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Die sitzen im Ausland ... und wenn sich jemand aufregt, bekommt das Land keine Geräte -> Aufstand der Gelackmeierten (=Wähler) -> also untersucht man lieber gleich gar nicht.
Die EU-Kommission hat eine Strafe von 1,8 Milliarden Euro gegen Apple verhängt, da das Unternehmen seine marktbeherrschende Stellung im App Store ausgenutzt haben soll.
Das gibt es doch schon immer z.B. im Bereich der Weißen Ware. Da haben die Geräte für MM und ähnliche eben eine andere Bezeichnung als die Geräte des "spezialisierten Fachhandels", sind aber völlig baugleich...
Der Fallbericht mit den Inhalten des § 53 Abs. 5 GWB ist auf der Internetseite des Bundeskartellamtes veröffentlicht worden. Besonders interessant dabei düfte dabei das Folgende sein:
Zit.: "Personen, denen aus dem Verstoß ein Schaden entstanden ist, können diesen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen von den Beteiligten ersetzt verlangen (§ 33a GWB). Dem rechtskräftigen Bußgeldbescheid kommt im Hinblick auf die Feststellung des Verstoßes gegenüber dessen Adressat eine Bindungswirkung nach § 33b GWB zu. Wer einen Schadensersatzanspruch nach § 33a GWB glaubhaft machen kann, hat unter weiteren Voraussetzungen einen Anspruch auf Herausgabe von Beweismitteln und Erteilung von Auskünften nach § 33g GWB."