@Flole:
Niemand hat bestritten, daß man für Bereitstellung und Übertragung einen Betrag fordern darf ... das habe ich sogar ausdrücklich mit dem von mir zitierten Teilsatz bestätigt in #28 und nichts anderes verbirgt sich ja auch hinter dem von Dir verlinkten Punkt (nun weiß ich auch, was Du mit "offizieller GPL FAQ" meintest).
Vielleicht liest Du ja auch mal die "surrounding points" in dieser Quelle ... zum Beispiel diese hier:
https://www.gnu.org/licenses/old-licenses/gpl-2.0-faq.html.en#TOCDoesTheGPLAllowRequireFee - insbesondere den letzten Satz hier
https://www.gnu.org/licenses/old-licenses/gpl-2.0-faq.html.en#TOCTheGPLSaysModifiedVersions - hier ist noch einmal das "absolutely everyone" betont und gleichzeitig wird klar gemacht, daß jeder, der in den Besitz einer solchen Software gelangt, sie selbst auch wieder
weiterverbreiten darf ... das kannst Du nicht unterdrücken, auch wenn Du nicht selbst dazu verpflichtet bist, das Werk an sich an jeden Interessenten auch selbst weiterzugeben.
Insofern wäre Deine Frage nach dem "Image" tatsächlich auch wieder mißverständlich (ist mir zuvor nicht so aufgegangen, was Du mit "Image" gemeint haben könntest, weil ich halt immer nur nach den Sourcen Ausschau halte) ... wenn Du hier irgendein beliebiges Firmware-Image meintest, dann wäre die Antwort: "Nein, AVM muß keine eigenen Anstrengungen unternehmen, Dir dieses Image zugänglich zu machen." - und AVM handhabt das ja auch tatsächlich genau so.
Die URLs für den Download der DOCSIS-Images sind "geheim" ... aber ich habe auch noch von niemandem gehört, dem AVM mit einem Anwalt auf den Hals gerückt wäre, weil er seinerseits diese Images weiterverbreitet hätte. Und da gäbe es für AVM ja genug Grund, denn ich mache gar kein Hehl daraus, daß es auf yourfritz.de die bisher von AVM für die 6490 veröffentlichten Retail-Images gibt, genauso auch die Source-Dateien. Da ich die AVM-Images auch unverändert und nicht kommerziell anbiete, kann ich mich wieder auf Punkt 3c der GPLv2 stützen bei der Frage, wo die Quellen für die ganzen Versionen sind, die ich meinerseits bereitstelle. Dieses Angebot von AVM wird von mir nämlich auch (unverändert) weitergegeben, denn es ist in der "info.txt" in jedem AVM-Image festgehalten.
Aber wenn Du - auch wenn AVM Dir ein binäres Image eigentlich nicht zugänglich machen wollte - in den Besitz eines von AVM erstellten Images gelangst (und das der GPLv2 unterliegt), dann hast Du mit dem Besitz des Images auch gleichzeitig das Recht erworben, die Quellen für diese Binärversion zu erhalten ... allerdings erst einmal auch nur von demjenigen, der Dir diese Kopie zugänglich machte - der kann Dich dann halt wieder (bei unveränderter Software ggü. dem "Publisher") an diesen verweisen, wenn er denn ein solches Angebot vom Publisher erhalten hat, was bei AVM-Firmware explizit der Fall ist (zumindest bei den Images für die Boxen, daß DECT- und PLC-Geräte eine Ausnahme bilden können, habe ich mehrfach betont). Solange die Firmware auf einem Server von AVM bereitgestellt wurde (um noch mal auf das "AVM wollte die nicht veröffentlichen" einzugehen), ist auch AVM für die Bereitstellung der Sourcen zuständig und es dürfte auch seinen Grund haben, warum sogar die (irgendwie ja ein wenig "inoffiziellen") Images für die DOCSIS-Boxen genau dasselbe Angebot für die Sourcen enthalten, wie jede andere Firmware-Version, die "offiziell" verfügbar ist.
