[Frage] FRITZ!Box 6490 Cable von Providern

Garfield-

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Hallo, auch ich bin neu hier. Bin aber noch im Stadion des "lesens um zu lernen". Da ich demnächst einen VF-Kabel Intenetzugang bekomme und meine vorhandenen DECT-Telefone weiter benutzen möchte kommt nur eine FB 6490 Cable in Frage da die Vorgängermodelle total veraltet sind und die 6590 auch nicht auf dem neuesten technischen Stand (kein DOCSIS 3.1) ist. Ich habe bereits mehrere Threads gelesen und ich hoffe auch schon einiges verstanden zu haben, daher habe ich ein paar Fragen bevor ich Geld bei ebay für eine FRITZ!Box 6490 Cable ausgebe.

1. Wenn ich das richtig verstanden habe kann ich eine Provider-Box nur bei einem anderen Provider provisionieren und das auch nur wenn das OS durch eines von AVM (vorzugsweise das neueste also z.Zt. 6.87) ersetzt wurde und das Branding entfernt wurde (geändert auf avm).

2. Eine Garantie das eine solchermaßen behandelte Box auch dauerhaft läuft hat man nur, wenn das Zertifikat in den Supportdaten 2 x auf New/New steht? Kann die Konstellation Old/Old und New/New in der Praxis vorkommen? Die Gründe warum es neue Zertifikate gibt sind ja in dem Heise-Artikel ausführlich beschrieben. Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dann sind Boxen die vor der Einführung der neuen Zertifikate produziert wurden eine Zeitlang im Zuge des Firmwareupdates mit den neuen Zertifikaten versorgt worden, verlieren diese aber wieder wenn ein Werks-Reset gemacht wird. Weiter kann auch eine Box die längere zeit nicht in Betrieb war noch alte Zertifikate haben. Feststellen welche Zertifikate eine Box hat kann man aber nur durch auslesen der Support-Daten (und dazu muss man die Box je physikalisch haben), oder?

3. Ist die Methode zum Firmware-Flashen mittels der PowerShell-Scripte von PeterPawn "EVA-Discover.ps1" und "EVA-FTP-Client.ps1" noch aktuell, oder habe ich da was überlesen?

Entschuldigt bitte wenn ich in Euren Augen so dumme Fragen stelle, aber auch die Provider-Boxen sind auf ebay nicht ganz billig und die Menge der Informationen gerade zu dieser speziellen FB sind einfach gigantisch so dass die Gefahr besteht, das man was überliest. In diesem Fall wäre ich für einen Tip dankbar was ich noch unbedingt wissen muss und in welchem Thread das zu finden ist.

Ansonsten ist die Anschaffung einer sogenannten freien FB mit der Artikel Nr. 20002778 wahrscheinlich besser, aber auf der anderen Seite reizt mich das ungemein das flashen und debranden zu versuchen.
 
Eigentlich dürfte alles wesentliche dort zusammengefasst/erläutert sein:
/howto-aendern-des-branding-und-installieren-der-retail-firmware-bei-fritz-box-cable-160

Dort müssten zumindest all deine Fragen beantwortet werden können.
 
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Sorry hat ein wenig gedauert bis ich das How To gelesen hatte. Ist ja Brandaktuell. Das ist mir bisher bei meiner ganzen Leserei irgendwie entgangen. Ja da steht ja eigentlich alles drin. Letztendlich bestätigt das das Ergebnis meiner Leserei der letzten 3-4 Tage. Hat sich also doch jemand hingesetzt (Du) und das Thema in leicht verständlicher Form zusammengeschrieben. Dafür erstmal meinen ausdrücklichen Dank.

Habe übrigens wie unter 9. beschrieben die *.image-files der Retail-Firmware der 6490 >=6.6X schon mal heruntergelade und das erreichen des Bootloaders (EVA) an einer uralten FritzBox WLAN Fon schon mal geübt. Hat gleich beim ersten Versuch geklappt. Ist ja sehr interessant, das AVM schon damals den identischen Usernamen und Passwort verwendet hat.

Jetzt kann meine erste Fritz!Box 6490 Cable kommen (ebay).

Jetzt müsste eigentlich nur noch ein Rechtsexperte (Anwalt) mal eine Aussage machen ob es überhaupt rechtlich haltbar ist, dass VF/KD (und die anderen Provider wohl auch) sich weigern Boxen die bei Ihnen schon einmal provisioniert waren noch einmal zu provisionieren. In meinen Augen ist wohl die Meinung von PeterPawn eindeutig richtig, dass man durchaus legal das Eigentum an Fritz!Boxen 6490 Cable ungleich der Artikelnummern 20002778 erwerben kann.

Hat eigentlich schon mal jemand versucht eine Fritz!Box 6490 Cable mit ungültigen Zertifikaten (old/old) an AVM einzuschicken um die Zertifikate erneuern zu lassen?

Leider ist es wohl so, das Aussagen von Vodafon Support-Mitarbeitern am Telefon oder in Vodafon-Foren teilweise schlicht falsch sind.

