Fritz 6490 Cable mit Bootloop

aus der Freetz-ng 7.12 konnte nicht runter flashen. Weder von AVM, noch von Freetz aus..

Downgrade auf ältere Version zulassen -> zugelassen
Reboot nach erfolgreichem Hochladen -> deaktiviert
geht nicht (6.61-bis 6.83)
Fehler:

ERLEDIGT – Rückgabewert des Installationsskripts: 4 (INSTALL_FILESYSTEM_CHECKSUM)
Von /var/post_install generierter Inhalt:
Fehler: Nach-Installationsskript nicht gefunden oder nicht ausführbar.

Jedoch die 6.61 geht ohne Probleme per FTP (vermutlich jede Andere auch)

Würde mich interessieren, weshalb denn die AVM überhaupt keine Images für die Cabel Fritzboxen anbietet?
 
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Würde mich interessieren, weshalb denn die AVM überhaupt keine Images für die Cabel Fritzboxen anbietet?
Vielleicht weil es dann immer wieder Kunden von Providern geben würde, die auch auf die Idee kämen, diese Firmware auf Geräten zu installieren, die dem Provider gehören (und wo das dann - ohne weitere Vorkehrungen - schiefgeht) und dann mit ihren Mißerfolgen zu vollkommen unnützen Kontakten zum Support des KNB und von AVM führen würden?

Selbst hier merkt man doch, wieviele Leute ohne jeden Plan an die Sache herangehen ... wenn die wenigstens erst mal ein paar (eigene) Anstrengungen unternehmen müssen, um an die passende Firmware zu gelangen, bevor sie ihre Box zum Support-Fall (bis hin zum Austausch durch den KNB) machen, dann spart das vermutlich schon mal 50% der ansonsten anstehenden Support-Tickets ein.

Daß aber auch die Schwierigkeiten, an die notwendige Firmware zu kommen, noch lange nicht von solchen Leuten als deutlicher Hinweis verstanden werden, daß das eben nicht dasselbe ist, wie bei den DSL-Boxen und dem ganzen anderen AVM-Gedöhns und man daher doch wohl besser vor irgendwelchen eigenen Aktionen auf die Suche nach (am besten auch noch korrekten) Informationen ginge, kann man hier doch nun wirklich praktisch jede Woche mind. einmal erleben - und das sind am Ende auch nur die Leute, die es dann mit ihrem Problem bis ins IPPF schaffen, aber die Lösung in Form richtiger Anleitungen nicht alleine finden. Ein guter Teil wird hoffentlich dann auch von alleine die Threads der bisherigen "Opfer" aller Irrtümer hinsichtlich der Puma6-Boxen finden und auch "silently" einfach nur den (richtigen) Anleitungen folgen und die Fehler selbst korrigieren, ohne das hier noch an die große Glocke zu hängen.

Aber DAS ist dann eine Stelle, wo ich AVM wirklich mal verstehen kann ... ICH würde in dieser Situation auch nicht hingehen und passende Download-URLs freiwillig veröffentlichen (nicht mehr nach den Erfahrungen aus 3,5 Jahren "Routerfreiheit" und der Erkenntnis, daß praktisch keine Idee dumm genug ist, um nicht doch von irgendjemandem ausprobiert zu werden - notfalls mit Internet-Fundstellen aus dem Jahr 2006) und damit dann in gewisser Weise auch die "Verantwortung" dafür zu übernehmen, daß die Leute sich ihre Boxen bricken.

Solange sie dazu auf "inoffizielle" URLs für den Download von Firmware-Updates zurückgreifen müssen, stehen sie selbst in der Pflicht zur Behebung der dabei gemachten Fehler ... schon bei der Erklärung, wie sie an die Firmware kamen und wieso sie überhaupt ein Update machen wollten (sie nehmen sich ja auch den Blinddarm i.d.R. nicht selbst heraus, auch wenn das schon jemand vorgemacht hat - der war halt in einer tatsächlichen Notlage) und warum sie angesichts der Schwierigkeiten nicht wenigstens ein- oder zweimal gestutzt hatten (H.E. läßt grüßen), dürften die meisten ins Stottern geraten und da würde ich als Provider und als Hersteller auch tatsächlich irgendwann auf Kulanz verzichten und die Leute zur Kasse bitten für den Unsinn, den so mancher da verzapft - sch**ßegal, ob das nun sehenden Auges aus Leichtsinn oder doch nur in Überschätzung des eigenen Verständnisses der Materie erfolgte.

Was man allerdings tatsächlich anbieten könnte (und meines Erachtens auch sollte, weil es eigentlich "unkritisch" ist, sowohl für Provider- als auch für Retail-Boxen), ist ein Pendant zum Recovery-Programm, das sich gar nicht mit der Installation irgendwelcher Firmware-Versionen befaßt oder diese auch nur versucht, sondern lediglich das Zurücksetzen falscher Einstellungen im TFFS ermöglicht. Das bisherige Gebahren (so wie es mir berichtet wurde, ich mußte die Erfahrung noch nicht machen bzw. wußte mir irgendwie zu helfen in solchen Fällen), die Geräte dann einfach auszutauschen, ist unter vielen Gesichtspunkten Blödsinn ... angefangen bei der notwendigen Logistik, Lagerhaltung, Wiederaufbereitung der alten Geräte, etc. - spätestens unter Berücksichtigung von Auswirkungen auf die Umwelt, wenn da FRITZ!Boxen sinnlos durch die Gegend gekarrt werden (neue zum Kunden, alte zurück), nur weil die alten Einstellungen einer FRITZ!Box sich nicht so löschen lassen, wie in vielen anderen Geräten auch (nämlich mit einem "Reset-Knopf" in Hardware-Ausführung), muß man sich bei AVM die Frage gefallen lassen, warum es ein solches Programm nicht gibt.
 
