Arcor Sonderkündigung

MCP

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Hallo zusammen,

ich muss mal kurz los werden wie angeko... ich vom Kundenservice von Arcor, bzw. jetzt Vodafone bin...

Ich hab vor ca. 14 Tagen mit Arcor wegen meinem bevorstehenden Umzug telefoniert. Es ging um die Frage den Anschluss mitnehmen zu können (was ich gar nicht will), oder ihn mit einem Sonderkündigungsrecht vorzeitig beenden zu dürfen.
Die Dame am Telefon sagte mir unter der neuen Adresse ist kein DSL 16.000 möglich, so wie ich es im Moment habe und daher kann der Vertrag nicht so aufrecht erhalten werden, wie er besteht und daher habe ich ein Sonderkündigungsrecht, wenn ich das in Anspruch nehmen möchte! Ich hab ihr erklärt, dass es wichtig ist da sicher zu sein, weil ich ja dann einen neuen Anschluss bereits beantragen muss. Sie meinte das sei ja selbstverständlich, wenn eben die Vertragsbedingungen nicht mehr erfüllt werden können.
Ich hab dann auch einen neuen Anschluss bei Kabel Deutschaland beantragt, weil mir die schnelle DSL Leitung eben wichtig ist!
Ich hab dann also schriftlich bei Arcor gekündigt. Ich habe damit gerechnet, dass sie eine Kopie vom Mietvertrag haben möchten, oder so was in der Art.
Dann hat aber am Samstag eine Dame angerufen um mir mitzuteilen, dass die Kündigung ganz normal in der Kündigungsabteilung bearbeitet wird, zum 25.03.2010 und ein Sonderkündigungsrecht nur bei einem Umzug in´s Ausland, oder im Todesfall möglich ist!
Nachdem ich ihr mehrfach versucht habe zu erklären, dass sie den Vertrag aber ja so wie er besteht nicht aufrecht erhalten können, ich das nicht akzeptiere und mir eine niedrigere DSL Geschwindigkeit nicht reicht, hat sie einfach aufgelegt...

Vielen Dank auch! Jetzt hab ich es meinem Anwalt gegeben, hab keinen Nerv mich selbst mit denen rum zu ärgern!

Wenn jemand was zum Thema Arcor Sonderkündigung weiß, nur her damit.

LG,

Markus
 
MCP schrieb:
... und ein Sonderkündigungsrecht nur bei einem Umzug ins Ausland, oder im Todesfall möglich ist!
Genau so ist es.
Dein laufender Vertrag ist standortgebunden, d.h. er gilt für die jetztige Adresse bzw. den jetzigen Anschluss. Genau dort wird die vertraglich vereinbahrte Leistung erbracht und nicht woanders (z.B. nach einem Umzug).

G., -#####o:
 
Und das soll was bedeuten???
Das ich unter der neuen Adresse nehmen muss, was sie mir bieten können??? Die selbe Leistung ist ja nicht möglich!
 
Hi.
So leid es mir tut, aber auch da greift die "bis zu"-Regel. Wenn sie grundsätzlich am neuen Wohnort schalten können, wenn auch langsamer, erfüllen die den Vertrag.

Gruß
Stefan
 
Wenn jemand was zum Thema Arcor Sonderkündigung weiß, nur her damit.
Wie wäre es mit einem Blick in deinen Vertrag? Dein Anwalt wird dir da nicht viel helfen können, aber Geld will er bestimmt haben wollen...
Versuche deinem Nachmieter den Vertrag schmackhaft zu machen oder verbuche die restlichen Monate als Umzugskosten... :-Ö
 
Na ja, mal sehen, was er erreicht... Er muss auch von was leben und zahlen darf die RSV!
Wenn ich den Vertrag dann auf ein möglichst billiges Paket runter schraube ok, aber auch die Nummer kann ich halt so nicht übernehmen!
Das anschließen an der neuen Adresse können sie sich eigentlich sparen...
 
Die Dame am Telefon sagte mir unter der neuen Adresse ist kein DSL 16.000 möglich,
Hier müsste man wissen, was die Dame genau gesagt hat. Hat sie gesagt: "DSL 16000 ist nicht möglich" oder hat sie gesagt: "16 MBit/s sind nicht möglich"? Und selbst wenn sie das erste gesagt hat, kann sie doch das zweite gemeint haben.