Mir will es z. B. nicht so recht eingehen warum ich bei der ersten Freischaltung meines Kabel-Internet-Zugangs erstmal den WLAN-Router verwenden soll, den man mir trotz meiner Aussage ein eigenes Gerät verwenden zu wollen zuschicken wird und den ich dann bis zum Vertragsende im Regal stehen habe. Wenn ich das tue, muss ich mir ja zum Freischalten einer Fritz!Box 6490 Cable nochmal einen Aktivierungscode zusenden lassen was wieder einige Tage dauert.

Na ja, jetzt muss ich erstmal eine einigermaßen günstige Fritz!Box 6490 Cable bei ebay bekommen. Scheinbar ist einigen Bietern nicht klar wie der aktuelle Neupreis einer Fritz!Box 6490 Cable im Handel (z.B. bei Saturn, MediaMarkt etc.) ist.

Nochmal vielen Dank für das HowTo, das beseitigt doch einige Unsicherheiten.
 
Hat eigentlich schon mal jemand versucht eine Fritz!Box 6490 Cable mit ungültigen Zertifikaten (old/old) an AVM einzuschicken um die Zertifikate erneuern zu lassen?

Ich glaube nicht dass die ursprünglichen (eigentlichen?) Besitzer davon begeistert wären wenn AVM das tun würde. Retail Boxen hatten das Problem ja nie.

Und mit dem produzieren von Elektroschrott haben die ja anscheinand auch kein Problem, wenn sie darauf bestehen gute Router zu verschicken die nie benutzt werden :)
 
Ich glaube nicht dass die ursprünglichen (eigentlichen?) Besitzer davon begeistert wären wenn AVM das tun würde.

Wenn ich davon ausgehe, das es durchaus möglich ist Eigentum an solchen Boxen zu erwerben, dann hat das außer dem jetzt rechmäßigen Eigentümer und AVM niemanden zu interessieren. Ich verstehe schon was Du meinst, aber das Zertifikat soll ja nicht das Eigentum schützen sondern die Sicherheit in Kabelnetzen.
 
Ich denke die KNBs waren eh schon ange**** aufgrund des Bockmists den AVM mit dem Zertifikat gebaut hat, und der Arbeit die sie damit hatten/haben es wieder geradezubiegen.
Wenn AVM jetzt noch hergehen wuerde und (aus deren Sicht) "Hehlerware" zu legitimieren, und dabei evtl. nochmal dran verdient (Kostenlos wuerde das AVM ja wohl sicher nicht machen) .... weiss nicht ob das so klug waere.
 
... "Hehlerware" ...

ich verstehe schon was Du meinst, aber das Wort "Hehlerware" sollten wir langsam aus der Diskussion verbannen. Das behaupten einige wenige und die sind sicher nicht Qualifiziert das zu entscheiden.

Da wird mit unseriösen Behauptungen versucht Einfluß zu nehmen. Ich habe ja sogar die Frage gestellt ob es nicht Rechtswidrig ist eine gebrandete Box im eigenen Netzt an einem anderen Anschluß nicht mehr zu provisionieren. Aber wie es scheint gibt es hier keine Anwälte im Forum die so was rechtlich bewerten können.
 
Ich habe ja sogar die Frage gestellt ob es nicht Rechtswidrig ist eine gebrandete Box im eigenen Netzt an einem anderen Anschluß nicht mehr zu provisionieren.

Das Branding ist nicht das Problem, das Problem ist das die Box Vodafone gehört und ihnen entwendet wurde. Deshalb haben sie die nun "wertlos" gemacht. Ist doch völlig legitim und wird auch an anderen Stellen gemacht (siehe Farbpatronen etc.). Die Box war zur Nutzung überlassen, mehr nicht. Durch die 150€ erwirbt man dennoch kein Eigentum an dem Gerät, das ist lediglich eine Vertragsstrafe, somit darf es auch nicht weiter verkauft werden. Das Nutzungsrecht ist auch mit Ende des Vertrages abgelaufen (sie war ja für die dauer des Vertrages zur Nutzung überlassen), somit kann auch der ursprüngliche Besitzer nicht auf eine Provisionierung bestehen. Das sollten jetzt alle erdenklichen Szenarien sein.
 
@Flole:
Kannst Du das auch noch mit entsprechender Gesetzgebung untermauern oder ist das nur "gesundes Volksempfinden" oder gar "gefühltes Wissen"?

Hast Du irgendwo schon mal eine (belastbare, das meint, daß der Autor/Urheber dafür auch in Anspruch genommen werden kann) Aussage eines Providers gelesen (und kannst uns daran teilhaben lassen, z.B. durch eine URL, die auf eine solche Aussage zeigt - aber bitte nicht wieder in irgendeinem "Kundenforum" mit einer Aussage von jemandem, der mit VF/KD praktisch nichts zu tun hat), daß dieser auch nach der Zahlung der üblichen Pauschale (VF/KD-Preisliste, Seite 2, bei Privatkunden unter "Endgeräte zur Nutzung") darauf bestanden hätte, daß eine solche (von seinem Kunden weiterverkaufte) Box nun immer noch sein Eigentum wäre? Oder gar den Scan eines Schreibens, in dem VF/KD den Schadensersatz beansprucht, aber parallel darauf besteht, weiterhin Eigentum an der (untergegangenen) Sache zu haben?