Finde ich nicht ganz richtig @PeterPawn deine Aussage zum Abs. 1. Jeder darf mit seiner freien FRITZ!Box machen, was er will. Genauso umgekehrt ist es mit einer Mietbox. Hab keine Lust jetzt in die allgemeinen Geschäftsbedingungen reinzuschauen, bin mir aber ziemlich sicher, dass es so ist. Logisch müßte es im Prinzip eigentlich sein. Jeder ist somit für seine eigene Taten verantwortlich. Weiterhin würde ich behaupten, dass die Mietboxen nicht kostenlos einfach so ausgetauscht werden. Lass mich aber gerne darüber belehren.

Den Rest habe ich ebenfalls doch sehr gern durchgelesen. Mache ich übrigens immer wieder gern. Vermute jedoch, es betrifft nicht nur mich alleine. Und ja, ich hab nicht sehr viel Ahnung davon gehabt, wie man die 6490er Fritzboxen irgendwie wieder zum laufen bekommen könnte. Da es sich um eine experimentelle FRITZ!Box sich bei mir handelte, war es für mich ziemlich egal was damit passiert. Hingekriegt habe sie trotzdem zum laufen und war doch sehr von eurem Hintergrundwissen, welches man auch hier finden kann, sehr fasziniert. Man müsste leider nur sehr, sehr viel lesen müssen. :)
 
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@prisrak1:
Das bezog sich keineswegs auf Dich selbst ... Du hast halt nur die Frage gestellt, was AVM wohl bewogen haben KÖNNTE, das so und nicht anders zu handhaben und mehr als (mittlerweile bei mir gewachsenes) Verständnis für AVM wollte ich nicht zum Ausdruck bringen - denn genau weiß ich das natürlich auch nicht (ich hoffe mal, das hat niemand dahingehend interpretiert).

Ich habe das früher auch leicht anders gesehen (vor allem bei der Frage, ob/wie ein Besitzer einer Retail-Box nun eigentlich zu seinem Update gelangen soll) ... seitdem ich die Download-URL auch über JUIS ermitteln kann (eben genau für die Retail-Versionen und nur selten für die Provider-Ableger), brauche ich weder eine "offizielle Quelle" noch ein Recovery-Programm (vom "Reset-Programm" mal abgesehen).

Nur dachte ich eben (so bis zum Sommer 2017) auch noch, daß die Anzahl der "Nachfragen" zu diesem "Refurbishing"-Thema irgendwann mal so signifikant zurückgehen würde, daß man die ständigen Diskussionen: "Wie mache ich das bei einer 6490 richtig, bei meiner alten xyz ging das doch auch?" nur noch als "die gute alte Zeit" betrachten würde. Diese Hoffnung hat sich (offenkundig) nicht erfüllt und man findet eben auch noch heute (in 4 Monaten dann schon 4 Jahre nach dem Einzug der "Routerfreiheit" in D) immer wieder Leute, die sich damit nicht auskennen und erst mal loslegen - man hätte ebenso ja auch hoffen können, daß die Nachfolgemodelle (6590, auch wenn die praktisch identisch ist und 6591, sowie 6660 als "abgespecktes Modell") die Nachfrage nach den alten 6490 zum Erliegen bringen.

Offenbar ist aber eher das Gegenteil der Fall, weil - nur aus dem geschlossen, was man so liest im Netz - die KNB nun wohl ihre alten Bestände noch irgendwie versilbern wollen und denen wohl egal ist, was damit passiert, solange die nicht wieder in ihrem eigenen Netz auftauchen.

Jedenfalls scheint der Markt für "gebrauchte" 6490 nach wie vor zu boomen und wenn man sich die jetzt mit der Labor-Reihe hinzugekommenen Möglichkeiten als Mesh-Slave und IP-Client, gepaart mit einer ziemlich potenten ATOM-CPU (im Vergleich zu MIPS und ARM), vor Augen führt, ist es natürlich auch klar, daß diese Geräte selbst dann wieder in den Fokus rücken können (bei attraktiven Preisen), wenn man sie gar nicht als Edge-Router einsetzen will, weil man keinen Kabel-Anschluß und eine andere DSL-FRITZ!Box für seinen Internetzugang benutzt.

Sogar der "Ersatz" eines DVB-C-Repeaters ist ja möglich, selbst wenn man "nur" TV per DVB-C empfangen will und seinen Internet-Anschluß anderweitig realisiert. Am Ende sind die alten 6490 schon noch "verdammt attraktiv", vor allem wenn man sie mit den zeitgleichen Modellen vor den GRX-Prozessoren oder den immer irgendwie "abgespeckten" kleineren Boxen vergleicht. Sogar ein Einsatz einer sehr simplen (und vergleichsweise schwachen) FRITZ!Box wie der 7520 als Edge-Router vor einer 6490, die dann ihrerseits das "Hausnetz" aufzieht (wozu sie nicht mal ein gültiges CM-Zertifikat braucht), könnte sich in so manchem Fall rechnen angesichts der (bisherigen) Preise auf dem Gebrauchtmarkt - auch wenn die 7520 wohl gerade etwas angezogen haben.

Kommt dann z.B. noch eine "alte ISDN-TK-Anlage" ins Spiel, die von den "kleinen Boxen" gar nicht bedient werden kann, bleibt außer 6490, 6590, 6591, 7490 und 7590 kaum noch etwas übrig als "Herz des Heimnetzes" und von diesen Modellen dürften die alten 6490, die kein neues CM-Zertifikat haben, immer noch die preiswertesten sein und man kriegt das alles auch schon mal < 100 EUR zusammen (SV-Box als "Edge" und 6490 als Heimzentrale), was man selbst mit einer 7490 (die dann wieder selbst auch kein SVDSL kann) erst mal schaffen muß (die gehen i.d.R. schon einzeln auch als gebraucht erst ab 100 EUR über den virtuellen Ladentisch).
 