Und für die Source-Dateien ist das dann tatsächlich wieder geregelt, daß AVM diese in dem Umfang bzw. der Form bereitstellen muß, wie sie von AVM selbst geändert wurden und wie sie von AVM auch wirklich verwendet werden ... das ginge - zumindest theoretisch - sogar bis zu den Skript-Dateien für die eigene Erstellung der Software aus den modifizierten Quellen. Angesichts des kommerziellen Charakters der AVM-Firmware bleibt wohl AVM auch nichts anderes übrig - dann kann man sich nicht auf ein schriftliches Angebot eines Dritten berufen.
Auf alles das geht die o.a. Seite eben auch ein:
https://www.gnu.org/licenses/old-licenses/gpl-2.0-faq.html.en#TOCGPLCommercially - auch "kommerzielle" Änderungen heben die Forderungen aus der GPLv2 nicht auf ... die Rechte müssen Dritten genauso eingeräumt werden wie bei "nicht-kommerziellen" Änderungen
https://www.gnu.org/licenses/old-licenses/gpl-2.0-faq.html.en#TOCModifiedJustBinary - keine Chance, auf die Bereitstellung der Quellen zu verzichten, wenn man eigene Änderungen vorgenommen hat
https://www.gnu.org/licenses/old-licenses/gpl-2.0-faq.html.en#TOCUnchangedJustBinary - ohne eigene Änderungen reicht bei nicht-kommerziellen Angeboten für die Quellen ein Verweis auf das Angebot, welches man selbst für die Quellen erhalten hat ... jedenfalls dann, wenn es ein solches denn auch gab und nicht nur die Quellen selbst - dann ist man (auch als "nicht kommerzielles Angebot") weiter dafür zuständig, auch die passenden Quellen selbst bereitzuhalten, damit nicht beim Untergang des "Vorgängers" am Ende der Lizenznehmer in die Röhre schaut, weil sich keiner mehr verantwortlich fühlt; das gilt aber auch nicht für kommerzielle Angebote und AVM muß tatsächlich die jeweiligen Pakete komplett bereitstellen und nicht nur irgendwelche Diffs, weil sich der "Lizenznehmer" nicht selbst die passenden Versionen zusammensuchen muß
https://www.gnu.org/licenses/old-licenses/gpl-2.0-faq.html.en#TOCRedistributedBinariesGetSource - hier wird noch einmal ausdrücklich angemerkt, daß das Angebot für den Source-Code
für jeden gilt, der eine Kopie der Software hat ("must be open to everyone who has a copy of the binary") ... da es bei GPLv2 auch keine "illegalen Kopien" geben kann (es hat ja jeder auch das Recht auf Verbreitung), spielt die "Quelle" nur eine untergeordnete Rolle
https://www.gnu.org/licenses/old-licenses/gpl-2.0-faq.html.en#TOCAnonFTPAndSendSources - andere Quelle ist OK, aber die Version muß exakt stimmen ("No matter how you distribute the source, the sources you provide must correspond exactly to the binaries. In particular, you must make sure they are for the same version of the program—not an older version and not a newer version.") - theoretisch müßte also AVM sogar für eine alte AVM-Version, die der Besitzer als Image hat, die passenden Quellen bereitstellen bzw. ihm diese auf Verlangen zusenden (wieder durchaus gegen "fee"), denn AVM war diejenige (oder derjenige), die/der diese Version in Verkehr gebracht hat
... und im Lichte dessen, was da alles noch einmal beantwortet wird und wenn ich Dir mal die Kenntnis der Seite und ihres Inhalts unterstelle, macht Dein Einwand in #17, es wäre ein Verstoß gegen das Urheberrecht, wenn man auf einer ehemaligen Provider-Box die Retail-Firmware installiert, ja
noch viel weniger Sinn - wir wollen ja auch nicht ganz aus den Augen verlieren, wie es überhaupt zur Diskussion der GPLv2 kam und daß es hier nicht nur um akademische Fragen geht (und die Frage zu klären ist, wie Du an Dein (binäres) Image kommst), sondern ganz konkret darum, ob man die AVM-Firmware auf einer ehemaligen Provider-Box installieren darf (und in der Folge auch nutzen) oder nicht.