Abgesehen davon, daß für Dein "Entwenden" (Was soll das genau sein? Diebstahl nach §242 StGB? Ich nehme das einfach mal an, weil es die gebräuchlichste Interpretation von "Entwenden" wäre.) zumindest ein Gewahrsamsbruch vorliegen muß (und zwar eines fremden Gewahrsams, was dem Kunden, dem das Gerät leihweise überlassen wurde, gar nicht möglich ist, denn das ist schließlich sein eigener Gewahrsam, in dem sich die Sache befindet) ... und wenn diese Pauschale tatsächlich eine "Vertragsstrafe" wäre (wie Du es dann im Anschluß wieder verkaufen willst), sähe es wieder ganz anders aus und wäre in AGB sogar explizit verboten (§309 Nr. 6 BGB).

Das ist aber ziemlich eindeutig eine Vereinbarung für einen pauschalierten Schadensersatz (mal den "Gabler-Link", damit Du eine Vorstellung kriegst, was der Unterschied zur "Vertragsstrafe" ist), wie man schon daran recht gut erkennen kann, daß ausdrücklich in Fußnote 1 der Nachweis des geringeren tatsächlichen Schadens eingeräumt wird, wie er dafür erforderlich ist, daß eine solche Klausel in AGB nicht wiederum nach §309 Nr. 5 BGB unwirksam wäre.

Auch der (nichtberechtigte) Verkauf der Sache durch den Besitzer (= Kunde, KD/VF ist bis zur Leistung des Schadensersatzes vorerst noch der Eigentümer) ist (für den Eigentümer) ein Untergang der Sache, den der Kunde zu vertreten hat - damit ist er ggü. dem Provider zum Schadensersatz verpflichtet.

Das interessiert aber den Käufer der FRITZ!Box kein Stück (aus rechtlicher Sicht) ... warum das so ist, habe ich an anderer Stelle schon mehr als ausführlich - mit entsprechenden Verweisen auf die §§ im BGB - versucht zu (er)klären; das geht vom gutgläubigen Erwerb auch vom Nichtberechtigten nach §932 BGB bis zum §1006 BGB, der die Eigentumsvermutung für den Besitzer einer beweglichen Sache begründet.

Erwirbt der Käufer so einer Box seinerseits wirksam das Eigentum an der Sache (wann er das nicht kann, ist ebenfalls ziemlich genau geregelt - einfach mal nachlesen und dann vielleicht schlüssig begründen, welcher Umstand hier §932 BGB entgegenstehen sollte), verliert der vorhergehende Eigentümer seinen Anspruch und kann sich nun seinerseits nach §816 BGB an den Verkäufer (also seinen Kunden, das ist ab dem ersten wirksamen Eigentumsübergang auch nicht mehr zwingend der Verkäufer, von dem der aktuelle Eigentümer seine Rechte erwarb) halten.

Gegen den (ersten) Käufer hätte er nur dann seinerseits einen Anspruch, wenn die Verfügung des Nichtberechtigten unentgeltlich erfolgte (§816 Abs. 1 S. 2 BGB) - z.B. beim Verschenken des Gerätes durch den Besitzer/Kunden oder auch den beauftragten Wartungstechniker des Providers. Weitergehende Ansprüche des Providers ergeben sich - je nach Lage - aus den §§ 823, 989, 990, 676, 678, 687 BGB ... die richten sich aber alle gegen den nichtberechtigt Verfügenden und nicht gegen denjenigen, der die Sache gegen Entgelt von diesem (nach §932 BGB) erworben hat.

Wie gesagt ... zeige mir eine belegbare Stelle, wo ein Provider seinerseits behauptet (am liebsten wäre mir VF/KD, weil ich da selbst Kunde bin), daß ein "ehemaliges Leih-Gerät" (so bezeichnet jedenfalls VF diese Geräte an so ziemlich jeder Stelle, die ich in diesem Kontext finden konnte) auch nach der Zahlung des pauschalierten Schadensersatzes nach wie vor ihm gehören würde (das "ehemalig" hat schon seine Gründe und die liegen nicht nur in der inzwischen verstrichenen Zeit, sondern mehr in den geänderten Eigentumsverhältnissen nach dem Verkauf durch den Kunden - dafür spielt es nicht einmal wirklich eine Rolle, ob der Kunde den Schadensersatz nun tatsächlich geleistet hat oder nicht, weil das wieder das Binnenverhältnis zwischen Provider und Kunden betrifft und dem Käufer immer noch egal sein kann) und wir können darüber reden. Vielleicht kannst Du mir ja aber auch so erklären, warum das hier von VF/KD dann nicht als "entwendetes Leihgerät" deklariert wird?

