to everyone who has a copy of the binary") ... da es bei GPLv2 auch keine "illegalen Kopien" geben kann (es hat ja jeder auch das Recht auf Verbreitung), spielt die "Quelle" nur eine untergeordnete Rolle

https://www.gnu.org/licenses/old-licenses/gpl-2.0-faq.html.en#TOCAnonFTPAndSendSources - andere Quelle ist OK, aber die Version muß exakt stimmen ("No matter how you distribute the source, the sources you provide must correspond exactly to the binaries. In particular, you must make sure they are for the same version of the program—not an older version and not a newer version.") - theoretisch müßte also AVM sogar für eine alte AVM-Version, die der Besitzer als Image hat, die passenden Quellen bereitstellen bzw. ihm diese auf Verlangen zusenden (wieder durchaus gegen "fee"), denn AVM war diejenige (oder derjenige), die/der diese Version in Verkehr gebracht hat

... und im Lichte dessen, was da alles noch einmal beantwortet wird und wenn ich Dir mal die Kenntnis der Seite und ihres Inhalts unterstelle, macht Dein Einwand in #17, es wäre ein Verstoß gegen das Urheberrecht, wenn man auf einer ehemaligen Provider-Box die Retail-Firmware installiert, ja noch viel weniger Sinn - wir wollen ja auch nicht ganz aus den Augen verlieren, wie es überhaupt zur Diskussion der GPLv2 kam und daß es hier nicht nur um akademische Fragen geht (und die Frage zu klären ist, wie Du an Dein (binäres) Image kommst), sondern ganz konkret darum, ob man die AVM-Firmware auf einer ehemaligen Provider-Box installieren darf (und in der Folge auch nutzen) oder nicht.
 
Also heißt es ja, das ich nun den Linux kernel für 20€ verkaufen könnte, auch ohne irgendwelche Nachweise das ich wirklich einen Aufwand in Höhe von 20€ hatte. Ich muss den sourcecode allerdings dann kostenlos zur Verfügung stellen wenn ein Käufer das verlangt. Das könnte ich zum Beispiel über die Checksumme machen (sag mir die Checksumme und du kriegst die sources für exakt die binary). Der Punkt wäre also geklärt? Nun haben wir aber das Szenario, das in dem Image nicht nur GPL Teile drin sind, sondern auch Teile für die nur Fritzbox Käufer ein Nutzungsrecht haben. Wenn ich das richtig verstanden habe, gab/gibt es dazu ein Urteil? Das hab ich leider noch nicht finden können.
 
Ist u.a. auf der Website der Free Software Foundation Europe (FSFE) unter fsfe.org zu finden, wer da gegen wen und warum geklagt hatte und wie das - konkret auch für AVM-Firmware für Router - am Ende ausging.
 
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