Hallo Freudinnen und Freunde,
die "Aufrüstung" die z.ZT. von Kabel Deutschland oder einer Ihrer Tochterunternehmen in vielen Mietshäusern durchgeführt wird, beruht darauf, dass eine dritter Anschluß, der dann auch rückkanalfähig ist, eingebaut werden soll.
Tatsächlich wird dadurch ein (potentieller) DSL- und Telefonanschluß geschaffen!
Hier liegt also ein tatsächlicher Kontrahierungszwang für den Mieter vor. Wettbewerbsrechtlich ist dies ohnehin nicht zulässig, da hier Kabel D gegenüber anderen Dal- und Telefonanbietern im Vorteil ist - es braucht (potentiellen) Kunden keine Anschlußgebühr mehr zu berechnen, da diese schon durch die Nebenkostenumlage in der Brutto-Miete enthalten ist, auch wenn der mieter bei kabel D eben NICHT DSL_ und Telefon anegschlossen sein will!!
Das dies gesetzlich nicht zulässig ist, scherrt Kabel D. + die Hausverwaltungen meist recht wenig. Sie behaupten einfach, dass das Kabelnetz aufzurüsten sei, weil höhere Frequenzen für die Kabelprogramme nötig seien. (Was ich für Humbug halte!) Geschieht keine "Aufrüstung", sei demnächst kein Empfang von Kabelfernsehprogrammen mehr möglich. Und sie ()die Hausverwaltung) seien verpflichtet, dass der Kabelanschluß "funktioniert", da dieser Vertragsbestandteil des Mietvertrages sei.
Ein neuer Vertrag ist meist schon abgeschlossen und wird den Mietern erst dann präsentiert bzw. nur darüber informiert. (nach dem Motto: "Wie haben eine gute Nachricht für Sie!")
Neben unmittelbaren Zugangsverlangen in die Wohnung des Mieters , fällt dann auch noch eine Gebührenerhöhung für das Kabelnetz an. (Bei mir Euro 1,33 mtl.)
Weiß hier jemand wie man das am besten begegenet?
Ich bin ja mit DVB-T (oder DVB-S) und mit einem Zwei-Jahres-Vertrag bei einem DSL- und Telefonanbieter schon bestens "versorgt" und soll jetzt miterzählen , was ich nicht haben will bzw. ja bei Dritten Anbietern schon habe!
Euer Fischkopp
die "Aufrüstung" die z.ZT. von Kabel Deutschland oder einer Ihrer Tochterunternehmen in vielen Mietshäusern durchgeführt wird, beruht darauf, dass eine dritter Anschluß, der dann auch rückkanalfähig ist, eingebaut werden soll.
Tatsächlich wird dadurch ein (potentieller) DSL- und Telefonanschluß geschaffen!
Hier liegt also ein tatsächlicher Kontrahierungszwang für den Mieter vor. Wettbewerbsrechtlich ist dies ohnehin nicht zulässig, da hier Kabel D gegenüber anderen Dal- und Telefonanbietern im Vorteil ist - es braucht (potentiellen) Kunden keine Anschlußgebühr mehr zu berechnen, da diese schon durch die Nebenkostenumlage in der Brutto-Miete enthalten ist, auch wenn der mieter bei kabel D eben NICHT DSL_ und Telefon anegschlossen sein will!!
Das dies gesetzlich nicht zulässig ist, scherrt Kabel D. + die Hausverwaltungen meist recht wenig. Sie behaupten einfach, dass das Kabelnetz aufzurüsten sei, weil höhere Frequenzen für die Kabelprogramme nötig seien. (Was ich für Humbug halte!) Geschieht keine "Aufrüstung", sei demnächst kein Empfang von Kabelfernsehprogrammen mehr möglich. Und sie ()die Hausverwaltung) seien verpflichtet, dass der Kabelanschluß "funktioniert", da dieser Vertragsbestandteil des Mietvertrages sei.
Ein neuer Vertrag ist meist schon abgeschlossen und wird den Mietern erst dann präsentiert bzw. nur darüber informiert. (nach dem Motto: "Wie haben eine gute Nachricht für Sie!")
Neben unmittelbaren Zugangsverlangen in die Wohnung des Mieters , fällt dann auch noch eine Gebührenerhöhung für das Kabelnetz an. (Bei mir Euro 1,33 mtl.)
Weiß hier jemand wie man das am besten begegenet?
Ich bin ja mit DVB-T (oder DVB-S) und mit einem Zwei-Jahres-Vertrag bei einem DSL- und Telefonanbieter schon bestens "versorgt" und soll jetzt miterzählen , was ich nicht haben will bzw. ja bei Dritten Anbietern schon habe!
Euer Fischkopp
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