Wir sind also leider noch sehr weit weg von
Das sollten jetzt alle erdenklichen Szenarien sein.
Ganz im Gegenteil sind diese Zusammenhänge und die Regelungen dazu im BGB praktisch Bestandteil fast jeder Klausur zum Mobiliarsachenrecht (wer schon mal angehenden Juristinnen durch "Abfragen" bei der Examensvorbereitung geholfen hat, wird damit auch schon zwangsweise konfrontiert gewesen sein) und man braucht auch kein Staatsexamen, um sich zumindest mal im Internet tatsächlich mit der Thematik zu beschäftigen und auseinanderzusetzen, z.B. auf dieser Seite:

http://www.juraindividuell.de/artikel/mobiliarsachenrecht-eigentumsuebertragung/
http://www.juraindividuell.de/artikel/mobiliarsachenrecht-erwerb-vom-nichtberechtigten/

(wobei es dazu tatsächlich Material wie Sand am Meer gibt, weil es so ein häufiges Thema ist).
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich könnte da jetzt einen riesigen Absatz zu schreiben, aber meiner Meinung reicht das unter Punkt 6 in den AVM FAQ genannte völlig aus: https://avm.de/service/freie-routerwahl/faqs-zur-freien-routerwahl/

FRITZ!Box-Cable-Produkte, die zuvor etwa als Mietgerät über den Provider bezogen worden sind, können nicht an beliebigen Kabelanschlüssen verwendet werden. Dazu zählen unter anderem FRITZ!Box 6360, 6340, 6320 sowie FRITZ!Box 6490 Cable mit AVM-Artikelnummer ungleich 20002778.

Dadurch schränkt der Hersteller es ein, und wenn das Gerät natürlich nicht wie vom Hersteller vorgesehen verwendet wird dann sind Probleme zu erwarten. Inwiefern der Verkäufer darauf hinweisen muss, will ich nicht beurteilen. Der Hersteller sagt jedenfalls ganz klar aus, das diese ehemaligen Mietboxen "anders" sind und deshalb nicht funktionieren. Jetzt kommt natürlich gleich wieder die Aussage, das es die exakt selben Geräte sind, aber erst wenn AVM das sagt wird es eng, solange die sagen "das sind unterschiedliche Geräte, deswegen haben die auch unterschiedliche Artikelnummern" kann sich jeder Kabelanbieter darüber rausreden.

Wenn du natürlich Interesse daran hast da von Vodafone selbst eine aussage zu zu hören, dann ruf da doch einfach mal an und berichte von einer HomeBox die du auf ebay gekauft hast, und du hast extra drauf geachtet das es die von Vodafone ist und jetzt funktioniert die am Anschluss nicht. Genau das hab ich mal aus Spaß gemacht, und du wirst nicht glauben was die Aussage der Hotline war: "Eigentümer bleiben wir, lediglich Strafe für nicht zurückschicken, Eigentümer kann immer noch zurückschicken und dann gibts die strafe wieder zurück". Vielleicht erwischt du beim nächsten Anruf aber auch ne andere Meinung ähhh nen anderen Mitarbeiter. Ich sehe grade das es in meinem Post nicht als Aussage der Hotline rüberkommt, mein Fehler, das hab ich vergessen.

Recht haben und recht bekommen sind zwei ganz unterschiedliche Dinge. Solange niemand damit Recht bekommt bleibt deine Aussage zwar korrekt, aber wertlos. Sobald jemand Recht bekommt, dreht sich das um und meine Aussage ist wertlos (nicht korrekt ist sie jetzt schon, allerdings spiegelt sie wieder wie es aktuell gehandhabt wird).
 
Du kannst auch bei mir anrufen und mich fragen, wem die Box jetzt gehört. Ich erkläre sie dann einfach zu meinem Eigentum. Das ist dann in etwa dasselbe Ergebnis wie die telefonische(!) Auskunft einer Hotline eines Providers - genauso wenig zu belegen und durch irgendetwas begründet bzw. auf irgendeinem Weg anzugreifen.

Du hast in #8 eben auch nicht nur darauf hingewiesen, daß es VF (und andere Provider wohl auch für ihre "Ehemaligen") einfach anders handhaben. Du hast dort versucht, dieses Vorgehen noch irgendwie (und zwar "halb-juristisch", so würde ich den Terminus "Vertragsstrafe" jedenfalls bewerten und das ganze Brimborium da herum, von "Nutzungsrecht" bis "Eigentum" - mit "entwendet" als Höhepunkt) zu begründen und zu verteidigen.

Daß der TE sich offenbar viel gründlicher als Du bereits mit dem Thema befaßt hatte (und schon einiges aus der Diskussion hier im IPPF auch zu diesem Thema gelesen hatte), konnte man schon in den Beiträgen davor lesen bzw. erkennen ... und wenn Du tatsächlich jetzt einen riesigen Absatz schreiben könntest (gerne auch als "Aufsatz") und der hätte dann auch noch etwas mit dem Thema "Eigentumsverhältnisse und ihr Wandel durch Handel - am Beispiel einer FRITZ!Box 6490, welche mal einem Provider gehörte und durch einen Nichtberechtigten veräußert wurde" zu tun, dann solltest Du das unbedingt auch machen, vielleicht ergeben sich daraus ja tatsächlich neue Erkenntnisse oder gar eine Diskussion mit einem profunden Inhalt.