Fakt ist: gemäß Leistungsbeschreibung hat Arcor DSL 16000 eine garantierte Mindestbandbreite von 6145 kbit/s. D. h. Arcor DSL 16000 gilt als verfügbar, sobald diese Mindestbandbreite erreicht oder überschritten wird. Sollte das auch in der neuen Wohnung der Fall sein, bedeutet das, dass dir Arcor/Vodafone weiterhin DSL 16000 bereitstellen kann. Die Bandbreite ist zwar möglicherweise etwas niedriger als bisher, aber solange trotzdem noch die Spezifikationen für DSL 16000 eingehalten werden, ist es auch DSL 16000. Konsequenz: du kommst nicht vorzeitig aus dem Vertrag.

Liegt die tatsächliche Anschluss-Bandbreite dagegen dauerhaft unter 6145 kbit/s, hat der Anschluss einen Mangel und du kannst reklamieren bzw. vom Vertrag zurücktreten, wenn Vodafone es nicht schafft, den Mangel zu beheben.

Wichtiger Hinweis: Die Garantie bezieht sich ausschließlich auf die Bandbreite der DSL-Strecke, nicht auf den Datendurchsatz der gesamten Server-Client-Verbindung. Man kann die Anschlussbandbreite daher nicht mit einfachen Mitteln messen, insbesondere ist jede Art von Online-Speedtest ungeeignet. Den besten Anhaltspunkt erhält man, indem man die tatsächliche Sync-Bandbreite aus dem Modem ausliest und davon noch ca. 10% abzieht. Der so errechnete Wert sollte dauerhaft über der Mindestbandbreite liegen. Wenn nicht -> Mangel (s.o.).

Grüßle

Der Mikrogigant
 
Erstmal es gibt kein Sonderkündigungsrecht

Wenn dann nur ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Selbst wenn nur noch DSL 1000 am neuen Standort zur Verfügung stehen würde, dann würde das keine Kündigung seitens des Kundens rechtfertigen.
Den Vodafone hat nichts an den Vertragsbedingungen geändert sondern der Kunde durch seinen Umzug.

Ein Festnetz Telefonanschluss ist nun mal Standort gebunden.

Du hast mehrere Möglichkeiten:

1.) Du ziehst den Anschluss an deine neue Adresse um.
damit verlängert sich deine Mindest Vertragslaufzeit wieder auf 24 Monate. Dafür fallen keine Gebühren für den Umzug an. Du kannst versuchen diese Verlängerung auszuschließen schriftlich wird aber schwer

2.) Du änderst deine Rechnungsanschrift auf die neue Adresse und lässt den Anschluss an dem Alten Standort und wartest bis dieser ausläuft. dies birgt die Gefahr das jemand deinen Anschluss verwendet und kosten für dich auflaufen. du kannst versuchen eine Sperre zu erwirken ist aber schwer


3.) Du schaust in deine AGB und schaust ob du noch eine Freikauf Option in deinen AGB hast.
Damit kannst du dich bei gegenseitigen Einverständnis aus dem Vertrag kaufen für 99¤

3.) Du klagst dich aus dem Vertrag heraus.
Wobei ich hier wenig Erfolgschancen sehe
 
Kurz und bündig der Tipp.
Kündige jetzt schon fristgerecht zum 25.3.2010 um nicht den Termin zu verpassen. Das ist noch gut ein halbes Jahr, also knapp 200 Euro. Klingt erst mal viel, aber wenn man überlegt was ein z.B ein starker Raucher im Monat verballert ohne Sinn ist das billig, und gesünder ;) Verbuche es als Umzugskosten und vergiss die Sache. Ist echt nervenschonender als alle Überlegungen und hinundher mit dem Provider.

Gruß
Stefan
 
Hero2138 schrieb:
damit verlängert sich deine Mindest Vertragslaufzeit wieder auf 24 Monate. Dafür fallen keine Gebühren für den Umzug an.
Genauer gesagt: Damit beginnt ein neuer Vertrag für den neuen Standort. Der bisherige Vertrag wird stillschweigend beendet.

G., -#####o:
 
Selbst wenn nur noch DSL 1000 am neuen Standort zur Verfügung stehen würde, dann würde das keine Kündigung seitens des Kundens rechtfertigen.
Den Vodafone hat nichts an den Vertragsbedingungen geändert sondern der Kunde durch seinen Umzug.
Es gibt bereits einige Gerichtsurteile, die das anders sehen. Tenor: wenn der Anbieter am neuen Wohnort nicht die bisherige Leistung erbringen kann, kann der Kunde den Vertrag kündigen. Guckstu z. B. http://www.telespiegel.de/news/07/2012-urteil-dsl-vertrag.html

Es gilt also nur zu klären, ob das, was der Anbieter in der neuen Wohnung liefern kann, dem entspricht, was er bisher geliefert hat bzw. was der Kunde bestellt hat.

