@Flole:
Ich habe doch - dachte ich zumindest - deutlich geschrieben, daß es um Privatkunden geht (für die habe ich auch die Links genutzt - Business-Kunden kriegen bei VKD auch einen reinen Internet-Anschluß, wenn sie wollen, das sind dann die "Red Internet Business XXX Cable"-Produkte ohne "Phone", die kriegen Privatkunden auch nicht) und außerdem ging/geht es hier auch primär um das Netz von VKD in 13 Bundesländern. Die Spitzfindigkeit, daß auch UM inzwischen zu Vodafone gehört (wo
@prisrak1 ja Kunde ist), ist zwar auch "anwendbar", aber das sind nach wie vor noch zwei getrennte Angebote auf zwei getrennten Web-Präsenzen (vodafone.de vs. unitymedia.de) und auch jeweils mit getrennten (und teilweise sehr unterschiedlichen) AGB/BesGB und Preislisten (
https://www.unitymedia.de/privatkunden/agb/).
Vielleicht habe ich das nicht deutlich genug herausgestellt ... aber ich erwähne UM in dem ganzen Beitrag nur ein einziges Mal und da auch nur in dem Kontext, daß es ohne einen Kabelanschluß auch kein Internet gibt (vielleicht etwas ungeschickt von mir in der Klammer formuliert, was sich nur auf das generelle Vorhandensein eines Anschlusses beziehen sollte):
[...] ohne den ein Internet-Zugang (über TV-Kabel) von Vodafone [...] gar nicht angeboten wird.
und über den Anschluß gibt es auch bei UM irgendeinen Vertrag, wenn auch ggf. keinen mit dem Kunden direkt und dafür zahlt der Privatkunde dann auch nicht. Ohne einen solchen Vertrag, kriegt der Kunde für seinen Anschluß aber auch kein eigenes Vertragsangebot, dafür sorgt dann schon die Verfügbarkeitsprüfung.
Bis zu meiner Erwähnung von UM weiter hinten in #32 und damit dem vermeintlichen Fauxpas, können andere aber gar nicht gekommen sein, wenn #35 nicht nur gelogen ist ... schon putzig, wenn die dann bei der Erwähnung von "Vodafone-Kabel" direkt auf "Unitymedia" schließen und mit irgendwelchen UM-Angeboten "kontern" wollen, obwohl es doch eigentlich eine "Vodafone Kabel GmbH" gibt.
Mancher stellt sich halt auch nur dumm ... manch anderer soll es - dem Vernehmen nach - nicht nötig haben, sich dabei zu verstellen. Oder muß man tatsächlich direkt den Sprung von "Vodafone-Kabel" zu einem Angebot von "Vodafone (ehemals Unitymedia)" unter der Domain "unitymedia.de" machen, anstatt das als "Vodafone Kabel GmbH" zu verstehen, wenn dieses doch tatsächlich unter "vodafone.de" zu finden ist?
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Aber irgendeinen Vertrag über den reinen, physikalischen Anschluß, der den KNB zur Versorgung des Objekts berechtigt, braucht es auch bei UM (in den
BesGB):
1.2 Der Kabelnetzbetreiber behält sich vor, Internet- und/oder Telefoniedienste nur in Verbindung mit einem Kabelanschluss anzubieten, für den während der gesamten Laufzeit des Vertrages über den Internet- und/oder Telefoniedienst ein unmittelbares oder mittelbares Vertragsverhältnis mit dem Kabelnetzbetreiber besteht. Endet das Vertragsverhältnis hinsichtlich des Kabelanschlusses oder verliert der Kabelnetzbetreiber das Recht zur Versorgung des betreffenden Grundstücks während der Laufzeit des Vertrages über Internet- und/oder Telefoniedienste aus einem nicht von dem Kabelnetzbetreiber zu vertretenden Grunde, hat der Kabelnetzbetreiber ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Sei's drum, wie gesagt ... um UM ging es hier gar nicht wirklich und ich bin bereit zuzugeben, daß es beim Satz:
ohne den ein Internet-Zugang (über TV-Kabel) von Vodafone (hier konkret am Beispiel der Vertragsunterlagen der ehemaligen Kabel Deutschland GmbH, heute Vodafone Kabel Deutschland, gezeigt, wobei das für die ehemaligen UM-Netze dasselbe ist, nur ggf. noch andere ältere AGB und Preislisten Anwendung finden) gar nicht angeboten wird.
nicht wirklich schlau formuliert war, was ich eigentlich - eher nebenbei - ausdrücken wollte.
