Freie FRITZ!Boxen für alle - ab jetzt auf Routermiete.de

Mist ... da zeigt sich mal wieder, daß man sich nicht auf die Berichterstattung "in der Presse" verlassen sollte (ich hatte gestern tatsächlich nur bis zu heise.de gelesen), sondern immer bis zur Primärquelle gehen sollte.

Wenn ich das richtig sehe, ist das ja "nur" eine einstweilige Verfügung (auch wenn es wohl nicht zum Hauptsacheverfahren kam, weil der Provider keinen Widerspruch eingelegt hat?) gewesen und die richtete sich wiederum gegen einen ganz bestimmten Provider.

Damit würde ich jetzt nicht gleich hingehen und meinen eigenen Provider ebenfalls verklagen (als Kunde könnte ich das auch nicht auf der Basis des UWG, wie es die Verbraucherzentrale kann und bei einer einstweiligen Verfügung trägt immer der Antragsteller auch das Risiko, selbst ohne Verschulden mit (berechtigten) Schadensersatzforderungen konfrontiert zu werden, wenn das Hauptsacheverfahren zu seinen Ungunsten ausgehen sollte) - das kann eine andere Kammer (wenn eine andere Verbraucherzentrale die Klage führen sollte) schon wieder ganz anders sehen und wie es wirklich in einem Hauptsacheverfahren ausgegangen wäre, weiß man gar nicht genau. Schon die fehlenden Kenntnisse der jeweiligen Schriftsätze sind hinderlich, da die Urteilsbegründung für den vorläufigen Rechtsschutz ja gar nicht auf die Schriftsätze eingeht.

Auch hat das Gericht ja in diesem Falle darauf abgestellt, daß die Nachfrage des Kunden den Anspruch auf Herausgabe der Zugangsdaten begründet, weil die als unklar angesehene Formulierung im Gesetzestext

FTEG-Änderung schrieb:
Notwendige Zugangsdaten und Informationen für den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen und die Nutzung der Telekommunikationsdienste haben sie dem Teilnehmer in Textform, unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen.

dahingehend ausgelegt wurde, daß "bei Vertragsschluß" in direktem Zusammenhang zu "unaufgefordert" zu sehen sei und somit nach Aufforderung durch den Kunden das auch für Bestandskunden anzuwenden wäre.

Spannenderweise gab es aber meines Wissens keine nähere Bezugnahme auf das ebenfalls dort zu lesende "kostenfrei" ... folgt man jetzt der Argumentation bzgl. des Zusammenhangs aus der Begründung (Urteil s.o., die verlinkte PDF-Datei im Punkt "Entscheidungsgründe" (2c, 2. Absatz, Seite 6)), könnte hier die Beklagte wohl immer noch eine finanzielle Forderung bei entsprechenden Anfragen geltend machen, denn wenn sich das "unaufgefordert" nur auf den Zeitpunkt "bei Vertragsschluß" bezieht, dann gilt das sicherlich für das "kostenfrei" ebenso - hier wäre jede andere Argumentation dann wieder nicht nachvollziehbar.
 
Gibt es alternativen zu routermiete.de?
 
Ja, die gibt es: Mediamarkt, Expert, Kleinanzeigen... ;)
...oder man nutzt den Mietservice seines lokalen Internetanbieters. :mad:
 
Persönlich habe ich etwas gegen Miete, entweder habe ich das Geld jetzt oder eben nicht. Und die günstigsten Preise bekommt man bei Routermiete auch nur, wenn man die Miete in einer Summe bezahlt.
 
Das kommt drauf an, wen du fragst. Günstige Preise und Geld haben oder nicht, sind nur eine Sichtweise. Persönlich und privat bevorzuge ich auch kaufen.

Ein selbstständiger Versicherungsmakler erzählte mir, dass er selbstverständlich mieten würde. Innerhalb der Gewährleistung wäre - vereinfacht ausgedrückt - nur Überspannung nicht abgedeckt. Dafür gäbe es dann seine Versicherung und auch seine Arbeit. Er muss seinen Schaden selbst regulieren, was für ihn zu viel Arbeit bedeuten würde.

Bei der Miete ruft er seinen Provider an und in 1-2 Tagen ist das neue Gerät da.

Ein weiterer Punkt, auch wieder im geschäftlichen Umfeld: Mieten sind sofort absetzbar, während du einen Kauf möglicherweise über Jahre abschreiben musst. Bei einem kleinen Plastikrouter mag das vielleicht noch nicht so sehr ins Gewicht fallen, aber bei einem geleasten Auto ist das schon interessant.
 
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@erik
die Beweggründe können unterschiedlicher Natur sein.
bspw. hab ich bei einer älteren Dame eine 6490 über routermiete bezogen/stehen, hier ging es darum dass die Box kurz vor dem Rel. der "neuen Kabelboxen" bezogen wurde.

selbst hab ich eine Anbieter(box) - also bei UM/gemietet.
dies hat wiederum den Nachteil es ist teurer (ca. 2 Euro mehr pro Monat zur routermiete), hat aber den Vorteil das im Entstörungsfall - UM sich drum kümmern muss.
 

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