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Am Ende sind die alten 6490 schon noch "verdammt attraktiv", ...

Ja.

Wobei die 6490 leider immer noch kein PPPoE unterstützt (auch nicht mit der aktuellen Labor-Version). Das würde (imo) sonst noch den "Vogel abschießen", da ein bekannter Netzbetreiber selbst bei FTTH (wo man dann auf ein Gerät mit DSL-Modem sowieso verzichten könnte) immer noch auf PPPoE setzt. Dann könnte die 6490 als Edge-Router an einem solchen FTTH-Anschluss eingesetzt werden und zugleich auch (am ebenfalls noch vorhandenen TV-Kabelanschluss, den man ggf. sowieso mitbezahlen muss da in der Miete bereits enthalten) die Aufgabe des DVB-C to IP übernehmen, wenn man auf das (aufpreispflichtige) IPTV des FTTH-Anbieter verzichten möchte (dann ist der zusätzliche Energiebedarf des Kabeltuner bei der 6490 auch nicht ganz umsonst bzw. erfüllt seinen Zweck).
 
Hat das mal jemand ausprobiert, ob die tatsächlich (mit den passenden Einstellungen in der "ar7.cfg" und dann wohl auch nur im "LAN1-Modus") kein PPPoE beherrschen? Natürlich nicht offiziell ... aber sind die entsprechenden Einstellungen tatsächlich vollkommen wirkungslos, wenn man sie über passende Änderungen von Hand vornimmt?

Zwar muß der "dsld" ja tatsächlich bei den Cable-Modellen (im DOCSIS-Betrieb) seine Daten nur intern ans CM weitersenden (und so macht er das, iirc, zumindest auch teilweise, weil natürlich manches dann auch wieder über die Hardware-Tabellen direkt zwischen CM und LAN abgewickelt wird, wenn die (IP-)Verbindung zwischen zwei Endpoints steht), aber auch im LAN1-Modus müßte das ja wieder durch den Stack im "dsld" wandern und wenn da der Teil mit der "encapsulation" nicht komplett von AVM entfernt wurde (was eher ungewöhnlich wäre meiner Ansicht nach, denn da wird wirklich viel Schrott mitgeschleppt, wie man schon an den enthaltenen Zeichenketten sieht - da meine ich aber jetzt eher die DSL-Modelle, weil ich den bei Puma-Modellen daraufhin noch gar nicht näher angesehen habe), dann würde es mich auch nicht wundern, wenn da noch eine Verpackung rundherum erzeugt werden kann.

Die ganzen alten Argumentationen, warum die 6490 (vor der 06.8x) so ihre Probleme mit LAN1-Modus und IP-Client und WLAN-Repeater hat, sind ja seitdem hinfällig - solange der Teil für die PPP-Session nicht wirklich fehlt, wäre ich jedenfalls nicht überrascht, wenn die zusätzliche Ebene der Kapselung noch funktioniert. Wie das dann mit PPP-Discovery aussieht, wäre allerdings die nächste Frage - solange das bei AVM nicht alles unter "Use PPP support? (Y/N)" zusammengefaßt wird und dann doch wieder im "dsld" enthalten ist.

Aber das ist nur Spekulation ... mir fiel jetzt nur - außer Platzgründen - kein Argument dafür ein, warum AVM da (ausnahmsweise) mal in der Firmware soo sehr differenzieren sollte - wobei die DOCSIS-Modelle bei den "internet"-Seiten des GUI schon ihre eigene Version haben.

Aber wenn man mal im "dsld" nach der Zeichenkette "ppp" suchen läßt (nun doch), finden sich da auch bei der Labor-Version für die 6490 entsprechende Stellen:
Code:
vidar:/home/FritzBox/FB6490/ATOM/141.07.19-76010 $ strings -n 3 sbin/dsld | grep ppp
dsldstat_set_pppoefw_active
dsldstat_set_pppoefw_config
pppoevlanauto_remember(%s,%d): malloc failed
pppoevlanauto_remember(%s,%d): strdup failed
%s: no ppptarget found, ignored
%s: ppptarget %s not found, ignored
%s: ppptarget %s disabled, ignored
setup_pppoefw failed (vlancfg)
pppauthmsg
set ppp pap-auth msg: %s
/var/tmp/pppoevlanauto
ppp_error
pppoefw_recvcmd
no pppoe forwarding
%s: wrong pppoehdr code %d
%s: wrong ppp protocol %02x%02x
vidar:/home/FritzBox/FB6490/ATOM/141.07.19-76010 $
Wie gesagt ... ich habe es selbst nie ausprobiert. Aber wenn ich es testen wollte, würde ich mir mal eine passende "ar7.cfg" von einem DSL-Modell (mit LAN1-Modus und PPPoE) nehmen und die Einstellungen auf eine 6490 übertragen (angefangen beim "ppptarget" bis zu den Credentials) - am besten noch eine, wo man dann den Start des "dsld" auch über "/dev/console" (also i.d.R. bei einer FRITZ!Box über die serielle Schnittstelle) ansehen kann - da gibt es ja auch eine "Fülle" von Meldungen und die müßte man dann erst mal Zeile für Zeile analysieren, ob diese Einstellungen ignoriert oder erst gelesen und dann doch ignoriert oder sogar beachtet werden. Auch ein Packet-Dump ist hier natürlich extrem hilfreich, wenn man ihn auch entsprechend auswerten kann.