Es wird sich sicherlich niemand auf einen echten Rechtsstreit einlassen (höchstens eine Verbraucherzentrale vielleicht), weil der Streitwert einfach viel zu gering ist und auch die werden das wohl nicht tun, weil das (breite) Interesse an dem Thema fehlt.

Wenn sich das hier immer wieder bündelt, liegt es sicherlich auch an der Tatsache, daß man hier am ehesten die Infos erhält, wie man mit diesen Geräten auch bei alten Zertifikaten noch etwas anfangen kann oder wie man aus einer "Provider-Box" am Ende eine mit der Retail-Firmware macht. Wenn das tatsächlich die einzigen Interessen sind (mit denen man sich selbst auskennt), dann sollte man sich beim Antworten vielleicht auch darauf beschränken und nicht immer anderen irgendwelches unrechtes Handeln unterstellen oder "andichten" wollen.

Ich betrachte dieses Thema auch nicht als mein Hobby ... ich steige da nur jedesmal erneut drauf ein, wenn wieder mal jemand die (falsche) These aufstellt, das wäre automatisch alles Unrecht, was beim "Erwerb" einer 6490 mit einer "falschen" Artikelnummer so geschieht und jeder Käufer wäre automatisch ein Hehler. Das ist sowas von falsch, daß man es einfach nicht stehenlassen kann (und sollte) - dann soll es so jemand gefälligst auch valide und nachvollziehbar begründen, wenn er so eine steile These aufstellt.

Ich gehe ja auch nicht hin und behaupte, die Erde wäre eine Scheibe und der Mond ein schwebender Parmesan-Laib irgendwo in der Luft, der von demselben Marionettenspieler über den Himmel bewegt wird, der auch an Deinen Strippen zieht und damit für Deine Bewegungen zuständig ist.
 
Die Diskussion ist sowas von müßig.

Fakt ist doch VF wird die Box nicht aktivieren.

Dann bleibt @Garfield- ja nur der Rechtsweg offen und muss VF verklagen.

Das sollte man nur machen wenn es einem "ums Prinzip" geht. Für die 50€ die man zu einer Reail-Box spart macht das hoffentlich niemand.
 
@okatomy1 Ja nun, natürlich werde ich VF nicht verklagen, da ich als ganz normaler Kunde mir das nicht leisten kann.

Allerdings besteht in meinen Augen da schon ein starkes öffentliches Interesse.

Es kann doch nicht sein, dass nur weil die Kabel-Betreiber zu faul sind "ihr Eigentum" wieder energisch einzufordern und sie sich statt dessen darauf beschränken eine Ersatzzahlung zu fordern, sie diese Boxen de facto für wertlos erklären.

Diese "ehemaligen Leihgeräte" sind nachweislich für den Betrieb an Ihrem Kabelanschluss geeignet. Jetzt zu sagen Die Box kannst Du als Kunde nicht verwenden, denn die entspricht nicht den Vorgaben ist doch wohl volliger Blödsinn. Da sind wohl ausschließlich geschäftliche Interessen ausschlaggebend.

Hier wird durch die unterschiedlichen Artikelnummern der Provider-Boxen die Routerfreiheit die der Gesetzgeber ja ganz bewusst seit 01.08.2016 per Gesetz verankert hat wieder ausgehebelt.
 
Diese "ehemaligen Leihgeräte" sind nachweislich für den Betrieb an Ihrem Kabelanschluss geeignet.

Der Hersteller sagt aber nunmal das sie nicht dafür geeignet sind. Da beim Betrieb von elektrischen Geräten grundsätzlich die Herstellerangaben zu beachten sind und ansonsten eine einwandfreie Funktion nicht gewährleistet werden kann, gibt es dort absolut keine Chance irgendwas durchzusetzen.

Ansonsten könntest du dich ja auch beschweren das man auf einem Bügeleisen nicht Kochen kann oder sowas, das Gerät ist vom Hersteller nicht dafür freigegeben und deshalb kann sowas funktionieren, muss aber nicht.
 
@Garfield-:
So einfach ist es dann auch wieder nicht ... wobei das jetzt nichts mehr mit der Frage des Eigentums zu tun hat.

Die andere Artikelnummer ist schon dadurch gerechtfertigt, daß diese Geräte eben vom Hersteller mit einer anderen Firmware ausgeliefert werden. Tauglich für die Benutzung als "eigenes Endgerät" am DOCSIS-Anschluß werden sie erst dann, wenn der Besitzer seinerseits eine passende Firmware installiert und die Box zusätzlich noch über ein neues Zertifikat verfügt.