Jetzt wäre die Frage, ob Du mir glaubst, wenn ich Dir versichere, daß ich die UM-Bedingungen auch schon vorher kannte und daß ich mich aus gutem Grund (bis auf diese eine Erwähnung von UM) auf VKD beschränkt habe.
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Denn tatsächlich bezahlt der Kunde den Kabelanschluß bei UM schon lange nicht in derselben Form wie bei VKD - dafür kriegt er aber (wenn alles mit rechten Dingen zugeht) da auch keine TV-Signale angeliefert, denn in den
UM-AGB ist eine deutlich abweichende Klausel bei der Signallieferung vereinbart (ich hatte schon meine Gründe, warum ich die nicht mit den VKD-Bedingungen durcheinander geworfen habe in #32):
3.5 Ist Vertragsgegenstand die Übertragung von TV- und Radiosignalen, übermittelt der Kabelnetzbetreiber digitale (SD und HD) Rundfunk- und ggf. andere Signale bis zum Übergabepunkt (Erfüllungsort).
und ist der Vertragsgegenstand eben keine Anlieferung dieser Signale (was dann bei UM eben "Kabelanschluß-Vertrag" genannt wird und wohl genauer "TV-Kabelanschluß-Vertrag" hieße), kommt da für die passenden Kanäle ein Sperrfilter rein - die Erfahrung hast Du ja offenbar auch gemacht. Bei VKD braucht's den Kabelanschluß-Vertrag (egal mit wem), ohne den auch keine darauf aufbauenden Verträge und der beinhaltet dann auch automatisch die Signallieferung für die TV- und Radio-Programme.
Ein "Schwarzsehen" kann es also (für die unverschlüsselten Programme) bei VKD eigentlich nicht geben und gäbe es auch bei UM nicht, wenn die Techniker alles so umsetzen, wie die Vertragsbedingungen es eigentlich vorsehen. Wenn da der Vormieter einen TV-Vertrag hatte und damit kein Sperrfilter installiert ist und der Nachmieter seinerseits nun nur Internet will und da kein Techniker für die Installation des Sperrfilters in Marsch gesetzt wird, dann ist das "Glück gehabt".
Für meine Antwort an
@prisrak1 aber eben auch unerheblich ... es sein denn, er korrigiert mich jetzt dahingehend, daß er "früher" doch bei UM war und das "Vodafone", was er geschrieben hatte, nur der mittlerweile angetäuschten Übernahme von UM durch VF geschuldet war (dann müßte ich mich auf die Suche nach früheren Beiträgen mit "Vodafone" im Inhalt machen, die schon vor der UM-Übernahme verfaßt wurden).
Ansonsten braucht er sich jedenfalls (als Kunde von VKD - also Vodafone Kabel GmbH oder auch Vodafone-Kabel) auch nicht um irgendwelche Belehrungen scheren, daß er kein TV über DVB-C empfangen dürfe (darum ging's ja) - das wäre bei einem "normalen Vertragsablauf" bei VKD-Anschlüssen irgendwo bereits abgerechnet und wenn VKD Internet-Verträge ohne Kabelanschluß macht, wäre das höchstens mal ein "Fehler im System". Und genauso habe ich das auch versucht zu erklären ... und mit dem "eigentlich", was ich an beiden Stellen in der Aussage zur Kopplung von Kabelanschluß und Internetvertrag bei Vodafone-Kabel geschrieben habe, sollte auch dem Letzten klar werden, daß es da um den üblichen Ablauf geht und genau nicht um irgendwelche Fehler, die garantiert ebenfalls auftreten werden.