EDIT: Ggf. scheitert aber auch das am Ende an den Fähigkeiten der "Beschleuniger-Hardware", falls die den direkt expedierten Paketen dann keinen passenden PPP-Header hinzufügen kann - das ist mir noch im Nachhinein eingefallen, wenn da die Paketbeschleunigung aktiv ist. Ich kenne nur keine Dokumentation (zumindest keine öffentlich zugängliche), wo man das nachlesen könnte.
 
Hat das mal jemand ausprobiert, ob die tatsächlich (mit den passenden Einstellungen in der "ar7.cfg" und dann wohl auch nur im "LAN1-Modus") kein PPPoE beherrschen? Natürlich nicht offiziell ... aber sind die entsprechenden Einstellungen tatsächlich vollkommen wirkungslos, wenn man sie über passende Änderungen von Hand vornimmt?

Bisher habe ich das nicht probiert. Aber du hast recht, ich werde das mal bei nächster Gelegenheit ausprobieren. Falls das nicht gehen sollte auch mal mit deaktiviertem PA.
 
edit
 
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@prisrak1
Von dem aus #27 beschriebenen Szenario bist du (aus mehreren Gründen) offensichtlich nicht betroffen. Für dein Einsatzszenario (was sicherlich kein untypisches ist) kann die 6490 schon bisher verwendet werden (ohne Einschränkungen wenn man vom fehlenden DOCSIS 3.1 absieht).
 
Da die privaten/ öffentlichen Sender, zumindest in der SD Qualität bereits enthalten sind, kann man sich so einige TV Gebühren sich einfach sparen lassen.
Was aber sicher nicht mit deinem Vertrag in Einklang zu bringen ist. Wenn du für DVB-C nichts zahlst, darfst Du auch kein DVB-C empfangen - egal ob mit deiner freien Fritzbox oder mit einem stinknormalen Fernseher.
Ob es irgendjemand juckt oder gar verfolgt, wenn Du es trotzdem machst, steht auf einem anderen Blatt.
 
Ich nutze lediglich den Internetzugang über Vodafone.
[...]
Da die privaten/ öffentlichen Sender, zumindest in der SD Qualität bereits enthalten sind, kann man sich so einige TV Gebühren sich einfach sparen lassen.
Auch für die Internet-Nutzung über das TV-Kabel ist ja ein passender Anschluß eine Voraussetzung:
1.1 Die Leistungen von Vodafone können nur in Verbindung mit einem vollversorgten Kabelanschluss im Vertriebsgebiet von Vodafone genutzt werden.
(aus: https://www.vodafone.de/media/downloads/pdf/kabel-agb-internet-telefon.pdf)
und auch dieser kostet - zusätzlich zum "Internet-Tarif".

Das ist vielen vielleicht nicht bewußt, aber einen Internet-Anschluß über das Vodafone-Kabel ohne passenden Vertrag über den zugrunde liegenden Kabelanschluß, gibt es eigentlich nicht.

Vielleicht hat man den Vertrag gar nicht selbst geschlossen, denn da kämen auch Verträge Dritter (Vermieter, Eigentümergemeinschaft, etc.) in Frage - aber auch die wirft einem der Kabelnetzbetreiber nicht hinterher und auf irgendeinem Weg "bezahlt" man dafür und seien es irgendwelche Kosten, die sich eine Eigentümergemeinschaft teilt (wenn das hier ausdrücklich kein "Wohnen zur Miete" ist).

Und der Vertrag über diesen Kabelanschluß beinhaltet dann normalerweise auch den Punkt der "Signallieferung" ... das wären derzeit bei VKD z.B. diese AGB:

https://www.vodafone.de/media/downloads/pdf/kabel-agb-tv-pakete-wohnung.pdf - Punkt 2.2
https://www.vodafone.de/media/downloads/pdf/kabel-agb-tv-pakete.pdf - Punkt 3.2
https://www.vodafone.de/media/downloads/pdf/kabel-agb-tv-kabelanschluss.pdf - Punkt 3

Und diese beinhalten dann auch die Bereitstellung der TV-Programme:
Die Signalübermittlung umfasst zumindest die gemäß den jeweiligen medienrechtlichen Vorgaben im jeweiligen Territorium einzuspeisenden Inhalte; [...]
(aus: https://www.vodafone.de/media/downloads/pdf/kabel-agb-tv-kabelanschluss.pdf)
- diese "Standardprogramme" sind also mit dem Kabelanschluß bereits bezahlt, auch wenn es die meisten vermutlich gar nicht wissen.

Aber auch der Blick in die Preisliste für die "TV-Produkte" (https://www.vodafone.de/media/downloads/pdf/kabel-preise-tv-pakete-mit-kabelanschlus.pdf) zeigt ja, daß selbst das "kleinste" der dort angebotenen Produkte (Vodafone Basic TV) in Wahrheit gar nicht den Empfang der unverschlüsselt verbreiteten Programme betrifft, wie man beim "TV Erlebnis" dann in der Fußnote 1 lesen kann:
Derzeit werden bis zu 54 HD-Sender und bis zu 96 SD Free-TV Sender ins Netz von Vodafone Kabel Deutschland eingespeist. Für den Empfang ist eine Smartcard bzw. eine GigaTV 4K Box erforderlich, dies gilt nicht für die öffentlich-rechtlichen HD-Sender sowie die Sender QVC HD, HSE24 HD und viele SD-Sender (Stand: 03.12.2018). Voraussetzungen für den Empfang aller Sender sind der Anschluss an das von Vodafone Kabel Deutschland auf 862 MHz modernisierte Breitbandnetz und ein auf 862 MHz aufgerüstetes Hausnetz [...]
Der erste Satz ist mehr oder weniger nur nette Eigenwerbung, der zweite Satz sagt ausdrücklich, daß die Aussage in seinem ersten Teil (hinsichtlich Smartcard bzw. Empfangsgerät) "für die öffentlich-rechtlichen HD-Sender sowie die Sender QVC HD, HSE24 HD und viele SD-Sender" gerade nicht zutrifft (im zweiten Halbsatz). Der dritte Satz ist dann der Punkt, wo die Voraussetzungen genannt werden, die für die Sender aus dem zweiten Halbsatz im vorherigen Satz angeführt werden (weil "für alle") und das wäre eben genau der oben angesprochene "vollversorgte Kabelanschluß", ohne den ein Internet-Zugang (über TV-Kabel) von Vodafone (hier konkret am Beispiel der Vertragsunterlagen der ehemaligen Kabel Deutschland GmbH, heute Vodafone Kabel Deutschland, gezeigt, wobei das für die ehemaligen UM-Netze dasselbe ist, nur ggf. noch andere ältere AGB und Preislisten Anwendung finden) gar nicht angeboten wird.