Ersteres kann der Besitzer noch selbst übernehmen, beim Zertifikat hat er keine Chance. Da es technisch keinen Unterschied gibt und m.W. auch kein Provider eine "refurbished box" von einer originalen Retail-Version unterscheiden kann, wenn nicht die CM-MAC bereits aus irgendeinem Grund in seiner Datenhaltung auftaucht, macht es ja bekanntlich auch keine Probleme, die Geräte bei einem anderen Provider zu verwenden, solange sie der jeweiligen Beschreibung für den Netzabschluß beim Provider entsprechen.

Man kann als Kunde nun mal den KNB nicht zwingen, die CM-MAC der ehemaligen Provider-Boxen aus den Datenbanken zu entfernen - das hat aber ebenfalls wieder nichts damit zu tun, wessen Eigentum die Box nun am Ende ist.

Wer hier tatsächlich einen Fortschritt erzielen will, kann sich wohl nur an die BNetzA wenden, denn die ist wieder dafür verantwortlich, daß der §41b TKG auch entsprechend umgesetzt wird (hier mal in voller Schönheit zitiert, mit Hervorhebungen meinerseits):
(1) Die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und die Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten dürfen den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen an das öffentliche Telekommunikationsnetz nicht verweigern, wenn die Telekommunikationsendeinrichtungen die grundlegenden Anforderungen nach der Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit (ABl. L 96 vom 29.3.2014, S. 79) erfüllen. Sie können dem Teilnehmer Telekommunikationsendeinrichtungen überlassen, dürfen aber deren Anschluss und Nutzung nicht zwingend vorschreiben. Notwendige Zugangsdaten und Informationen für den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen und die Nutzung der Telekommunikationsdienste haben sie dem Teilnehmer in Textform unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen.

(2) Wer Telekommunikationsendeinrichtungen an öffentlichen Telekommunikationsnetzen betreiben will, hat für deren fachgerechten Anschluss Sorge zu tragen.

(3) Verursacht ein Gerät, dessen Konformität mit den Anforderungen des § 4 des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln bescheinigt wurde, ernsthafte Schäden an einem Netz oder schädliche Störungen beim Netzbetrieb oder funktechnische Störungen, so kann die Bundesnetzagentur dem Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze gestatten, für dieses Gerät den Anschluss zu verweigern, die Verbindung aufzuheben oder den Dienst einzustellen. Die Bundesnetzagentur teilt dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die von ihr getroffenen Maßnahmen mit.

(4) Der Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze kann eine Telekommunikationsendeinrichtung im Notfall ohne vorherige Erlaubnis nur dann vom Netz abtrennen, wenn
  1. der Schutz des Netzes die unverzügliche Abschaltung des Geräts erfordert und
  2. dem Benutzer unverzüglich und für ihn kostenfrei eine alternative Lösung angeboten werden kann.
(5) Der Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze unterrichtet unverzüglich die Bundesnetzagentur über die Trennung einer Telekommunikationsendeinrichtung vom Netz.

(6) Die Bundesnetzagentur ergreift gegenüber Betreibern öffentlicher Telekommunikationsnetze, die
  1. eine Anschaltung von Telekommunikationsendeinrichtungen an ihre Netze verweigern oder
  2. angeschaltete Telekommunikationsendeinrichtungen vom Netz genommen haben, ohne dass die Voraussetzungen des Absatzes 3 oder 4 vorgelegen haben,
die erforderlichen Maßnahmen, um den Anschluss dieser Telekommunikationsendeinrichtungen zu gewährleisten.
Diese ehemaligen Änderungen aus der "Routerfreiheit" (Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten) sind ja inzwischen im TKG gelandet, nachdem das FTEG komplett aus dem Verkehr gezogen und durch das FuAG ersetzt wurde.

Ich kann da jedenfalls nichts davon entdecken, daß dieser Paragraph irgendwie davon erzählen würde oder daß Absatz 1 davon abhängig wäre, ob die anzuschließenden Telekommunikationsendeinrichtungen zuvor bereits von jemand anderem in demselben Netz benutzt wurden - und schon gar nichts davon, daß hier irgendwelche Eigentumsverhältnisse diskutiert würden.

Das kann der KNB dann ja gerne dadurch in Angriff nehmen, daß er seine Eigentumsansprüche (so er diese überhaupt erheben will - es hängt hoffentlich auch für den KNB immer von der Vita des konkreten Gerätes ab) auf gerichtlichem Weg durchzusetzen versucht. Schon die Frage, warum er das nicht tatsächlich macht, nachdem ihm ja der aktuelle Standort des Gerätes dadurch bekannt wird, daß der Kunde es provisionieren lassen will, wäre ja ein interessanter Aspekt und man darf auf eine Antwort sehr gespannt sein - ich habe bisher noch von keinem Fall gehört, wo ein Provider so eine 6490 vom Käufer zurückgefordert hätte (und ich bin sicher, das wäre auch publik geworden).