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Bei den drei UM-Firmen (NRW, Hessen, BW - und ich pfeif' drauf, ob die jetzt auch unter "Vodafone" laufen, solange das nicht erkennbar dasselbe Angebot in einem vergleichbaren Umfang ist) gibt es dann für den "Kabelanschluß-Vertrag", der auch die TV-Signallieferung beinhaltet, und für die anderen "Pakete" auch wieder entsprechende Preislisten:
https://www.unitymedia.de/privatkunden/agb/ - die Internet-Tarifpakete darin heißen dann alle "Cable U" (auch wenn man's in den Angeboten unter unitymedia.de nicht direkt sieht, weil da das "U" ausgelassen wird in der Benennung der Tarife) und wenn man sich bei UM die Preise für die (TV-)Kabelanschlüsse ansieht (z.B. hier auf Seite 2 und 3:
https://www.unitymedia.de/content/d.../agb/Preisliste-Kabelanschluss-NRW-Hessen.pdf), dann wird da das TV-Signal auch bei diesen Firmen irgendwie bezahlt. In der Preisliste "
Preisliste Vodafone ( Internet, Telefon und TV)" (das ist ja die für UM) findet man in den Ziffern im Kleingedruckten bei vielen Punkten den Hinweis:
Voraussetzung sind ein Kabelanschluss von Vodafone (20,99 € mtl. im Einzelnutzervertrag oder oft bereits in den Mietnebenkosten enthalten) und [...]
- das zeigt deutlich, daß bei UM dieser "Kabelanschluß" (der hier spaßigerweise dann als "Kabelanschluß von Vodafone" bezeichnet wird (nicht als "Vodafone-Kabel") und nicht wie bei VKD als "Anschluss an das von Vodafone Kabel Deutschland auf 862 MHz modernisierte Breitbandnetz") und der dazugehörige Vertrag eben genau das sind, wo es um die (DVB-C-)Signallieferung geht.
Eine solche Beschränkung in der Signallieferung gibt es bei VKD aber nicht (für UM habe ich das so nie behauptet) - zumindest nicht nach den AGB und ich kenne es selbst bei Mehrbenutzeranlagen im Versorgungsgebiet von VKD, wo der Anschluß in den Mietnebenkosten abgerechnet wird, nur so, daß der Kunde, wenn er keinen Anschluß will, dann eben in der Hausverteilung gesperrt wird und gar keinen Anschluß hat (wenn der Vermieter da mitspielt, weil die Anzahl der WE dann ggf. auch sinkt und danach berechnen sich die Preise des KNB für den (Mehrnutzer-)Anschluß, wobei der Mieter den Anschluß notfalls - samt Kosten - akzeptieren muß, falls der Vermieter sich querstellt) - dann gibt's eben auch kein Internet und kein Telefon über Kabel.
Bei
@prisrak1 (an den ging ja auch meine Antwort) gehe/ging ich einfach aufgrund früherer Beiträge, wo er nach meiner Erinnerung auch schon "bei Vodafone" war, bevor die Übernahme von UM erfolgte, davon aus, daß er tatsächlich bei VKD ist und auch Privatkunde (so steht's ja auch in meinem Zitat seines mittlerweile gelöschten Textes: "Ich nutze lediglich den Internetzugang über
Vodafone.").
Wieviele Privatkunden von VKD gibt es denn jetzt, die weder über die Nebenkosten der Mietwohnung, noch über eine Eigentümergemeinschaft oder über einen Einzelvertrag ihren Kabelanschluß bezahlen müssen und trotzdem einen "vollversorgten Kabelanschluß" (also mit Signallieferung und rückkanalfähig - das ist es ja, was den "vollversorgten Anschluß" von dem Anschluß unterscheidet, der für die reine TV-Versorgung erforderlich ist) haben, den es nun mal für einen Internet-Vertrag bei VKD braucht? Mit wem hat denn VKD einen Internet-Vertrag abgeschlossen, bei dem absolut und unmißverständlich klar ist, daß niemand einen Vertrag über die generelle Versorgung des Objekts geschlossen hat (inkl. TV-Signal) bzw. daß derjenige dafür bei VKD nichts zahlt?