Es ist also eigentlich gar nicht möglich, für die Versorgung mit den genannten Sendern nichts zu bezahlen, wenn man einen Internet-Anschluß auf diesem Medium mit einem entsprechenden Vertrag hat ... und dann darf man die TV-Sender natürlich auch nutzen. Was man nicht darf, ist der Versuch (schon dieser ist strafbar), irgendwelche Sender, die nicht zu den erwähnten gehören und für deren Nutzung es tatsächlich einen zusätzlichen Vertrag bräuchte, zu empfangen - wobei sich der "reine Empfang" aufgrund der technischen Gegebenheiten gar nicht vermeiden läßt (beim Sendersuchlauf wird ein Gerät auch irgendwann auf einem Transponder (Kanal) vorbeikommen, wo ein solcher Sender im TS enthalten ist) und hier natürlich die "Nutzung" nach entsprechender Entschlüsselung gemeint ist.

Ich zahle z.B. derzeit - natürlich zusätzlich zum Vertrag über Internet+Telefon - 8,65 EUR monatlich (brutto) für den Anschluß - und genau da ist dann auch die "Grundversorgung" in Form der Signallieferung enthalten:
kabelanschluss.PNG

Es wäre jedenfalls sehr verwunderlich, wenn Vodafone jemandem Internet über TV-Kabel liefern würde, solange derjenige keinen (ggf. auch nur "mittelbaren", also über Dritte abgeschlossenen) Vertrag über den Kabelanschluß hat oder wenn VKD den tatsächlich monatlich "für lau" bereitstellt.
 
uf, hab mich etwas verplappert. Ich dachte es ist bei jedem so. Ich darf noch zufügen: hab keine Eigetümmergemeinschaft und muß niemanden betrügen, werde mein Beitrag oben ähndern, bevor einer auf mich böse wird. war nicht gewollt..sorry.. :(
 
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Es wäre jedenfalls sehr verwunderlich, wenn Vodafone jemandem Internet über TV-Kabel liefern würde, solange derjenige keinen (ggf. auch nur "mittelbaren", also über Dritte abgeschlossenen) Vertrag über den Kabelanschluß hat oder wenn VKD den tatsächlich monatlich "für lau" bereitstellt.
Also ich bezahle in meinem Büro monatlich ausschließlich die Kosten für Internet, Kosten für TV Empfang hab ich dort noch nie bezahlt. Das kenne ich so auch von einigen anderen und auch die Buchung online ist ohne Buchung eines TV Tarifs möglich. Damals beim Vertragsabschluss kam ein Techniker, hat den Übergabepunkt geöffnet (dieser war verplombt) und hat einen Verstärker mit Sperrfilter gesetzt. Entweder die AGBs waren da noch anders (ansonsten hätte man ja nie Sperrfilter setzen müssen) oder es geht um den Anschluss (im Sinne des "Übergabepunktes") der versorgt sein muss (und nicht eine der wenigen noch vorhandenen VF "Satteliteninseln").
 
Das ist vielen vielleicht nicht bewußt, aber einen Internet-Anschluß über das Vodafone-Kabel ohne passenden Vertrag über den zugrunde liegenden Kabelanschluß, gibt es eigentlich nicht.
Ab der Stelle habe ich aufgehört deine Dissertation zu lesen, denn das ist schlicht und einfach falsch, und deshalb auch die weiteren 90% deines Beitrags, die darauf aufbauen.
 
Aus meiner Sicht, hat natürlich jeder auf seine eigene Meinung recht und diese dürfte sicherlich irgendwo nach ihrer Erscheinung auch existieren. Somit ist es auch aus meiner Sicht nicht richtig einfach so zu behaupten, manch einer hat kein Recht nur weil ich den Rest von seiner Argumentation nicht lesen mag, obwohl man sich die Mühe dazu gemacht hat, ein bestimmtes Problem diesbezüglich irgendwie einem näherzubringen.

So bitte auch aus meiner Sicht, etwas Respekt für die Mitmenschen mitbringen, welche aus ihrer Erfahrung doch etwas mehr euch vermitteln können und wollen.

Will aber nicht unbedingt jemanden diesbezüglich genau benennen. Ist eben nur meine Sichtweise.
 
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Fakt ist: Man kann einen Internet/Telefonvertrag über Kabel abschließen, ohne gleichzeitig für den Kabelanschluss zu zahlen. Das ist erlaubt, es gibt wahrscheinlich zigtausende solche Verträge. Ich habe so einen seit vielen Jahren und werde so im Schnitt 2mal im Jahr von Unitymedia/Vodafone angerufen und gefragt, über welchen Weg ich denn TV schaue. Ich antworte mit "über SAT" und der Herr am anderen Ende bedankt sich artig.
Warum sollte ich mir ellenlange Abhandlungen darüber durchlesen, warum nicht sein kann, was nunmal Fakt ist?