Auch ist im TKG nichts davon zu lesen, daß nur Geräte mit einer passenden Artikelnummer hier als "Telekommunikationsendeinrichtung" verwendet werden dürfen. Da auch AVM die Zertifizierung von CableLabs für eine vollkommen andere Firmware erhalten hat (https://www.cablelabs.com/wp-content/uploads/2013/10/cert_qual.xlsx - Zeile 595), kann auch die Frage der "zertifizierten Firmware" kaum als Grund für eine Ablehnung angeführt werden - das müßte dann jede Retail-Box ebenso treffen. Meines Wissens verweigert auch kein Provider die Provisionierung (bei passender Firmware und neuem Zertifikat) mit dem Hinweis, daß das Gerät in seinem Netz nicht funktionieren würde und/oder irgendwelche Störungen verursacht.

Nun ist sicherlich wieder Spitzfindigkeit gefragt ... schließlich verweigern die KNB ja den Anschluß der Boxen gar nicht, nur deren (bestimmungsgemäßen und standardkonformen) Betrieb. Aber das ist dann wirklich müßig in der Diskussion und man kann sich als Käufer(!) so einer Box tatsächlich mal an den Verbraucherservice der BNetzA wenden, wenn einem der KNB die Provisionierung verweigert:

https://www.bundesnetzagentur.de/DE...er/_Kontaktformular/Kontaktformular_node.html

Wenn dann über die BNetzA seitens des KNB die "Auskunft" kommt, daß der KNB die betreffende Box weiterhin als sein Eigentum betrachtet (und man wird wohl nur auf diesem Weg überhaupt eine Reaktion erhalten, gegen die man dann auch vorgehen kann), dann hat man auch etwas in der Hand, gegen das man entsprechende Schritte (auch gerichtliche) unternehmen kann und wo man dann sein Glück auch versuchen könnte.

Alles andere (ggf. noch mit Ausnahme eines offiziellen Schreibens vom Provider, in dem er weiterhin das Eigentumsrecht an so einer speziellen Box beansprucht und wo man das anhand des "Werdegangs" aber ausschließen kann) ist nur heiße Luft ... so eine Anfrage bei der BNetzA kostet aber mal genau gar nichts.

Man sollte nur in der Lage sein, die verwendete Box tatsächlich exakt zu beschreiben (inkl. der CM-MAC, damit es hinterher keine Ausflüchte geben kann, es hätte sich um eine andere Box gehandelt) und auch nachweisen können, daß die fragliche Box zweifelsfrei über ein neues Zertifikat verfügt (am besten das komplette X.509-Zertifikat sichern und nicht nur die (manipulierbare) Angabe in der Support-Datei) und die aktuelle Retail-Firmware installiert ist, wenn der Provider die Provisionierung der Box - nur wegen des Vorhandenseins der CM-MAC bei ihm in irgendwelchen alten Datenbeständen - verweigert.
 
@peter Pawn: Du kannst das so schön ausführlich beschreiben, Da bleibt mir nur noch zustimmend zu nicken.

@Flole : Willst Du es nicht verstehen, oder bist Du nur begriffsstutzig? Es geht doch hier darum das die Kabelnetzbetreiber (das ist keinesfalls der Hersteller der Geräte) sich weigern Geräte zu provisionieren, die zuvor bereits in Ihrem eigenen Netz gelaufen sind. Der Frage nach dem rechtmäßigen Eigentum an den Geräten gehen die Kabelnetzbetreiber ja bewusst aus dem Weg, weil sie wissen, dass sie da Schiffbruch erleiden würden. Damit unterlaufen sie die Routerfreiheit.
 
@Flole : Willst Du es nicht verstehen, oder bist Du nur begriffsstutzig?
Vollzitat gekürzt by stoney

So wie ich es verstanden habe geht es um ein "ehemaliges Leihgerät" was nicht freigeschaltet wird. Der Hersteller hat es nunmal nicht dafür freigegeben und damit kann es funktionieren, muss es aber nicht. Und einige funktionieren halt, andere nicht.

Irgendwo (ich glaub bei Vodafone) hab ich mal gelesen, das die es mit anderen Zertifikaten begründen das es nicht funktioniert. Von daher kannst du gerne versuchen das durchzusetzen, aber sei dir sicher das sowohl Hersteller als auch Netzbetreiber sich dir voll in den Weg stellen. Nützt wenig wenn du sagst "das ist genau das gleiche Gerät" und AVM sagt "nope ist es nicht". Dem Hersteller wird da erstmal eher geglaubt. Gutachten etc. müssten dann wohl folgen. Außerdem ist fraglich ob du überhaupt ein Nutzungsrecht an der freien Software hast, da AVM dieses dir ja nicht erteilt hat (lediglich an der anderen Software). Somit ist das vielleicht sogar ein Verstoß gegen das Urheberrecht, und damit sollte man dann nicht unbedingt vor Gericht gehen.

Kleiner Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung und stellt keine Handelsempfehlung dar.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Dies ist keine Rechtsberatung
Glücklicherweise ... hier, wo es Dir in den Kram paßt von der Argumentation her, ist das jetzt auf einmal ein Urheberrechtsproblem?

An anderer Stelle willst Du recht ungehemmt an der originalen AVM-Firmware herumändern und hier sollen sich jetzt andere nach Deiner Auffassung in dieser Hinsicht Sorgen machen?

