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Leider betrifft das OLG-Urteil nur Webhosting-Verträge, keine DSL-Verträge
Wobei es bestimmt auch hier nur einer mal durchziehen müßte, denn die Problematik ist imo vergleichbar.
Allerdings nehme ich an dass die DSL Anbieter wenig Interesse daran haben werden dies auszuprobieren. Somit hat jemand der mit einem AGB Punkt dieser Art Probleme hat wahrscheinlich gute Karten wenn er -wie du in solchen Fällen immer empfiehlst- freundlich aber bestimmt mit den Leuten redet...
Die Tele Columbus Gruppe räumt ihren Kunden beim Umzug in ein nicht versorgtes Gebiet auch in Zukunft ein Sonderkündigungsrecht für bestehende Verträge ein und behält damit trotz aktueller Rechtsprechung durch den Bundesgerichtshof (BGH) seinen kundenfreundlichen Ansatz bei. Der BGH in Karlsruhe hat am 11. November 2010 entschieden, dass Kunden mit einem Breitband-Anschluss beim Umzug in ein Gebiet ohne Breitband-Versorgung einen bestehenden Vertrag nicht vorzeitig kündigen können (Az.: III ZR 57/10). Der Kunde, der einen längerfristigen Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung abschließe, trage grundsätzlich das Risiko, diese aufgrund einer Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse nicht mehr nutzen zu können, so der BGH in seiner Begründung. Ein Umzug stelle keinen wichtigen Grund für eine Kündigung dar. Tele Columbus kommt den Kunden bei Umzügen in unversorgte Regionen dennoch weiterhin kulant entgegen – Voraussetzung für die Beendigung des Vertrags ist in diesem Fall lediglich eine Meldebescheinigung des neuen Wohnorts.
Die Tele Columbus Gruppe räumt ihren Kunden beim Umzug in ein nicht versorgtes Gebiet auch in Zukunft ein Sonderkündigungsrecht für bestehende Verträge ein
Und mit welchen Abstandszahlungen?
Kulanz bekomme ich, wenn der Vertrag nicht gerade erst 4 Monate läuft sicher woanders genauso, wenn ich mich nicht benehme wie die Axt im Walde.
Daher ja meine Frage nach den Abstandszahlungen. Wenn das Sonderkündigungsrecht verbunden mit einer Bezahlung zur Verfügung gestellter Hardware einhergeht oder eine horrende Bearbeitungsgebühr nutzt mir das finanziell gar nichts. Da kann die Kulanzlösung eines anderen Anbieters z.T sogar billiger ausfallen.
Da bin ich deiner Meinung, dass das völlig ok ist, aber eh jetz hier Telecolumbus für dieses Sonderkündigungsrecht hochgejubelt wird würde ich wie gesagt das Kleingedruckte gern kennen. Ansonsten könnte dies auch eine Mogelpackung sein bzw. Werbehülse.