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zorro0369
Guest
@NDiIPP :
Beim zweiten Zitat verschweigst du den weitaus wichtigsten Teil:
@Novize
Du verweist hier auf ein Forum, dass mit der Antwort beginnt :> https://www.mikrocontroller.net/topic/242190
Oder kürzer wie es ein bekannter Hersteller auf seiner Webseite beschreibt:
[...] Die Anwendung der VDE-Bestimmungen ist grundsätzlich freiwillig! [...]
echt jetzt? Das soll deine Argumentation stützen?Willkommen in Mafia-Deutschland.
Beim zweiten Zitat verschweigst du den weitaus wichtigsten Teil:
Sorry, das ist deiner Intelligenz unwürdig, vor allem da ich nicht auf irgendeine VDE Norm hingewiesen habe, sondern auf ein DIN-VDE Norm.Bei Sicherheitstechnischen Festlegungen in DIN- bzw. DIN-VDE-Normen besteht juristisch eine sog. tatsächliche Rechtsvermutung dafür, dass sie fachgerecht im Sinne der „anerkannten Regeln der Technik“ sind.
Werden Sie nicht eingehalten, kann dies rechtliche Konsequenzen haben.
@Novize
erstens hate ich dies für ein Gerücht, da meine Metabo 2-polig schaltet und ich letztens noch nen Staubsauger von nem Freund repariert habe, der ebenfalls 2-polig schaltet, zweitens hat dies gar nichts damit zu tun! Ein Gerät als ganzes bekommt eine Abnahme, wenn ausreichend Sorge getan wird, dass z.B. die Gefahr eines elektrischen Schlages gegen null geht, z.B. durch Schutzisolierung, ist dies vollkommen ausreichend. Hättest du die 100-460 gelesen, wüsstest du auch, dass Lampen durch z.B. Stromstoßschalter per N geschaltet werden dürfen. Mit einer Tasmota Steckdose z.B. erweiterst du aber diese "Anlage", damit trägt ausschließlich der Verbraucher die Verantwortung und ob er diese nun zum schalten benutzt oder nicht, ist vollkommen egal. Gerade als Mod hat man doch so etwas wie ne größere Verantwortung (Fürsorge) und sollte solche Einwände nicht auf die leichte Schulter nehmen.Also dürfen keine Geräte mit Schalter in bzw hinter der Netzzuleitung (Nachtischlampe, Staubsauger.Mixer usw.) betrieben werden? Überall dort wird einpolig hinter dem Stecker geschaltet.