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Herstellergarantie: Freiwillige Leistung des Herstellers, die muss es gar nicht geben.
Das ist korrekt, aber wenn der Hersteller eine Garantie anbietet, dann muss er die beschriebenen Garantiebedingungen natürlich auch einhalten. Wenn die Garantiebedingungen aus Kundensicht bessere Konditionen bieten als eine Abwicklung über die Sachmängelhaftung des Verkäufers, dann steht es dem Kunden selbstverständlich frei, jederzeit, auch innerhalb der ersten 6 Monate bzw. 2 Jahre, den Weg über die Herstellergarantie vorzuziehen. Das muss jeder Kunde im Einzelfall prüfen und danach entscheiden, was für ihn am besten ist. Bei einem Gerät, dass bei Amazon gekauft wurde, würde ich aufgrund des bekannt guten Verhaltens von Amazon auch erst mal beim Verkäufer, also Amazon, anfragen. Bei anderen Händlern kann es anders aussehen.
Früher hat AVM auch ohne Rechnung und nur anhand der Seriennummer getauscht/repariert. Das wurde dann auch abgeschafft, weil zu viel Missbrauch getrieben wurde (geklaute Boxen, bereits abgewickelte Versicherungsfälle, ....).
Die Begründung, mit der das abgeschafft wurde, halte ich für vorgeschoben. Diese Änderung ist meiner Meinung nach ein gezielter Schuss gegen den legalen Gebrauchtmarkt gewesen und diente dem einmaligen Einsparen einer großen Summe.
Mit bereits abgewickelten Versicherungsfällen hat AVM überhaupt nichts am Hut. Das ist, wenn überhaupt, Versicherungsbetrug und da entsteht der Schaden beim Versicherer. Ist ein Gerät z.B. nach Blitzschlag defekt und wird vom Käufer bei AVM zur Reparatur eingereicht und gleichzeitig der Versicherung gemeldet, dann holt die Versicherung sich das Geld für eine etwaige Zahlung nicht von AVM.
Geklaute Boxen sind kein Massenphänomen. Bezieht man hier vom Provider gestellte Geräte ein, die eigentlich nicht den Kunden gehören, aber von diesen dennoch weiterverkauft werden, dann ist das ebenfalls nicht AVMs Problem, denn auch da entsteht der Schaden nicht bei AVM sondern eben beim Provider, der dem Kunden ein Gerät schenkt, wenn er es nicht zurückfordert. Ein nicht zurückgegebenes Gerät in Rechnung zu stellen, steht jedem Provider frei. Tut der Provider das nicht, ist das Gerät nicht gestohlen, sondern wurde dem Kunden freiwillig kostenlos überlassen.
Wen die Änderung der Garantieabwicklung aber massiv betroffen hat: Leute, die ihre Fritz!Box gebraucht gekauft und dabei keine (nicht personalisierte) Rechnungskopie erhalten haben - und darauf auch keinen Wert gelegt haben, weil bei AVM über Garantieleistungen bekanntermaßen anhand der Seriennummer entschieden wurde. Man kann die Garantie auf das Gerät geben, weil AVM an seine Hardware glaubt, oder die Garantie als Service für den (Erst-)Käufer. Ersteres war früher der Fall, letzteres heute. Und bei ersterem gab es keinen Missbrauch: dieselbe Seriennumer in zwei Geräten kommt nicht vor und wenn Käufer A das Gerät an Käufer B weiterverkauft, nimmt A für das Gerät keine Garantie mehr in Anspruch; diese ist eben an das Gerät gebunden.
Durch die Umstellung bei der Garantieabwicklung hat AVM einmal einen riesigen Haufen zu erbringender Garantieleistungen vom Tisch gefegt und damit einmalig Geld eingespart. Und genau das dürfte der einzige Grund gewesen sein. Im Grunde ein Trick, um einmal schnell eine größere Summe einzusparen.
Jetzt weiss man es als Kunde und bezahlt für Gebrauchtgeräte ohne Rechnung eben weniger, bzw. lässt sich die passende Rechnung zu dem Gerät dazugeben. Alle Kunden in der Umstellungsphase wurden ggf. einmal um die Garantieleistungen geprellt (auch wenn die offiziellen Garantiebedingungen es vielleicht immer anders beschrieben haben, gab es hier so etwas wie ein gewohntes und damit vom Kunden zu recht erwartetes Verhalten). Und mit der neuen Regelung gibt es nun viel mehr Spielraum für Missbrauch, nämlich mit gefälschten Rechnungen.
Dieses Märchen von den bösen Kunden, die AVM gezwungen haben, die Garantieabwicklung von einer gerätegebundenen auf eine personengebundene umzustellen - wer soll das glauben?
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