Grüßle

Der Mikrogigant
 
Es gilt also nur zu klären, ob das, was der Anbieter in der neuen Wohnung liefern kann, dem entspricht, was er bisher geliefert hat bzw. was der Kunde bestellt hat.
Und genau das ist vorab gar nicht genau möglich. Also das ist ein zu heißes Eisen. Sowas würde ich mir schwer überlegen bei einer Restlaufzeit von 7Monaten. Bei 22 Monaten eventuell. Stell dir mal vor er läßt umziehen und dann geht 2000-3000. Ist nicht wirklich schnell, aber aus der Nummer käme er nicht mehr raus und hat wieder 24 Monate an der Backe. Und allein so etwas bei Gericht zu klären dauert Jahre bei der Auslastung der Gerichte. Und in der Zwischenzeit zahlst du.
In deinem Beispiel konnte gar nicht geschaltet werden. Passt allso hinten und vorn nicht zu dem hier genannten Fall.
 
Stell dir mal vor er läßt umziehen und dann geht 2000-3000. Ist nicht wirklich schnell, aber aus der Nummer käme er nicht mehr raus und hat wieder 24 Monate an der Backe.
Selbstverständlich kommt man aus der Nummer wieder raus, vorausgesetzt, man hat einen "DSL 16000"-Vertrag unterschrieben. Dafür garantiert Vodafone wie bereits erwähnt mindestens 6145 kbit/s. 3000 kbit/s sind deutlich zu wenig. Vodafone muss also entweder die Bandbreite erhöhen oder den Kunden aus dem Vertrag lassen. Aber auch ohne Garantie muss der Kunde einen solchen Flaschenhals nicht akzeptieren: http://www.ra-sawal.de/Wordpress/?p=786

Und allein so etwas bei Gericht zu klären dauert Jahre bei der Auslastung der Gerichte. Und in der Zwischenzeit zahlst du.
Nein. Mit der Kündigung kann der Kunde die Zahlung einstellen. Der Anbieter muss klagen, wenn er Geld sehen will. Natürlich besteht ein gewisses Risiko, dass er Recht bekommt und man nachzahlen muss. Mit den von mir genannten Urteilen sollte aber ein fähiger Anwalt in der Lage sein, die Klage abzuwehren.

In deinem Beispiel konnte gar nicht geschaltet werden. Passt allso hinten und vorn nicht zu dem hier genannten Fall.
Vielleicht passt ja das zweite von mir genannte Urteil besser.

Grüßle

Der Mikrogigant
 
Mit der Kündigung kann der Kunde die Zahlung einstellen. Der Anbieter muss klagen, wenn er Geld sehen will.

Bist du dir da sicher? Es kann auch gut sein, das das Mahnverfahren bis zum Mahnbescheid durchgezogen und zugestellt wird und wer will den schon in der Schufa haben. denn bis was anderes entschieden ist, gilt der Vertrag. Mir wäre das Risiko jedenfalls zu hoch. Außerdem, bei Verlieren + Gerichts- und Anwaltskosten von einigen Tausend Euro!!

Was das zweite Urteil angeht, ist das Ganze erstens nicht direkt nachvollziebar, da wir nicht wissen in welchem Zeitraum der Vertrag lag(vor der heute "bis zu 16000" hätte das geklappt. heute nicht mehr) Zum Anderen geht es dort nicht um einen Umzug, sondern um einen Neuvertrag. ist also anders gelagert, denn ein Umzug und die damit nicht mehr hohe Geschwindigkeit liegt nicht im "Verschulden" des Providers.

Gruß
Stefan
 
Beide Beispiele greifen hier nicht.

Beispiel 1)

Dem Kunden konnte am neuen Standort kein DSL mehr bereitgestellt werden.
Da dies aber Grundbestandteil des Vertrages war, musste dieser Aufgelöst werden.


Beispiel 2)

Der Kunde hat einen Vertrag über 16000 am Standort A abgeschlossen aber an Standort A nur 3000 bekommen.

Dies gilt nicht für Kunde hat 16000 für Standort A abgeschlossen und dies an Standort A auch erhalten.

Kunde zieht um.

