django-phone
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Ja, mit Freetz, trickle, iptables und privoxy....
gibt es eine Möglichkeit die Intenetgeschwindigkeit des Gastzugangs zu beschränken?
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Edit frank_m24: Vollzitat entfernt.
Im Ernstfall kann so ein LOG nur für eine Verdächtigung/Anklage/Verurteilung, aber nicht für eine Freisprechung, verwendet werden. Siehe diverse Argumentationen hier im Forum....
Zudem hast du ein LOG, welches du im Ernstfall vorweisen kannst (Justitia).
Nein, das kann er eben nicht. Denn das LOG könnte ja gefälscht sein. Und wann hat man einen Grund etwas zu fälschen? Wenn es um Anklage oder wenn es um Freispruch geht (... immer auf seine Person bezogen)?...
Somit kann er doch mit den Astaro-LOGs nachweissen, dass die interne IP sowieso diesen Traffic/Zugriff erzeugte (mit der öffentlichen IP von SEINEM Router).
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