Ich will ja nicht unken, doch bei einer anhaltenen Großstörung eines VoIP-Providers (xyz.net - absichtlich nicht verlinkt! dies bitte auch weiteren nicht tun!) mag ich bei anhaltender Funkstille (Stand 8.9.19, 14:30 Uhr) des Anbieters die Optionen kennen. Z.B. falls sich auch binnen ein paar Werktagen der Anbieter nicht mehr rührte :-((
Wer hat konket Erfahrung mit / Informationen zum Thema Notfallportierung, d.h. ohne Mitwirkung des abgebenden VoIP-Providers, bitte? "Ohne Mitwirkung", z.B. weil der Provider nicht mehr mitwirken kann.
Wenn das Ziel die Minimierung des Zeitraumes der telefonischen Unerreichbarkeit ist, was braucht es dazu, bitte?
Klar, einen aufnehmenden Provider, der zu solch einer Spezialsituation willens ist. Und dann?
- Welche Mitwirkung der BNetzA?
- Welche Nachweise?
- Einen richterlichen Beschluss? Doch gegen wen überhaupt? Oder eine einstweilige Anordnung? An wen gerichtet?
Hatte das schon mal jemand, bitte?
Wie lange war der Zeitraum der Nichterreichbarkeit dabei?
Wer hat konket Erfahrung mit / Informationen zum Thema Notfallportierung, d.h. ohne Mitwirkung des abgebenden VoIP-Providers, bitte? "Ohne Mitwirkung", z.B. weil der Provider nicht mehr mitwirken kann.
Wenn das Ziel die Minimierung des Zeitraumes der telefonischen Unerreichbarkeit ist, was braucht es dazu, bitte?
Klar, einen aufnehmenden Provider, der zu solch einer Spezialsituation willens ist. Und dann?
- Welche Mitwirkung der BNetzA?
- Welche Nachweise?
- Einen richterlichen Beschluss? Doch gegen wen überhaupt? Oder eine einstweilige Anordnung? An wen gerichtet?
Hatte das schon mal jemand, bitte?
Wie lange war der Zeitraum der Nichterreichbarkeit dabei?