Ergänzung, habe gerade mal einen beliebigen Internet-Vertrag bei UM/Vodafone ausgesucht:

Und was liest sich da an sehr prominenter Stelle, die man ganz ohne Jura-Studium und AGB-sezieren versteht:

2020-04-09 12_33_10-Vertrags-Details - Vodafone Red Internet & Phone 1000.png

Zum Vergleich der entsprechende Vertrag mit TV:

2020-04-09 12_53_24-Red Internet & Phone 1000 Cable + TV _ Unitymedia & Vodafone.png

Bilder gemäß Boardregeln geschrumpft by stoney
 
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@Flole:
Ich habe doch - dachte ich zumindest - deutlich geschrieben, daß es um Privatkunden geht (für die habe ich auch die Links genutzt - Business-Kunden kriegen bei VKD auch einen reinen Internet-Anschluß, wenn sie wollen, das sind dann die "Red Internet Business XXX Cable"-Produkte ohne "Phone", die kriegen Privatkunden auch nicht) und außerdem ging/geht es hier auch primär um das Netz von VKD in 13 Bundesländern. Die Spitzfindigkeit, daß auch UM inzwischen zu Vodafone gehört (wo @prisrak1 ja Kunde ist), ist zwar auch "anwendbar", aber das sind nach wie vor noch zwei getrennte Angebote auf zwei getrennten Web-Präsenzen (vodafone.de vs. unitymedia.de) und auch jeweils mit getrennten (und teilweise sehr unterschiedlichen) AGB/BesGB und Preislisten (https://www.unitymedia.de/privatkunden/agb/).

Vielleicht habe ich das nicht deutlich genug herausgestellt ... aber ich erwähne UM in dem ganzen Beitrag nur ein einziges Mal und da auch nur in dem Kontext, daß es ohne einen Kabelanschluß auch kein Internet gibt (vielleicht etwas ungeschickt von mir in der Klammer formuliert, was sich nur auf das generelle Vorhandensein eines Anschlusses beziehen sollte):
[...] ohne den ein Internet-Zugang (über TV-Kabel) von Vodafone [...] gar nicht angeboten wird.
und über den Anschluß gibt es auch bei UM irgendeinen Vertrag, wenn auch ggf. keinen mit dem Kunden direkt und dafür zahlt der Privatkunde dann auch nicht. Ohne einen solchen Vertrag, kriegt der Kunde für seinen Anschluß aber auch kein eigenes Vertragsangebot, dafür sorgt dann schon die Verfügbarkeitsprüfung.

Bis zu meiner Erwähnung von UM weiter hinten in #32 und damit dem vermeintlichen Fauxpas, können andere aber gar nicht gekommen sein, wenn #35 nicht nur gelogen ist ... schon putzig, wenn die dann bei der Erwähnung von "Vodafone-Kabel" direkt auf "Unitymedia" schließen und mit irgendwelchen UM-Angeboten "kontern" wollen, obwohl es doch eigentlich eine "Vodafone Kabel GmbH" gibt.

Mancher stellt sich halt auch nur dumm ... manch anderer soll es - dem Vernehmen nach - nicht nötig haben, sich dabei zu verstellen. Oder muß man tatsächlich direkt den Sprung von "Vodafone-Kabel" zu einem Angebot von "Vodafone (ehemals Unitymedia)" unter der Domain "unitymedia.de" machen, anstatt das als "Vodafone Kabel GmbH" zu verstehen, wenn dieses doch tatsächlich unter "vodafone.de" zu finden ist?

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Aber irgendeinen Vertrag über den reinen, physikalischen Anschluß, der den KNB zur Versorgung des Objekts berechtigt, braucht es auch bei UM (in den BesGB):
1.2 Der Kabelnetzbetreiber behält sich vor, Internet- und/oder Telefoniedienste nur in Verbindung mit einem Kabelanschluss anzubieten, für den während der gesamten Laufzeit des Vertrages über den Internet- und/oder Telefoniedienst ein unmittelbares oder mittelbares Vertragsverhältnis mit dem Kabelnetzbetreiber besteht. Endet das Vertragsverhältnis hinsichtlich des Kabelanschlusses oder verliert der Kabelnetzbetreiber das Recht zur Versorgung des betreffenden Grundstücks während der Laufzeit des Vertrages über Internet- und/oder Telefoniedienste aus einem nicht von dem Kabelnetzbetreiber zu vertretenden Grunde, hat der Kabelnetzbetreiber ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Sei's drum, wie gesagt ... um UM ging es hier gar nicht wirklich und ich bin bereit zuzugeben, daß es beim Satz:
ohne den ein Internet-Zugang (über TV-Kabel) von Vodafone (hier konkret am Beispiel der Vertragsunterlagen der ehemaligen Kabel Deutschland GmbH, heute Vodafone Kabel Deutschland, gezeigt, wobei das für die ehemaligen UM-Netze dasselbe ist, nur ggf. noch andere ältere AGB und Preislisten Anwendung finden) gar nicht angeboten wird.
nicht wirklich schlau formuliert war, was ich eigentlich - eher nebenbei - ausdrücken wollte.

Jetzt wäre die Frage, ob Du mir glaubst, wenn ich Dir versichere, daß ich die UM-Bedingungen auch schon vorher kannte und daß ich mich aus gutem Grund (bis auf diese eine Erwähnung von UM) auf VKD beschränkt habe.