Wie geschrieben - primär ging es ohnehin um die VKD-Gebiete (heute auch "Vodafone" in 13 Bundesländern) und daß es bei UM eine Trennung hinsichtlich "(TV-)Kabelanschluß" und "reinem physikalischen Anschluß" gibt und man dort Internet auch ohne TV kriegen kann, ist auch bekannt und das wollte ich niemals bestreiten - das hat sich auch nach der Übernahme durch VF nicht geändert.
Und ich bin trotzdem immer noch nicht so richtig bereit, jetzt UM auch zu Vodafone zu zählen, weil es eben nach wie vor zwei komplett getrennte Angebote sind - wie oben schon mal geschrieben: eines unter "vodafone.de", wo auch das VKD-Gebiet einbezogen ist und eines unter "unitymedia.de" und die beiden haben - außer der gemeinsamen Mutter - nicht viel gemein. Derzeit sind noch nicht mal die Kundendaten integriert - das UM-Kundencenter läuft noch vollkommen getrennt von dem von Vodafone:
Wenn dann mal ein Techniker bei UM auf die Installation eines Sperrfilters verzichtet (bei Dir ja offenbar nicht, wenn ich das richtig verstanden habe, da wurde er dann installiert - EDIT: wenn Du nicht doch bei VKD bist und halt "Business-Kunde", das könnte ich falsch verstanden haben), wenn er einen Anschluß "ohne TV-Vertrag" freischaltet (wenn er das überhaupt weiß und auf seinem Auftrag liest oder auch mal, weil gerade keiner zur Hand ist - das sind ja schon fast amerikanische Verhältnisse mit dem "Schwarzsehen" von Kabelprogrammen in so einem Fall, wenn man vielleicht noch dem Techniker etwas in die Hand drückt, damit der den Filter wegläßt) und damit auch die TV-Signale anliegen, dann spiegelt das auch bei UM nicht das übliche Vorgehen wieder und auch nicht das (gewollte) aus der Vergangenheit - auch das wäre also nicht eingeschlossen bei einem "eigentlich".
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Witzigerweise ändert Vodafone im Moment auch alle Nase lang die AGB, die heute dort verfügbaren gelten seit drei Tagen (
https://web.archive.org/web/2019021.../downloads/pdf/kabel-agb-internet-telefon.pdf), die davor waren für Verträge seit dem 17.02.2020 (
https://web.archive.org/web/2019021.../downloads/pdf/kabel-agb-internet-telefon.pdf) und die davor galten seit dem 19.12.2019, iirc - die kann man fast nur noch über die Wayback-Machine verlinken, wenn man will, daß andere Leser auch die richtige Version erwischen.
Die UM-AGB und -BesGB gelten mittlerweile beide seit dem 27.01.2020 - das ist ja fast schon "Stabilität", was man da sieht. Und auch die Verlinkung auf diese AGB von der Seite "vodafone.de" aus, ist immerhin schon fast 8 Wochen alt:
Stand 16.02.2020:
https://web.archive.org/web/20200216140715/https://www.vodafone.de/agb.html
Stand 20.02.2020:
https://web.archive.org/web/20200220205108/https://www.vodafone.de/agb.html
- da kann man dann auch schon mal auf die Idee kommen, unter "Vodafone" auch die Angebote von "Vodafone (ehemals Unitymedia)" zu subsummieren. Würden die meisten vermutlich nicht machen, gerade wenn es um "ältere" Verträge geht, aber das heißt ja noch nicht, daß man damit nicht Pappkameraden in Form von Gegenargumenten aufstellen könnte.