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JohnnyT: Bevor Du Dich so weit aus dem Fenster lehnst, lies doch bitte erst einmal die AGBs:
Deutlicher kann man es doch kaum formulieren. Solange der Sohnemann weiterhin in dem Haushalt lebt und gemeldet ist (und dort auch sein eigenes Bettchen, Zahnbürste usw hat), steht dem nichts im Wege. "Nur ab und zu mal zu Besuch kommen" zählt hier nicht dazu! Alles weitere ist eine unrechtmäßige Nutzung, die in der Tat teuer werden kann. Also gib bitte keine rechtlich fragwürdigen Tipps, wenn Du nicht gewillt bist, für den von Dir angerichteten Schaden gerade zu stehn!2.1.6.
Bei einem Tarif, der nicht zur gewerblichen Nutzung berechtigt, darf der Kunde 1&1 -Telefonie sowie die ihm zugeteilten bzw. freigeschalteten Rufnummern ausschließlich den Personen zur Nutzung überlassen, die mit ihm unter der 1&1 genannten Kundenadresse in einem Haushalt leben. Bei einem Tarif, der zur gewerblichen Nutzung berechtigt, darf ausschließlich der Geschäftskunde 1&1 Telefonie, sowie die ihm zugeteilten bzw. freigeschalteten Rufnummern nutzen.