Freenet berechnet Hardwarelieferung mehrfach

fawel

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Suche "gleichgesinnte" mit dem selben Problem.

Habe vor 3 Wochen für einen Bekannten eine ata bestellt. Was schicken die? Eine Fritz box Fon mit DSL Modem. Lag ein Zettel bei "gemäß unseren AGB sind wir berechnet ein höherwertiges Produkt aus der gleichen Produktgruppe zu senden...".

Habe die Box nicht zurück geschickt, da ich den Fehler erst nach öffnen der Verpackung und Anschluss der Box bemerkt habe. Hatte ANgst das Freenet sich deswegen querstellt und ich Probleme habe an die Hardware zu kommen. Man hört ja nur negatives von denen.... Habe die Box dann etwa zum selben Preis bei Ebay verkauft.

Gestern kam die Rechnung, 192¤!!!

Freenet Hotline angerufen, "ja das wurde wohl mehrfach berechnet, Fehler ist bekannt", in der nächsten Woche würde das geklärt.

Normal sind DIE nicht...

1. Geht es noch jemanden so?
2. Was tun? Rechnung zurückbuchen und nur den richigen Betrag überweisen?
 
ich würde es sofort zurückbuchen, da dein Konto ja kein Selbstbedienungsladen ist. Mein Frau rief mich auch gerade an, die hätten für eine ATA 126,xx abgezogen (habe noch nichtmal eine Rechnung bekommen). Ich habe ihr auf jedenfall gesagt sofort zurückbuchen, die korrekte Summe wird dann überwiesen.
 
fawel schrieb:
Habe vor 3 Wochen für einen Bekannten eine ata bestellt. Was schicken die? Eine Fritz box Fon mit DSL Modem. Lag ein Zettel bei "gemäß unseren AGB sind wir berechnet ein höherwertiges Produkt aus der gleichen Produktgruppe zu senden...".

Das war bei mir auch so. Allerdings gab es zuerst Zustellprobleme (Freenet hat nicht meine vollständige Adresse benutzt). Daraufhin kam nochmal eine ATA (in der ersten Lieferung war es auch die Fritz!Box Fon). Ich muß noch anrufen und dann warscheinlich den ATA zurückschicken. Ich Rechnung gestellt wurden mir 62,70 EUR, abgebucht noch nichts.

Volker
 
Ich habe soeben eine UVP-Berechnung in Höhe von 249,- ¤ mit erschrecken feststellen müssen.

Vor ca. 4 Monaten habe ich aus heiterem Himmel eine FritzBox erhalten und habe sie als ehrlicher Bürger sofort wieder an Freenet zurückgesendet.

Da ich schon oft Ärger mit Freenet hatte, frage ich kich nun, wie ich verfahren soll?

Das geld zurüpckbuchen lassen? Geht das überhaupt?

Besten Dank!!!!
 
fawel schrieb:
Habe vor 3 Wochen für einen Bekannten eine ata bestellt. Was schicken die? Eine Fritz box Fon mit DSL Modem. Lag ein Zettel bei "gemäß unseren AGB sind wir berechnet ein höherwertiges Produkt aus der gleichen Produktgruppe zu senden...".
Nun ich schaue jetzt mal nicht in AGB rein, aber das könnte IMO unwirksam sein(kann mal jemand die genaue Formulierung posten?), sofern es bei dem Kunden den Eindruck erweckt er habe in diesem Fall keine Gewährleistungsansprüche.
In diesem Fall ist das Kaufrecht eindeutig, wird eine andere Sache als bestellt geliefert, steht dies einem Mangel gleich.

§ 434 III Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.

Das kann auch durch AGB nicht ausgehebelt werden.

2. Was tun? Rechnung zurückbuchen und nur den richigen Betrag überweisen?

Dabei sollte man aber im Hinterkopf haben, dass einem freenet u.U. erst mal DSL abstellt, wenn man etwas zurückbucht. Egal ob das dann berechtig ist oder nicht. Das Nachsehen hat dann ersteinmal der Kunde, der ohne Internet dasteht. Selbst eine Kündigung und Anbieterwechsel wären dann in so einer Situation nicht einfach über die Bühne zu bringen.

Daher würde ich zunächst mal gegenüber freenet widersprechen und mitteilen, dass man nur unter dem Vorbehalt der Rückforderung leistet, sofern der Betrag auf der nächsten Rechnung wieder auftauchen sollte.

Man kann solche Beträge auch nach längerer Zeit noch zurückbuchen, in so einem Fall würde ich bei der Bank nachfragen wie lange das konkret noch möglich ist, damit man da nicht den Fritsgerechten Termin verpasst.