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Denn tatsächlich bezahlt der Kunde den Kabelanschluß bei UM schon lange nicht in derselben Form wie bei VKD - dafür kriegt er aber (wenn alles mit rechten Dingen zugeht) da auch keine TV-Signale angeliefert, denn in den UM-AGB ist eine deutlich abweichende Klausel bei der Signallieferung vereinbart (ich hatte schon meine Gründe, warum ich die nicht mit den VKD-Bedingungen durcheinander geworfen habe in #32):
3.5 Ist Vertragsgegenstand die Übertragung von TV- und Radiosignalen, übermittelt der Kabelnetzbetreiber digitale (SD und HD) Rundfunk- und ggf. andere Signale bis zum Übergabepunkt (Erfüllungsort).
und ist der Vertragsgegenstand eben keine Anlieferung dieser Signale (was dann bei UM eben "Kabelanschluß-Vertrag" genannt wird und wohl genauer "TV-Kabelanschluß-Vertrag" hieße), kommt da für die passenden Kanäle ein Sperrfilter rein - die Erfahrung hast Du ja offenbar auch gemacht. Bei VKD braucht's den Kabelanschluß-Vertrag (egal mit wem), ohne den auch keine darauf aufbauenden Verträge und der beinhaltet dann auch automatisch die Signallieferung für die TV- und Radio-Programme.

Ein "Schwarzsehen" kann es also (für die unverschlüsselten Programme) bei VKD eigentlich nicht geben und gäbe es auch bei UM nicht, wenn die Techniker alles so umsetzen, wie die Vertragsbedingungen es eigentlich vorsehen. Wenn da der Vormieter einen TV-Vertrag hatte und damit kein Sperrfilter installiert ist und der Nachmieter seinerseits nun nur Internet will und da kein Techniker für die Installation des Sperrfilters in Marsch gesetzt wird, dann ist das "Glück gehabt".

Für meine Antwort an @prisrak1 aber eben auch unerheblich ... es sein denn, er korrigiert mich jetzt dahingehend, daß er "früher" doch bei UM war und das "Vodafone", was er geschrieben hatte, nur der mittlerweile angetäuschten Übernahme von UM durch VF geschuldet war (dann müßte ich mich auf die Suche nach früheren Beiträgen mit "Vodafone" im Inhalt machen, die schon vor der UM-Übernahme verfaßt wurden).

Ansonsten braucht er sich jedenfalls (als Kunde von VKD - also Vodafone Kabel GmbH oder auch Vodafone-Kabel) auch nicht um irgendwelche Belehrungen scheren, daß er kein TV über DVB-C empfangen dürfe (darum ging's ja) - das wäre bei einem "normalen Vertragsablauf" bei VKD-Anschlüssen irgendwo bereits abgerechnet und wenn VKD Internet-Verträge ohne Kabelanschluß macht, wäre das höchstens mal ein "Fehler im System". Und genauso habe ich das auch versucht zu erklären ... und mit dem "eigentlich", was ich an beiden Stellen in der Aussage zur Kopplung von Kabelanschluß und Internetvertrag bei Vodafone-Kabel geschrieben habe, sollte auch dem Letzten klar werden, daß es da um den üblichen Ablauf geht und genau nicht um irgendwelche Fehler, die garantiert ebenfalls auftreten werden.

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Bei den drei UM-Firmen (NRW, Hessen, BW - und ich pfeif' drauf, ob die jetzt auch unter "Vodafone" laufen, solange das nicht erkennbar dasselbe Angebot in einem vergleichbaren Umfang ist) gibt es dann für den "Kabelanschluß-Vertrag", der auch die TV-Signallieferung beinhaltet, und für die anderen "Pakete" auch wieder entsprechende Preislisten: https://www.unitymedia.de/privatkunden/agb/ - die Internet-Tarifpakete darin heißen dann alle "Cable U" (auch wenn man's in den Angeboten unter unitymedia.de nicht direkt sieht, weil da das "U" ausgelassen wird in der Benennung der Tarife) und wenn man sich bei UM die Preise für die (TV-)Kabelanschlüsse ansieht (z.B. hier auf Seite 2 und 3: https://www.unitymedia.de/content/d.../agb/Preisliste-Kabelanschluss-NRW-Hessen.pdf), dann wird da das TV-Signal auch bei diesen Firmen irgendwie bezahlt. In der Preisliste "Preisliste Vodafone ( Internet, Telefon und TV)" (das ist ja die für UM) findet man in den Ziffern im Kleingedruckten bei vielen Punkten den Hinweis:
Voraussetzung sind ein Kabelanschluss von Vodafone (20,99 € mtl. im Einzelnutzervertrag oder oft bereits in den Mietnebenkosten enthalten) und [...]
- das zeigt deutlich, daß bei UM dieser "Kabelanschluß" (der hier spaßigerweise dann als "Kabelanschluß von Vodafone" bezeichnet wird (nicht als "Vodafone-Kabel") und nicht wie bei VKD als "Anschluss an das von Vodafone Kabel Deutschland auf 862 MHz modernisierte Breitbandnetz") und der dazugehörige Vertrag eben genau das sind, wo es um die (DVB-C-)Signallieferung geht.

Eine solche Beschränkung in der Signallieferung gibt es bei VKD aber nicht (für UM habe ich das so nie behauptet) - zumindest nicht nach den AGB und ich kenne es selbst bei Mehrbenutzeranlagen im Versorgungsgebiet von VKD, wo der Anschluß in den Mietnebenkosten abgerechnet wird, nur so, daß der Kunde, wenn er keinen Anschluß will, dann eben in der Hausverteilung gesperrt wird und gar keinen Anschluß hat (wenn der Vermieter da mitspielt, weil die Anzahl der WE dann ggf. auch sinkt und danach berechnen sich die Preise des KNB für den (Mehrnutzer-)Anschluß, wobei der Mieter den Anschluß notfalls - samt Kosten - akzeptieren muß, falls der Vermieter sich querstellt) - dann gibt's eben auch kein Internet und kein Telefon über Kabel.

