[FRAGE} Wie lange dauern Portierungen technisch?

der_Gersthofer

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Weiß jemand von den Technikern / Mitarbeitern bei Telkoms wie lange rein technisch Portierungen dauern? Ist das eine Sache von 5 Minuten, 3 Clicks am PC oder aber dauert das wirklich Tage?

Ich habe gerade die Auskunft erhalten, dass dies bis zu 6 Wochen dauern könnte. Ich kann das eigentlich nicht glauben - aber weiß jemand mehr?
 
Da Du als Kunde ein Recht auf die Portierung Deiner Nummer hast, sind 6 Wochen sicherlich nicht akzeptabel. Technisch ist es eine Konfiguration in der Vermittlungsstelle, also ein paar Klicks. Selbst Arcor hat es nach langem Kampf damals geschafft, mich in wenigen Stunden von HTP (lokaler Anbieter) zu portieren. (Obwohl sie was von 3 Tagen sagten).

Wenn die Telefongesellschaften Zicken machen: RegTP einschalten, wie in meinem Fall: http://wiegand.name/blog/categories/6-Arcor (Blog, also von unten nach oben lesen).

Udo
 
Hat man wirklich ein Recht auf Portierung seiner Nummer? Ich bin damals mit Sonderkündigungsrecht wegen Gebührenerhöhung von einem lokalen Telefonanbieter zur Telekom gewechselt. Da gab es ziemliche Probleme und eine Portierung hatte nicht stattgefunden. Meine Visitenkarten usw. konnte ich also vergessen....
 
VoIPphoner schrieb:
Hat man wirklich ein Recht auf Portierung seiner Nummer?
Ja, 100%ig (auf Festnetznummer/n im Ortsnetz)
Sehr geholfen hat mir diese Seite:
http://www.regtp.de/reg_tele/start/in_05-06-03-05-05_m/index.html

Zudem kann durch eine Nichtbeachtung [dieser Verordnung] die mehrfache Portierung einer Rufnummer unmöglich werden, was einen Verstoß gegen § 43 Abs. 5 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) darstellen würde.
Im neuen TKG hat sich allerdings die Nummer des Paragrafen geändert (ich suche noch).

TKG §43 (5) Betreiber von Telekommunikationsnetzen haben in ihren Netzen sicherzustellen, daß Nutzer bei einem Wechsel des Betreibers und Verbleiben am selben Standort ihnen zugeteilte Nummern beibehalten können (Netzbetreiberportabilität); hierfür können nur diejenigen Kosten in Rechnung gestellt werden, die einmalig beim Wechsel eines Kunden entstehen. Die Regulierungsbehörde kann diese Verpflichtung aussetzen, solange und soweit das Fehlen von Netzbetreiberportabilität den Wettbewerb auf einzelnen Märkten und die Interessen der Verbraucher nicht wesentlich behindert. Des weiteren kann sie diese Verpflichtung aussetzen, solange und soweit dies aus technischen Gründen gerechtfertigt ist.

Die RegTP hat disese Verpflichtung nicht ausgesetzt. Also hast Du als Kunde ein absolutes Recht, deine Nummer(n) zu behalten.

Im neuen TKG ist es §46:

§ 46 Rufnummernübertragbarkeit, europäischer Telefonnummernraum
(1) Betreiber öffentlich zugänglicher Telefonnetze haben in ihren Netzen sicherzustellen, dass Teilnehmer ihre Rufnummer unabhängig von dem Unternehmen, das den Telefondienst erbringt, wie folgt beibehalten können: 1. im Falle geographisch gebundener Rufnummern an einem bestimmten Standort und
2. im Fall nicht geographisch gebundener Rufnummern an jedem Standort.
Die Regelung in Satz 1 gilt nur innerhalb der Nummernräume oder Nummerteilräume, die für einen Telefondienst festgelegt wurden. Insbesondere ist die Übertragung von Rufnummern für Telefondienste an festen Standorten, zu solchen ohne festen Standort und umgekehrt
unzulässig.
(2) Anbieter von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit müssen sicherstellen, dass ihre Endnutzer ihnen zugeteilte Rufnummern bei einem Wechsel des Anbieters von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit entsprechend Absatz 1 beibehalten können.
(3) Dem Teilnehmer können nur die Kosten in Rechnung gestellt werden, die einmalig beim Wechsel entstehen. Das Gleiche gilt für die Kosten, die ein Netzbetreiber einem Anbieter von Telekommunikationsdiensten für die
Öffentlichkeit in Rechnung stellt. Etwaige Entgelte unterliegen einer nachträglichen Regulierung nach Maßgabe des § 38 Abs. 2 bis 4.
(4) Betreiber öffentlicher Telefonnetze haben in ihren Netzen sicherzustellen, dass alle Anrufe in den europäischen Telefonnummernraum ausgeführt werden.

(Das könnte bei VoIP noch spannend werden).

Udo
 
@udosw
Das kann ich bestätigen.
Es gibt bei der RegTP eine Hotline, die solche Fragen beantwortet. (Enfach mal auf der Seite suchen bei Bedarf).


Wer hat Dir denn die Auskunft gegeben, daß eine Portierung so lange dauert?
Das bezieht sich doch sicher nicht nur auf den technischen Vorgang der Schaltung, sondern auf den ganzen Vorgang vom Eingang der Portierung bis Schaltung.
Im Festnetz habe ich bereits erheblich kürzere aufzeiten erlebt. Es scheinen einige Carrier nicht ganz der Nachfrage gewachsen zu sein.
 
VoIPphoner schrieb:
Da gab es ziemliche Probleme und eine Portierung hatte nicht stattgefunden. Meine Visitenkarten usw. konnte ich also vergessen....
Innerhalb von 180 Tagen kann man die Nummer sogar noch zurückfordern (Sperrfrist für Wiederverwendung einer freigewordenen Nummer). Ansonsten evtl. Schadensersatzklage.

Udo
 
Hallo,

ich arbeite im Festnetzbereich und bin auch für Portierungen zuständig, allerdings Festnetz -> Festnetz. Da gilt eine Frist von 6 Arbeitstagen die man bei einer Portierung berücksichtigen muß, heißt also heute Portierung beantragen (z.B. bei der DTAG), nach 6 Arbeitstagen wird portiert. Der Vorgang an sich ist wenn alles glatt läuft innerhalb weniger Minuten abgeschlossen, die Erreichbarkeit aus allen Netzen dauert ev. ein paar Minuten länger.

Gruß
 

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