@cgludewig
Ja, Du kannst solche Beträge einfach bei der Bank zurückbuchen. Je nach Bank kann dass sogar telefonisch, per mail oder Fax veranlasst werden.
 
Rückbuchen ist ungegrenzt möglich, in den ersten 6 Wochen allerdings recht problemlos, danach gibt es viel Ärger.

Ungerechtfertigte Bereicherung ist ungerechtfertigte Bereicherung, wer sowas unterstüzt ist selbst schuld wenn sich die Firmen immer mehr rausnehmen.
 
rannseier schrieb:
Rückbuchen ist ungegrenzt möglich, in den ersten 6 Wochen allerdings recht problemlos, danach gibt es viel Ärger.

Nicht unbedingt, die Rückbuchung ist solange möglich, bis die Abbuchung genehmigt ist. Die meisten Banken gehen davon aus, dass eine Abbuchung mit dem Quartalsabschluss genehmigt wird, das scheint soweit in den meisten Fällen auch von den Gerichten so gesehen zu werden. Unbegrenzt ist das in keinem Fall.
Woher hast Du eine 6 Wochenfrist? Die kenne ich nicht.

Ungerechtfertigte Bereicherung ist ungerechtfertigte Bereicherung, wer sowas unterstüzt ist selbst schuld wenn sich die Firmen immer mehr rausnehmen.

Das ist ja eine andere Frage, zurückfordern kann man das Geld ja in jedem Fall, zumindest solange bis es verjährt ist.

Nocheinmal, wer befürchtet, das freenet den Anschluss sperren könnte, wenn man das Geld zurückbucht, sollte der Rechnung und Abbuchung auf jeden Fall gegenüber freenet zunächst widersprechen.
Rückbuchung über die Bank ist dann immer noch eine Option.
 
Die 6 Wochenfrist gilt meißtens nach Rechnungsabschluss. Und der ist erst gültig wenn man die Kontoauszüge hat (darum schicken viele Banken die Kontoauszüge nach 6 Wochen zu).

Die Rechtssprechung besagt dass man 6 Wochen nach Kenntnisnahme der Abbuchung Zeit hat, wenn man es vorher nicht sieht kann man das ziemlich lange hinauszögern.

http://jurawiki.de/VRI/Zahlungsverkehr

Damit gilt nunmehr: die 6-Wochen-Frist ab Belastung durch die Lastschrift ist nach wie vor bankenintern und nicht kundenrelevant. Entscheidend ist die 6-Wochen-Frist, die ab Zugang des Rechnungsabschlusses zu laufen beginnt. Danach sind Rückgaben von Lastschriften nicht mehr möglich.

Mehr hab ich auf anhieb nicht gefunden.
 
rannseier schrieb:
Die 6 Wochenfrist gilt meißtens nach Rechnungsabschluss. Und der ist erst gültig wenn man die Kontoauszüge hat (darum schicken viele Banken die Kontoauszüge nach 6 Wochen zu).
Ja, nur um das klarzustellen Rechnugsabsschluss ist nicht jeder Kontauszug! Das ist der Abschluss, der einmal im Quartal erstellt wird. (nur damit es keine Verwechslungen gibt).
s.h. auch http://de.wikipedia.org/wiki/Einzugserm%C3%A4chtigung

Die Rechtssprechung besagt dass man 6 Wochen nach Kenntnisnahme der Abbuchung Zeit hat, wenn man es vorher nicht sieht kann man das ziemlich lange hinauszögern.
Nein, das hat die Rechtssprechung nie gesagt,es gibt eine relativ alte Entscheidung, da hat ein Insolvenzverwalter, lange zeit nach einer Abbuchung und sogar noch nach der Auflösung des Kontos einen Betrag zurückgebucht, was der BGH für zulässig erklärte.

Diese 6 Wochen Frist stammt wie auch dem von Dir zu entnehmenden Link zu entnehmen ist, dem Interbankenabkommen.

Zwischenzeitlich haben aber die Banken ihre AGB geändert. Zu diesen hat der BGH aber bislang nocht nicht Stellung genommen. Ist also weitestgehend offen, was die Rechtsprechung zu der Problematik jetzt sagt.

Die meisten Banken sind da aber meiner Erfahrung nach kulant und ermöglichen die Rückbuchung auch nach längerer Zeit noch. Man muss auch sehen, dass das solange der Empfänger des Geldes noch solvent ist, für die beteiligten Banken kein Problem ist.
Kritisch wird es erst dann, wenn der Abbuchende insolvent ist, dann geht eine Bank nämlich leer aus und dann gibt es Probleme.
 
Hi,
leider gibt es durch die Fusion freenet/mobilcom und der Verschmelzung der Abrechnungssysteme mcbs/obs etwas Ärger. Bis Ende dieser Woche soll alles erledigt sein.

MfG
 
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