Bei @prisrak1 (an den ging ja auch meine Antwort) gehe/ging ich einfach aufgrund früherer Beiträge, wo er nach meiner Erinnerung auch schon "bei Vodafone" war, bevor die Übernahme von UM erfolgte, davon aus, daß er tatsächlich bei VKD ist und auch Privatkunde (so steht's ja auch in meinem Zitat seines mittlerweile gelöschten Textes: "Ich nutze lediglich den Internetzugang über Vodafone.").

Wieviele Privatkunden von VKD gibt es denn jetzt, die weder über die Nebenkosten der Mietwohnung, noch über eine Eigentümergemeinschaft oder über einen Einzelvertrag ihren Kabelanschluß bezahlen müssen und trotzdem einen "vollversorgten Kabelanschluß" (also mit Signallieferung und rückkanalfähig - das ist es ja, was den "vollversorgten Anschluß" von dem Anschluß unterscheidet, der für die reine TV-Versorgung erforderlich ist) haben, den es nun mal für einen Internet-Vertrag bei VKD braucht? Mit wem hat denn VKD einen Internet-Vertrag abgeschlossen, bei dem absolut und unmißverständlich klar ist, daß niemand einen Vertrag über die generelle Versorgung des Objekts geschlossen hat (inkl. TV-Signal) bzw. daß derjenige dafür bei VKD nichts zahlt?

Wie geschrieben - primär ging es ohnehin um die VKD-Gebiete (heute auch "Vodafone" in 13 Bundesländern) und daß es bei UM eine Trennung hinsichtlich "(TV-)Kabelanschluß" und "reinem physikalischen Anschluß" gibt und man dort Internet auch ohne TV kriegen kann, ist auch bekannt und das wollte ich niemals bestreiten - das hat sich auch nach der Übernahme durch VF nicht geändert.

Und ich bin trotzdem immer noch nicht so richtig bereit, jetzt UM auch zu Vodafone zu zählen, weil es eben nach wie vor zwei komplett getrennte Angebote sind - wie oben schon mal geschrieben: eines unter "vodafone.de", wo auch das VKD-Gebiet einbezogen ist und eines unter "unitymedia.de" und die beiden haben - außer der gemeinsamen Mutter - nicht viel gemein. Derzeit sind noch nicht mal die Kundendaten integriert - das UM-Kundencenter läuft noch vollkommen getrennt von dem von Vodafone:
um_customer.PNG

Wenn dann mal ein Techniker bei UM auf die Installation eines Sperrfilters verzichtet (bei Dir ja offenbar nicht, wenn ich das richtig verstanden habe, da wurde er dann installiert - EDIT: wenn Du nicht doch bei VKD bist und halt "Business-Kunde", das könnte ich falsch verstanden haben), wenn er einen Anschluß "ohne TV-Vertrag" freischaltet (wenn er das überhaupt weiß und auf seinem Auftrag liest oder auch mal, weil gerade keiner zur Hand ist - das sind ja schon fast amerikanische Verhältnisse mit dem "Schwarzsehen" von Kabelprogrammen in so einem Fall, wenn man vielleicht noch dem Techniker etwas in die Hand drückt, damit der den Filter wegläßt) und damit auch die TV-Signale anliegen, dann spiegelt das auch bei UM nicht das übliche Vorgehen wieder und auch nicht das (gewollte) aus der Vergangenheit - auch das wäre also nicht eingeschlossen bei einem "eigentlich".

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Witzigerweise ändert Vodafone im Moment auch alle Nase lang die AGB, die heute dort verfügbaren gelten seit drei Tagen (https://web.archive.org/web/2019021.../downloads/pdf/kabel-agb-internet-telefon.pdf), die davor waren für Verträge seit dem 17.02.2020 (https://web.archive.org/web/2019021.../downloads/pdf/kabel-agb-internet-telefon.pdf) und die davor galten seit dem 19.12.2019, iirc - die kann man fast nur noch über die Wayback-Machine verlinken, wenn man will, daß andere Leser auch die richtige Version erwischen.

Die UM-AGB und -BesGB gelten mittlerweile beide seit dem 27.01.2020 - das ist ja fast schon "Stabilität", was man da sieht. Und auch die Verlinkung auf diese AGB von der Seite "vodafone.de" aus, ist immerhin schon fast 8 Wochen alt:

Stand 16.02.2020: https://web.archive.org/web/20200216140715/https://www.vodafone.de/agb.html
Stand 20.02.2020: https://web.archive.org/web/20200220205108/https://www.vodafone.de/agb.html

- da kann man dann auch schon mal auf die Idee kommen, unter "Vodafone" auch die Angebote von "Vodafone (ehemals Unitymedia)" zu subsummieren. Würden die meisten vermutlich nicht machen, gerade wenn es um "ältere" Verträge geht, aber das heißt ja noch nicht, daß man damit nicht Pappkameraden in Form von Gegenargumenten aufstellen könnte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für deine Ausführungen. Ich fürchte nur, die Corona-Krise wird nicht lang genug anhalten, um sie detailliert durcharbeiten zu können.

Du hättest auch einfach schreiben können, dass sich in dieser Hinsicht die ehemaligen KD und UM Gebiete unterscheiden.
Damit wäre der Fall für mich erledigt.
 
@hardy-ulm:
Was ist eigentlich aus Deiner Firmware-Suche geworden? Hast Du die Dateien geladen? Ich würde die Quelle wieder "verschließen" wollen.
 
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