Und kann jetzt an Standort B kein 16000 mehr erhalten sondern nur 3000.
hierbei handelt es sich um eine Verschlechterung der Leistungen im Vertrag die nur auf Verschulden des Kunden herrühren.

Wobei ich hier behaupten würde das der Anbieter einem dann evtl. sogar entgegen kommt und wenigstens freiwillig das Angebot anpasst auf ein kleineres Paket.

Aber solange der Anbieter seine Leistung am neuen Standort nach besten technischen Möglichkeiten bereitstellt, kann Ihm nicht angelastet werden, dass sich die Vertragsbedingungen verschlechtert haben.
 
Vielen dank Leute für die weiteren Meinungen! Ich war zwischenzeitlich nicht da und hab nun alles nachgelesen.
Fakt ist, das ich heute meinem Anwalt alle Vertragsunterlagen schicke und dann sehen wir weiter! Der ist nicht nur sehr gut, sondern auch ein guter Freund und wenn es Urteile in die Richtung gibt, dann schafft der das und wenn keine Chance besteht, sagt er mir das auch, ohne, dass groß Kosten entstehen. Und die RSV gibt´s ja auch noch, mit der ich bisher keine Probleme hatte, wenn es um solche Dinge ging!
Der Vertrag ist von Vodafone bereits zum 24.03.2010 gekündigt, dafür haben Sie mir die Bestätigung schon zugeschickt.
Jetzt geht´s nur noch drum gleich raus zu kommen...
 
Kannst ja mal posten was bei rausgekommen ist :)

Ist wohl für jeden von uns als Kunde interessant :)
 
@MCP

Viel Spaß dabei. Ich gehe davon aus, dass die RSV eine Selbstbeteiligung von üblicherweise 150¤ hat. Nachdem bei Gericht sicher allenfalls ein Vergleich rauskommen wird, darfst Du die also wahrscheinlich zahlen.

Weiterhin ist zu beachten, dass es in Deutschland im Gegensatz zu England oder den USA kein präzedenfallbasiertes Rechtssystem gibt. Dort würde Urteile denselben Status wie Gesetze bekommen. Das gibt es bei uns nicht. D.h., jedes Gericht kann das Urteil anhand der Fakten und eigenen Meinung frei fällen. Solange es kein Grundsatzurteil gibt, nützt es Dir nichts, dass andere Gerichte so und so entschieden haben.

Zum Thema Sonderkündigung: Eine Sonderkündigung ist dann möglich, wenn der Vertragspartner seine Pflichten verletzt hat. Das hat Arcor nicht getan, Dein Anschluß läuft.

Dein Umzug ist Deine Privatsache, da kann Arcor nichts dafür.

Es gibt bei vielen Providern, auch Arcor, Kulanzregelungen, dass der Vertrag beendet ist, wenn man am neuen Wohnort den Anschluß überhaupt nicht schalten kann. Das ist bei Dir nicht der Fall.

Von daher kommt wahrscheinlich allenfalls ein Vergleich raus. Ich vermute, etwas in der Form: Arcor lässt Dich sofort gehen, wenn sie nicht die volle Leistung schalten können. Dafür zahlst Du aber 50% der restlichen Vertragskosten. Oder: Arcor schaltet was möglich ist und reduziert dafür den Preis auf das größtmögliche Paket, sofern das nicht ohnehin in den AGBs so vorgesehen ist.
 
Es kann auch gut sein, das das Mahnverfahren bis zum Mahnbescheid durchgezogen und zugestellt wird und wer will den schon in der Schufa haben.

Falsch.

Ein Mahnverfahren ist nur eine vereinfachte, schnellere und kostengünstigere Form zur Durchsetzung von Geldforderungen. Damit lassen sich Geldforderungen ohne Klageerhebung und demnach auch ohne Urteil durchsetzen.

Im Rahmen des Mahnverfahrens wird ein Mahnbescheid zugestellt. Den kann ich akzeptieren oder Widerspruch einlegen (oder ignorieren).

Wenn ich innerhalb der Frist bezahle, dann ist die Sache gegessen und abgehakt.

Wenn ich Widerspruch einlege, dann muss der Mahnende ein ordentliches Verfahren eröffnen, in dem die Ansprüche geklärt werden. Bis zum Ende dieses Verfahren geschieht also erstmal nichts.

Das "gefährlichste" ist, wenn ich garnichts tue. Denn wenn ich nicht (vollständig) zahle und auch nicht widerspreche, endet es mit einem Vollstreckungsbescheid.
 
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