Ehrlich ... jetzt wird es so richtig albern und wenn Du Dich tatsächlich mal mit diesen Themen befaßt haben solltest oder befassen würdest, sollte Dir auch schon einmal die GPLv2 "untergekommen" sein, in der dann Dein "Nutzungsrecht" an jeder Software, die mit anderen Komponenten unter GPLv2 "verbunden" ist, ziemlich klar geregelt wird (ebenso Deine anderen Rechte hinsichtlich Vervielfältigung, Verbreitung und Änderung) und daß diese GPLv2 tatsächlich auch auf AVM-Firmware Anwendung findet (für die FRITZ!Boxen, bei anderen Geräten kann das durchaus etwas anderes sein), wurde schon vor 6 Jahren per Urteil festgestellt (und wird wohl nicht einmal von AVM selbst in der von Dir kolportierten Weise in Zweifel gezogen - zumindest kann man das aus dem restlichen Handeln schließen).

Ich finde es immer wieder erstaunlich, was manche am Ende für Volten schlagen, nur um doch noch irgendeine Begründung an den Haaren herbeizuziehen ... da hält der eigene Standpunkt bzw. das eigene Handeln dann nicht mal mehr für ein "Schulz".
 
Ehrlich ... jetzt wird es so richtig albern und wenn Du Dich tatsächlich mal mit diesen Themen befaßt haben solltest oder befassen würdest, sollte Dir auch schon einmal die GPLv2 "untergekommen" sein, in der dann Dein "Nutzungsrecht" an jeder Software, die mit anderen Komponenten unter GPLv2 "verbunden" ist, ziemlich klar geregelt wird (ebenso Deine anderen Rechte hinsichtlich Vervielfältigung, Verbreitung und Änderung) und daß diese GPLv2 tatsächlich auch auf AVM-Firmware Anwendung findet (für die FRITZ!Boxen, bei anderen Geräten kann das durchaus etwas anderes sein), wurde schon vor 6 Jahren per Urteil festgestellt (und wird wohl nicht einmal von AVM selbst in der von Dir kolportierten Weise in Zweifel gezogen - zumindest kann man das aus dem restlichen Handeln schließen).

Allerdings steht nicht die gesamte Firmware unter der GPL. Große Teile der DOCSIS Treiber zum Beispiel nicht.

Solche Begründungen sind aber immer mal wieder die, die dafür sorgen das so etwas eben nicht durchsetzbar ist. Die Software gehört AVM und wenn man diese mit einer freien Box nutzen darf, dann kann man natürlich die GPL Teile so nutzen wie die GPL es gestattet, den Rest allerdings nur so wie AVM es gestattet. Ansonsten hätte ich gerne den sourcecode für den cableinfo und die dvb Library. Die wird mir keiner geben, weil die eben nicht unter der GPL stehen. Ich hab vor einigen Tagen eine Anfrage wegen den GPL Sources geschickt, bin mal gespannt was da alles kommt und was da nicht kommt.

Man möge mich gerne eines besseren belehren, der cableinfo reicht mir um mich davon zu überzeugen das alles GPL ist.

Man kann ja auch mal versuchen von AVM die Firmware zu bekommen (ohne sich Zugriff auf nicht öffentliche URLs zu verschaffen). Einfach über eine Anfrage nach einem Image für die 6490. Auf dem FTP Server liegt eine Datei wo die Lizenz so erläutert wird wie ich es beschrieben habe. Ob AVM nun so einschränken darf (was du ja anzweifelst) müsste wohl erst geklärt werden.

Fakt ist das aus meiner Sicht 3 Gründe dagegen sprechen:
1. Die meiner Meinung nach unklaren Eigentumsverhältnisse
2. Die von AVM ausdrücklich eingeschränkte Kompatibilität (Hersteller sagt geht eben nicht)
3. Das Urheberrecht

Selbst wenn 1. Wegfällt bleiben immer noch 2 weitere Gründe. Und Grund 2 Wird sich AVM nicht wegnehmen lassen. Jedes Zertifikat ist nunmal ein Unikat und deshalb kann man da schon so argumentieren das die Boxen halt anders sind. Außerdem leitet sich aus Unrecht kein Rechtsanspruch ab, heißt bloß weil dein Nachbar ein Haus ohne Baugenehmigung hat und das toleriert wird darfst du noch lange keins daneben stellen und einfach auf das Nachbarhaus zeigen. Von daher muss Vodafone da überhaupt nichts tun, und das werden sie auch nicht. Der Grund wenn es zu einer offiziellen Stellungnahme kommen sollte, wird wohl einer der oben genannten sein. Hast du denn schon einmal schriftlich angefragt warum ein "ehemaliges Leihgerät" nicht provisioniert wird?
 
Hast du denn schon einmal schriftlich angefragt warum ein "ehemaliges Leihgerät" nicht provisioniert wird?

Auf jeden Fall nicht weil AVM da was dagegen hat. Sie leisten (verständlicherweise) nur keinen Support.
 

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